PUBLIC PRIVATE PARTNERSHIP - Convent
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Die A- und F-Modelle als Wegbereiter für die<br />
Zukunft<br />
Von Tatjana Tegtbauer<br />
Seit gut einem Jahrzehnt ist ÖPP im Bundesfernstraßenbereich eine<br />
gängige Beschaffungsvariante. Gerade vor dem Hintergrund eines<br />
steigenden Verkehrsaufkommens und sinkender Haushaltsmittel werden<br />
ÖPP-Projekte auch in Zukunft Wegbereiter der Straße im 21. Jahrhundert<br />
sein.<br />
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und<br />
Stadtentwicklung (BMVBS) und die Straßenbauverwaltungen<br />
der Länder in seinem Auftrag<br />
wenden seit über 60 Jahren die sogenannte „konventionelle<br />
Umsetzung“ von Infrastrukturmaßnahmen<br />
im Bundesfernstraßenbereich an. Seit<br />
gut zehn Jahren wird diese Beschaffungsvariante<br />
um sogenannte ÖPP-Projekte ergänzt. Nahm der<br />
Hochbau zunächst eine gewisse ÖPP-Vorreiterrolle<br />
ein, so findet ÖPP heute nicht nur dort und im<br />
Straßenbereich Anwendung, sondern es greifen<br />
entsprechende Ideen auch in anderen Verkehrssektoren<br />
wie z.B. Wasserstraße und Schiene. Von<br />
Anfang an war das BMVBS intensiv in die Vorbereitung,<br />
Vergabe und Durchführung von ÖPP-<br />
Projekten im Bundesfernstraßenbau eingebunden<br />
– auch wenn dies im System der Auftragsverwaltung<br />
eher untypisch ist.<br />
Unter ÖPP-Modellen werden unterschiedliche<br />
Ausprägungen der langfristigen, vertraglich fixierten<br />
Zusammenarbeit von öffentlichem Auftraggeber<br />
(AG) und privatem Auftragnehmer (AN)<br />
verstanden.<br />
Im Bundesfernstraßenbereich weisen ÖPP-Modelle<br />
folgende Charakteristika auf: Planung, Bau,<br />
Erhaltung, Betrieb und anteilige – selten vollständige<br />
– Finanzierung werden einem AN zur Ausübung<br />
übertragen. Das heißt, der Staat entledigt<br />
sich der Aufgabe nicht, wie dies bei einer Privatisierung<br />
der Fall wäre, sondern kauft die Leistungen<br />
mittels einer Art Generalunternehmervertrag<br />
beim Privaten ein.<br />
Ministerialrätin Tatjana<br />
Tegtbauer ist<br />
Die Vergabe an Generalunternehmer ist<br />
in der Privatwirtschaft gängige Praxis, Leiterin des Referats<br />
„ÖPP im Bundesfernstraßenbau“<br />
im<br />
hingegen findet sie im Bereich der Bundesfernstraßen<br />
fast keine Anwendung, Bundesministerium<br />
denn es werden üblicherweise die Bau-, für Verkehr, Bau<br />
Erhaltungs- und in Teilen Betriebsdienstleistungen<br />
unterteilt in zahlrei-<br />
und Stadtentwicklungche<br />
Fach- und Teillose vergeben, was<br />
einen höheren Verwaltungsaufwand bedeutet<br />
und nicht unerhebliche Risiken für den Bauherrn<br />
birgt. Hiermit soll eine Stärkung des Mittelstands<br />
erreicht werden. Der AG bleibt weiterhin Eigentümer<br />
der Straße und Straßenbaulastträger und<br />
muss daher die Leistungen des Privaten kontinuierlich<br />
überwachen.<br />
Als Gegenleistung erhält der AN, der in rechtlicher<br />
Hinsicht als Erfüllungsgehilfe bzw. im Fall<br />
des F-Modells partiell auch als Beliehener zu qualifizieren<br />
ist, ein Entgelt für seine Leistungen.<br />
Es wird deutlich, dass sowohl die Phasen als auch<br />
die Akteure konventionell und bei ÖPP überwiegend<br />
identisch sind. Gleichwohl gibt es doch im<br />
Einzelnen systematische Unterschiede zwischen<br />
den Beschaffungsvarianten ÖPP und konventionell,<br />
die als ein Beitrag von ÖPP zur Weiterentwicklung<br />
des Straßensektors zu werten sind.<br />
Lebenszyklusbetrachtung<br />
ÖPP-Projektverträge werden in der Regel für eine<br />
Dauer von 30 Jahren geschlossen. Denn die<br />
Lebensdauer des Straßenoberbaus beträgt regel-<br />
VERKEHRSWEGEBAU<br />
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