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Handbuchvorlage - Austro Control

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3.10 Verfahren zur Genehmigung und Kontrolle von Abweichungen von festgelegten MOE oder<br />

anderen genehmigten Verfahren<br />

Für den Fall einer benötigten und begründeten Abweichung von im MOE und anderen Handbüchern<br />

festgelegten Vorschriften und Verfahren, ist hier das Genehmigungsverfahren für solche Abweichungen<br />

zu beschreiben. Generell ist gleich zu Beginn festzulegen, dass dieses Verfahren nur zur Anwendung<br />

in Ausnahmefällen gedacht ist und nicht regelmäßig verwendet werden darf.<br />

Dieses Verfahren hat im Minimum die folgenden Punkte abzudecken:<br />

-) Wer bei begründetem Bedarf eine solche Abweichung intern zu „beantragen“ hat;<br />

-) Wie dieser „Antrag“ auszusehen hat und welche den Bedarf unterstützenden Unterlagen benötigt<br />

werden bzw. an wen dieser „Antrag“ zu richten ist;<br />

-) Wer die Beurteilung vorzunehmen hat und in weiterer Folge eine Genehmigung oder eine Ablehnung<br />

der Abweichungen ausspricht;<br />

-) Wo, wie und wie lange die Unterlagen über genehmigte und nicht genehmigte Abweichungen<br />

aufzubewahren sind;<br />

-) Die Informationspflicht des Betriebs an die zuständige Luftfahrtbehörde über alle genehmigten<br />

Abweichungen;<br />

-) Ausdrücklicher Hinweis, dass die Luftfahrtbehörden bei begründeten Einwänden ausgesprochene<br />

Genehmigungen wieder rückgängig machen bzw. aufheben können.<br />

-) Im Falle einer Abweichung von EU-OPS Operator- bzw. Kundenverfahren oder Vorschriften bei<br />

der Durchführung von Instandhaltungsarbeiten an deren Luftfahrzeugen ist für die Genehmigung<br />

der Abweichung auch nachweislich das Einverständnis des Kunden erforderlich;<br />

-) Jene Vorschriften, von denen auch mit Hilfe dieses Verfahrens keine Abweichungen zugelassen<br />

werden können, sind zu listen (z.B. Gesetze, EASA Vorschriften, Certification Maintenance Requirements<br />

(CMR), AD’s, Airworthiness Limitation Items; Safe Life Limited Parts, usw.);<br />

3.11 Qualifikations- und Ausbildungsverfahren für spezielle Arbeiten wie zum Beispiel NDT,<br />

Schweißen etc. [ § 145.A.30 (f) & AMC 145.A.30 (f)(1) bis (10)]<br />

Falls im Instandhaltungsbetrieb auch Arbeiten durchgeführt werden, welche eine spezielle Ausbildung<br />

und Befähigungsnachweise benötigen, ist hier ein Verfahren zur Qualifikation von Mitarbeitern<br />

für diese Arbeiten zu entwickeln. Folgende Tätigkeiten sind als Beispiel für solche Arbeiten zu betrachten:<br />

-) Zerstörungsfreie Werkstoffprüfung (Dye Penetrate-, Magnetic Particle-, Eddy Current- und Ultrasonic-Testing);<br />

-) Schweißarbeiten am Luftfahrzeug oder an Komponenten;<br />

-) Reparaturen an Teilen aus Verbundwerkstoffen;<br />

-) Lackierarbeiten an Luftfahrzeugen oder an Komponenten (als Ganzes oder auch nur teilweise<br />

als Reparatur);<br />

Es sind für alle im MOE gelisteten Arbeiten die Voraussetzungen, der Ausbildungsweg inklusive erforderlichem<br />

Praxistraining zu beschreiben. Weiters ist zu definieren, dass jeder Mitarbeiter eine vom<br />

Betrieb ausgestellte Berechtigung nach Abschluss dieses Verfahrens erhält. Eine Part-66 AML bzw.<br />

nationale Instandhaltungslizenz ist keine zwingende Voraussetzung für die Durchführung dieser Arbeiten,<br />

jedoch dürfen dann auch im Rahmen des Instandhaltungsbetriebs keine anderen Tätigkeiten<br />

von diesem Personal bei der Instandhaltungsdurchführung ausgeführt werden.<br />

3.12 Überwachung von Hersteller- und anderen Instandhaltungsteams<br />

Instandhaltungsbetriebe, welche externe Teams vom Hersteller oder anderen Instandhaltungsunternehmen<br />

im Betrieb Arbeiten durchführen lassen, haben hier ein Verfahren zu entwickeln, welches<br />

die folgenden Punkte zur Kontrolle dieser Teams beinhaltet:<br />

-) Unterscheidung zwischen Teams, die unter dem hauseigenen QM - System arbeiten, von einem<br />

Betrieb mit entsprechender eigenen Genehmigung für die jeweilige Arbeit kommen, bzw. vom<br />

jeweiligen Hersteller entsendet wurden;<br />

-) Definition der jeweilig entsprechenden Vorschriften, die einzuhalten sind, wie z.B.: Gültiger Vertrag<br />

mit dem Team, Prüfung der Qualifikationen und Berechtigungen der Teammitarbeiter, Procedure<br />

Training, wenn das Team nach den Verfahren des eigenen Betriebs zu arbeiten hat, Voraussetzungen<br />

für die Akzeptanz von mitgebrachten Werkzeugen, Ausrüstung, Ersatzteilen und<br />

anderen Materialien (z.B. Receiving Inspection erforderlich), falls erforderlich Überprüfung der<br />

praktischen Fähigkeiten zur Arbeitsdurchführung der Teammitarbeiter und schriftlicher Bericht<br />

über das Ergebnis und ähnliches mehr;<br />

DC_LFA_TEO_005_v4_0 01.10.2013 Seite 47 von 65

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