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Handbuchvorlage - Austro Control

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Kapitel 9: Luftüchigkeitsüberprüfungsverfahren „Airworthiness Review Procedures“ (falls zutreffend<br />

für die Part-M Subpart Genehmigung)<br />

Dieses Kapitel ist jene Part-145 genehmigten Instandhaltungsbetriebe vorbehalten, welche gleichzeitig neben<br />

dieser Genehmigung auch als Part-M Subpart G Organisation genehmigt sind und das Privileg der<br />

Lufttüchtigkeitsüberprüfung besitzen.<br />

9<br />

9.1 Personal für die Lufttüchtigkeitsüberprüfung [Appendix V Par. 4.1 to AMC M.A.704]<br />

Ein Auswahl- und Prüfungsverfahren für das vorgesehene AR Personal ist hier zu beschreiben. Weiters<br />

ist due Ausstellung und Aufbewahrung einer Autorisierung für dieses Personal zu beschreiben.<br />

9.2 Prüfung der Luftfahrzeugaufzeichnungen [Appendix V Par. 4.2 to AMC M.A.704]<br />

Defintion der erforderlichen Aufzeichnungen die geprüft werden müssen (100%) und die Anzahl bzw.<br />

die Art der möglichen stichprobenartigen Prüfungen (sample check) im Rahmen der Lufttüchtigkeitsüberprüfung.<br />

9.3 Prüfung direkt am Luftfahrzeug [Appendix V Par. 4.3 to AMC M.A.704]<br />

Hier erfolgt die Beschreibung welche Bereiche des LFZ bzw. welche Borddokumente direkt vor Ort am<br />

Luftfahrzeug geprüft werden müssen vom autorisierten AR Personal.<br />

9.4 Zusätzliche Verfahren zur Ausstellung von Empfehlungen an die zuständige Behörden für die<br />

Einfuhr von Luftfahrzeugen [Appendix V Par. 4.4 to AMC M.A.704]<br />

Beschreibung der erforderlichen Kommunikation und des Informationsaustausches mit der Behörde<br />

des Registerstaates und zur Klärung von möglichen zusätzlichen Erfordernissen im Zuge der Einfuhrüberprüfung.<br />

9.5 Empfehlungen für die zuständigen Behörden zur Austellung einer Lufttüchtigkeitsbescheinigung<br />

(ARC) [Appendix V Par. 4.5 to AMC M.A.704]<br />

Beschreibung der Kommunikation, Information und Dokumentenvorlage an die zuständige Behörde für<br />

die Ausstellung einer Lufttüchtigkeitsbescheinigung (ARC) nach entsprechender Durchführung der<br />

Prüfung durch die genehmigte Organisation.<br />

9.6 Auststellung der Lufttüchtigkeitsbescheinigung (ARC) [Appendix V Par. 4.6 to AMC M.A.704]<br />

Verfahren zur Ausstellung eines ARC, Verteilung und Aufbewahrung. Es muss sichergestellt werden<br />

dass nur dann ein ARC ausgestellt wird wenn die Lufttüchtigkeitsprüfung ordnungsgemäß und vollständig<br />

durchgeführt wurde,<br />

9.7 Lufttüchtigkeitsüberprüfungsaufzeichnungen, Verantwortungen, Archivierung und Zugang [Appendix<br />

V Par. 4.7 to AMC M.A.704]<br />

Hier ist die Beschreibung des Ortes und der Dauer der Archivierung der Aufzeichnungen erforderlich.<br />

Weiters ist zu definieren wer und unter welchen Umständen Zugang hat zu diesen Aufzeichnungen.<br />

DC_LFA_TEO_005_v4_0 01.10.2013 Seite 64 von 65

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