Globale Entwicklung - Bildung für nachhaltige Entwicklung ...
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28 Millenniums-Entwicklungsziele und Zielvorgaben (Auswahl): Ziel 1. Beseitigung der extremen Armut und des Hungers Zielvorgabe 1: Zwischen 1990 und 2015 den Anteil der Menschen halbieren, deren Einkommen weniger als 1 Dollar pro Tag beträgt. Zielvorgabe 2: Zwischen 1990 und 2015 den Anteil der Menschen halbieren, die Hunger leiden. Ziel 2. Verwirklichung der allgemeinen Primarschulbildung Zielvorgabe 3: Bis zum Jahr 2015 sicherstellen, dass Kinder in der ganzen Welt, Jungen wie Mädchen, eine Primarschulbildung vollständig abschließen können. Ziel 7. Sicherung der ökologischen Nachhaltigkeit Zielvorgabe 9: Die Grundsätze der nachhaltigen Entwicklung in einzelstaatliche Politiken und Programme einbauen und den Verlust von Umweltressourcen umkehren. Zielvorgabe 10: Bis 2015 den Anteil der Menschen um die Hälfte senken, die keinen nachhaltigen Zugang zu hygienischem Trinkwasser haben. (Erweiterung vom WSSD in Johannesburg: Halbierung der Anzahl von Menschen bis 2015, die keinen Zugang zu sanitärer Basisversorgung haben) Zielvorgabe 11: Bis 2020 eine erhebliche Verbesserung der Lebensbedingungen von mindestens 100 Millionen Slumbewohnern herbeiführen. Ziel 8. Aufbau einer weltweiten Entwicklungspartnerschaft Zielvorgabe 12: Ein offenes, regelgestütztes, berechenbares und nichtdiskriminierendes Handelsund Finanzsystem weiterentwickeln. (Dies umfasst die Verpflichtung auf eine gute Regierungs- und Verwaltungsführung, die Entwicklung und die Armutsreduzierung sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene.) Zielvorgabe 13: Den besonderen Bedürfnissen der am wenigsten entwickelten Länder Rechnung tragen. (Dies umfasst einen zoll- und quotenfreien Zugang für die Exportgüter der am wenigsten entwickelten Länder, ein verstärktes Schuldenerleichterungsprogramm für die hochverschuldeten armen Länder und die Streichung der bilateralen öffentlichen Schulden sowie die Gewährung großzügigerer öffentlicher Entwicklungshilfe für Länder, die zur Armutsminderung entschlossen sind.) Die Bundesregierung hat auf Grundlage der Millenniumsziele ein Aktionsprogramm verabschiedet 34 , das sich vor allem am ersten und übergreifenden Ziel, der Halbierung der absoluten Armut bis 2015, orientiert. Die Millenniumsziele und die damit verbundenen internationalen Vereinbarungen machen deutlich, dass ein internationaler Konsens darüber besteht, dass nachhaltige Entwicklung mehrdimensional zu definieren ist. Sie umfasst zusammenhängende wirtschaftliche, ökologische, soziale und politische Ziele auf unterschiedlichen Handlungsebenen. Es besteht auch Konsens darüber, dass zur Erreichung der umfassenden Ziele ein gemeinsames Vorgehen und gemeinsame Verpflichtungen von Industrie- und Entwicklungsländern notwendig sind. Während sich die Industrieländer insbesondere zu einer „entwicklungsfreundlichen“ Gestaltung der internationalen Rahmenbedingungen (Ziel 8) und zu einer finanziell zu verstärkenden und effektiveren Entwicklungszusammenarbeit verpflichtet haben, übernehmen die Entwicklungsländer die Verantwortung dafür, die wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen in 34 BMZ: Armutsbekämpfung – eine globale Aufgabe. Aktionsprogramm 2015. Der Beitrag der Bundesregierung zur weltweiten Halbierung extremer Armut, 2001
29 ihren Ländern so zu gestalten, dass die externe Unterstützung effektiv umgesetzt werden kann (Monterrey-Konsens). Seitens der Regierungen der Entwicklungsländer sind politischer Gestaltungswille und Gestaltungsfähigkeit erforderlich, die vor allem in den ärmsten Ländern bisher kaum gegeben waren. Die große Zahl gewaltsamer Konflikte in Entwicklungsländern, die einen geordneten Entwicklungsprozess verhindern bzw. bisherige Entwicklungserfolge zunichte machen, unterstreicht die Bedeutung der politischen Dimension nachhaltiger Entwicklung. Die Entwicklungszusammenarbeit zielt daher heute mehr darauf, die Partnerländer intern auf allen Ebenen bei der Schaffung kohärenter Rahmenbedingungen nachhaltiger Entwicklung zu unterstützen, als auf Einzelmaßnahmen (Projekte). Die Entwicklungszusammenarbeit obliegt staatlichen Institutionen wie z.B. der Bundesregierung selbst oder ihren Durchführungsinstitutionen wie KfW, GTZ, DED, In- WEnt 35 sowie den nicht-staatlichen Einrichtungen der Zivilgesellschaft. Dies sind neben anderen die politischen Stiftungen, die Kirchen und die Entwicklungs-NROs, aber auch Institutionen der Wirtschaft sind beteiligt. Die Rolle des nicht-staatlichen Bereichs bei den Bemühungen um nachhaltige Entwicklung ist ausdrücklich Bestandteil internationaler Beschlüsse wie denen von Rio und Johannesburg. Die deutschen Länder beteiligen sich mit eigenen Entwicklungsprogrammen insbesondere in Bereichen, in denen sie über eigene Fachkompetenzen und das entsprechende Personal verfügen. Mit Beschluss vom 9. Juli 1998 haben die Ministerpräsidenten der Länder die Bedeutung der EZ nochmals bekräftigt und auf die eigenen Anstrengungen hingewiesen. Die Ministerpräsidenten sehen dabei wie auch die Bundesregierung die entwicklungspolitische Bildung im Rahmen der Bildung für nachhaltige Entwicklung als ein wichtiges Instrument zur Gestaltung von Globalisierung und Nachhaltigkeit hier und weltweit. 35 KfW, Kreditanstalt für Wiederaufbau; GTZ, Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit; DED, Deutscher Entwicklungsdienst; InWEnt, Internationale Weiterbildung und Entwicklung
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Millenniums-<strong>Entwicklung</strong>sziele und Zielvorgaben (Auswahl):<br />
Ziel 1. Beseitigung der extremen Armut und des Hungers<br />
Zielvorgabe 1: Zwischen 1990 und 2015 den Anteil der Menschen halbieren, deren Einkommen weniger<br />
als 1 Dollar pro Tag beträgt.<br />
Zielvorgabe 2: Zwischen 1990 und 2015 den Anteil der Menschen halbieren, die Hunger leiden.<br />
Ziel 2. Verwirklichung der allgemeinen Primarschulbildung<br />
Zielvorgabe 3: Bis zum Jahr 2015 sicherstellen, dass Kinder in der ganzen Welt, Jungen wie Mädchen,<br />
eine Primarschulbildung vollständig abschließen können.<br />
Ziel 7. Sicherung der ökologischen Nachhaltigkeit<br />
Zielvorgabe 9: Die Grundsätze der <strong>nachhaltige</strong>n <strong>Entwicklung</strong> in einzelstaatliche Politiken und Programme<br />
einbauen und den Verlust von Umweltressourcen umkehren.<br />
Zielvorgabe 10: Bis 2015 den Anteil der Menschen um die Hälfte senken, die keinen<br />
<strong>nachhaltige</strong>n Zugang zu hygienischem Trinkwasser haben. (Erweiterung vom WSSD in Johannesburg:<br />
Halbierung der Anzahl von Menschen bis 2015, die keinen Zugang zu sanitärer Basisversorgung<br />
haben)<br />
Zielvorgabe 11: Bis 2020 eine erhebliche Verbesserung der Lebensbedingungen von mindestens<br />
100 Millionen Slumbewohnern herbeiführen.<br />
Ziel 8. Aufbau einer weltweiten <strong>Entwicklung</strong>spartnerschaft<br />
Zielvorgabe 12: Ein offenes, regelgestütztes, berechenbares und nichtdiskriminierendes Handelsund<br />
Finanzsystem weiterentwickeln. (Dies umfasst die Verpflichtung auf eine gute Regierungs- und<br />
Verwaltungsführung, die <strong>Entwicklung</strong> und die Armutsreduzierung sowohl auf nationaler als auch auf<br />
internationaler Ebene.)<br />
Zielvorgabe 13: Den besonderen Bedürfnissen der am wenigsten entwickelten Länder Rechnung<br />
tragen. (Dies umfasst einen zoll- und quotenfreien Zugang für die Exportgüter der am wenigsten<br />
entwickelten Länder, ein verstärktes Schuldenerleichterungsprogramm für die hochverschuldeten<br />
armen Länder und die Streichung der bilateralen öffentlichen Schulden sowie die Gewährung großzügigerer<br />
öffentlicher <strong>Entwicklung</strong>shilfe für Länder, die zur Armutsminderung entschlossen sind.)<br />
Die Bundesregierung hat auf Grundlage der Millenniumsziele ein Aktionsprogramm<br />
verabschiedet 34 , das sich vor allem am ersten und übergreifenden Ziel, der Halbierung<br />
der absoluten Armut bis 2015, orientiert.<br />
Die Millenniumsziele und die damit verbundenen internationalen Vereinbarungen<br />
machen deutlich, dass ein internationaler Konsens darüber besteht, dass <strong>nachhaltige</strong><br />
<strong>Entwicklung</strong> mehrdimensional zu definieren ist. Sie umfasst zusammenhängende<br />
wirtschaftliche, ökologische, soziale und politische Ziele auf unterschiedlichen<br />
Handlungsebenen.<br />
Es besteht auch Konsens darüber, dass zur Erreichung der umfassenden Ziele ein<br />
gemeinsames Vorgehen und gemeinsame Verpflichtungen von Industrie- und<br />
<strong>Entwicklung</strong>sländern notwendig sind. Während sich die Industrieländer insbesondere<br />
zu einer „entwicklungsfreundlichen“ Gestaltung der internationalen Rahmenbedingungen<br />
(Ziel 8) und zu einer finanziell zu verstärkenden und effektiveren <strong>Entwicklung</strong>szusammenarbeit<br />
verpflichtet haben, übernehmen die <strong>Entwicklung</strong>sländer die<br />
Verantwortung dafür, die wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen in<br />
34 BMZ: Armutsbekämpfung – eine globale Aufgabe. Aktionsprogramm 2015. Der Beitrag der Bundesregierung<br />
zur weltweiten Halbierung extremer Armut, 2001