Globale Entwicklung - Bildung für nachhaltige Entwicklung ...
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und „Orientierungsrahmen“ bedeuten jedoch auch, dass es in einer Weltgesellschaft<br />
unterschiedliche kulturelle, nationale, lokale und individuelle Umsetzungsstrategien<br />
der <strong>nachhaltige</strong>n <strong>Entwicklung</strong> gibt. Die Rio-Deklaration 1992 spricht die „gemeinsamen,<br />
jedoch unterschiedlichen“ Verantwortlichkeiten an, die sich aus unterschiedlichen<br />
<strong>Entwicklung</strong>ssituationen und der Diversität sozio-kultureller Rahmenbedingungen<br />
ergeben.<br />
Handlungskompetenzen, die reflektiv an Werte gebunden sind, spielen für die zentralen<br />
Ziele des Lernbereichs eine sehr wichtige Rolle. Es geht dabei um die Kompetenz<br />
zur Konfliktlösung und Verständigung (Kernkompetenz 9, s. Kap. 3.5), um Ambiguitätstoleranz,<br />
Kreativität und Innovationsbereitschaft (Kernkompetenz 10, s. Kap.<br />
3.5) sowie die Fähigkeit zur Partizipation und Mitgestaltung von <strong>Entwicklung</strong>sprozessen<br />
(Kernkompetenz 11, s. Kap. 3.5), aber vor allem um die Bereitschaft, das eigene<br />
Verhalten mit den persönlichen Grundsätzen einer zukunftsfähigen Lebensgestaltung<br />
in Einklang zu bringen. Oft ist zwischen verschiedenen Handlungsweisen bewusst zu<br />
wählen, Normen- und Interessenkonflikte sind zu klären, die direkten und indirekten<br />
Folgen von Handlungen abzuschätzen. Handeln bedeutet, eigene und gemeinsame<br />
Projekte zu gestalten, Ziele zu setzen, Ressourcen sparsam und wirkungsvoll einzusetzen,<br />
aus Fehlern zu lernen und Korrekturen vornehmen zu können. Komplexe<br />
Situationen und schneller Wandel erfordern dabei die Fähigkeit, mit Ungewissheit<br />
und widersprüchlichen Ansprüchen - wie Verschiedenartigkeit und Universalität -<br />
umgehen zu können. Handlungskompetenz bedeutet ganz allgemein Kommunikationsfähigkeit,<br />
die Fähigkeit, sich wirkungsvoll mitzuteilen, aber auch zuhören zu können,<br />
in Gesprächen und Diskussionen nach zukunftsfähigen Lösungen zu suchen,<br />
eigene Rechte und Interessen, aber auch die anderer verteidigen zu können.<br />
Wesentlich erscheint dabei, nicht nur den Erwerb der Fähigkeit zu <strong>nachhaltige</strong>m<br />
Handeln sicher zu stellen, sondern auch die im Kompetenzbegriff enthaltenen „motivationalen<br />
und volitionalen“ Komponenten in Gestalt von Handlungsbereitschaft zu<br />
berücksichtigen. Das ist nur dann unter strikter Einhaltung des Überwältigungsverbots<br />
und Kontroversitätsgebots möglich, wenn die Schülerinnen und Schüler auf der<br />
Grundlage ihrer mündigen Entscheidung <strong>nachhaltige</strong> Ziele verfolgen und sich an<br />
deren Umsetzung beteiligen. Insofern bezieht die Kernkompetenz „Partizipation und<br />
Mitgestaltung“ (Kernkompetenz 11, s. Kap. 3.5) die Aspekte Urteilsfähigkeit und<br />
Mündigkeit ein, d.h. die Berücksichtigung anderer Perspektiven und die Anerkennung<br />
gesetzlicher Grenzen und gültiger Normen bei der Inanspruchnahme von Freiheiten.<br />
3.4 Auswahl und Definition von Kompetenzen<br />
Die Auswahl und Definition der Kernkompetenzen des Lernbereichs <strong>Globale</strong> <strong>Entwicklung</strong><br />
orientiert sich an der Leitperspektive des gelingenden Lebens und stellt einen<br />
pragmatischen Kompromiss unter Berücksichtigung der folgenden Kriterien dar:<br />
1. Hohe Bedeutung für die Erreichung der zentralen Lernziele (s. Kap. 3.1),<br />
2. Orientierung an den Dimensionen des Leitbilds der <strong>nachhaltige</strong>n <strong>Entwicklung</strong>,<br />
3. Orientierung am Modell der gesellschaftlichen Handlungsebenen,<br />
4. Berücksichtigung von Vielfalt und der zentralen Bedeutung des Perspektivenwechsels,<br />
5. Spezifische Identität gegenüber anderen Lernbereichen und Fächern – bei gleichzeitiger<br />
Anschlussfähigkeit zu diesen,<br />
6. Verständliche Zuordnung zu Kompetenzbereichen,