PUBLIC PRIVATE PARTNERSHIP - Convent
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Warmwasserbereitung weitestgehend unabhängig<br />
von den klimatischen Bedingungen und somit<br />
nur nutzungsabhängig. Bei einer gemeinsamen<br />
Betrachtung darf der von der Außentemperatur<br />
unabhängige Anteil nicht witterungsabhängig berücksichtigt<br />
werden.<br />
Elektrischer Strom wird in die Bereiche Gebäudestrom<br />
und nutzungsspezifischer Strom unterschieden.<br />
Bei den nutzungsspezifischen Stromaufwendungen<br />
handelt es sich um solche, die<br />
durch Einbauten gem. der Kostengruppen 370<br />
oder 470 gemäß DIN 276 oder der Kostengruppe<br />
600 zugeordnet werden.<br />
Diese Einbauten werden teilweise nicht von dem<br />
privaten Partner geliefert und eingebaut. Sie beschafft<br />
der öffentliche AG regelmäßig in Eigenregie<br />
und baut diese selber ein oder stellt sie dem<br />
Privaten bei. In der Regel wird dieser deren Instandhaltung<br />
dann nicht übernehmen. Mit der<br />
Übernahme der Instandhaltungspflicht hat der<br />
private Partner allerdings den wesentlichen Einfluss<br />
auf die entsprechenden Anlagen und damit<br />
auf die Energiemengen. Daraus ergibt sich, dass<br />
der Private das Risiko nur für die Energiemengen<br />
übernehmen kann, auf die er durch die Beschaffung<br />
und Instandhaltung während der Bewirtschaftung<br />
Einfluss nimmt.<br />
Richtige Risikoallokation<br />
Der Energieverbrauch der nutzungsspezifischen<br />
Einrichtungen und der Ausstattung wird primär<br />
durch die Nutzer des Gebäudes beeinflusst und<br />
weniger durch den Betreiber des Objekts. Sofern<br />
die zu erwartende Nutzungsintensität ausreichend<br />
definiert ist und der private Partner durch<br />
einen weitgehenden Leistungsumfang in der<br />
Bewirtschaftungsphase stärkeren Einfluss durch<br />
z.B. personelle Präsenz im Gebäude hat, kann<br />
das Risiko auch für sämtliche Energieverbräuche<br />
auf den Privaten übertragen werden. Notwendig<br />
ist in diesem Fall z.B. die Übertragung von Hausmeisterdiensten<br />
und der Unterhaltsreinigung auf<br />
den Privaten. Dadurch ist sichergestellt, dass der<br />
Private täglich in der Immobilie vertreten ist und<br />
eventuelles Fehlverhalten der Nutzer im Gebäude<br />
feststellen und beeinflussen kann.<br />
Oftmals ist in Projekten zu beobachten, dass keine<br />
Energiepreisabfragen an den privaten Partner<br />
gerichtet werden. Dies hängt in der Regel mit<br />
dem politisch begründeten Bedürfnis des öffentlichen<br />
Partners nach Flexibilität bei der Wahl des<br />
Energielieferanten und der Möglichkeit, auf geänderte<br />
energiepolitische Ziele unabhängig reagieren<br />
zu können, zusammen. Gleichwohl sollten<br />
im Hinblick auf die wirtschaftliche Optimierung<br />
des Projekts im Vergabeverfahren die Konditionen<br />
der Energielieferung bei den Privaten abgefragt<br />
werden.<br />
Um dem öffentlichen Partner die Entscheidungsfreiheit<br />
zu belassen, ob er die Energieversorgung<br />
vollständig auf den Privaten übertragen möchte,<br />
bietet sich folgende Vorgehensweise an: Es<br />
werden Angebote der Bieter sowohl nur mit<br />
garantierten Verbrauchsmengen als auch mit<br />
indizierten Energiepreisen abgefordert. Nach<br />
Auswertung der Angebote und Vergleich der<br />
angebotenen Energiepreise mit den eigenen Beschaffungskosten<br />
ist die Entscheidung zu treffen,<br />
ob die Versorgungsverträge durch den Privaten<br />
abgeschlossen werden sollen oder dies von dem<br />
öffentlichen Partner selbst übernommen wird.<br />
Im Fall der Übertragung auf den Privaten ist eine<br />
einseitige regelmäßige Kündigungsoption für den<br />
öffentlichen Partner zu vereinbaren, die es ihm<br />
ermöglicht, auf geänderte politische Rahmenbedingungen<br />
zu reagieren. Hierbei sind lediglich die<br />
Laufzeiten der Versorgungsverträge angemessen<br />
zu berücksichtigen, die derzeit mehrheitlich ein<br />
bis drei Jahre aufweisen.<br />
Langfristige Optimierung sichern<br />
In der Vergabephase sind die wesentlichen Angaben<br />
zum Energiemanagement in den Outputspezifikationen<br />
für die Planung, Bauleistung und<br />
Bewirtschaftung anzugeben. Daneben müssen<br />
Anreizregelungen in den Vertrag aufgenommen<br />
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