Handbuchvorlage - Austro Control
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Kapitel 4:<br />
Luftfahrzeugbetreiber<br />
4.1 Aufzählung und allgemeine Beschreibung aller Operators mit Instandhaltungsvertrag [ GM<br />
145.A.70 (a)(13)]<br />
Der Part-145 genehmigte Instandhaltungsbetrieb hat hier alle Operators, mit welchen er einen längerfristigen<br />
Vertrag zur Durchführung von Instandhaltungsarbeiten auf deren Luftfahrzeugen hat, zu<br />
listen. In dieser Auflistung sollte auch eine kurze allgemeine Beschreibung der Tätigkeiten für den<br />
jeweiligen Operator enthalten sein.<br />
Beispiel für eine derartige Auflistung:<br />
Operator Luftfahrzeuge Instandhaltung Ort<br />
Air Alps DO 328 Service Arbeiten und Defektbehebung LOWI<br />
Lauda Air Boeing 737-300/-400 & 767-300 ER Turn Around Assistance Kairo<br />
Tyrolean Airways Regional Jet CL 600-2B19 Line- und Base Maintenance LOWW<br />
Adria Airways Airbus A 320 Line Maintenance und Defektbehebung Ljubljana<br />
Falls nicht in der Europäischen Union genehmigte Operators ebenfalls vom Instandhaltungsbetrieb<br />
betreut werden, sind diese hier auch in einer eigenen Übersicht (und Unterkapitel), wie oben dargestellt,<br />
zu listen. Zusätzlich ist jedoch anzugeben, unter welcher Genehmigung dies durchgeführt wird<br />
(z.B. FAR-145 Foreign Repair Station). Diese Basisinformationen sind erforderlich, um eine den Tatsachen<br />
entsprechende Übersicht bezüglich des Umfangs dieser Tätigkeiten zu haben.<br />
4.2 Anzuwendende Verfahren und Instandhaltungsaufzeichnungen für Operators [GM 145.A.70<br />
(a)(8)(d)]<br />
Auch wenn es natürlich mit jedem betroffenen Operator einen Vertrag geben muss, sind in diesem<br />
Unterkapitel die grundlegenden Vorgangsweisen und Vorschriften für den betreffenden Operator zu<br />
beschreiben. Eine „Kopie“ des Vertrags ist hier nicht niederzuschreiben, jedoch sollten die folgenden<br />
Grundsätze für die Zusammenarbeit in diesem Kapitel abgedeckt sein:<br />
-) Generelle Auflistung des Umfangs des Vertrags (z.B. Scheduled und Unscheduled Maintenance,<br />
Engineering und Planungstätigkeiten, Materialversorgung, Werkstättenservice,......);<br />
-) Die allgemeinen Kommunikationswege (Referenz wo die Kontakte, wie Telefon- und Faxnummern,<br />
Email zu finden sind);<br />
-) Allgemeine Beschreibung der durchzuführenden Instandhaltung;<br />
-) Allgemeine Erläuterungen zu Engineering Tätigkeiten;<br />
-) Generelle Beschreibung der Werkstätten - Instandhaltungsarbeiten;<br />
-) Beschreibung der vom Operator vorgeschriebenen Instandhaltungsanweisungen und der erforderlichen<br />
Aufzeichnungen;<br />
-) Falls Materialversorgung für den Operator durchgeführt wird, die allgemeinen Vorschriften und<br />
Verfahren, die anzuwenden sind;<br />
-) Definition der primären Anlaufstellen beim Operator und beim Instandhaltungsbetrieb bei Problemen<br />
jeder Art;<br />
-) Falls auf Außenstationen ebenfalls Tätigkeiten durchgeführt werden, welche dies sind und in<br />
welchem Umfang dies erfolgt;<br />
-) Welche Planungstätigkeiten vom Instandhaltungsbetrieb durchgeführt werden;<br />
-) Ob es zwischen den Partnern regelmäßige Meetings gibt, um Projekte und Probleme zu besprechen;<br />
-) Eine genaue Aufteilung der Verantwortung und Verpflichtungen zwischen dem Operator und<br />
dem Instandhaltungsbetrieb;<br />
Eine derartig umfangreiche Beschreibung wird natürlich nur für Instandhaltungsbetriebe erforderlich<br />
sein, welche für Operators tätig sind, die im Linienverkehr tätig sind und die Instandhaltung und damit<br />
zusammenhängende Tätigkeiten praktisch zur Gänze mittels eines Vertrags übertragen haben.<br />
Die oben angeführte Liste soll ein Maximum an Punkten, die zu beschreiben sind, darstellen, und ist<br />
entsprechend den Verträgen und deren Umfang anzupassen.<br />
DC_LFA_TEO_005_v4_0 01.10.2013 Seite 53 von 65