4. Konzept zur analytischen Rekonstruktion und zur Beurteilung von ...

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Kapitel 4: Rekonstruktion und Beurteilung von Lernprozessen Ebene 5 Erschließung neuer Handlungsbereiche Ziel Ergebnis Ebene 4 Koordination mehrerer Handlungsbereiche Ziel Ergebnis Ebene 3 Teilzielplanung Ebene 3 Teilzielplanung Ebene 3 Teilzielplanung Ziel Ziel Ebene 2 Handlungsplanung Ebene 1 Handlungsausführung Ebene 2 Handlungsplanung Ebene 1 Handlungsausführung Ebene 2 Handlungsplanung Ebene 1 Handlungsausführung Ergebnis Ergebnis Teilprozeß X Teilprozeß Y Teilprozeß Z Abbildung 42: Veranschaulichung des 5-Ebenen-Modells der Handlungsregulation Diese Form der Darstellung ist sehr gut geeignet, den Übergang von einer ganzheitlichen und komplexen Aufgabe mit hohen Regulationsanforderungen hin zu isolierten und restringierten Formen des Arbeitshandelns nachzuvollziehen. War das Beispiel, anhand dessen die Ebenen des VERA-Modells erläutert wurden, noch idealtypisch auf eine allein handelnde Person bezogen, so kann die gleiche Struktur auch zur Darstellung arbeitsteilig organisierter Handlungssysteme, wie etwa Unternehmen, verwendet werden. Begreift man in diesem Sinne eine Unternehmung als komplexes Handlungssystem, so stellt sich aus arbeitsanalytischer Sicht die Frage danach, in welcher Weise die Aufgaben einzelner Menschen in diesem System an der Gesamtkomplexität teilhaben, oder aber umgekehrt partialisiert sind. In Abbildung 43 sind 321

Kapitel 4: Rekonstruktion und Beurteilung von Lernprozessen verschiedene Varianten arbeitsbezogener Regulationserfordernisse dargestellt (vgl. dazu und zu den folgenden Erläuterungen LEITNER et al. 1993): 5 5 4 4 3 3 3 3 3 3 2 2 2 2 2 2 1 1 1 Aufgabe A 1 1 1 Aufg. B Aufg. C Aufg. D Abbildung 43: Aufgaben unterschiedlicher Komplexität im 5-Ebenen-Modell der Handlungsregulation Die Aufgabe A umfaßt die Koordination zweier Teilbereiche und setzt dabei die verständige Berücksichtigung von Zielvorgaben voraus, die den gesamten Handlungskomplex des Systems betreffen. In der VERA-Stufenbeurteilung würden die Regulationserfordernisse dieser Aufgabe der Stufe 4 zugeordnet. Demgegenüber würden die Aufgaben B, C und D den Stufen 3, 2 und 1 zugeordnet, also in steigendem Maße als partialisiert zu gelten haben. Die Aufgabe D böte für eine in diesem Bereich eingearbeitete Person kein Lernpotential mehr. Mit dieser Darstellung tritt zugleich nochmals die zentrale Intention dieses arbeitsanalytischen Instruments zutage: Über die Analyse vorgefundener Arbeitsaufgaben soll bestimmt werden, in welchem Maße sich der individuelle Handlungsvollzug dem Idealbild einer vollständigen Handlung annähern kann. Über die Arbeitsaufgabe, so die zentrale Annahme, werden die Anforderungen, genauer: die Regulationserfordernisse, bestimmt; sie eröffnet oder begrenzt damit zugleich die individuellen Regulationschancen und damit das Lernpotential dieser Arbeit (vgl. VOLPERT 1987, S. 19). Die Einordnung einer Aufgabe in das Regulationsebenenschema erhält dadurch den Charakter einer Restriktivitätsanalyse. Aus pädagogischer Perspektive interessant ist dabei die Tatsache, daß sich das Konzept der abgestuften Regulationserfordernisse an einem Idealmodell des „vollständigen Handelns“ orientiert, das sich auf das Prozeßmodell des Handelns bezieht, dessen normative Implikationen jedoch nicht ohne zusätzliche Setzungen abzuleiten sind, sondern der Begründung bedürfen (vgl. hierzu unsere Ausführungen im Kapitel 3.3.2). 322

Kapitel 4: <strong>Rekonstruktion</strong> <strong>und</strong> <strong>Beurteilung</strong> <strong>von</strong> Lernprozessen<br />

verschiedene Varianten arbeitsbezogener Regulationserfordernisse dargestellt (vgl. dazu <strong>und</strong><br />

zu den folgenden Erläuterungen LEITNER et al. 1993):<br />

5<br />

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4<br />

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3 3 3<br />

3 3 3<br />

2 2 2<br />

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1 1 1<br />

Aufgabe A<br />

1 1 1<br />

Aufg. B Aufg. C Aufg. D<br />

Abbildung 43: Aufgaben unterschiedlicher Komplexität im 5-Ebenen-Modell der Handlungsregulation<br />

Die Aufgabe A umfaßt die Koordination zweier Teilbereiche <strong>und</strong> setzt dabei die verständige<br />

Berücksichtigung <strong>von</strong> Zielvorgaben voraus, die den gesamten Handlungskomplex des Systems<br />

betreffen. In der VERA-Stufenbeurteilung würden die Regulationserfordernisse dieser<br />

Aufgabe der Stufe 4 zugeordnet.<br />

Demgegenüber würden die Aufgaben B, C <strong>und</strong> D den Stufen 3, 2 <strong>und</strong> 1 zugeordnet, also in<br />

steigendem Maße als partialisiert zu gelten haben. Die Aufgabe D böte für eine in diesem Bereich<br />

eingearbeitete Person kein Lernpotential mehr.<br />

Mit dieser Darstellung tritt zugleich nochmals die zentrale Intention dieses arbeits<strong>analytischen</strong><br />

Instruments zutage: Über die Analyse vorgef<strong>und</strong>ener Arbeitsaufgaben soll bestimmt werden,<br />

in welchem Maße sich der individuelle Handlungsvollzug dem Idealbild einer vollständigen<br />

Handlung annähern kann. Über die Arbeitsaufgabe, so die zentrale Annahme, werden die Anforderungen,<br />

genauer: die Regulationserfordernisse, bestimmt; sie eröffnet oder begrenzt damit<br />

zugleich die individuellen Regulationschancen <strong>und</strong> damit das Lernpotential dieser Arbeit<br />

(vgl. VOLPERT 1987, S. 19). Die Einordnung einer Aufgabe in das Regulationsebenenschema<br />

erhält dadurch den Charakter einer Restriktivitätsanalyse.<br />

Aus pädagogischer Perspektive interessant ist dabei die Tatsache, daß sich das <strong>Konzept</strong> der<br />

abgestuften Regulationserfordernisse an einem Idealmodell des „vollständigen Handelns“ orientiert,<br />

das sich auf das Prozeßmodell des Handelns bezieht, dessen normative Implikationen<br />

jedoch nicht ohne zusätzliche Setzungen abzuleiten sind, sondern der Begründung bedürfen<br />

(vgl. hierzu unsere Ausführungen im Kapitel 3.3.2).<br />

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