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Handbuchvorlage - Austro Control

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VIII. Definitionen und Abkürzungen<br />

In diesem Kapitel sind die im Handbuch verwendeten Abkürzungen und Definitionen zu beschreiben<br />

bzw., falls erforderlich, näher zu erläutern. Dabei kann es sich um in der Luftfahrt allgemein gebräuchliche<br />

Abkürzungen handeln, aber auch um solche, die im Betrieb intern „erfunden“ wurden. Interne Abkürzungen<br />

werden aber im Allgemeinen meist nur in größeren Betrieben in größerer Zahl auftreten. Es erscheint<br />

auch sinnvoll, die Abkürzungen in alphabetischer Reihenfolge zu führen, um eine rasche Auffindbarkeit zu<br />

gewährleisten. Spezifische Abkürzungen und Definitionen im Zusammenhang mit den EASA Vorschriften<br />

sind in der EC 2042/2003 zu finden.<br />

Beispiel für eine Auflistung von Definitionen und Abkürzungen:<br />

Definitionen:<br />

Aircraft:<br />

Aircraft component:<br />

Quality policy:<br />

usw.<br />

Abkürzungen:<br />

A/C..............................<br />

AM...............................<br />

AMO............................<br />

CRS.............................<br />

MM..............................<br />

MOE............................<br />

MOT/OZB....................<br />

TD...............................<br />

usw.<br />

Means any aeroplane, helicopter or airship.<br />

Means any assembly/item/component/part of an aircraft up to and including a complete<br />

power plant and/or any operational/emergency equipment.<br />

Means the overall the overall intentions and direction of an organisation as regards quality,<br />

as approved be the Accountable Manager.<br />

Aircraft (Luftfahrzeug)<br />

Accountable Manager<br />

Approved Maintenance Organisation (genehmigter Instandhaltungsbetrieb)<br />

Certificate of Release to Service (Freigabebescheinigung)<br />

Maintenance Manager (Wartungsleiter)<br />

Maintenance Organisation Exposition (Instandhaltungsbetriebshandbuch)<br />

BM für Verkehr, Innovation und Technologie als Oberste Zivilluftfahrtbehörde<br />

Technical Director (Technischer Direktor)<br />

Kapitel 0:<br />

Allgemeine Beschreibung der Luftfahrzeugbetreiber Organisation<br />

Wie bereits in der Inhaltsangabe dieser Vorlage beschrieben ist, wird dieses Kapitel ausschließlich von<br />

jenen Instandhaltungsbetrieben benötigt, welche neben einer Part-145 auch eine Genehmigung nach<br />

(EG) No. 2042/2003 Annex I, Part-M Subpart G besitzen (innerhalb des EU Raumes). Diese Genehmigung<br />

ist für alle gewerblichen Luftfahrzeugbetreiber verbindlich vorgeschrieben. Alle anderen Betriebe<br />

können dieses Kapitel zur Gänze weglassen, da es für sie nicht zutreffend ist. Jedoch kann auch ein Part-<br />

145 Betrieb der eine sogannte „freie“ gewerbliche CAMO Genehmigung besitzt sein Handbuch in diesem<br />

Sinne kombinieren, wenn dies auf Basis der Firmenstruktur und internen Organisation sinnvoll erscheint.<br />

Weitere Informationen zu den Inhalten dieses Kapitels, wenn sie benötigt werden, sind in den jeweilig gültigen<br />

Vorschriften des Part-M zu entnehmen.<br />

DC_LFA_TEO_005_v4_0 01.10.2013 Seite 20 von 65

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