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Handbuchvorlage - Austro Control

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Kapitel 9B:Luftüchigkeitsüberprüfungsverfahren (falls zutreffend für die Part-M Subpart Genehmigung)<br />

Dieses Kapitel ist jenen Part-145 genehmigten Instandhaltungsbetriebe vorbehalten, welche gleichzeitig neben dieser<br />

Genehmigung auch als Part-M Subpart G Organisation genehmigt sind und das Privileg zur Ausstellung eines Permit to<br />

Fly besitzen.<br />

9B.1 Übereinstimmung mit den genehmigten Flugbedingungen [Appendix V to AMC M.A.704]<br />

Hier ist das Verfahren zu beschreiben, wie die Übereinstimmung mit den genehmigten Flugbedingungen<br />

hergestellt wird, wie dies dokumentiert wird und auch welche Person autorsiert ist dies entsprechend<br />

vor dem Flug zu bestätigen.<br />

9B.2 Ausstellung eines Permit to Fly im Rahmen des genehmigten CAMO Privilegs [Appendix V to<br />

AMC M.A.704]<br />

Das Verfahren zur Erstellung der EASA Form 20 b (siehe Appendix IV zu Part-21) zu beschreiben.<br />

Dabei ist zu beachten wie die Übereinstimmung mit den Paragraphen 21A.711(d) and (e) sichergestellt<br />

wird bevor das Permit to Fly unterschrieben wird. Weiters ist zu beschreiben wie die genehmigten<br />

Part-145/Part-M Subpart G Organisation die Übereinstimmung mit dem Paragraphen 21A.711(g) für<br />

den Widerruf des Permits to Fly.<br />

9B.3 Zeichnugnsberechtigungen für die Ausstellung des Permit to Fly [Appendix V to AMC M.A.704]<br />

In diesem Unterkapitel sind die Personen zu nennen, welche autorisiert sind ein Permit to Fly innerhalb<br />

des Privilegs des Paragraphen M.A.711(c) der genehmigten Organisation zu unterschreiben.<br />

Weiters sind der Umfang der jeweiligen Autorisierung für die jeweilige Person zu definieren. Die eigentlichen<br />

Dokumente sprich Autorisierungen können separat vom MOE/CAME geführt werden. Auch<br />

sind die Voraussetzungen zur Erlangung und Aufrechterhaltung der Autorisierung hier festzulegen.<br />

9B.4 Zusammenarbeit mit der lokal zuständigen Behörde für die Flugdurchführung [Appendix V to<br />

AMC M.A.704]<br />

Hier ist die Zusammenarbeit und erforderliche Kommunikation und Information zwischen der lokalen<br />

Behörde für die Flugfreigabe und die Sicherstellung der Überstimmung mit lokalen Vorschriften welche<br />

außerhalb des Rahmens der Bedingungen von 21A.708(b) liegen zu beschreiben (siehe auch Part<br />

21A.711(e)).<br />

9B.5 Permit to Fly Aufzeichnungen, Verantwortungen, Archivierung und Zugang [Appendix V to<br />

AMC M.A.704]<br />

Hier sind alle erforderlichen Aufzeichnungen zu beschreiben für die Erteilung eines Permit to Fly unter<br />

dem Privileg M.A.711(c). Weiters ist die Aufbewahrungsdauer und der Ort bzw. die Art und Weise wie<br />

die Aufzeichnungen aufbewahrt werden zu beschreiben. Der Zugang zu diesen Aufzeichnungen und<br />

die Verantwortung für die korrekte Aufbewahrung sind ebenfalls Thema hier.<br />

DC_LFA_TEO_005_v4_0 01.10.2013 Seite 65 von 65

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