18.01.2014 Aufrufe

Deutscher Bundestag 5. Wahlperiode Drucksache V ... - bundestag.de

Deutscher Bundestag 5. Wahlperiode Drucksache V ... - bundestag.de

Deutscher Bundestag 5. Wahlperiode Drucksache V ... - bundestag.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Drucksache</strong> V/4066<br />

<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong><br />

Kredit <strong>de</strong>r beantragten Größe nicht als kreditwürdig<br />

angesehen wer<strong>de</strong>n könne.<br />

Eine Beurteilung <strong>de</strong>r von <strong>de</strong>r Antragstellerin aufgestellten<br />

Übersicht <strong>de</strong>r Kosten und voraussichtlichen<br />

Erträge sowie <strong>de</strong>r Zukunftaussichten sei<br />

ihm, <strong>de</strong>m Hauptleihinstitut, nicht möglich. Nur <strong>de</strong>r<br />

<strong>de</strong>m Kreditwunsch zugrun<strong>de</strong> liegen<strong>de</strong> Investitionsbedarf<br />

wer<strong>de</strong> von Experten als zutreffend beurteilt.<br />

Entgegen <strong>de</strong>n Angaben <strong>de</strong>s Alleingesellschafters<br />

wer<strong>de</strong> das Projekt von <strong>de</strong>m zuständigen <strong>de</strong>utschen<br />

Botschafter beharrlich zurückhaltend beurteilt.<br />

Trotz dieser negativen Stellungnahme hat das Bun<strong>de</strong>sministerium<br />

das Darlehen gewährt. Es hat die<br />

durchleiten<strong>de</strong>n Banken zu 80 % von <strong>de</strong>r Haftung<br />

freigestellt — für <strong>de</strong>n verbleiben<strong>de</strong>n Haftungsanteil<br />

von 20 % steht diesen Banken als Son<strong>de</strong>rsicherheit<br />

eine Bürgschaft <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s zur Verfügung — und im<br />

Mai und Juni 1963 <strong>de</strong>n gesamten Darlehensbetrag<br />

in zwei Raten zur Auszahlung freigegeben. Das Bun<strong>de</strong>sministerium<br />

hat seine Entscheidung vor allem damit<br />

begrün<strong>de</strong>t, daß<br />

die beteiligten Bun<strong>de</strong>sressorts sowie maßgeben<strong>de</strong><br />

Persönlichkeiten die vorgesehene Maßnahme befürwortet<br />

hätten,<br />

die Wirtschaftlichkeit <strong>de</strong>r Maßnahme von Dritten<br />

geprüft und positiv beurteilt wor<strong>de</strong>n sei,<br />

<strong>de</strong>r Partner im Entwicklungsland über beson<strong>de</strong>rs<br />

gute Beziehungen verfüge und <strong>de</strong>shalb mit ausreichen<strong>de</strong>n<br />

Aufträgen gerechnet wer<strong>de</strong>n könne,<br />

<strong>de</strong>m Hauptleihinstitut Geräte mit einem Neuwert<br />

von rund 544 000 DM als Sicherheit übereignet<br />

wor<strong>de</strong>n seien.<br />

Dieses Vorbringen konnte die begrün<strong>de</strong>ten Be<strong>de</strong>nken<br />

nicht ausräumen. Die Fürsprecher haben sich<br />

zwar für das Projekt ausgesprochen, aber vorsorglich<br />

betont, daß sie sich nicht zur finanziellen Seite<br />

äußerten. Die Wirtschaftlichkeit hing entschei<strong>de</strong>nd<br />

davon ab, in welchem Umfang und zu welchem<br />

Preis Aufträge erlangt wer<strong>de</strong>n konnten. Die angeführten<br />

Gesichtspunkte reichten für eine positive<br />

Beurteilung nicht aus, zumal sie weitgehend auf<br />

eigenen Angaben <strong>de</strong>r Antragstellerin beruhten. Die<br />

Sicherungsübereignung <strong>de</strong>r Geräte — im wesentlichen<br />

Transportmittel — war wegen <strong>de</strong>s im Vergleich<br />

zum Darlehnsbetrag geringen Neuwertes, <strong>de</strong>s<br />

schnellen Wertverlustes und <strong>de</strong>r Ungewißheiten<br />

über die dinglichen und sonstigen Rechte ebenfalls<br />

keine ausreichen<strong>de</strong> Maßnahme.<br />

204. Die für die Ablehnung <strong>de</strong>s Kreditantrags angeführten<br />

Grün<strong>de</strong> wur<strong>de</strong>n inzwischen voll bestätigt.<br />

Die Antragstellerin hat ihrem alleinigen Gesellschafter<br />

und Geschäftsführer im Juli 1963 ein zinsgünstiges<br />

Darlehen von 20 000 DM gewährt, das<br />

am 31. Dezember 1963 voll in Anspruch genommen<br />

war. Bei diesem gesellschaftsinternen Vorgang han<strong>de</strong>lt<br />

es sich um eine ver<strong>de</strong>ckte Entnahme <strong>de</strong>s gesamten<br />

Stammkapitals.<br />

Schon die erste, am 30. April 1964 fällige Tilgungsrate<br />

konnte nicht bezahlt wer<strong>de</strong>n. Obwohl sie gestun<strong>de</strong>t<br />

wur<strong>de</strong>, blieben nicht nur <strong>de</strong>r erste Teilbetrag<br />

dieser gestun<strong>de</strong>ten Rate, son<strong>de</strong>rn auch die<br />

Zahlung <strong>de</strong>r am 30. April 1965 fälligen zweiten<br />

Tilgungsrate aus. Im September 1964 hat <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sminister<br />

noch ein Zusatzdarlehen gewährt, um<br />

die Zahlung <strong>de</strong>r Prämie für die Sachversicherung<br />

<strong>de</strong>s Sicherungsgutes sicherzustellen.<br />

Für die — saisonabhängige — Tätigkeit im Entwicklungsland<br />

konnten zwar in <strong>de</strong>n Jahren 1963<br />

und 1964 Aufträge erlangt wer<strong>de</strong>n, doch blieben<br />

bereits im zweiten Jahr die Anschlußaufträge aus.<br />

En<strong>de</strong> 1967 stellte <strong>de</strong>r Alleingesellschafter und<br />

Geschäftsführer Antrag auf Eröffnung <strong>de</strong>s Konkurses<br />

über das Vermögen <strong>de</strong>r Schuldnerin. Dieser<br />

wur<strong>de</strong> vier Tage später mangels Masse abgelehnt.<br />

Bei <strong>de</strong>r Verwertung <strong>de</strong>s Sicherungsguts, das sich<br />

im Entwicklungsland befin<strong>de</strong>t, haben sich bisher<br />

unüberwindliche tatsächliche und rechtliche Schwierigkeiten<br />

ergeben. Außer<strong>de</strong>m sind die Transportmittel,<br />

aus <strong>de</strong>nen die Sicherheit hauptsächlich bestand,<br />

inzwischen stark entwertet.<br />

Für das ERP-Son<strong>de</strong>rvermögen ist mit einem Ausfall<br />

von wenigstens 700 000 DM zu rechnen.<br />

Schlußbemerkung<br />

20<strong>5.</strong> Der Darstellung <strong>de</strong>r Prüfungs- und Untersuchungsergebnisse<br />

sowie ihrer rechtlichen Würdigung<br />

hat <strong>de</strong>r Große Senat <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srechnungshofes<br />

am 18. Dezember 1968 zugestimmt.<br />

Frankfurt am Main, <strong>de</strong>n 1<strong>5.</strong> Februar 1969<br />

Der Präsi<strong>de</strong>nt<br />

<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srechnungshofes<br />

Hopf<br />

(außer Nr. 1 bis 3, 22 bis 26,<br />

34 bis 48, 65 bis 76, 83 bis 94,<br />

96 bis 202, 205)<br />

Der Präsi<strong>de</strong>nt<br />

<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srechnungshofes<br />

In Vertretung<br />

Dr. Bretschnei<strong>de</strong>r<br />

(für Nr. 1 bis 3, 22 bis 26,<br />

34 bis 48, 65 bis 76, 83 bis 94,<br />

96 bis 202, 205)

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!