Deutscher Bundestag 5. Wahlperiode Drucksache V ... - bundestag.de
Deutscher Bundestag 5. Wahlperiode Drucksache V ... - bundestag.de
Deutscher Bundestag 5. Wahlperiode Drucksache V ... - bundestag.de
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong> <strong>Drucksache</strong> V/4066<br />
diensteten gegenüber <strong>de</strong>m Dienstherrn zu<br />
überprüfen.<br />
7. Diese Hinweise auf nur wenige Probleme <strong>de</strong>r<br />
Behandlung von Scha<strong>de</strong>nsersatzansprüchen gegen<br />
Bedienstete machen <strong>de</strong>utlich, daß die sachgerechte<br />
Prüfung eines Anspruchs nicht nur<br />
Gewissenhaftigkeit und Sorgfalt bei <strong>de</strong>r Sachaufklärung<br />
und bei <strong>de</strong>r Anwendung <strong>de</strong>r Haftungsvorschriften<br />
erfor<strong>de</strong>rt. Ebenso wichtig ist<br />
die unbedingte Bereitschaft, sich nicht nur die<br />
Verteidigung <strong>de</strong>r Bediensteten gegenüber einem<br />
Vorwurf <strong>de</strong>r schuldhaften Pflichtverletzung und<br />
<strong>de</strong>n Schutz vor <strong>de</strong>r Inanspruchnahme angelegen<br />
sein zu lassen, son<strong>de</strong>rn mit gleichem Eifer auch<br />
die Belange <strong>de</strong>s Dienstherrn zu wahren. Der<br />
Rechnungshof hat in einem Fall <strong>de</strong>r Verwaltung<br />
gegenüber zum Ausdruck bringen müssen, daß<br />
er über die Art <strong>de</strong>r Behandlung <strong>de</strong>s Haftungsfalles<br />
besorgt sei und daß er darum bitte, <strong>de</strong>m<br />
Vorgang ohne Ansehen <strong>de</strong>r Person die Aufmerksamkeit<br />
zu schenken, die seine sachgerechte<br />
Behandlung erfor<strong>de</strong>re.<br />
Es sollte nicht übersehen wer<strong>de</strong>n, daß eine zu<br />
weit gehen<strong>de</strong> Rücksichtnahme auf die Bediensteten<br />
bewirken kann, daß das Interesse an<br />
einer gewissenhaften Erfüllung <strong>de</strong>r Pflichten<br />
gegenüber <strong>de</strong>m Dienstherrn geschwächt wird.