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Investitionsrückgang nach Auslaufen des Konjunkturpakets<br />

2011<br />

2005<br />

2000<br />

1990<br />

1980<br />

1970<br />

0% 50% 100%<br />

Sachinvestitionen<br />

Laufender Sachaufwand<br />

Sonstige Ausgaben<br />

Zinsausgaben<br />

Personalausgaben<br />

Soziale Leistungen<br />

* bis einschl. 1990 alte Länder<br />

Eigene Zusammenstellung und Berechnung nach der<br />

Kommunalfinanzstatistik des Statistischen Bundesamts<br />

genden Jahr erneut um knapp 4 Prozent gestiegen<br />

und liegen jetzt bei rund 45 Milliarden Euro.<br />

Hierzu trägt keineswegs allein die Einführung des<br />

sozialpolitisch zu begrüßenden Bildungs- und Teilhabepakts<br />

bei – dem stehen erhöhte Zuweisungen<br />

gegenüber. Gerade in den nicht konjunkturell<br />

bedingten Ausgabenbereichen und den durch die<br />

Kommunen nicht oder nur sehr begrenzt steuerbaren<br />

Ausgaben liegen die Steigerungsraten Jahr<br />

für Jahr über dem Wachstum der Einnahmen:<br />

Hierzu zählen die Hilfen zur Erziehung, die Jugendhilfe,<br />

die Eingliederungshilfe, die Hilfe zur<br />

Pflege oder zur Grundsicherung im Alter.<br />

Investitionsbremse Fiskalpakt?<br />

Die finanzpolitische Diskussion wird von der europäischen<br />

Staatsschuldenkrise und den Reaktionen<br />

der Politik beherrscht. Welche Auswirkungen wird<br />

der Fiskalpakt auf die Investitionsfähigkeit der<br />

Kommunen haben? Der Fiskalpakt als zentrales<br />

europäisches Regelwerk zur Vermeidung zukünftiger<br />

Krisen fordert erstens die Einhaltung einer<br />

Defizitobergrenze der öffentlichen Hauhalte von<br />

Bund, Ländern, Gemeinden und Sozialversicherungen<br />

in Höhe von insgesamt 0,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts<br />

(BIP). Zweitens fordert er einen<br />

Korrekturmechanismus. Dieser soll sicherstellen,<br />

dass die maximalen Defizitquoten auch tatsächlich<br />

eingehalten werden. Betrachtet man ausschließlich<br />

die kommunalrelevanten Aspekte des<br />

Fiskalpakts, ist deutlich zu unterscheiden zwischen<br />

einerseits der eigentlichen Umsetzung des<br />

Fiskalpakts, das heißt der Umsetzung der auf europäischer<br />

Ebene getroffenen Vereinbarungen in nationales<br />

Recht, und andererseits denjenigen Maßnahmen,<br />

die erst eine Zustimmung der Länder<br />

ermöglichten.<br />

Im Rahmen der innerstaatlichen Umsetzung ist<br />

bis zum Jahr 2020 keine länderindividuelle Zurechnung<br />

der kommunalen Defizite geplant.<br />

Aber auch bei der Diskussion um die Umsetzung<br />

der schon 2009 für Deutschland beschlossenen<br />

Schuldenbremse wird deutlich: Es besteht die<br />

Gefahr der Verlagerung von Defiziten aus Länderhaushalten<br />

in die jeweiligen Kommunalhaushalte.<br />

Der Anreiz für die Länder, zur eigenen Haushaltssanierung<br />

den Konsolidierungszwang auf die<br />

Kommunen abzuwälzen, scheint sich entgegen<br />

ersten Befürchtungen zumindest bezogen auf den<br />

Fiskalpakt mittelfristig nicht zu erhöhen. Dies gilt<br />

allerdings nur, weil sich die expliziten Konsolidierungsverpflichtungen<br />

der Länder bis zum Jahr<br />

2020 gegenüber dem Status quo nicht erhöhen.<br />

Daher ist über den bereits jetzt existierenden Verlagerungsdruck<br />

hinaus durch den Fiskalpakt und<br />

seine innerstaatliche Umsetzung kein zusätzlicher<br />

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