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Die A- und F-Modelle als Wegbereiter für die<br />

Zukunft<br />

Von Tatjana Tegtbauer<br />

Seit gut einem Jahrzehnt ist ÖPP im Bundesfernstraßenbereich eine<br />

gängige Beschaffungsvariante. Gerade vor dem Hintergrund eines<br />

steigenden Verkehrsaufkommens und sinkender Haushaltsmittel werden<br />

ÖPP-Projekte auch in Zukunft Wegbereiter der Straße im 21. Jahrhundert<br />

sein.<br />

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und<br />

Stadtentwicklung (BMVBS) und die Straßenbauverwaltungen<br />

der Länder in seinem Auftrag<br />

wenden seit über 60 Jahren die sogenannte „konventionelle<br />

Umsetzung“ von Infrastrukturmaßnahmen<br />

im Bundesfernstraßenbereich an. Seit<br />

gut zehn Jahren wird diese Beschaffungsvariante<br />

um sogenannte ÖPP-Projekte ergänzt. Nahm der<br />

Hochbau zunächst eine gewisse ÖPP-Vorreiterrolle<br />

ein, so findet ÖPP heute nicht nur dort und im<br />

Straßenbereich Anwendung, sondern es greifen<br />

entsprechende Ideen auch in anderen Verkehrssektoren<br />

wie z.B. Wasserstraße und Schiene. Von<br />

Anfang an war das BMVBS intensiv in die Vorbereitung,<br />

Vergabe und Durchführung von ÖPP-<br />

Projekten im Bundesfernstraßenbau eingebunden<br />

– auch wenn dies im System der Auftragsverwaltung<br />

eher untypisch ist.<br />

Unter ÖPP-Modellen werden unterschiedliche<br />

Ausprägungen der langfristigen, vertraglich fixierten<br />

Zusammenarbeit von öffentlichem Auftraggeber<br />

(AG) und privatem Auftragnehmer (AN)<br />

verstanden.<br />

Im Bundesfernstraßenbereich weisen ÖPP-Modelle<br />

folgende Charakteristika auf: Planung, Bau,<br />

Erhaltung, Betrieb und anteilige – selten vollständige<br />

– Finanzierung werden einem AN zur Ausübung<br />

übertragen. Das heißt, der Staat entledigt<br />

sich der Aufgabe nicht, wie dies bei einer Privatisierung<br />

der Fall wäre, sondern kauft die Leistungen<br />

mittels einer Art Generalunternehmervertrag<br />

beim Privaten ein.<br />

Ministerialrätin Tatjana<br />

Tegtbauer ist<br />

Die Vergabe an Generalunternehmer ist<br />

in der Privatwirtschaft gängige Praxis, Leiterin des Referats<br />

„ÖPP im Bundesfernstraßenbau“<br />

im<br />

hingegen findet sie im Bereich der Bundesfernstraßen<br />

fast keine Anwendung, Bundesministerium<br />

denn es werden üblicherweise die Bau-, für Verkehr, Bau<br />

Erhaltungs- und in Teilen Betriebsdienstleistungen<br />

unterteilt in zahlrei-<br />

und Stadtentwicklungche<br />

Fach- und Teillose vergeben, was<br />

einen höheren Verwaltungsaufwand bedeutet<br />

und nicht unerhebliche Risiken für den Bauherrn<br />

birgt. Hiermit soll eine Stärkung des Mittelstands<br />

erreicht werden. Der AG bleibt weiterhin Eigentümer<br />

der Straße und Straßenbaulastträger und<br />

muss daher die Leistungen des Privaten kontinuierlich<br />

überwachen.<br />

Als Gegenleistung erhält der AN, der in rechtlicher<br />

Hinsicht als Erfüllungsgehilfe bzw. im Fall<br />

des F-Modells partiell auch als Beliehener zu qualifizieren<br />

ist, ein Entgelt für seine Leistungen.<br />

Es wird deutlich, dass sowohl die Phasen als auch<br />

die Akteure konventionell und bei ÖPP überwiegend<br />

identisch sind. Gleichwohl gibt es doch im<br />

Einzelnen systematische Unterschiede zwischen<br />

den Beschaffungsvarianten ÖPP und konventionell,<br />

die als ein Beitrag von ÖPP zur Weiterentwicklung<br />

des Straßensektors zu werten sind.<br />

Lebenszyklusbetrachtung<br />

ÖPP-Projektverträge werden in der Regel für eine<br />

Dauer von 30 Jahren geschlossen. Denn die<br />

Lebensdauer des Straßenoberbaus beträgt regel-<br />

VERKEHRSWEGEBAU<br />

91

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