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Handbuchvorlage - Austro Control

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2.9 Reparaturverfahren<br />

Dieses Verfahren hat die Vorgangsweise (Damage Assessment und Reparatur) des Instandhaltungsbetriebs<br />

bei der Durchführung von Reparaturen an Luftfahrzeugen oder Komponenten zu beschreiben,<br />

welche in den entsprechenden „Approved Data“, wie z.B. AMM, SRM oder CMM abgedeckt<br />

sind. Dieses Verfahren gilt also für Beschädigungen am Luftfahrzeug oder einer Komponente,<br />

für die es bereits ein genehmigtes Reparaturverfahren in den Herstellerhandbüchern oder ein durch<br />

den Hersteller herausgegebenes und durch die “Competent Authority” genehmigtes Verfahren gibt.<br />

Falls es keine „Approved Data“ gibt, ist die Klassifizierung des Schadens gemäß diesem Verfahren<br />

vorzunehmen und die weitere Vorgangsweise des Betriebes zu beschreiben, wie man „Approved Data“<br />

für die Reparatur bekommt. Für die Reparatur von Komponenten muss es ein entsprechendes C -<br />

Rating in der Genehmigung geben, wenn ein EASA Form 1 ausgestellt wird.<br />

Auf alle Fälle ist jedoch darauf zu achten, dass alle Luftfahrzeughalter in ihren Handbüchern auch<br />

Verfahren zu diesem Bereich definieren müssen (Engineering Activity) und diese seitens des Instandhaltungsbetriebs<br />

einzuhalten sind bzw. zu berücksichtigen sind. Instandhaltungsbetriebe, die zu<br />

einem Operator gehören bzw. für einen solchen Operator arbeiten, haben hier einen Verweis anzuführen,<br />

dass bei derartigen Arbeiten für Operator deren Verfahren zu berücksichtigen ist. Für alle anderen<br />

Luftfahrzeuge in der Instandhaltung des Betriebs ist das hier beschriebene Verfahren anzuwenden.<br />

2.10 Einhaltung der Luftfahrzeugwartungsprogramme<br />

Hier hat der Instandhaltungsbetrieb anzugeben, nach welchen Instandhaltungsprogrammen er die<br />

Instandhaltung an von ihm instand gehaltenen Luftfahrzeugen bzw. deren Komponenten durchführt.<br />

Es ist zu beschreiben, wie der Betrieb diese Programme erhält bzw. wer diese zur Verfügung stellt<br />

(der jeweiligen Operator / Kunde oder die hauseigene technische Dokumentation).<br />

Alle im Betrieb vorhandenen Maintenance Data bzw. Instandhaltungsprogramme sind nach dem in<br />

Kapitel 2.8 beschrieben Verfahren auf aktuellem Stand zu halten. Falls die entsprechenden Maintenance<br />

Data bzw. Instandhaltungsprogramme für die Durchführung der Instandhaltung seitens des<br />

Operators / Kunden zur Verfügung gestellt werden, ist eine schriftliche Bestätigung von diesem erforderlich,<br />

welche den korrekten und aktuellen Status der Unterlagen bestätigt. Wenn diese nicht<br />

vorhanden ist, hat der Part-145 Instandhaltungsbetrieb nachzuweisen, dass diese Maintenance Data<br />

auf der Revisionsliste des Operators / Kunden sind [Part-145.A.45 (g)] und somit sichergestellt ist,<br />

dass die Daten aktuell sind.<br />

Es dürfen dabei nur durch den Hersteller oder durch den Luftfahrzeughalter bei der „Competent Authority“<br />

genehmigte Instandhaltungsprogramme verwendet werden. Für die Einhaltung der vorgesehenen<br />

Intervalle ist prinzipiell der Luftfahrzeughalter verantwortlich, wird diese Einhaltung jedoch<br />

vom Part-145 Betrieb überwacht bzw. geplant ist zu beschreiben, wer dafür verantwortlich ist und wie<br />

die Durchführung erfolgt.<br />

2.11 Verfahren zur Handhabung von Lufttüchtigkeitsanweisungen<br />

Um die Lufttüchtigkeit der Luftfahrzeuge und deren Komponenten sicherzustellen, hat der Instandhaltungsbetrieb<br />

in diesem Kapitel zu beschreiben, wie mit AD’s bzw. LTA’s umgegangen wird. Der<br />

verbindliche Charakter dieser Anweisungen ist hier unmissverständlich zu dokumentieren.<br />

Wenn diese Dokumente über den Luftfahrzeughalter bezogen werden, ist hier ein Vermerk darüber<br />

zu machen und die Durchführung bzw. Einhaltung von Limits gemäß den Anweisungen durch den<br />

Instandhaltungsbetrieb zu definieren. Das beim Luftfahrzeughalter vorhandene Verfahren zu diesem<br />

Thema, muss im Instandhaltungsbetrieb aufliegen und ist von ihm zu berücksichtigen.<br />

Falls jedoch der Instandhaltungsbetrieb die Überwachung und Einarbeitung solcher Anweisungen in<br />

die Instandhaltungsdurchführung selbst macht (vor allem in der General Aviation), ist hier die allgemeine<br />

Vorgangsweise, die Verantwortung für die Überwachung der Einarbeitung bzw. die Verantwortung<br />

für die Durchführung zu beschreiben.<br />

DC_LFA_TEO_005_v4_0 01.10.2013 Seite 30 von 65

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