18.01.2014 Aufrufe

Handbuchvorlage - Austro Control

Handbuchvorlage - Austro Control

Handbuchvorlage - Austro Control

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

3.6 Audit - Personal [GM 145.A.70 (a)(8)(c)]<br />

In diesem Teil des Handbuches ist festzulegen, wer die Funktion des Audit Personals wahrnimmt,<br />

welche Qualifikation das Personal besitzen muss, bzw. wie die folgenden Punkte sichergestellt sind:<br />

-) Die Unabhängigkeit des Audit Personals im Rahmen seiner Aufgaben (vor allem bei eigens<br />

nominiertem Instandhaltungspersonal zur Durchführung von Audits);<br />

-) Der direkte Zugang zum obersten Leitung des Instandhaltungsbetriebs;<br />

-) Diese Nominierung eindeutig und nachvollziehbar erfolgt ist (vor allem wenn es, aufgrund der<br />

Betriebsgröße keine eigene Abteilung innerhalb des Unternehmens gibt);<br />

Weiters sind die erforderlichen Schulungen, die notwendige Arbeitserfahrung für diesen Bereich und<br />

die allgemeinen Voraussetzungen, um als Auditor arbeiten zu können, zu definieren. Wenn der Betrieb<br />

diese Aufgabe von externen Personen durchführen lässt (so haben diese auch die hier definierten<br />

Vorschriften zu erfüllen). Gleiches gilt für Instandhaltungspersonal, welches zur Durchführung<br />

von Audits nominiert wird. Für eigens nominiertes Instandhaltungspersonal, welches regelmäßig für<br />

solche Tätigkeiten herangezogen wird, sollte es eine Eintragung in ihrer vom Betrieb ausgestellten<br />

Berechtigung geben. Falls nur in Ausnahmefällen Instandhaltungspersonal zur Durchführung von<br />

Audits herangezogen wird, ist die Nominierung schriftlich und von Fall zu Fall als „single Event“ Nominierung<br />

durchzuführen.<br />

Neben den oben angeführten Erfordernissen, welche vom jeweiligen Mitarbeiter zu erfüllen sind, hat<br />

der Betrieb bzw. die dafür verantwortliche Person, gemäß einem hier festgelegten Verfahren, die<br />

Eignung des jeweiligen Mitarbeiters zu prüfen. Diese Eignung ist nicht nur durch den Nachweis der<br />

obigen „Wissens- und Erfahrungserfordernisse“ gegeben, sondern ist nach hier definierten weiteren<br />

„menschlichen“ Fähigkeiten zu überprüfen. Zu den für die Ausübung der Funktion sehr wichtigen<br />

Punkten / Eigenschaften zählen insbesondere:<br />

-) Persönliche Integrität;<br />

-) Persönliches Feingefühl bei der Einschätzung ob Forderungen und Aufgaben zumutbar, sinnvoll<br />

und vernünftig sind;<br />

-) Die Fähigkeit, Mängel und deren Auswirkungen folgerichtig zu beurteilen;<br />

-) Gute Kommunikationsfähigkeiten (in Wort und Schrift);<br />

-) Ausdauer und Beharrlichkeit, um nicht von Mitarbeitern aus den auditierten Bereichen abgespeist<br />

oder abgeschreckt zu werden;<br />

Zum Abschluss dieses Kapitels sind der Inhalt und der Durchführungszeitraum des für Audit Personals<br />

vorgesehenen Continuation Training’s zu beschreiben. Dabei sind die folgenden Inhalte zu berücksichtigen:<br />

-) Luftfahrtrechtlich relevante Rechtsvorschriften (internationale und nationale Vorschriften);<br />

-) Verfahren des Instandhaltungsbetriebs;<br />

-) Human Factors;<br />

-) Auditechnik;<br />

-) Falls erforderlich, technische Luftfahrzeug Typenschulungen;<br />

Das gesamte Training (Grundausbildung und laufende Weiterbildung) ist, wie für Certifying Staff, in<br />

einem dafür vorgesehenen Personalakt zu dokumentieren. Die Aufbewahrungsdauer ist, ebenfalls<br />

wie für Certifying Staff, entsprechend festzulegen.<br />

3.7 Qualifikation von Inspektoren [GM 145.A.70 (a)(8)(c)]<br />

In diesem Unterkapitel sind die Voraussetzungen (Lizenz, Erfahrung,....) und gegebenenfalls zusätzlichen<br />

Schulungen für die Prüfer bei der Instandhaltungsdurchführung zu beschreiben. Diese Funktion<br />

ist generell als die eines Prüfers im Rahmen von Kontrollen bei kritischen Arbeiten und Doppelkontrollen<br />

gemäß Kapitel 2.23 und 2.25 anzusehen. Prinzipiell hat der Mitarbeiter, welcher als Prüfer<br />

eingesetzt wird, höher bzw. zumindest gleich qualifiziert zu sein, wie der durchführende Mitarbeiter.<br />

Weiters ist zu regeln, ob alle Mitarbeiter gemäß der hier beschriebenen Qualifikation automatisch als<br />

Prüfer tätig sein können (wenn sie nicht in die zu prüfende Arbeit involviert waren) oder ob nur bestimmte<br />

Mitarbeiter mit z.B. einer Eintragung als Prüfer in der Certification Authorisation diese Aufgabe<br />

wahrnehmen dürfen.<br />

DC_LFA_TEO_005_v4_0 01.10.2013 Seite 45 von 65

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!