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Handbuchvorlage - Austro Control

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2.12 Verfahren zur Handhabung von optionalen Modifikationen<br />

Das Verfahren für die Umsetzung optionaler Modifikation wie z.B. SB’s, SL’S, SI’s, TI’s und EO’s ist<br />

in diesem Unterkapitel zu beschreiben. Auch hier ist zu berücksichtigen, dass die Luftfahrzeughalter<br />

auch ein Verfahren zu diesem Thema besitzen müssen und dieses vom Instandhaltungsbetrieb zu<br />

beachten ist.<br />

Führt der Instandhaltungsbetrieb die Überwachung und Einarbeitung solcher Anweisungen in die Instandhaltungsdurchführung<br />

selbst durch (vor allem in der General Aviation), ist hier die allgemeine<br />

Vorgangsweise, die Verantwortung für die Genehmigung der Modifikation, falls erforderlich, die<br />

Überwachung der Einarbeitung bzw. die Kontrolle von möglichen Änderungen in Instandhaltungsanweisungen<br />

oder anderen flugzeugbezogenen Dokumenten durch die Modifikation zu beschreiben.<br />

2.13 Verwendete Instandhaltungsaufzeichnungen und Erstellung dieser Dokumente [ § 145.A.55<br />

(a), (c) & AMC 145.A.55 (c) & GM 145.A.55 (a)]<br />

Die, im betreffenden Instandhaltungsbetrieb verwendeten Dokumente zur Erstellung der Instandhaltungsaufzeichnungen<br />

sind hier zu listen und deren prinzipielle Handhabung ist zu beschreiben (Erstellung,<br />

Prüfung und Freigabe). Diese Beschreibung hat den generellen Sinn des Dokuments zu<br />

enthalten, sowie einem Hinweis darauf, wer dieses zu verwenden hat. Weiters ist, falls es erforderlich<br />

scheint, eine nähere Erklärung des Inhalts zu erstellen. Falls einzelne Dokumente komplex und<br />

nicht „selbsterklärend“ sind ist zusätzlich eine Referenz zu einer entsprechenden internen Verfahrensanweisung<br />

zu machen, in der das jeweilige Dokument detailliert erklärt wird.<br />

Beispiele für solche Instandhaltungsaufzeichnungen (wie sie oft genannt werden):<br />

-) Work Orders, Job Cards, Work Reports, Shop Reports, Arbeitsbericht;<br />

-) Tech Log, Journey Log, Aircraft Log, Bordbuch;<br />

-) Task Cards, Inspection Sheets, Arbeitskarten;<br />

-) Serviceable Tag (Label), Unserviceable Tag (Label);<br />

2.14 Steuerung / Handhabung der technischen Aufzeichnungen [ § 145.A.55 (c) & AMC 145.A.55 (c)<br />

& GM 145.A.55 (a)]<br />

Zur Aufbewahrung der Instandhaltungsaufzeichnungen hat der Betrieb ein Verfahren zu entwickeln,<br />

das es ermöglicht jederzeit, nachvollziehbar die durchgeführten Instandhaltungsarbeiten festzustellen.<br />

An dieser Stelle ist das System der Archivierung und die Art der Aufzeichnungen zu beschreiben,<br />

welche aufzubewahren sind. Es kann sich dabei auch um computergestützte Archivierungssysteme<br />

handeln, welche dann im Unterkapitel 2.17 noch zusätzlich zu erläutern ist (Querverweis an<br />

dieser Stelle auf diese Kapitel). Zusätzlich ist festzulegen wie den Forderungen von § 145.55 (c)(1)<br />

und (2) entsprochen wird („Safe Storage Environment”). Weiters ist hier die Mindestdauer der Aufbewahrung<br />

festzulegen [siehe § 145.A.55 (c)]. Falls jedoch ein Luftfahrzeughalter den Part-145 Instandhaltungsbetrieb<br />

mit der Wahrnehmung seiner Aufbewahrungspflicht beauftragt hat, sind die<br />

Fristen aus den operationellen Vorschriften ausschlaggebend bzw. ist immer die längere Frist aus<br />

den Vorschriften heranzuziehen. Zusätzlich ist, gemäß § 145.A.55 (c)(3), hier festzulegen wie mit<br />

den Instandhaltungsaufzeichnungen im Fall der Einstellung des Betriebs zu verfahren ist.<br />

2.15 Behebung von Defekten welche während Base Maintenance Arbeiten aufgetreten sind<br />

In diesem Verfahren sind die Dokumentation, der Informationsfluss, die Maßnahmen und die dazugehörigen<br />

Aufgaben und Kompetenzen bei Auftritt von Defekten während der Instandhaltungsdurchführung<br />

zu erklären. Bei der Dokumentation des Defekts ist es wichtig, einen Zusammenhang zwischen<br />

der durchgeführten Arbeit und dem aufgetretenen Defekt herzustellen (z.B. Risse in der<br />

Rumpfstruktur während der am ... durchgeführten 100 HRS Kontrolle gefunden). Nach der Feststellung<br />

und Dokumentation des Defekts sind folgende Punkte im Verfahren abzudecken:<br />

-) Information und Genehmigung der Behebung des Defekts durch den Operators bzw. Kunden;<br />

-) Prüfung ob bereits genehmigte „Maintenance Data“ bzw. „Repair Data“ verfügbar sind;<br />

-) Prüfung ob der Betrieb die Behebung des Defekts selbst durchführen kann, wenn genehmigte Unterlagen<br />

verfügbar sind;<br />

-) Vorgangsweise, wenn keine genehmigten Unterlagen verfügbar sind;<br />

DC_LFA_TEO_005_v4_0 01.10.2013 Seite 31 von 65

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