PUBLIC PRIVATE PARTNERSHIP - Convent
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Beabsichtigt der öffentliche Auftraggeber, eine Finanzierung<br />
als Forfaitierungsmodell auszugestalten<br />
und damit einen Einredeverzicht zu erklären,<br />
ist er gut beraten, die Entscheidung bereits im<br />
Vorfeld der Ausschreibung zu fällen und in der<br />
Vergabebekanntmachung zu veröffentlichen. Würde<br />
die Bereitschaft zu einer Einredeverzichtserklärung<br />
nicht allen Bietern gleichermaßen mitgeteilt,<br />
könnte dies zu einer Begünstigung einzelner<br />
Marktteilnehmer im Verfahren führen und möglicherweise<br />
einen Beihilfetatbestand auslösen.<br />
Maastrichter Verschuldungskriterien<br />
Differenziert zu sehen ist nach wie vor die Anrechnungspflicht<br />
der mit einem Einredeverzicht<br />
versehenen forfaitierten Forderungen auf den<br />
öffentlichen Defizitsaldo nach den Maastrichter<br />
Verschuldungskriterien. EUROSTAT hat zwar<br />
zur Anrechnung von PPP-Modellen ausgeführt,<br />
dass Projekte dann nicht im Sinne der Maastrichter<br />
Kriterien einzurechnen seien, wenn das Baurisiko<br />
und entweder das Ausfall- oder das Nachfragerisiko<br />
auf den privaten Partner übertragen<br />
werden. Aber gerade die Bewertung, wann das<br />
Ausfall- oder Nachfragerisiko tatsächlich übertragen<br />
wird, ist strittig. In Abhängigkeit von der<br />
konkreten vertraglichen Ausgestaltung, insbesondere<br />
dem Sicherheitenkonzept, kann die einredebefreite<br />
Forfaitierung jedenfalls dazu führen, dass<br />
ein hinreichender Risikotransfer auf den privaten<br />
Partner im Sinne der EUROSTAT-Kriterien nicht<br />
vorliegt und die Verbindlichkeiten im Sinne der<br />
Maastrichter Verschuldungsregeln anrechnungspflichtig<br />
sind.<br />
Abschließend sei festzuhalten, dass auch bei Herausforderungen,<br />
die über Partnerschaftsprojekte<br />
hinausgehen, Projekt- und Finanzierungserfahrungen<br />
aus PPP-Vorhaben Orientierung für künftige<br />
Problemlösungen bieten. So trifft gegenwärtig die<br />
angespannte Finanzlage der staatlichen bzw. kommunalen<br />
Haushalte auf eine Erwartungshaltung<br />
der Bürger, ökologisch orientierte Energieversorgung<br />
zukünftig vor allem auch durch öffentliche<br />
Leistungserbringer umzusetzen. In der Vergangenheit<br />
gefällte Privatisierungsentscheidungen bei der<br />
Daseinsvorsorge werden hinterfragt und die hohe<br />
Zahl auslaufender Konzessionsverträge führt zu<br />
einer Auseinandersetzung und neuen Ausrichtung<br />
der gemeindlichen Energiepolitik. Damit wird<br />
deutlich, dass Lebenszyklusgedanken, Effizienzgesichtspunkte,<br />
Nachhaltigkeitsaspekte und Risikoabwägungen<br />
auch im Rahmen der Energiewende<br />
Beachtung finden werden. Öffentlich-Private Partnerschaften<br />
können auch bei Rekommunalisierungen<br />
– etwa im Bereich der Energienetze – ihren<br />
Einsatz finden. Damit kann der kommunale Einfluss<br />
auch auf dem stetig bedeutsamer werdenden<br />
Energiemarkt gestärkt werden.<br />
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