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4. Konzept zur analytischen Rekonstruktion und zur Beurteilung von ...

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Kapitel 4: <strong>Rekonstruktion</strong> <strong>und</strong> <strong>Beurteilung</strong> <strong>von</strong> Lernprozessen<br />

Dies kann nach RESCH wiederum geschehen durch Standardisierung des Referenz-<br />

Ergebnisses, so z. B. durch Verzicht auf Angebotsvergleiche <strong>und</strong> routinemäßige<br />

Nachbestellungen im Einkaufsbereich, oder durch Vereinfachung bzw. Algorithmisierung<br />

<strong>von</strong> Arbeitsabläufen (vgl. ebenda, S. 91ff.). Unter einem Algorithmus wird<br />

hierbei nach KÜHN (1980, S. 30) „eine strukturierte Menge <strong>von</strong> Operatoren <strong>zur</strong> Umformung<br />

<strong>von</strong> Eingangsdaten“ verstanden, „bei denen nach Ausführung eines jeden<br />

Schrittes eindeutig feststeht, welcher Operator beim nächsten Schritt anzuwenden<br />

oder ob das Verfahren abzubrechen ist.“<br />

(c) Eine dritte Variante der Partialisierung geistiger Arbeit sei ergänzend angefügt, bei<br />

der der Handelnde in keiner Weise mehr gedanklich auf das Referenz-Handlungsfeld<br />

Bezug nehmen muß, weil die Handlungsschritte im faktischen Handlungsfeld<br />

sich auf die algorithmisierte Bearbeitung symbolischer Daten beschränken. Als Beispiel<br />

hierfür soll das Buchen auf Kontokarten auf der Gr<strong>und</strong>lage bereits kontierter<br />

Belege genannt sein. Bei dieser Form rein ausführender geistiger Arbeit 1 liegen<br />

nicht nur Isoliertheit bezüglich des Gesamtzusammenhanges der Arbeit <strong>und</strong> Restringiertheit<br />

im Sinne einer Abkoppelung <strong>von</strong> komplexer Planung <strong>und</strong> gedanklicher Antizipation<br />

vor, sondern zugleich <strong>und</strong> vor allem liegt in dieser Abkoppelung vom Referenz-Handlungsbereich<br />

der symbolisierenden Informationen ein Moment der Sterilität<br />

<strong>und</strong> des unterb<strong>und</strong>enen Sinnzusammenhanges.<br />

Nach unserer Auffassung haben die Arbeiten <strong>von</strong> RESCH sowie <strong>von</strong> LEITNER et al. zeigen<br />

können, daß eine Übertragung des 5-Ebenen-Modells des Arbeitshandelns <strong>und</strong> der hierbei<br />

verwendeten Restriktivitätskriterien auch auf den Bereich kaufmännischer Arbeitstätigkeit<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich möglich ist. Zugleich jedoch sind beide Ansätze dadurch gekennzeichnet, daß<br />

sie letztlich doch nur sehr unvollständig die Besonderheiten kaufmännisch-administrativer Tätigkeit<br />

erfaßt haben:<br />

− Im Ansatz <strong>von</strong> RESCH kommt dies in einer letztlich doch recht verkürzten Definition „geistiger<br />

Arbeit“ als Planungstätigkeit für andere im Medium <strong>von</strong> Symbolen zum Ausdruck.<br />

Daß kaufmännische Arbeit dies zwar auch, jedoch nicht nur ist, wird deutlich, wenn man<br />

sich etwa Verkaufs- <strong>und</strong> Beratungsgespräche oder aber Dokumentations- <strong>und</strong> Informationsauswertungsaufgaben<br />

im Bereich des Rechnungswesens vor Augen führt. Die Schwierigkeit,<br />

unter der dieser Ansatz leidet, besteht darin, daß hier versucht wurde, für ein sehr<br />

breites <strong>und</strong> inhomogenes Feld <strong>von</strong> Arbeitstätigkeiten ein einheitliches Analyse- <strong>und</strong> <strong>Beurteilung</strong>skonzept<br />

zu entwerfen. Dennoch stellt die <strong>von</strong> RESCH vorgeschlagene Unterscheidung<br />

verschiedener Handlungsebenen einen ausgesprochen fruchtbaren Ansatz dar. Nach<br />

unserer Überzeugung wäre es hier jedoch erforderlich, wesentlich intensiver auf die Besonderheiten<br />

kaufmännischer Arbeitszusammenhänge bzw. betriebswirtschaftlicher Systemzusammenhänge<br />

einzugehen; die Weiterentwicklung dieses Ansatzes zu einem angemessenen<br />

Analyseinstrument kaufmännischer Arbeitstätigkeit kann aus dieser Sicht nur gelingen,<br />

wenn arbeitspsychologische <strong>und</strong> betriebswirtschaftliche Ansätze konsequent aufeinander<br />

bezogen würden.<br />

1<br />

BRAVERMAN (1977, S. 245) bezweifelt, ob in solchen Fällen überhaupt noch sinnvoll <strong>von</strong> geistiger Arbeit<br />

gesprochen werden kann <strong>und</strong> setzt deshalb ausführende geistige Arbeit mit manueller Arbeit gleich. Demgegenüber<br />

rekurriert RESCH <strong>zur</strong> Rechtfertigung seiner Zuordnung auf den symbolerzeugenden Charakter dieser<br />

Tätigkeit (1988, S. 98).<br />

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