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Handbuchvorlage - Austro Control

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Kapitel 5:<br />

Anhänge<br />

5.1 Liste der Muster von im Instandhaltungsbetrieb verwendeten Dokumenten<br />

In diesem Anhang zum MOE, ist eine Liste der im Instandhaltungsbetrieb verwendeten Dokumente<br />

zu führen. Als Muster - Formblatt sind dieser Liste zumindest die folgenden Dokumente in diesem<br />

Kapitel hinzuzufügen:<br />

-) Je nach Bezeichnung des Betriebs, die Work Order / Job Card / Arbeitsbericht (auf dem sich das<br />

CRS für die jeweilige Arbeit am Luftfahrzeug befindet);<br />

-) Das EASA Form 1;<br />

-) Serviceable und Unserviceable Tag;<br />

-) Falls zutreffend, ein Muster des Stempels für die Freigabe im Bordbuch;<br />

-) Falls nicht bereits an anderer Stelle als Muster vorhanden, die vom Betrieb ausgestellte Certification<br />

Authorisation;<br />

Die oben angeführten Muster sind im MOE zu führen, wenn der Betrieb bzw. die „Competent Authority“<br />

es als notwendig erachtet, sind hier noch weitere Muster anzufügen.<br />

5.2 Liste der Subunternehmer gemäß 145.A.75 (b) [ § 145.70 (a)(14)]<br />

An dieser Stelle ist eine Liste der Betriebe zu führen, welche unter dem Qualitätsmanagement des<br />

Part-145 genehmigten Instandhaltungsbetriebs arbeiten (Sub-Contractors). Gleichzeitig ist in dieser<br />

Liste anzugeben, für welche Tätigkeiten bzw. Arbeiten das betreffende Unternehmen seitens des Instandhaltungsbetriebs<br />

engagiert wurde. Es sollte hier auch nochmals vermerkt sein, dass die Part-<br />

145 Instandhaltungsbetriebe für die durchgeführten Arbeiten die volle Verantwortung tragen.<br />

5.3 Liste der Instandhaltungsstandorte gemäß 145.A75 (d) [ § 145.70 (a)(15)]<br />

Hier ist eine Liste aller vom Instandhaltungsbetrieb selbst betriebenen Line Maintenance Stations zu<br />

führen. Diese Liste hat mit den konform Kapiteln 1.8 und 1.9 zu gehen, außerdem sollte hier ein<br />

Verweis auf das Kapitel 1.9 mit dem Hinweis auf den dort beschriebenen „Scope of Work“ für jede<br />

Station eingefügt sein.<br />

5.4 Liste der unter Vertrag genommenen Part-145 genehmigten Instandhaltungsbetriebe [ §<br />

145.A.70 (a)(16)]<br />

Alle anderen Part-145 genehmigten Instandhaltungsbetriebe, welche seitens des Betriebs (für den<br />

dieses MOE bindend ist) mittels eines Vertrages mit Instandhaltungsarbeiten beauftragt sind, müssen<br />

hier gelistet sein. Zusätzlich ist auch in kurzer Form hinzuzufügen, für welche Tätigkeiten der jeweilige<br />

Betrieb einen Vertrag besitzt.<br />

DC_LFA_TEO_005_v4_0 01.10.2013 Seite 55 von 65

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