Handbuchvorlage - Austro Control
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Kapitel 9: Luftüchigkeitsüberprüfungsverfahren „Airworthiness Review Procedures“ (falls zutreffend<br />
für die Part-M Subpart Genehmigung)<br />
Dieses Kapitel ist jene Part-145 genehmigten Instandhaltungsbetriebe vorbehalten, welche gleichzeitig neben<br />
dieser Genehmigung auch als Part-M Subpart G Organisation genehmigt sind und das Privileg der<br />
Lufttüchtigkeitsüberprüfung besitzen.<br />
9<br />
9.1 Personal für die Lufttüchtigkeitsüberprüfung [Appendix V Par. 4.1 to AMC M.A.704]<br />
Ein Auswahl- und Prüfungsverfahren für das vorgesehene AR Personal ist hier zu beschreiben. Weiters<br />
ist due Ausstellung und Aufbewahrung einer Autorisierung für dieses Personal zu beschreiben.<br />
9.2 Prüfung der Luftfahrzeugaufzeichnungen [Appendix V Par. 4.2 to AMC M.A.704]<br />
Defintion der erforderlichen Aufzeichnungen die geprüft werden müssen (100%) und die Anzahl bzw.<br />
die Art der möglichen stichprobenartigen Prüfungen (sample check) im Rahmen der Lufttüchtigkeitsüberprüfung.<br />
9.3 Prüfung direkt am Luftfahrzeug [Appendix V Par. 4.3 to AMC M.A.704]<br />
Hier erfolgt die Beschreibung welche Bereiche des LFZ bzw. welche Borddokumente direkt vor Ort am<br />
Luftfahrzeug geprüft werden müssen vom autorisierten AR Personal.<br />
9.4 Zusätzliche Verfahren zur Ausstellung von Empfehlungen an die zuständige Behörden für die<br />
Einfuhr von Luftfahrzeugen [Appendix V Par. 4.4 to AMC M.A.704]<br />
Beschreibung der erforderlichen Kommunikation und des Informationsaustausches mit der Behörde<br />
des Registerstaates und zur Klärung von möglichen zusätzlichen Erfordernissen im Zuge der Einfuhrüberprüfung.<br />
9.5 Empfehlungen für die zuständigen Behörden zur Austellung einer Lufttüchtigkeitsbescheinigung<br />
(ARC) [Appendix V Par. 4.5 to AMC M.A.704]<br />
Beschreibung der Kommunikation, Information und Dokumentenvorlage an die zuständige Behörde für<br />
die Ausstellung einer Lufttüchtigkeitsbescheinigung (ARC) nach entsprechender Durchführung der<br />
Prüfung durch die genehmigte Organisation.<br />
9.6 Auststellung der Lufttüchtigkeitsbescheinigung (ARC) [Appendix V Par. 4.6 to AMC M.A.704]<br />
Verfahren zur Ausstellung eines ARC, Verteilung und Aufbewahrung. Es muss sichergestellt werden<br />
dass nur dann ein ARC ausgestellt wird wenn die Lufttüchtigkeitsprüfung ordnungsgemäß und vollständig<br />
durchgeführt wurde,<br />
9.7 Lufttüchtigkeitsüberprüfungsaufzeichnungen, Verantwortungen, Archivierung und Zugang [Appendix<br />
V Par. 4.7 to AMC M.A.704]<br />
Hier ist die Beschreibung des Ortes und der Dauer der Archivierung der Aufzeichnungen erforderlich.<br />
Weiters ist zu definieren wer und unter welchen Umständen Zugang hat zu diesen Aufzeichnungen.<br />
DC_LFA_TEO_005_v4_0 01.10.2013 Seite 64 von 65