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PUBLIC PRIVATE PARTNERSHIP - Convent

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Beabsichtigt der öffentliche Auftraggeber, eine Finanzierung<br />

als Forfaitierungsmodell auszugestalten<br />

und damit einen Einredeverzicht zu erklären,<br />

ist er gut beraten, die Entscheidung bereits im<br />

Vorfeld der Ausschreibung zu fällen und in der<br />

Vergabebekanntmachung zu veröffentlichen. Würde<br />

die Bereitschaft zu einer Einredeverzichtserklärung<br />

nicht allen Bietern gleichermaßen mitgeteilt,<br />

könnte dies zu einer Begünstigung einzelner<br />

Marktteilnehmer im Verfahren führen und möglicherweise<br />

einen Beihilfetatbestand auslösen.<br />

Maastrichter Verschuldungskriterien<br />

Differenziert zu sehen ist nach wie vor die Anrechnungspflicht<br />

der mit einem Einredeverzicht<br />

versehenen forfaitierten Forderungen auf den<br />

öffentlichen Defizitsaldo nach den Maastrichter<br />

Verschuldungskriterien. EUROSTAT hat zwar<br />

zur Anrechnung von PPP-Modellen ausgeführt,<br />

dass Projekte dann nicht im Sinne der Maastrichter<br />

Kriterien einzurechnen seien, wenn das Baurisiko<br />

und entweder das Ausfall- oder das Nachfragerisiko<br />

auf den privaten Partner übertragen<br />

werden. Aber gerade die Bewertung, wann das<br />

Ausfall- oder Nachfragerisiko tatsächlich übertragen<br />

wird, ist strittig. In Abhängigkeit von der<br />

konkreten vertraglichen Ausgestaltung, insbesondere<br />

dem Sicherheitenkonzept, kann die einredebefreite<br />

Forfaitierung jedenfalls dazu führen, dass<br />

ein hinreichender Risikotransfer auf den privaten<br />

Partner im Sinne der EUROSTAT-Kriterien nicht<br />

vorliegt und die Verbindlichkeiten im Sinne der<br />

Maastrichter Verschuldungsregeln anrechnungspflichtig<br />

sind.<br />

Abschließend sei festzuhalten, dass auch bei Herausforderungen,<br />

die über Partnerschaftsprojekte<br />

hinausgehen, Projekt- und Finanzierungserfahrungen<br />

aus PPP-Vorhaben Orientierung für künftige<br />

Problemlösungen bieten. So trifft gegenwärtig die<br />

angespannte Finanzlage der staatlichen bzw. kommunalen<br />

Haushalte auf eine Erwartungshaltung<br />

der Bürger, ökologisch orientierte Energieversorgung<br />

zukünftig vor allem auch durch öffentliche<br />

Leistungserbringer umzusetzen. In der Vergangenheit<br />

gefällte Privatisierungsentscheidungen bei der<br />

Daseinsvorsorge werden hinterfragt und die hohe<br />

Zahl auslaufender Konzessionsverträge führt zu<br />

einer Auseinandersetzung und neuen Ausrichtung<br />

der gemeindlichen Energiepolitik. Damit wird<br />

deutlich, dass Lebenszyklusgedanken, Effizienzgesichtspunkte,<br />

Nachhaltigkeitsaspekte und Risikoabwägungen<br />

auch im Rahmen der Energiewende<br />

Beachtung finden werden. Öffentlich-Private Partnerschaften<br />

können auch bei Rekommunalisierungen<br />

– etwa im Bereich der Energienetze – ihren<br />

Einsatz finden. Damit kann der kommunale Einfluss<br />

auch auf dem stetig bedeutsamer werdenden<br />

Energiemarkt gestärkt werden.<br />

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