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Handbuchvorlage - Austro Control

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2.24 Verweis auf spezielle Instandhaltungsverfahren wie zum Beispiel: Triebwerksläufe, Luftfahrzeug<br />

„Pressure Run“, Schleppen und Rollen von Luftfahrzeugen usw. (Fortsetzung)<br />

Zu jedem, der vom Betrieb hier gelisteten Verfahren, ist folgendes allgemein zu beschreiben und erforderlichenfalls<br />

ein Querverweis auf eine interne Verfahrensanweisung für detailliertere Informationen<br />

einzufügen:<br />

-) Falls zur eindeutigen Klärung erforderlich, wann diese Verfahren zur Anwendung kommen.<br />

-) Welche Voraussetzungen vom Personal erfüllt werden müssen, um diese Arbeiten bzw. Verfahren<br />

durchführen zu können (Training, Mindestqualifikation).<br />

-) Welche zusätzlichen Voraussetzungen bzw. Vorschriften bei diesen Verfahren eingehalten werden<br />

müssen (z.B. Sicherheitsvorschriften, Briefing des beteiligten Personals).<br />

-) Erforderlichenfalls, ist zu klären welche Unterlagen zu verwenden sind (z.B. AMM, Operations<br />

Procedures).<br />

-) Falls erforderlich ist zu klären, welche nicht in den Handbüchern des Instandhaltungsbetriebes,<br />

festgelegte Verfahren einzuhalten sind (z.B. Airport Procedures).<br />

Je nach Standort und Arbeitsaufgaben des Instandhaltungsbetriebs, wird die Anzahl der hier genannten<br />

Verfahren variieren.<br />

2.25 Verfahren zur Auffindung und Korrektur von Instandhaltungsfehlern [ § 145.A.65 (b)(3) & AMC<br />

145.A.65 (b)(3)(2) & AMC 145.A.60 (b)]<br />

2.25.1Verfahren zur Auffindung und Korrektur von Fehlern gem. AMC 145.65 (b)(3)(2)<br />

Das Unternehmen hat in diesem Handbuch ein Verfahren zu entwickeln, welches die Auffindung und<br />

Korrektur von Instandhaltungsfehlern ermöglicht. Darunter sind Fehler zu verstehen welche, wenn<br />

sie nicht gefunden bzw. korrigiert werden, den sicheren Betrieb des betroffenen Luftfahrzeugs gefährden<br />

könnten. Es ist die Methode zu beschreiben, wie solche Fehler systematisch erkannt werden<br />

können und welche Instandhaltungsarbeiten oder Prozesse unter dem oben genannten Gesichtspunkt<br />

als kritisch zu betrachten sind. Primär wird die Durchführung einer Doppelkontrolle durch einen<br />

unabhängigen, an der Arbeit nicht beteiligten, entsprechend qualifizierten Mitarbeiter als Methode<br />

der Auffindung möglicher Fehler in Betracht kommen. Dabei kann je nach Komplexität der Arbeit eine<br />

Doppelkontrolle bereits nach Abschluss bestimmter Zwischenschritte vorgeschrieben sein oder<br />

erst nach Abschluss der gesamten Arbeit vorgesehen sein.<br />

Beispiele für kritische Arbeiten im Sinne AMC 145.65 (b)(3)(2) sind:<br />

-) Einbau und Einstellung von Flight <strong>Control</strong>s;<br />

-) Einbau von Triebwerken, Propeller und Rotoren;<br />

-) Überholung und/oder Einstellung von Triebwerken, Propeller, Hauptantriebswellen, Getrieben und sonstigen<br />

primären Antrieben;<br />

-) Einbau und/oder Einstellung von Emergency Systems;<br />

-) Einbau und Einstellung von Hilfstriebwerken (APU’s);<br />

Bei der Definition der als kritisch zu betrachtenden Arbeiten sind auch die Erfahrungen der Vergangenheit<br />

mit aufgetretenen Fehlern und Informationen, welche aus dem internen Meldeverfahren resultieren,<br />

zu berücksichtigen. Weiters ist hier die Art und Weise, wie das Instandhaltungspersonal auf<br />

die Arbeiten, für die diese Vorschriften anzuwenden sind, aufmerksam gemacht wird zu beschreiben.<br />

2.25.2 Internes Meldeverfahren für sicherheitsrelevante Fehler und Vorkommnisse [AMC 145.A.60 (b)]<br />

In der Revision 5 des PART-145 wird neben dem im Kapitel 2.18 vorgeschriebenen „externen“ Meldeverfahren<br />

auch ein internes Meldeverfahren für Instandhaltungsfehler bzw. andere Vorkommnisse,<br />

die sicherheitsrelevant sind bzw. sein können, verlangt. Der Sinn dieses Verfahrens ist es, Fakten,<br />

welche zu sicherheitsrelevanten Fehlern oder Vorfällen beitragen, zu identifizieren und weiters, ähnliche<br />

oder gleiche Vorfälle zu verhindern.<br />

Folgende wesentliche Punkte sind in diesem Meldeverfahren zu beachten:<br />

-) Die Klarstellung der Tatsache, dass Personal welches im Rahmen dieses Meldesystems Vorfälle,<br />

Fakten bzw. mögliche Fehler meldet, keine disziplinären Folgen zu befürchten hat. Dieser Umstand<br />

wird durch die Etablierung einer entsprechend gerechten Unternehmenskultur ermöglicht<br />

bzw. gefördert.<br />

-) Eine klare Festlegung, an wen und welcher Form diese Meldungen innerhalb des Instandhaltungsbetriebs<br />

zu erfolgen haben und welche Vorkommnisse und Fakten mit diesem Verfahren zu<br />

melden sind.<br />

DC_LFA_TEO_005_v4_0 01.10.2013 Seite 36 von 65

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