Lithium - IATA
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<strong>Lithium</strong>-Batterie-Leitfaden - 2013<br />
einem Versandstück mit 2 kg mit den 2,7 Wh Zellen und ein weiteres mit den 2 Batterien<br />
oder die Bestimmungen von Teil IB werden angewendet.<br />
Y. Ich versende Teil IB <strong>Lithium</strong>- [Ionen- oder Metall-] Batterien; brauche ich dazu<br />
ein Gefahrgutschulung?<br />
Ja. Alle Bestimmungen der Gefahrgutvorschriften gelten für den Versand von Batterien nach<br />
Teil IB, außer den in Teil IB genannten Anforderungen. Darum ist eine Gefahrgutschulung<br />
erforderlich, wie angegeben in Unterabschnitt 1.5 der Gefahrgutvorschriften.<br />
Z. Was sind die zusätzlichen Markierungsanforderungen für ein Versandstück<br />
nach Teil IB der Verpackungsanweisung 965 und 968?<br />
Da alle Anforderungen der Gefahrgutvorschriften gelten, außer den in Teil IB aufgeführten<br />
Freistellungen, muss jedes Versandstück markiert sein mit:<br />
• der UN Nummer, mit “UN” vorangestellt und der richtigen Versandbezeichnung (DGR<br />
7.1.5.1 (a));<br />
• den Adressen von Versender und Empfänger (DGR 7.1.5.1 (b)); und<br />
• Zusätzlich muss das Bruttogewicht wie gefordert von (DGR 7.1.5.1(c)) auf dem<br />
Versandstück markiert sein.<br />
Anmerkung: Wenn eine Umverpackung verwendet wird, muss jedes Versandstück gemäß<br />
den Gefahrgutvorschriften markiert sein und dann, wenn es in die Umverpackung gegeben<br />
wird, gemäß DGR 7.1.4 markiert werden.<br />
AA.<br />
Ich versende verderbliche Fracht mit <strong>Lithium</strong>-Batterie betriebenen Temperaturoder<br />
Datensammlern; muss ich die Gefahrgutvorschriften befolgen?<br />
Ja. Alle anwendbaren Bestimmungen für <strong>Lithium</strong>-Batterien müssen vom Versender solcher<br />
Geräte befolgt werden, einschließlich der Grenzwerte für Geräte, die während der<br />
Beförderung “aktiv” (eingeschaltet) sind.<br />
Anmerkung: Die Vorschriften für verderbliche Fracht (PCR) gelten bei solchen Sendungen<br />
ebenfalls.<br />
IDFS/Cargo Page 24 18/03/2013