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PUBLIC PRIVATE PARTNERSHIP - Convent

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Konventionell<br />

ÖPP<br />

Bedarfsermittlung<br />

Öffentliche Hand (Bund)<br />

Raumordnungsverfahren,<br />

Linienbestimmung<br />

Öffentliche Hand (Land/Bund)<br />

Planfeststellung<br />

Öffentliche Hand (Land)<br />

Vorbereitung<br />

Ausschreibung<br />

Private (Beratungsunternehmen)<br />

und öffentliche Hand (Land,<br />

bei ÖPP teilweise auch Bund)<br />

Vergabe<br />

Öffentliche Hand (Land)<br />

Bau<br />

Betrieb<br />

Erhaltung<br />

Private<br />

Öffentliche Hand<br />

(Land), Private<br />

Private<br />

Private<br />

Überwachungsleistungen<br />

„Konventionell“<br />

und „ÖPP“:<br />

Öffentliche Hand<br />

und Private<br />

(Aufteilung)<br />

mäßig bis zu 25 Jahre, zuzüglich der drei- bis<br />

fünfjährigen Planungs- und Bauphase ergibt sich<br />

die Vertragslaufzeit von 30 Jahren. Zum Ende<br />

der Vertragslaufzeit sind bei der Abnahme vertraglich<br />

vereinbarte Zustandswerte einzuhalten,<br />

die so bestimmt sind, dass der AN nicht mehr<br />

bei „Auszug“ – das heißt am Ende seines Vertrags<br />

– „renovieren“ muss, sondern diese Straßenerneuerung<br />

im Anschluss an den ÖPP-Vertrag<br />

von einem anderen Privaten konventionell oder<br />

mittels ÖPP durchzuführen ist. Die Lebenszyklusbetrachtung<br />

wirkt sich in unterschiedlichen<br />

Bereichen aus:<br />

x In finanzieller Hinsicht: Denn es sind nicht<br />

nur Haushaltsmittel für die Bauphase bereitzustellen,<br />

sondern bei der Haushaltsanmeldung<br />

des ÖPP-Projekts sind die geschätzten Ausgaben<br />

für die Bau-, Betriebs-, Erhaltungs- und<br />

Finanzierungsleistungen der gesamten Vertragslaufzeit<br />

anzugeben und vom Parlament<br />

zu bewilligen. Da ÖPP-Zahlungen im Haushalt<br />

ausgewiesen und nicht off-balance gebucht<br />

werden, handelt es sich bei den ÖPP-Zahlungen<br />

nicht um eine verdeckte Staatsverschuldung<br />

oder Umgehung der Schuldenbremse. Im<br />

sogenannten konventionellen Bereich werden<br />

indes mit der Aufnahme eines Bauprojekts in<br />

den Haushalt derartige Folgekosten – z.B. für<br />

Erhaltung und Betrieb – weder ermittelt noch<br />

finanzielle Mittel für die Folgejahre im Haushalt<br />

vorgesehen.<br />

x In wirtschaftlicher, qualitativer Hinsicht für<br />

den AN: Denn er muss für einen deutlich längeren<br />

als den üblichen Gewährleistungszeitraum<br />

von fünf Jahren seine Leistung auf dem<br />

vereinbarten Niveau halten.<br />

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