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Lithium - IATA

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<strong>Lithium</strong>-Batterie-Leitfaden - 2013<br />

einem Versandstück mit 2 kg mit den 2,7 Wh Zellen und ein weiteres mit den 2 Batterien<br />

oder die Bestimmungen von Teil IB werden angewendet.<br />

Y. Ich versende Teil IB <strong>Lithium</strong>- [Ionen- oder Metall-] Batterien; brauche ich dazu<br />

ein Gefahrgutschulung?<br />

Ja. Alle Bestimmungen der Gefahrgutvorschriften gelten für den Versand von Batterien nach<br />

Teil IB, außer den in Teil IB genannten Anforderungen. Darum ist eine Gefahrgutschulung<br />

erforderlich, wie angegeben in Unterabschnitt 1.5 der Gefahrgutvorschriften.<br />

Z. Was sind die zusätzlichen Markierungsanforderungen für ein Versandstück<br />

nach Teil IB der Verpackungsanweisung 965 und 968?<br />

Da alle Anforderungen der Gefahrgutvorschriften gelten, außer den in Teil IB aufgeführten<br />

Freistellungen, muss jedes Versandstück markiert sein mit:<br />

• der UN Nummer, mit “UN” vorangestellt und der richtigen Versandbezeichnung (DGR<br />

7.1.5.1 (a));<br />

• den Adressen von Versender und Empfänger (DGR 7.1.5.1 (b)); und<br />

• Zusätzlich muss das Bruttogewicht wie gefordert von (DGR 7.1.5.1(c)) auf dem<br />

Versandstück markiert sein.<br />

Anmerkung: Wenn eine Umverpackung verwendet wird, muss jedes Versandstück gemäß<br />

den Gefahrgutvorschriften markiert sein und dann, wenn es in die Umverpackung gegeben<br />

wird, gemäß DGR 7.1.4 markiert werden.<br />

AA.<br />

Ich versende verderbliche Fracht mit <strong>Lithium</strong>-Batterie betriebenen Temperaturoder<br />

Datensammlern; muss ich die Gefahrgutvorschriften befolgen?<br />

Ja. Alle anwendbaren Bestimmungen für <strong>Lithium</strong>-Batterien müssen vom Versender solcher<br />

Geräte befolgt werden, einschließlich der Grenzwerte für Geräte, die während der<br />

Beförderung “aktiv” (eingeschaltet) sind.<br />

Anmerkung: Die Vorschriften für verderbliche Fracht (PCR) gelten bei solchen Sendungen<br />

ebenfalls.<br />

IDFS/Cargo Page 24 18/03/2013

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