Handbuchvorlage - Austro Control
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3.6 Audit - Personal [GM 145.A.70 (a)(8)(c)]<br />
In diesem Teil des Handbuches ist festzulegen, wer die Funktion des Audit Personals wahrnimmt,<br />
welche Qualifikation das Personal besitzen muss, bzw. wie die folgenden Punkte sichergestellt sind:<br />
-) Die Unabhängigkeit des Audit Personals im Rahmen seiner Aufgaben (vor allem bei eigens<br />
nominiertem Instandhaltungspersonal zur Durchführung von Audits);<br />
-) Der direkte Zugang zum obersten Leitung des Instandhaltungsbetriebs;<br />
-) Diese Nominierung eindeutig und nachvollziehbar erfolgt ist (vor allem wenn es, aufgrund der<br />
Betriebsgröße keine eigene Abteilung innerhalb des Unternehmens gibt);<br />
Weiters sind die erforderlichen Schulungen, die notwendige Arbeitserfahrung für diesen Bereich und<br />
die allgemeinen Voraussetzungen, um als Auditor arbeiten zu können, zu definieren. Wenn der Betrieb<br />
diese Aufgabe von externen Personen durchführen lässt (so haben diese auch die hier definierten<br />
Vorschriften zu erfüllen). Gleiches gilt für Instandhaltungspersonal, welches zur Durchführung<br />
von Audits nominiert wird. Für eigens nominiertes Instandhaltungspersonal, welches regelmäßig für<br />
solche Tätigkeiten herangezogen wird, sollte es eine Eintragung in ihrer vom Betrieb ausgestellten<br />
Berechtigung geben. Falls nur in Ausnahmefällen Instandhaltungspersonal zur Durchführung von<br />
Audits herangezogen wird, ist die Nominierung schriftlich und von Fall zu Fall als „single Event“ Nominierung<br />
durchzuführen.<br />
Neben den oben angeführten Erfordernissen, welche vom jeweiligen Mitarbeiter zu erfüllen sind, hat<br />
der Betrieb bzw. die dafür verantwortliche Person, gemäß einem hier festgelegten Verfahren, die<br />
Eignung des jeweiligen Mitarbeiters zu prüfen. Diese Eignung ist nicht nur durch den Nachweis der<br />
obigen „Wissens- und Erfahrungserfordernisse“ gegeben, sondern ist nach hier definierten weiteren<br />
„menschlichen“ Fähigkeiten zu überprüfen. Zu den für die Ausübung der Funktion sehr wichtigen<br />
Punkten / Eigenschaften zählen insbesondere:<br />
-) Persönliche Integrität;<br />
-) Persönliches Feingefühl bei der Einschätzung ob Forderungen und Aufgaben zumutbar, sinnvoll<br />
und vernünftig sind;<br />
-) Die Fähigkeit, Mängel und deren Auswirkungen folgerichtig zu beurteilen;<br />
-) Gute Kommunikationsfähigkeiten (in Wort und Schrift);<br />
-) Ausdauer und Beharrlichkeit, um nicht von Mitarbeitern aus den auditierten Bereichen abgespeist<br />
oder abgeschreckt zu werden;<br />
Zum Abschluss dieses Kapitels sind der Inhalt und der Durchführungszeitraum des für Audit Personals<br />
vorgesehenen Continuation Training’s zu beschreiben. Dabei sind die folgenden Inhalte zu berücksichtigen:<br />
-) Luftfahrtrechtlich relevante Rechtsvorschriften (internationale und nationale Vorschriften);<br />
-) Verfahren des Instandhaltungsbetriebs;<br />
-) Human Factors;<br />
-) Auditechnik;<br />
-) Falls erforderlich, technische Luftfahrzeug Typenschulungen;<br />
Das gesamte Training (Grundausbildung und laufende Weiterbildung) ist, wie für Certifying Staff, in<br />
einem dafür vorgesehenen Personalakt zu dokumentieren. Die Aufbewahrungsdauer ist, ebenfalls<br />
wie für Certifying Staff, entsprechend festzulegen.<br />
3.7 Qualifikation von Inspektoren [GM 145.A.70 (a)(8)(c)]<br />
In diesem Unterkapitel sind die Voraussetzungen (Lizenz, Erfahrung,....) und gegebenenfalls zusätzlichen<br />
Schulungen für die Prüfer bei der Instandhaltungsdurchführung zu beschreiben. Diese Funktion<br />
ist generell als die eines Prüfers im Rahmen von Kontrollen bei kritischen Arbeiten und Doppelkontrollen<br />
gemäß Kapitel 2.23 und 2.25 anzusehen. Prinzipiell hat der Mitarbeiter, welcher als Prüfer<br />
eingesetzt wird, höher bzw. zumindest gleich qualifiziert zu sein, wie der durchführende Mitarbeiter.<br />
Weiters ist zu regeln, ob alle Mitarbeiter gemäß der hier beschriebenen Qualifikation automatisch als<br />
Prüfer tätig sein können (wenn sie nicht in die zu prüfende Arbeit involviert waren) oder ob nur bestimmte<br />
Mitarbeiter mit z.B. einer Eintragung als Prüfer in der Certification Authorisation diese Aufgabe<br />
wahrnehmen dürfen.<br />
DC_LFA_TEO_005_v4_0 01.10.2013 Seite 45 von 65