PUBLIC PRIVATE PARTNERSHIP - Convent
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Festzuhalten ist allerdings, dass jene Kommunen,<br />
die PPP im Freistaat bereits genutzt haben, dem<br />
Ansatz deutlich positiver gegenüberstehen als andere.<br />
Hier lässt sich mit Bezug auf ein größeres<br />
PPP-Wissen eine offenere Haltung zu diesem Beschaffungsansatz<br />
ableiten.<br />
Des Weiteren kann festgehalten werden, dass<br />
die Gemeinden ihre PPP-Zurückhaltung in erster<br />
Linie mit ihrem mangelnden Wissen darüber<br />
begründen. Hierunter fallen auch Unsicherheiten<br />
rechtlicher Natur. Das kann damit begründet<br />
werden, dass im Freistaat die Realisierungsanforderungen<br />
bei PPP deutlich höher ausfallen als bei<br />
der konventionellen Beschaffungsvariante.<br />
Die Entscheidung für die Nutzung von ÖPP-Modellen<br />
ist abhängig von den für die Kommunen<br />
erwarteten Vorteilen. Für die Kommunen im Freistaat<br />
stehen insbesondere finanzielle Aspekte im<br />
Vordergrund.<br />
Die vertraglich fixierte Zahlung eines Entgelts bei<br />
ÖPP-Projekten gewährleistet Kostensicherheit<br />
über den gesamten Projektzeitraum hinweg und<br />
wird von den Kommunen als zentraler Vorteil erachtet.<br />
Kosteneinsparpotenziale und allgemeine<br />
Effizienzvorteile gegenüber der konventionellen<br />
Realisierung von Investitionen sowie die Orientierung<br />
am Lebenszyklusansatz bilden weitere<br />
wichtige Kriterien im Rahmen der Entscheidung,<br />
PPP zu nutzen.<br />
Einzelfall entscheidet<br />
Eine ablehnende Haltung gegenüber PPP bildet<br />
die oft pauschal geäußerte Vermutung, dass es<br />
sich bei PPP um Privatisierungen handelt. Offenbar<br />
scheint sich im Großen und Ganzen in vielen<br />
Kommunen jedoch bereits die Einsicht durchgesetzt<br />
zu haben, dass PPP keine faktischen Privatisierungen<br />
darstellen, sondern dass lediglich die<br />
operative Durchführung des Bauprojekts an einen<br />
privaten Dritten abgegeben wird. Festgehalten<br />
werden kann somit, dass aus Kommunalsicht in<br />
Sachsen keine der beiden Beschaffungsvarianten<br />
– konventionell oder PPP – per se der anderen<br />
vorgezogen werden kann. Entscheidend ist letztlich<br />
immer der Einzelfall.<br />
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