18.01.2014 Aufrufe

Deutscher Bundestag 5. Wahlperiode Drucksache V ... - bundestag.de

Deutscher Bundestag 5. Wahlperiode Drucksache V ... - bundestag.de

Deutscher Bundestag 5. Wahlperiode Drucksache V ... - bundestag.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong> <strong>Drucksache</strong> V/4066<br />

Son<strong>de</strong>rvermögen Ausgleichsfonds<br />

Zentrale elektronische Datenverarbeitung bei <strong>de</strong>r<br />

Kriegsscha<strong>de</strong>nrente<br />

193. Auf <strong>de</strong>m Gebiet <strong>de</strong>s Lastenausgleichs kann die<br />

Kriegsscha<strong>de</strong>nrente bereits mit Hilfe von elektronischen<br />

Datenverarbeitungsanlagen berechnet wer<strong>de</strong>n.<br />

Voraussichtlich Anfang 1969 wird sie auch zentral<br />

gezahlt wer<strong>de</strong>n können.<br />

Für die mit <strong>de</strong>r Bearbeitung <strong>de</strong>r Kriegsscha<strong>de</strong>nrente<br />

verbun<strong>de</strong>nen umfangreichen Aufgaben sind zur Zeit<br />

mehr als 500 Ausgleichsämter zuständig; mehr als<br />

400 Amtskassen sind mit <strong>de</strong>r Auszahlung beschäftigt.<br />

Die Zahl <strong>de</strong>r Empfänger von Kriegsscha<strong>de</strong>n<br />

rente geht zwar stetig zurück, doch wer<strong>de</strong>n Geschädigte<br />

noch mehrere Jahrzehnte hindurch Kriegs<br />

scha<strong>de</strong>nrente erhalten. Schon <strong>de</strong>shalb und vor allem<br />

bei <strong>de</strong>m Mangel an qualifizierten Kräften auf diesem<br />

Gebiet bietet sich eine zentrale Bearbeitung <strong>de</strong>r<br />

Kriegsscha<strong>de</strong>nrente auf elektronischer Grundlage<br />

an, zumal die Ausgleichsämter dadurch von routinemäßigen<br />

und weniger qualifizierten Aufgaben entlastet<br />

wer<strong>de</strong>n können. Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat<br />

daher die Bestrebungen <strong>de</strong>s Präsi<strong>de</strong>nten <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sausgleichsamtes<br />

zur zentralen Datenverarbeitung<br />

von Anfang an befürwortet. Er hat sich <strong>de</strong>shalb auch<br />

für die Anerkennung <strong>de</strong>r Erstattungsfähigkeit <strong>de</strong>r<br />

dadurch bei einem zentralen Bankinstitut entstehen<strong>de</strong>n<br />

Kosten eingesetzt und an <strong>de</strong>r Ermittlung <strong>de</strong>r<br />

pauschalen Kostenansätze mitgewirkt.<br />

194. Das Bun<strong>de</strong>sausgleichsamt hat es übernommen,<br />

die für die elektronische Datenverarbeitung <strong>de</strong>r<br />

Kriegsscha<strong>de</strong>nrente erfor<strong>de</strong>rlichen Programmgrundlagen<br />

und die sonstigen zu beachten<strong>de</strong>n Grundsätze<br />

in einer Arbeitsanweisung nie<strong>de</strong>rzulegen und diese<br />

für alle Ausgleichsämter für verbindlich zu erklären.<br />

Es ist auch Vorsorge getroffen, daß die Programme<br />

mit <strong>de</strong>n Rechenformeln einem etwa verän<strong>de</strong>rten Gesetzesstand<br />

jeweils zentral angepaßt wer<strong>de</strong>n können.<br />

Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof war hierbei beson<strong>de</strong>rs<br />

an <strong>de</strong>r Regelung <strong>de</strong>r Fragen beteiligt, welche die<br />

Sicherheit <strong>de</strong>s Verfahrens und die Rechnungslegung<br />

betreffen. Die Bindung an einheitliche Programmgrundlagen<br />

und Verfahrensregeln hat <strong>de</strong>n Vorteil,<br />

daß die Entwicklungsarbeiten nur einmal zu leisten<br />

sind. Vor allem aber ist gewährleistet, daß im gesamten<br />

Geltungsbereich <strong>de</strong>s Lastenausgleichs einheitlich<br />

verfahren wird.<br />

19<strong>5.</strong> Den Ausgleichsbehör<strong>de</strong>n ist es freigestellt, ob<br />

sie die Berechnung und Auszahlung <strong>de</strong>r Kriegs<br />

scha<strong>de</strong>nrente auf die elektronische Datenverarbeitung<br />

umstellen wollen. Als überregionale Einrichtung<br />

im Bereich <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s steht <strong>de</strong>n Ausgleichsbehör<strong>de</strong>n<br />

<strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r die zentrale Datenverarbeitungsstelle<br />

<strong>de</strong>r Lastenausgleichsbank zur Verfügung.<br />

Sie hat schon bisher für eine Anzahl von Ausgleichsämtern,<br />

insbeson<strong>de</strong>re für die eines kleineren Lan<strong>de</strong>s,<br />

die Kriegsscha<strong>de</strong>nrente elektronisch berechnet. Gegen<br />

Mitte <strong>de</strong>s Jahres 1968 hatten bereits 90 Ausgleichsämter<br />

mit insgesamt etwa 150 000 laufen<strong>de</strong>n<br />

Fällen ihre Teilnahme an <strong>de</strong>m zentralen Verfahren<br />

erklärt. Es ist damit zu rechnen, daß in absehbarer<br />

Zeit über 200 000 Fälle erfaßt wer<strong>de</strong>n.<br />

zwei bis drei Län<strong>de</strong>r beabsichtigen, jeweils eine<br />

eigene Datenverarbeitungsanlage zu verwen<strong>de</strong>n. Sie<br />

wollen sich dazu <strong>de</strong>s vom Bun<strong>de</strong>sausgleichsamt entwickelten<br />

Verfahrens bedienen.<br />

196. Bei <strong>de</strong>r wirtschaftlichen Be<strong>de</strong>utung <strong>de</strong>r zentralen<br />

Berechnung und Auszahlung <strong>de</strong>r Kriegsscha<strong>de</strong>nrente<br />

mit Hilfe von Datenverarbeitungsanlagen för<strong>de</strong>rt<br />

<strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srechnungshof alle Maßnahmen <strong>de</strong>s<br />

Bun<strong>de</strong>sausgleichsamtes, die geeignet sind, das Verfahren<br />

weiterhin zu verbessern.<br />

Das Bun<strong>de</strong>sausgleichsamt sollte auch weiterhin seinen<br />

Einfluß dahin geltend machen, daß sich schließlich<br />

auch die übrigen Ausgleichsämter, die sich noch<br />

nicht für eine Beteiligung an einem zentralen Datenverarbeitungsverfahren<br />

entschließen konnten und<br />

<strong>de</strong>ren Zahl nicht gering ist, von <strong>de</strong>r Zweckmäßigkeit<br />

einer solchen Arbeitsmetho<strong>de</strong> überzeugen.<br />

Kosten <strong>de</strong>r Ausgleichsverwaltung<br />

197. Unter Nr. 226 bis 229 <strong>de</strong>r Denkschrift vom<br />

22. Dezember 1966 ist auf die schwierigen und zeitrauben<strong>de</strong>n<br />

Berechnungen zur Ermittlung <strong>de</strong>r Verwaltungskosten<br />

hingewiesen wor<strong>de</strong>n, die <strong>de</strong>n Lastenausgleichsbehör<strong>de</strong>n<br />

<strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r und Gemein<strong>de</strong>n vom<br />

Bund in <strong>de</strong>m durch die 1<strong>5.</strong> LeistungsDV-LA bestimmten<br />

Umfang zu erstatten sind. Gleichzeitig wur<strong>de</strong><br />

empfohlen, das Verfahren zu vereinfachen. Der<br />

Deutsche <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> ist dieser Anregung am 29. März<br />

1968 beigetreten (Stenographischer Bericht<br />

S. 8568 D ff. i. V. mit <strong>Drucksache</strong> V/2578). Inzwischen<br />

sind zwar bei <strong>de</strong>n Ressorts Vorbesprechungen in<br />

Gang gekommen mit <strong>de</strong>m Ziel, die Kostenregelung<br />

in <strong>de</strong>n allgemeinen Finanzausgleich einzubeziehen.<br />

Es ist aber nicht zu übersehen, ob und wann eine<br />

entsprechen<strong>de</strong> Regelung in Kraft treten kann.<br />

Wegen <strong>de</strong>r Dringlichkeit <strong>de</strong>r Angelegenheit sollte<br />

daher vorerst möglichst bald eine an<strong>de</strong>re Lösung<br />

gefun<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n, welche die Verwaltung schon jetzt<br />

nachhaltig entlasten könnte. Das liegt im Interesse<br />

<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s, zumal die Schwierigkeiten häufig zu<br />

überhöhten Anfor<strong>de</strong>rungen geführt haben. Auch die<br />

übrigen Gebietskörperschaften drängen auf Vereinfachung.<br />

198. Die Verwaltungskosten <strong>de</strong>r Ausgleichsbehör<strong>de</strong>n<br />

bestehen aus <strong>de</strong>n Personalkosten und <strong>de</strong>n Sachkosten.<br />

Bei <strong>de</strong>n Personalkosten ist zu unterschei<strong>de</strong>n<br />

zwischen <strong>de</strong>n Aufwendungen für das eigene<br />

Personal und <strong>de</strong>n „anteiligen persönlichen Gemeinkosten",<br />

die durch Inanspruchnahme an<strong>de</strong>rer Dienststellen<br />

für Aufgaben entstehen, die an sich die Ausgleichsbehör<strong>de</strong>n<br />

wahrzunehmen hätten. Die anteiligen<br />

persönlichen Gemeinkosten betragen jährlich<br />

schätzungsweise 40 Millionen DM.<br />

Während in <strong>de</strong>r 1<strong>5.</strong> LeistungsDV-LA die als eigene<br />

Personalkosten <strong>de</strong>r Ausgleichsverwaltung zu berücksichtigen<strong>de</strong>n<br />

Kostenarten aufgeführt und für die<br />

Sachkosten bestimmte Zuschläge vorgesehen sind,<br />

fehlt für die Berechnung <strong>de</strong>r anteiligen persönlichen<br />

Gemeinkosten eine nähere Regelung. Die in Anspruch<br />

genommenen Dienststellen müssen daher<br />

-

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!