Deutscher Bundestag 5. Wahlperiode Drucksache V ... - bundestag.de
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<strong>Drucksache</strong> V/4066<br />
<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong><br />
Kredit <strong>de</strong>r beantragten Größe nicht als kreditwürdig<br />
angesehen wer<strong>de</strong>n könne.<br />
Eine Beurteilung <strong>de</strong>r von <strong>de</strong>r Antragstellerin aufgestellten<br />
Übersicht <strong>de</strong>r Kosten und voraussichtlichen<br />
Erträge sowie <strong>de</strong>r Zukunftaussichten sei<br />
ihm, <strong>de</strong>m Hauptleihinstitut, nicht möglich. Nur <strong>de</strong>r<br />
<strong>de</strong>m Kreditwunsch zugrun<strong>de</strong> liegen<strong>de</strong> Investitionsbedarf<br />
wer<strong>de</strong> von Experten als zutreffend beurteilt.<br />
Entgegen <strong>de</strong>n Angaben <strong>de</strong>s Alleingesellschafters<br />
wer<strong>de</strong> das Projekt von <strong>de</strong>m zuständigen <strong>de</strong>utschen<br />
Botschafter beharrlich zurückhaltend beurteilt.<br />
Trotz dieser negativen Stellungnahme hat das Bun<strong>de</strong>sministerium<br />
das Darlehen gewährt. Es hat die<br />
durchleiten<strong>de</strong>n Banken zu 80 % von <strong>de</strong>r Haftung<br />
freigestellt — für <strong>de</strong>n verbleiben<strong>de</strong>n Haftungsanteil<br />
von 20 % steht diesen Banken als Son<strong>de</strong>rsicherheit<br />
eine Bürgschaft <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s zur Verfügung — und im<br />
Mai und Juni 1963 <strong>de</strong>n gesamten Darlehensbetrag<br />
in zwei Raten zur Auszahlung freigegeben. Das Bun<strong>de</strong>sministerium<br />
hat seine Entscheidung vor allem damit<br />
begrün<strong>de</strong>t, daß<br />
die beteiligten Bun<strong>de</strong>sressorts sowie maßgeben<strong>de</strong><br />
Persönlichkeiten die vorgesehene Maßnahme befürwortet<br />
hätten,<br />
die Wirtschaftlichkeit <strong>de</strong>r Maßnahme von Dritten<br />
geprüft und positiv beurteilt wor<strong>de</strong>n sei,<br />
<strong>de</strong>r Partner im Entwicklungsland über beson<strong>de</strong>rs<br />
gute Beziehungen verfüge und <strong>de</strong>shalb mit ausreichen<strong>de</strong>n<br />
Aufträgen gerechnet wer<strong>de</strong>n könne,<br />
<strong>de</strong>m Hauptleihinstitut Geräte mit einem Neuwert<br />
von rund 544 000 DM als Sicherheit übereignet<br />
wor<strong>de</strong>n seien.<br />
Dieses Vorbringen konnte die begrün<strong>de</strong>ten Be<strong>de</strong>nken<br />
nicht ausräumen. Die Fürsprecher haben sich<br />
zwar für das Projekt ausgesprochen, aber vorsorglich<br />
betont, daß sie sich nicht zur finanziellen Seite<br />
äußerten. Die Wirtschaftlichkeit hing entschei<strong>de</strong>nd<br />
davon ab, in welchem Umfang und zu welchem<br />
Preis Aufträge erlangt wer<strong>de</strong>n konnten. Die angeführten<br />
Gesichtspunkte reichten für eine positive<br />
Beurteilung nicht aus, zumal sie weitgehend auf<br />
eigenen Angaben <strong>de</strong>r Antragstellerin beruhten. Die<br />
Sicherungsübereignung <strong>de</strong>r Geräte — im wesentlichen<br />
Transportmittel — war wegen <strong>de</strong>s im Vergleich<br />
zum Darlehnsbetrag geringen Neuwertes, <strong>de</strong>s<br />
schnellen Wertverlustes und <strong>de</strong>r Ungewißheiten<br />
über die dinglichen und sonstigen Rechte ebenfalls<br />
keine ausreichen<strong>de</strong> Maßnahme.<br />
204. Die für die Ablehnung <strong>de</strong>s Kreditantrags angeführten<br />
Grün<strong>de</strong> wur<strong>de</strong>n inzwischen voll bestätigt.<br />
Die Antragstellerin hat ihrem alleinigen Gesellschafter<br />
und Geschäftsführer im Juli 1963 ein zinsgünstiges<br />
Darlehen von 20 000 DM gewährt, das<br />
am 31. Dezember 1963 voll in Anspruch genommen<br />
war. Bei diesem gesellschaftsinternen Vorgang han<strong>de</strong>lt<br />
es sich um eine ver<strong>de</strong>ckte Entnahme <strong>de</strong>s gesamten<br />
Stammkapitals.<br />
Schon die erste, am 30. April 1964 fällige Tilgungsrate<br />
konnte nicht bezahlt wer<strong>de</strong>n. Obwohl sie gestun<strong>de</strong>t<br />
wur<strong>de</strong>, blieben nicht nur <strong>de</strong>r erste Teilbetrag<br />
dieser gestun<strong>de</strong>ten Rate, son<strong>de</strong>rn auch die<br />
Zahlung <strong>de</strong>r am 30. April 1965 fälligen zweiten<br />
Tilgungsrate aus. Im September 1964 hat <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sminister<br />
noch ein Zusatzdarlehen gewährt, um<br />
die Zahlung <strong>de</strong>r Prämie für die Sachversicherung<br />
<strong>de</strong>s Sicherungsgutes sicherzustellen.<br />
Für die — saisonabhängige — Tätigkeit im Entwicklungsland<br />
konnten zwar in <strong>de</strong>n Jahren 1963<br />
und 1964 Aufträge erlangt wer<strong>de</strong>n, doch blieben<br />
bereits im zweiten Jahr die Anschlußaufträge aus.<br />
En<strong>de</strong> 1967 stellte <strong>de</strong>r Alleingesellschafter und<br />
Geschäftsführer Antrag auf Eröffnung <strong>de</strong>s Konkurses<br />
über das Vermögen <strong>de</strong>r Schuldnerin. Dieser<br />
wur<strong>de</strong> vier Tage später mangels Masse abgelehnt.<br />
Bei <strong>de</strong>r Verwertung <strong>de</strong>s Sicherungsguts, das sich<br />
im Entwicklungsland befin<strong>de</strong>t, haben sich bisher<br />
unüberwindliche tatsächliche und rechtliche Schwierigkeiten<br />
ergeben. Außer<strong>de</strong>m sind die Transportmittel,<br />
aus <strong>de</strong>nen die Sicherheit hauptsächlich bestand,<br />
inzwischen stark entwertet.<br />
Für das ERP-Son<strong>de</strong>rvermögen ist mit einem Ausfall<br />
von wenigstens 700 000 DM zu rechnen.<br />
Schlußbemerkung<br />
20<strong>5.</strong> Der Darstellung <strong>de</strong>r Prüfungs- und Untersuchungsergebnisse<br />
sowie ihrer rechtlichen Würdigung<br />
hat <strong>de</strong>r Große Senat <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srechnungshofes<br />
am 18. Dezember 1968 zugestimmt.<br />
Frankfurt am Main, <strong>de</strong>n 1<strong>5.</strong> Februar 1969<br />
Der Präsi<strong>de</strong>nt<br />
<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srechnungshofes<br />
Hopf<br />
(außer Nr. 1 bis 3, 22 bis 26,<br />
34 bis 48, 65 bis 76, 83 bis 94,<br />
96 bis 202, 205)<br />
Der Präsi<strong>de</strong>nt<br />
<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srechnungshofes<br />
In Vertretung<br />
Dr. Bretschnei<strong>de</strong>r<br />
(für Nr. 1 bis 3, 22 bis 26,<br />
34 bis 48, 65 bis 76, 83 bis 94,<br />
96 bis 202, 205)