Deutscher Bundestag 5. Wahlperiode Drucksache V ... - bundestag.de
Deutscher Bundestag 5. Wahlperiode Drucksache V ... - bundestag.de
Deutscher Bundestag 5. Wahlperiode Drucksache V ... - bundestag.de
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong> <strong>Drucksache</strong> V/4066<br />
Son<strong>de</strong>rvermögen Ausgleichsfonds<br />
Zentrale elektronische Datenverarbeitung bei <strong>de</strong>r<br />
Kriegsscha<strong>de</strong>nrente<br />
193. Auf <strong>de</strong>m Gebiet <strong>de</strong>s Lastenausgleichs kann die<br />
Kriegsscha<strong>de</strong>nrente bereits mit Hilfe von elektronischen<br />
Datenverarbeitungsanlagen berechnet wer<strong>de</strong>n.<br />
Voraussichtlich Anfang 1969 wird sie auch zentral<br />
gezahlt wer<strong>de</strong>n können.<br />
Für die mit <strong>de</strong>r Bearbeitung <strong>de</strong>r Kriegsscha<strong>de</strong>nrente<br />
verbun<strong>de</strong>nen umfangreichen Aufgaben sind zur Zeit<br />
mehr als 500 Ausgleichsämter zuständig; mehr als<br />
400 Amtskassen sind mit <strong>de</strong>r Auszahlung beschäftigt.<br />
Die Zahl <strong>de</strong>r Empfänger von Kriegsscha<strong>de</strong>n<br />
rente geht zwar stetig zurück, doch wer<strong>de</strong>n Geschädigte<br />
noch mehrere Jahrzehnte hindurch Kriegs<br />
scha<strong>de</strong>nrente erhalten. Schon <strong>de</strong>shalb und vor allem<br />
bei <strong>de</strong>m Mangel an qualifizierten Kräften auf diesem<br />
Gebiet bietet sich eine zentrale Bearbeitung <strong>de</strong>r<br />
Kriegsscha<strong>de</strong>nrente auf elektronischer Grundlage<br />
an, zumal die Ausgleichsämter dadurch von routinemäßigen<br />
und weniger qualifizierten Aufgaben entlastet<br />
wer<strong>de</strong>n können. Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat<br />
daher die Bestrebungen <strong>de</strong>s Präsi<strong>de</strong>nten <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sausgleichsamtes<br />
zur zentralen Datenverarbeitung<br />
von Anfang an befürwortet. Er hat sich <strong>de</strong>shalb auch<br />
für die Anerkennung <strong>de</strong>r Erstattungsfähigkeit <strong>de</strong>r<br />
dadurch bei einem zentralen Bankinstitut entstehen<strong>de</strong>n<br />
Kosten eingesetzt und an <strong>de</strong>r Ermittlung <strong>de</strong>r<br />
pauschalen Kostenansätze mitgewirkt.<br />
194. Das Bun<strong>de</strong>sausgleichsamt hat es übernommen,<br />
die für die elektronische Datenverarbeitung <strong>de</strong>r<br />
Kriegsscha<strong>de</strong>nrente erfor<strong>de</strong>rlichen Programmgrundlagen<br />
und die sonstigen zu beachten<strong>de</strong>n Grundsätze<br />
in einer Arbeitsanweisung nie<strong>de</strong>rzulegen und diese<br />
für alle Ausgleichsämter für verbindlich zu erklären.<br />
Es ist auch Vorsorge getroffen, daß die Programme<br />
mit <strong>de</strong>n Rechenformeln einem etwa verän<strong>de</strong>rten Gesetzesstand<br />
jeweils zentral angepaßt wer<strong>de</strong>n können.<br />
Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof war hierbei beson<strong>de</strong>rs<br />
an <strong>de</strong>r Regelung <strong>de</strong>r Fragen beteiligt, welche die<br />
Sicherheit <strong>de</strong>s Verfahrens und die Rechnungslegung<br />
betreffen. Die Bindung an einheitliche Programmgrundlagen<br />
und Verfahrensregeln hat <strong>de</strong>n Vorteil,<br />
daß die Entwicklungsarbeiten nur einmal zu leisten<br />
sind. Vor allem aber ist gewährleistet, daß im gesamten<br />
Geltungsbereich <strong>de</strong>s Lastenausgleichs einheitlich<br />
verfahren wird.<br />
19<strong>5.</strong> Den Ausgleichsbehör<strong>de</strong>n ist es freigestellt, ob<br />
sie die Berechnung und Auszahlung <strong>de</strong>r Kriegs<br />
scha<strong>de</strong>nrente auf die elektronische Datenverarbeitung<br />
umstellen wollen. Als überregionale Einrichtung<br />
im Bereich <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s steht <strong>de</strong>n Ausgleichsbehör<strong>de</strong>n<br />
<strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r die zentrale Datenverarbeitungsstelle<br />
<strong>de</strong>r Lastenausgleichsbank zur Verfügung.<br />
Sie hat schon bisher für eine Anzahl von Ausgleichsämtern,<br />
insbeson<strong>de</strong>re für die eines kleineren Lan<strong>de</strong>s,<br />
die Kriegsscha<strong>de</strong>nrente elektronisch berechnet. Gegen<br />
Mitte <strong>de</strong>s Jahres 1968 hatten bereits 90 Ausgleichsämter<br />
mit insgesamt etwa 150 000 laufen<strong>de</strong>n<br />
Fällen ihre Teilnahme an <strong>de</strong>m zentralen Verfahren<br />
erklärt. Es ist damit zu rechnen, daß in absehbarer<br />
Zeit über 200 000 Fälle erfaßt wer<strong>de</strong>n.<br />
zwei bis drei Län<strong>de</strong>r beabsichtigen, jeweils eine<br />
eigene Datenverarbeitungsanlage zu verwen<strong>de</strong>n. Sie<br />
wollen sich dazu <strong>de</strong>s vom Bun<strong>de</strong>sausgleichsamt entwickelten<br />
Verfahrens bedienen.<br />
196. Bei <strong>de</strong>r wirtschaftlichen Be<strong>de</strong>utung <strong>de</strong>r zentralen<br />
Berechnung und Auszahlung <strong>de</strong>r Kriegsscha<strong>de</strong>nrente<br />
mit Hilfe von Datenverarbeitungsanlagen för<strong>de</strong>rt<br />
<strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srechnungshof alle Maßnahmen <strong>de</strong>s<br />
Bun<strong>de</strong>sausgleichsamtes, die geeignet sind, das Verfahren<br />
weiterhin zu verbessern.<br />
Das Bun<strong>de</strong>sausgleichsamt sollte auch weiterhin seinen<br />
Einfluß dahin geltend machen, daß sich schließlich<br />
auch die übrigen Ausgleichsämter, die sich noch<br />
nicht für eine Beteiligung an einem zentralen Datenverarbeitungsverfahren<br />
entschließen konnten und<br />
<strong>de</strong>ren Zahl nicht gering ist, von <strong>de</strong>r Zweckmäßigkeit<br />
einer solchen Arbeitsmetho<strong>de</strong> überzeugen.<br />
Kosten <strong>de</strong>r Ausgleichsverwaltung<br />
197. Unter Nr. 226 bis 229 <strong>de</strong>r Denkschrift vom<br />
22. Dezember 1966 ist auf die schwierigen und zeitrauben<strong>de</strong>n<br />
Berechnungen zur Ermittlung <strong>de</strong>r Verwaltungskosten<br />
hingewiesen wor<strong>de</strong>n, die <strong>de</strong>n Lastenausgleichsbehör<strong>de</strong>n<br />
<strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r und Gemein<strong>de</strong>n vom<br />
Bund in <strong>de</strong>m durch die 1<strong>5.</strong> LeistungsDV-LA bestimmten<br />
Umfang zu erstatten sind. Gleichzeitig wur<strong>de</strong><br />
empfohlen, das Verfahren zu vereinfachen. Der<br />
Deutsche <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> ist dieser Anregung am 29. März<br />
1968 beigetreten (Stenographischer Bericht<br />
S. 8568 D ff. i. V. mit <strong>Drucksache</strong> V/2578). Inzwischen<br />
sind zwar bei <strong>de</strong>n Ressorts Vorbesprechungen in<br />
Gang gekommen mit <strong>de</strong>m Ziel, die Kostenregelung<br />
in <strong>de</strong>n allgemeinen Finanzausgleich einzubeziehen.<br />
Es ist aber nicht zu übersehen, ob und wann eine<br />
entsprechen<strong>de</strong> Regelung in Kraft treten kann.<br />
Wegen <strong>de</strong>r Dringlichkeit <strong>de</strong>r Angelegenheit sollte<br />
daher vorerst möglichst bald eine an<strong>de</strong>re Lösung<br />
gefun<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n, welche die Verwaltung schon jetzt<br />
nachhaltig entlasten könnte. Das liegt im Interesse<br />
<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s, zumal die Schwierigkeiten häufig zu<br />
überhöhten Anfor<strong>de</strong>rungen geführt haben. Auch die<br />
übrigen Gebietskörperschaften drängen auf Vereinfachung.<br />
198. Die Verwaltungskosten <strong>de</strong>r Ausgleichsbehör<strong>de</strong>n<br />
bestehen aus <strong>de</strong>n Personalkosten und <strong>de</strong>n Sachkosten.<br />
Bei <strong>de</strong>n Personalkosten ist zu unterschei<strong>de</strong>n<br />
zwischen <strong>de</strong>n Aufwendungen für das eigene<br />
Personal und <strong>de</strong>n „anteiligen persönlichen Gemeinkosten",<br />
die durch Inanspruchnahme an<strong>de</strong>rer Dienststellen<br />
für Aufgaben entstehen, die an sich die Ausgleichsbehör<strong>de</strong>n<br />
wahrzunehmen hätten. Die anteiligen<br />
persönlichen Gemeinkosten betragen jährlich<br />
schätzungsweise 40 Millionen DM.<br />
Während in <strong>de</strong>r 1<strong>5.</strong> LeistungsDV-LA die als eigene<br />
Personalkosten <strong>de</strong>r Ausgleichsverwaltung zu berücksichtigen<strong>de</strong>n<br />
Kostenarten aufgeführt und für die<br />
Sachkosten bestimmte Zuschläge vorgesehen sind,<br />
fehlt für die Berechnung <strong>de</strong>r anteiligen persönlichen<br />
Gemeinkosten eine nähere Regelung. Die in Anspruch<br />
genommenen Dienststellen müssen daher<br />
-