PUBLIC PRIVATE PARTNERSHIP - Convent
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Investitionsrückgang nach Auslaufen des Konjunkturpakets<br />
2011<br />
2005<br />
2000<br />
1990<br />
1980<br />
1970<br />
0% 50% 100%<br />
Sachinvestitionen<br />
Laufender Sachaufwand<br />
Sonstige Ausgaben<br />
Zinsausgaben<br />
Personalausgaben<br />
Soziale Leistungen<br />
* bis einschl. 1990 alte Länder<br />
Eigene Zusammenstellung und Berechnung nach der<br />
Kommunalfinanzstatistik des Statistischen Bundesamts<br />
genden Jahr erneut um knapp 4 Prozent gestiegen<br />
und liegen jetzt bei rund 45 Milliarden Euro.<br />
Hierzu trägt keineswegs allein die Einführung des<br />
sozialpolitisch zu begrüßenden Bildungs- und Teilhabepakts<br />
bei – dem stehen erhöhte Zuweisungen<br />
gegenüber. Gerade in den nicht konjunkturell<br />
bedingten Ausgabenbereichen und den durch die<br />
Kommunen nicht oder nur sehr begrenzt steuerbaren<br />
Ausgaben liegen die Steigerungsraten Jahr<br />
für Jahr über dem Wachstum der Einnahmen:<br />
Hierzu zählen die Hilfen zur Erziehung, die Jugendhilfe,<br />
die Eingliederungshilfe, die Hilfe zur<br />
Pflege oder zur Grundsicherung im Alter.<br />
Investitionsbremse Fiskalpakt?<br />
Die finanzpolitische Diskussion wird von der europäischen<br />
Staatsschuldenkrise und den Reaktionen<br />
der Politik beherrscht. Welche Auswirkungen wird<br />
der Fiskalpakt auf die Investitionsfähigkeit der<br />
Kommunen haben? Der Fiskalpakt als zentrales<br />
europäisches Regelwerk zur Vermeidung zukünftiger<br />
Krisen fordert erstens die Einhaltung einer<br />
Defizitobergrenze der öffentlichen Hauhalte von<br />
Bund, Ländern, Gemeinden und Sozialversicherungen<br />
in Höhe von insgesamt 0,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts<br />
(BIP). Zweitens fordert er einen<br />
Korrekturmechanismus. Dieser soll sicherstellen,<br />
dass die maximalen Defizitquoten auch tatsächlich<br />
eingehalten werden. Betrachtet man ausschließlich<br />
die kommunalrelevanten Aspekte des<br />
Fiskalpakts, ist deutlich zu unterscheiden zwischen<br />
einerseits der eigentlichen Umsetzung des<br />
Fiskalpakts, das heißt der Umsetzung der auf europäischer<br />
Ebene getroffenen Vereinbarungen in nationales<br />
Recht, und andererseits denjenigen Maßnahmen,<br />
die erst eine Zustimmung der Länder<br />
ermöglichten.<br />
Im Rahmen der innerstaatlichen Umsetzung ist<br />
bis zum Jahr 2020 keine länderindividuelle Zurechnung<br />
der kommunalen Defizite geplant.<br />
Aber auch bei der Diskussion um die Umsetzung<br />
der schon 2009 für Deutschland beschlossenen<br />
Schuldenbremse wird deutlich: Es besteht die<br />
Gefahr der Verlagerung von Defiziten aus Länderhaushalten<br />
in die jeweiligen Kommunalhaushalte.<br />
Der Anreiz für die Länder, zur eigenen Haushaltssanierung<br />
den Konsolidierungszwang auf die<br />
Kommunen abzuwälzen, scheint sich entgegen<br />
ersten Befürchtungen zumindest bezogen auf den<br />
Fiskalpakt mittelfristig nicht zu erhöhen. Dies gilt<br />
allerdings nur, weil sich die expliziten Konsolidierungsverpflichtungen<br />
der Länder bis zum Jahr<br />
2020 gegenüber dem Status quo nicht erhöhen.<br />
Daher ist über den bereits jetzt existierenden Verlagerungsdruck<br />
hinaus durch den Fiskalpakt und<br />
seine innerstaatliche Umsetzung kein zusätzlicher<br />
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