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PUBLIC PRIVATE PARTNERSHIP - Convent

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Festzuhalten ist allerdings, dass jene Kommunen,<br />

die PPP im Freistaat bereits genutzt haben, dem<br />

Ansatz deutlich positiver gegenüberstehen als andere.<br />

Hier lässt sich mit Bezug auf ein größeres<br />

PPP-Wissen eine offenere Haltung zu diesem Beschaffungsansatz<br />

ableiten.<br />

Des Weiteren kann festgehalten werden, dass<br />

die Gemeinden ihre PPP-Zurückhaltung in erster<br />

Linie mit ihrem mangelnden Wissen darüber<br />

begründen. Hierunter fallen auch Unsicherheiten<br />

rechtlicher Natur. Das kann damit begründet<br />

werden, dass im Freistaat die Realisierungsanforderungen<br />

bei PPP deutlich höher ausfallen als bei<br />

der konventionellen Beschaffungsvariante.<br />

Die Entscheidung für die Nutzung von ÖPP-Modellen<br />

ist abhängig von den für die Kommunen<br />

erwarteten Vorteilen. Für die Kommunen im Freistaat<br />

stehen insbesondere finanzielle Aspekte im<br />

Vordergrund.<br />

Die vertraglich fixierte Zahlung eines Entgelts bei<br />

ÖPP-Projekten gewährleistet Kostensicherheit<br />

über den gesamten Projektzeitraum hinweg und<br />

wird von den Kommunen als zentraler Vorteil erachtet.<br />

Kosteneinsparpotenziale und allgemeine<br />

Effizienzvorteile gegenüber der konventionellen<br />

Realisierung von Investitionen sowie die Orientierung<br />

am Lebenszyklusansatz bilden weitere<br />

wichtige Kriterien im Rahmen der Entscheidung,<br />

PPP zu nutzen.<br />

Einzelfall entscheidet<br />

Eine ablehnende Haltung gegenüber PPP bildet<br />

die oft pauschal geäußerte Vermutung, dass es<br />

sich bei PPP um Privatisierungen handelt. Offenbar<br />

scheint sich im Großen und Ganzen in vielen<br />

Kommunen jedoch bereits die Einsicht durchgesetzt<br />

zu haben, dass PPP keine faktischen Privatisierungen<br />

darstellen, sondern dass lediglich die<br />

operative Durchführung des Bauprojekts an einen<br />

privaten Dritten abgegeben wird. Festgehalten<br />

werden kann somit, dass aus Kommunalsicht in<br />

Sachsen keine der beiden Beschaffungsvarianten<br />

– konventionell oder PPP – per se der anderen<br />

vorgezogen werden kann. Entscheidend ist letztlich<br />

immer der Einzelfall.<br />

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