PUBLIC PRIVATE PARTNERSHIP - Convent
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x In planerischer, technischer Hinsicht: Denn<br />
der AN muss bei der Planung der Maßnahme<br />
neben den Vorgaben der Planfeststellung und<br />
den technischen Vorschriften auch bereits die<br />
Durchführung und Finanzierung von Betrieb<br />
und Erhaltung der Infrastruktur im Blick haben.<br />
Dies führt u.a. zu besonders gründlicher<br />
Bauvorbereitung, z.B. detaillierterer Analyse<br />
von Baugrund und Baustoffen und lebenszyklusorientierten<br />
Modifikationen bei der Umsetzung,<br />
z.B. Bau der Entwässerungsleitung<br />
in einer möglichst einfach zu reinigenden<br />
Ausführung. Auch um dem AN ausreichend<br />
Spielraum für lebenszyklusorientierte Optimierungsmöglichkeiten<br />
zu lassen, soll die<br />
Leistungsbeschreibung möglichst funktional<br />
ausgestaltet ein, das heißt, dass der AG nicht<br />
einzelne Positionen und Massenangaben vorgibt<br />
– wie überwiegend im konventionellen<br />
Bereich –, sondern es werden funktionale Anforderungen<br />
an die Leistung vereinbart, z.B.<br />
Straßengriffigkeitswerte.<br />
Nutzerorientierung<br />
ÖPP-Modelle im Bundesfernstraßenbereich<br />
zeichnen sich durch verschiedene nutzerorientierte<br />
Elemente aus, die vor allem für hochbelastete<br />
Magistralen eine Vorbildfunktion entfalten<br />
könnten:<br />
x Vor allem hinsichtlich der Vergütung des AN<br />
sind nutzerorientierte Elemente implementiert,<br />
denn beim F-Modell erfolgt die Vergütung pro<br />
Fahrzeug, das heißt, der AN erhält je Nutzung<br />
seiner Strecke eine Gebühr oder ein Entgelt.<br />
Beim A-Modell erhält er pro LKW-Kilometer<br />
ein Entgelt und bei den Verfügbarkeitsmodellen<br />
bestimmt sich die Vergütung nach der Verfügbarkeit<br />
der Strecke für die Nutzer, z.B. je<br />
mehr Fahrstreifen für den Verkehrsteilnehmer<br />
bereitstehen, umso höher ist die Vergütung des<br />
AN. Da die AN regelmäßig davon ausgehen,<br />
dass nach Ende der Bauphase die Nutzerfrequenz<br />
steigt, haben sie ein eigenes Interesse<br />
an einer zügigen Baudurchführung. Die ÖPP-<br />
Großprojekte im Tiefbau sind alle zum oder<br />
sogar noch vor dem vereinbarten Fertigstellungstermin<br />
dem Verkehr übergeben worden,<br />
was u.a. aus Nutzersicht sehr positiv hervorzuheben<br />
ist. Auch das im Bau befindliche Projekt<br />
A5 soll ein Jahr früher für den Verkehr freigegeben<br />
werden als vertraglich vereinbart.<br />
x Zudem muss der AN in der Erhaltungs- und<br />
Betriebsphase dem AG Verkehrsbeeinträchtigungskosten<br />
zahlen. Sie stellen einen Anreiz<br />
dar, verkehrsbeeinträchtigende Tätigkeiten<br />
wie z.B. Mähen oder Schlaglochbeseitigung in<br />
möglichst kurzer und verkehrsarmer Zeit auszuführen.<br />
In dem hochbelasteten Bundesfernstraßennetz<br />
mit steigendem Erhaltungsbedarf<br />
dürfte eine zügige, professionelle Maßnahmendurchführung<br />
unter Verkehr eine wichtige<br />
Qualifikation darstellen.<br />
x Die Vergütung der ÖPP-AN erfolgt grundsätzlich<br />
aus Mautmitteln, das heißt, es wird ein<br />
„projektbezogener Nutzerfinanzierungskreislauf“<br />
geschaffen.<br />
Wirtschaftlichkeit<br />
Bei den ÖPP-Modellen im Bundesfernstraßenbereich<br />
werden, wie von der Bundeshaushaltsordnung<br />
für alle finanzwirksamen Maßnahmen gefordert,<br />
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen (WU)<br />
erstellt. Deren strenger Wirtschaftlichkeitsmaßstab<br />
wirkt sich wie folgt aus:<br />
x Im Hinblick auf die Kostentransparenz: Bei der<br />
WU werden alle Kosten und Nutzen einer konventionellen<br />
Projektumsetzung der kompletten<br />
Vertragslaufzeit mit denen einer ÖPP-Umsetzung<br />
verglichen. Nur wenn die ÖPP-Variante<br />
mindestens ebenso wirtschaftlich wie die konventionelle<br />
Umsetzung ist, kann ein ÖPP-Projekt<br />
gestartet werden bzw. erfolgt der Zuschlag<br />
auf ein ÖPP-Angebot. Die Eingangsdaten für<br />
die WU erstellt regelmäßig die Straßenbauverwaltung<br />
des Landes. Die Einbeziehung von<br />
Nutzen ist notwendig, um eine Vergleichbar-<br />
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