4. Konzept zur analytischen Rekonstruktion und zur Beurteilung von ...

4. Konzept zur analytischen Rekonstruktion und zur Beurteilung von ... 4. Konzept zur analytischen Rekonstruktion und zur Beurteilung von ...

ibw.uni.hamburg.de
von ibw.uni.hamburg.de Mehr von diesem Publisher
18.01.2014 Aufrufe

Kapitel 4: Rekonstruktion und Beurteilung von Lernprozessen Subsystems spezifische Analysen der jeweils korrespondierenden Teilumwelt durchgeführt werden (z. B. Absatzmarktanalyse) und diese Aufgaben im Sinne handelsbetriebswirtschaftlicher Funktionskataloge als originärer Teil des betrieblichen Leistungsvollzuges angesehen werden, fallen zumindest Teilbereiche der Planungstätigkeit in den Bereich der Basisprozesse. Andererseits verlangt die Abstimmung unterschiedlicher Pläne ganzheitliche Koordination und so gesehen kann die Entscheidung für diese Pläne nur als Willensakt des Gesamtsystems im Hinblick auf übergeordnete Ziele verstanden werden. Wir neigen mithin zu der Auffassung, daß der Tätigkeitsbereich der Leistungsvorbereitung incl. -planung bei BUDDEBERG den Übergang von subsystem- zu gesamtsystembezogener Betrachtung darstellt oder anders ausgedrückt, daß die dort genannten Aufgaben zum Teil dem Planungssystem der Unternehmung zuzurechnen sind, z.T. jedoch auch dem bereichsspezifischen Dispositionssystem. − Grundlage der Planungsprozesse und Ausgangspunkt der Gesamtaktivität des Systems schließlich ist das Politiksystem der Unternehmung als Bereich unternehmenspolitischer Entscheidungsprozesse. Aus systemtheoretischer Sicht kommt dem Politiksystem die Funktion zu, „das Überleben der Unternehmung in einer sich verändernden Umwelt durch Anpassung an langfristig wirksame Entwicklungstrends zu sichern“ (ULRICH 1987, S. 21). Es soll zu diesem Zweck „die zukünftigen Aktivitäten der Unternehmung inhaltlich und zeitlich aufeinander abstimmen“. Die Unternehmungspolitik „soll auf den nachgelagerten Stufen des Planens und Disponierens als übergeordnetes System aufeinander abgestimmter Entscheidungsregeln wirken und der Unternehmung die erforderliche Anpassungsfähigkeit und innere Stabilität sichern“ (ULRICH 1987, S. 25). Gegenstand der Unternehmenspolitik ist in diesem Verständnis die Festlegung „originärer Entscheidungen“, die das zukünftige Unternehmensgeschehen langfristig „als Ganzes in den allgemeinen Zügen festlegen sollen“ (vgl. ULRICH/KRIEG 1974, S. 28), die Veranlassung zielführender Prozesse auf der planerischen und dispositiven Ebene und die Kontrolle ihrer Wirksamkeit (vgl. ULRICH 1987, S. 21). Betont wird dabei, daß die grundsätzlichen Entscheidungen der unternehmenspolitischen Ebene nicht allein die Bestimmung langfristiger Unternehmensziele betreffen, sondern auch die Festlegung des langfristig verfügbaren Leistungspotentials sowie der grundlegenden Strategien, die der Verfolgung der langfristigen Ziele dienen sollen (vgl. ebenda, S. 19). Zur Verdeutlichung der Funktion des Politiksystems sei mit Abbildung 62 wiederum eine Darstellung ULRICHs herangezogen: Die Entscheidungsprozesse des Politiksystems konkretisieren sich hier in drei zentralen Outputs: 1. Das (Unternehmens-)Leitbild stellt die grundlegende Willensbekundung des Gesamtsystems hinsichtlich der von ihm angestrebten Zwecksetzungen, Zielrichtungen und Verhaltensweisen dar. Es hat somit die Funktion, den Handlungs- und Entscheidungsspielraum der Unternehmung in allgemeiner Weise abzugrenzen und dient gleicherma- 379

Kapitel 4: Rekonstruktion und Beurteilung von Lernprozessen ßen der Selbstdarstellung des Systems gegenüber seiner Umwelt wie der grundsätzlichen Orientierung der im System handelnden Menschen. 2. Planungsrichtlinien bilden die Konkretitsierung der allgemeinen Ziele in dem Sinne, daß die langfristig angestrebten Zustände des Systems und der mit dem System interagierenden Umsysteme benannt werden, daß Aussagen über die einzusetzenden Mittel und über die „grundsätzlichen Verfahrensweisen beim Einsatz der Mittel“ getroffen werden (ULRICH 1987, S. 99ff.). Wertvorstellungen Analysen der eigenen Institution Politiksystem Politische Entscheidungsprozesse Umwelt-Analysen und -Prognosen Leitbild Führungs- Richtlinien Planungs- Richtlinien Zwischen- Kontrollen Ergebnis- Kontrollen Planungssystem Pläne Dispositionssystem Abbildung 62: Das Politiksystem der Unternehmung nach ULRICH (1987, S. 195) Entscheidungen dieser Art bezeichnet ULRICH in ihrer Gesamtheit als „Unternehmungskonzept“; eine systematische Aufgliederung in Teilkonzepte wird mit Abbildung 63 verdeutlicht: 380

Kapitel 4: <strong>Rekonstruktion</strong> <strong>und</strong> <strong>Beurteilung</strong> <strong>von</strong> Lernprozessen<br />

Subsystems spezifische Analysen der jeweils korrespondierenden Teilumwelt durchgeführt<br />

werden (z. B. Absatzmarktanalyse) <strong>und</strong> diese Aufgaben im Sinne handelsbetriebswirtschaftlicher<br />

Funktionskataloge als originärer Teil des betrieblichen Leistungsvollzuges angesehen<br />

werden, fallen zumindest Teilbereiche der Planungstätigkeit in den Bereich der<br />

Basisprozesse. Andererseits verlangt die Abstimmung unterschiedlicher Pläne ganzheitliche<br />

Koordination <strong>und</strong> so gesehen kann die Entscheidung für diese Pläne nur als Willensakt<br />

des Gesamtsystems im Hinblick auf übergeordnete Ziele verstanden werden.<br />

Wir neigen mithin zu der Auffassung, daß der Tätigkeitsbereich der Leistungsvorbereitung<br />

incl. -planung bei BUDDEBERG den Übergang <strong>von</strong> subsystem- zu gesamtsystembezogener<br />

Betrachtung darstellt oder anders ausgedrückt, daß die dort genannten Aufgaben zum Teil<br />

dem Planungssystem der Unternehmung zu<strong>zur</strong>echnen sind, z.T. jedoch auch dem bereichsspezifischen<br />

Dispositionssystem.<br />

− Gr<strong>und</strong>lage der Planungsprozesse <strong>und</strong> Ausgangspunkt der Gesamtaktivität des Systems<br />

schließlich ist das Politiksystem der Unternehmung als Bereich unternehmenspolitischer<br />

Entscheidungsprozesse.<br />

Aus systemtheoretischer Sicht kommt dem Politiksystem die Funktion zu, „das Überleben<br />

der Unternehmung in einer sich verändernden Umwelt durch Anpassung an langfristig<br />

wirksame Entwicklungstrends zu sichern“ (ULRICH 1987, S. 21). Es soll zu diesem Zweck<br />

„die zukünftigen Aktivitäten der Unternehmung inhaltlich <strong>und</strong> zeitlich aufeinander abstimmen“.<br />

Die Unternehmungspolitik „soll auf den nachgelagerten Stufen des Planens <strong>und</strong><br />

Disponierens als übergeordnetes System aufeinander abgestimmter Entscheidungsregeln<br />

wirken <strong>und</strong> der Unternehmung die erforderliche Anpassungsfähigkeit <strong>und</strong> innere Stabilität<br />

sichern“ (ULRICH 1987, S. 25).<br />

Gegenstand der Unternehmenspolitik ist in diesem Verständnis die Festlegung „originärer<br />

Entscheidungen“, die das zukünftige Unternehmensgeschehen langfristig „als Ganzes in<br />

den allgemeinen Zügen festlegen sollen“ (vgl. ULRICH/KRIEG 1974, S. 28), die Veranlassung<br />

zielführender Prozesse auf der planerischen <strong>und</strong> dispositiven Ebene <strong>und</strong> die Kontrolle<br />

ihrer Wirksamkeit (vgl. ULRICH 1987, S. 21). Betont wird dabei, daß die gr<strong>und</strong>sätzlichen<br />

Entscheidungen der unternehmenspolitischen Ebene nicht allein die Bestimmung langfristiger<br />

Unternehmensziele betreffen, sondern auch die Festlegung des langfristig verfügbaren<br />

Leistungspotentials sowie der gr<strong>und</strong>legenden Strategien, die der Verfolgung der langfristigen<br />

Ziele dienen sollen (vgl. ebenda, S. 19).<br />

Zur Verdeutlichung der Funktion des Politiksystems sei mit Abbildung 62 wiederum eine<br />

Darstellung ULRICHs herangezogen:<br />

Die Entscheidungsprozesse des Politiksystems konkretisieren sich hier in drei zentralen<br />

Outputs:<br />

1. Das (Unternehmens-)Leitbild stellt die gr<strong>und</strong>legende Willensbek<strong>und</strong>ung des Gesamtsystems<br />

hinsichtlich der <strong>von</strong> ihm angestrebten Zwecksetzungen, Zielrichtungen <strong>und</strong><br />

Verhaltensweisen dar. Es hat somit die Funktion, den Handlungs- <strong>und</strong> Entscheidungsspielraum<br />

der Unternehmung in allgemeiner Weise abzugrenzen <strong>und</strong> dient gleicherma-<br />

379

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!