18.01.2014 Aufrufe

PUBLIC PRIVATE PARTNERSHIP - Convent

PUBLIC PRIVATE PARTNERSHIP - Convent

PUBLIC PRIVATE PARTNERSHIP - Convent

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Warmwasserbereitung weitestgehend unabhängig<br />

von den klimatischen Bedingungen und somit<br />

nur nutzungsabhängig. Bei einer gemeinsamen<br />

Betrachtung darf der von der Außentemperatur<br />

unabhängige Anteil nicht witterungsabhängig berücksichtigt<br />

werden.<br />

Elektrischer Strom wird in die Bereiche Gebäudestrom<br />

und nutzungsspezifischer Strom unterschieden.<br />

Bei den nutzungsspezifischen Stromaufwendungen<br />

handelt es sich um solche, die<br />

durch Einbauten gem. der Kostengruppen 370<br />

oder 470 gemäß DIN 276 oder der Kostengruppe<br />

600 zugeordnet werden.<br />

Diese Einbauten werden teilweise nicht von dem<br />

privaten Partner geliefert und eingebaut. Sie beschafft<br />

der öffentliche AG regelmäßig in Eigenregie<br />

und baut diese selber ein oder stellt sie dem<br />

Privaten bei. In der Regel wird dieser deren Instandhaltung<br />

dann nicht übernehmen. Mit der<br />

Übernahme der Instandhaltungspflicht hat der<br />

private Partner allerdings den wesentlichen Einfluss<br />

auf die entsprechenden Anlagen und damit<br />

auf die Energiemengen. Daraus ergibt sich, dass<br />

der Private das Risiko nur für die Energiemengen<br />

übernehmen kann, auf die er durch die Beschaffung<br />

und Instandhaltung während der Bewirtschaftung<br />

Einfluss nimmt.<br />

Richtige Risikoallokation<br />

Der Energieverbrauch der nutzungsspezifischen<br />

Einrichtungen und der Ausstattung wird primär<br />

durch die Nutzer des Gebäudes beeinflusst und<br />

weniger durch den Betreiber des Objekts. Sofern<br />

die zu erwartende Nutzungsintensität ausreichend<br />

definiert ist und der private Partner durch<br />

einen weitgehenden Leistungsumfang in der<br />

Bewirtschaftungsphase stärkeren Einfluss durch<br />

z.B. personelle Präsenz im Gebäude hat, kann<br />

das Risiko auch für sämtliche Energieverbräuche<br />

auf den Privaten übertragen werden. Notwendig<br />

ist in diesem Fall z.B. die Übertragung von Hausmeisterdiensten<br />

und der Unterhaltsreinigung auf<br />

den Privaten. Dadurch ist sichergestellt, dass der<br />

Private täglich in der Immobilie vertreten ist und<br />

eventuelles Fehlverhalten der Nutzer im Gebäude<br />

feststellen und beeinflussen kann.<br />

Oftmals ist in Projekten zu beobachten, dass keine<br />

Energiepreisabfragen an den privaten Partner<br />

gerichtet werden. Dies hängt in der Regel mit<br />

dem politisch begründeten Bedürfnis des öffentlichen<br />

Partners nach Flexibilität bei der Wahl des<br />

Energielieferanten und der Möglichkeit, auf geänderte<br />

energiepolitische Ziele unabhängig reagieren<br />

zu können, zusammen. Gleichwohl sollten<br />

im Hinblick auf die wirtschaftliche Optimierung<br />

des Projekts im Vergabeverfahren die Konditionen<br />

der Energielieferung bei den Privaten abgefragt<br />

werden.<br />

Um dem öffentlichen Partner die Entscheidungsfreiheit<br />

zu belassen, ob er die Energieversorgung<br />

vollständig auf den Privaten übertragen möchte,<br />

bietet sich folgende Vorgehensweise an: Es<br />

werden Angebote der Bieter sowohl nur mit<br />

garantierten Verbrauchsmengen als auch mit<br />

indizierten Energiepreisen abgefordert. Nach<br />

Auswertung der Angebote und Vergleich der<br />

angebotenen Energiepreise mit den eigenen Beschaffungskosten<br />

ist die Entscheidung zu treffen,<br />

ob die Versorgungsverträge durch den Privaten<br />

abgeschlossen werden sollen oder dies von dem<br />

öffentlichen Partner selbst übernommen wird.<br />

Im Fall der Übertragung auf den Privaten ist eine<br />

einseitige regelmäßige Kündigungsoption für den<br />

öffentlichen Partner zu vereinbaren, die es ihm<br />

ermöglicht, auf geänderte politische Rahmenbedingungen<br />

zu reagieren. Hierbei sind lediglich die<br />

Laufzeiten der Versorgungsverträge angemessen<br />

zu berücksichtigen, die derzeit mehrheitlich ein<br />

bis drei Jahre aufweisen.<br />

Langfristige Optimierung sichern<br />

In der Vergabephase sind die wesentlichen Angaben<br />

zum Energiemanagement in den Outputspezifikationen<br />

für die Planung, Bauleistung und<br />

Bewirtschaftung anzugeben. Daneben müssen<br />

Anreizregelungen in den Vertrag aufgenommen<br />

149

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!