Handbuchvorlage - Austro Control
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2.24 Verweis auf spezielle Instandhaltungsverfahren wie zum Beispiel: Triebwerksläufe, Luftfahrzeug<br />
„Pressure Run“, Schleppen und Rollen von Luftfahrzeugen usw. (Fortsetzung)<br />
Zu jedem, der vom Betrieb hier gelisteten Verfahren, ist folgendes allgemein zu beschreiben und erforderlichenfalls<br />
ein Querverweis auf eine interne Verfahrensanweisung für detailliertere Informationen<br />
einzufügen:<br />
-) Falls zur eindeutigen Klärung erforderlich, wann diese Verfahren zur Anwendung kommen.<br />
-) Welche Voraussetzungen vom Personal erfüllt werden müssen, um diese Arbeiten bzw. Verfahren<br />
durchführen zu können (Training, Mindestqualifikation).<br />
-) Welche zusätzlichen Voraussetzungen bzw. Vorschriften bei diesen Verfahren eingehalten werden<br />
müssen (z.B. Sicherheitsvorschriften, Briefing des beteiligten Personals).<br />
-) Erforderlichenfalls, ist zu klären welche Unterlagen zu verwenden sind (z.B. AMM, Operations<br />
Procedures).<br />
-) Falls erforderlich ist zu klären, welche nicht in den Handbüchern des Instandhaltungsbetriebes,<br />
festgelegte Verfahren einzuhalten sind (z.B. Airport Procedures).<br />
Je nach Standort und Arbeitsaufgaben des Instandhaltungsbetriebs, wird die Anzahl der hier genannten<br />
Verfahren variieren.<br />
2.25 Verfahren zur Auffindung und Korrektur von Instandhaltungsfehlern [ § 145.A.65 (b)(3) & AMC<br />
145.A.65 (b)(3)(2) & AMC 145.A.60 (b)]<br />
2.25.1Verfahren zur Auffindung und Korrektur von Fehlern gem. AMC 145.65 (b)(3)(2)<br />
Das Unternehmen hat in diesem Handbuch ein Verfahren zu entwickeln, welches die Auffindung und<br />
Korrektur von Instandhaltungsfehlern ermöglicht. Darunter sind Fehler zu verstehen welche, wenn<br />
sie nicht gefunden bzw. korrigiert werden, den sicheren Betrieb des betroffenen Luftfahrzeugs gefährden<br />
könnten. Es ist die Methode zu beschreiben, wie solche Fehler systematisch erkannt werden<br />
können und welche Instandhaltungsarbeiten oder Prozesse unter dem oben genannten Gesichtspunkt<br />
als kritisch zu betrachten sind. Primär wird die Durchführung einer Doppelkontrolle durch einen<br />
unabhängigen, an der Arbeit nicht beteiligten, entsprechend qualifizierten Mitarbeiter als Methode<br />
der Auffindung möglicher Fehler in Betracht kommen. Dabei kann je nach Komplexität der Arbeit eine<br />
Doppelkontrolle bereits nach Abschluss bestimmter Zwischenschritte vorgeschrieben sein oder<br />
erst nach Abschluss der gesamten Arbeit vorgesehen sein.<br />
Beispiele für kritische Arbeiten im Sinne AMC 145.65 (b)(3)(2) sind:<br />
-) Einbau und Einstellung von Flight <strong>Control</strong>s;<br />
-) Einbau von Triebwerken, Propeller und Rotoren;<br />
-) Überholung und/oder Einstellung von Triebwerken, Propeller, Hauptantriebswellen, Getrieben und sonstigen<br />
primären Antrieben;<br />
-) Einbau und/oder Einstellung von Emergency Systems;<br />
-) Einbau und Einstellung von Hilfstriebwerken (APU’s);<br />
Bei der Definition der als kritisch zu betrachtenden Arbeiten sind auch die Erfahrungen der Vergangenheit<br />
mit aufgetretenen Fehlern und Informationen, welche aus dem internen Meldeverfahren resultieren,<br />
zu berücksichtigen. Weiters ist hier die Art und Weise, wie das Instandhaltungspersonal auf<br />
die Arbeiten, für die diese Vorschriften anzuwenden sind, aufmerksam gemacht wird zu beschreiben.<br />
2.25.2 Internes Meldeverfahren für sicherheitsrelevante Fehler und Vorkommnisse [AMC 145.A.60 (b)]<br />
In der Revision 5 des PART-145 wird neben dem im Kapitel 2.18 vorgeschriebenen „externen“ Meldeverfahren<br />
auch ein internes Meldeverfahren für Instandhaltungsfehler bzw. andere Vorkommnisse,<br />
die sicherheitsrelevant sind bzw. sein können, verlangt. Der Sinn dieses Verfahrens ist es, Fakten,<br />
welche zu sicherheitsrelevanten Fehlern oder Vorfällen beitragen, zu identifizieren und weiters, ähnliche<br />
oder gleiche Vorfälle zu verhindern.<br />
Folgende wesentliche Punkte sind in diesem Meldeverfahren zu beachten:<br />
-) Die Klarstellung der Tatsache, dass Personal welches im Rahmen dieses Meldesystems Vorfälle,<br />
Fakten bzw. mögliche Fehler meldet, keine disziplinären Folgen zu befürchten hat. Dieser Umstand<br />
wird durch die Etablierung einer entsprechend gerechten Unternehmenskultur ermöglicht<br />
bzw. gefördert.<br />
-) Eine klare Festlegung, an wen und welcher Form diese Meldungen innerhalb des Instandhaltungsbetriebs<br />
zu erfolgen haben und welche Vorkommnisse und Fakten mit diesem Verfahren zu<br />
melden sind.<br />
DC_LFA_TEO_005_v4_0 01.10.2013 Seite 36 von 65