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austausch sowohl zwischen Hochbau und Straßenbau<br />

als auch mit den Kommunen, die wir im<br />

Auftrag des Bayerischen Landtags beraten, haben<br />

wir einen guten Überblick und gute Kenntnis von<br />

den Chancen und Risiken von PPP sowie von den<br />

Variationen, die als Weiterentwicklung möglich<br />

sind. Die im bayerischen PPP-Leitfaden Teil 1<br />

definierten qualitativen Projekteigenschaften bestimmen<br />

ganz wesentlich nicht nur die grundsätzliche<br />

Entscheidung für ein PPP-Modell, sondern<br />

auch die Projektkonfiguration im Einzelfall.<br />

Inzwischen weist unsere Statistik 100 kommunale<br />

und 25 staatliche Projekte in Bayern in den<br />

vergangenen sieben Jahren aus: PPP hat ohne<br />

Zweifel seinen Platz im Bereich öffentlicher Beschaffung<br />

gefunden. Dabei entsteht der Eindruck,<br />

dass die anfängliche allgemeine Euphorie einer<br />

eher pragmatischen Haltung gewichen ist – PPP<br />

als Mittel zum Zweck, aber nicht als vermeintliches<br />

Universalinstrument zur Lösung aller Probleme<br />

beim Bau und Betrieb von Gebäuden. PPP<br />

also als Beschaffungsmethode mit Stärken und<br />

Schwächen.<br />

Beispiel aus dem staatlichen Hochbau<br />

Wir waren also gut vorbereitet, als im Mai 2010<br />

das Bayerische Kabinett endgültig entschied, das<br />

Amt für Ländliche Entwicklung Oberpfalz von<br />

Regensburg nach Tirschenreuth zu verlegen und<br />

dafür eine Kostenobergrenze vorzugeben, die<br />

rund 20 Prozent unter der Kostenschätzung bei<br />

ca. 8,5 Millionen Euro lag. Damit war es nicht<br />

mehr sinnvoll, die Qualitäten des Projekts in<br />

Form einer Ausführungsplanung und mittels Leistungsverzeichnissen<br />

zu beschreiben. Wir haben<br />

uns daher für eine Ausschreibung entschieden,<br />

die die Planung und die Errichtung des Gebäudes<br />

sowie einige Wartungsverträge und lange<br />

Gewährleistungsfristen für wesentliche Bauteile<br />

enthält. Entscheidend war die verbindliche<br />

Vorgabe einer Kostenobergrenze, die zu einem<br />

echten Qualitätswettbewerb im Vergabeverfahren<br />

geführt hat. In der Ausschreibung haben wir<br />

den Bebauungsplan, Mindeststandards für die<br />

geforderte Holzbauweise sowie den Ausbau und<br />

das Raumprogramm vorgegeben und für diesen<br />

Leistungsumfang 90 Prozent der Wertungspunkte<br />

reserviert. Nur 10 Prozent entfielen damit auf<br />

den Preis, der vorgegeben war und dessen Überschreitung<br />

zum Ausschluss des Angebots führte.<br />

Kurz: Der Freistaat Bayern als Bauherr und Auftraggeber<br />

stellte ein Budget zur Verfügung und<br />

erwartete von der Bauwirtschaft Angebote, die<br />

darstellten, was für dieses Budget zu erhalten<br />

war. Allerdings haben wir die Risiken aus dem<br />

Gegenüberstellung<br />

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