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Deutscher Bundestag 5. Wahlperiode Drucksache V ... - bundestag.de

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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong> <strong>Drucksache</strong> V/4066<br />

Bun<strong>de</strong>sminister für Familie und Jugend<br />

(Einzelplan 29)<br />

Allgemeine Bewilligungen<br />

(Kapitel 29 02)<br />

Bun<strong>de</strong>sjugendplan<br />

(Titel 571 b für die Rechnungsjahre 1966 und 1967)<br />

18<strong>5.</strong> Das Bun<strong>de</strong>sministerium gewährte im Jahre<br />

1966 einem eingetragenen Verein eine Zuwendung<br />

in Höhe von 300 000 DM. Davon sollte die Hälfte<br />

zum Kauf eines im Jahre 1781 zunächst zweigeschossig<br />

errichteten und im Jahre 1900 um zwei<br />

weitere Geschosse in Fachwerkbauweise aufgestockten<br />

Gasthauses verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n. Die an<strong>de</strong>re<br />

Hälfte <strong>de</strong>r Zuwendung sollte als Zuschuß zu <strong>de</strong>n auf<br />

insgesamt 176 000 DM veranschlagten Kosten für<br />

die Instandsetzung, für <strong>de</strong>n Umbau zu einem Jugendheim<br />

und für die Beschaffung <strong>de</strong>r notwendigen<br />

Einrichtungsgegenstän<strong>de</strong> dienen.<br />

Schon kurze Zeit nach <strong>de</strong>m Beginn <strong>de</strong>r Bauarbeiten<br />

zeigten sich am Gebäu<strong>de</strong> schwerwiegen<strong>de</strong> Mängel.<br />

Außer<strong>de</strong>m erteilte die Bauaufsichtsbehör<strong>de</strong> verschie<strong>de</strong>ne<br />

Auflagen. Im wesentlichen mußten erhebliche<br />

Teile <strong>de</strong>s Mauerwerks ersetzt, das gesamte<br />

Rohrnetz <strong>de</strong>r sanitären Installation erneuert und<br />

umfangreiche Arbeiten an <strong>de</strong>r Elektroinstallation,<br />

<strong>de</strong>m Rohrnetz <strong>de</strong>r Warmwasserheizung, an <strong>de</strong>n Fußbö<strong>de</strong>n<br />

sowie am Wand- und Deckenputz ausgeführt<br />

wer<strong>de</strong>n. Hierdurch erhöhten sich die Kosten <strong>de</strong>r<br />

Umbau- und Instandsetzungsarbeiten nach und nach<br />

auf 788 000 DM.<br />

Zum Ausgleich <strong>de</strong>r Mehrkosten bewilligte das Bun<strong>de</strong>sministerium<br />

im Rechnungsjahr 1967 drei weitere<br />

Zuwendungen in Höhe von 100 000 DM, rund<br />

219 000 DM und 390 000 DM. Damit beliefen sich die<br />

Zuschüsse auf insgesamt 1 008 000 DM.<br />

Da auch jetzt noch eine Reihe von Mängeln vorhan<strong>de</strong>n<br />

ist, die zum Teil auf unzureichen<strong>de</strong> Planung<br />

zurückzuführen sind, und da in absehbarer Zeit<br />

weitere Instandsetzungen vorzunehmen sein wer<strong>de</strong>n,<br />

ist mit weiteren beträchtlichen Kosten zu rechnen.<br />

186. Das Bun<strong>de</strong>sministerium hat <strong>de</strong>n Zuwendungsantrag<br />

nicht mit <strong>de</strong>r erfor<strong>de</strong>rlichen Sorgfalt geprüft.<br />

Insbeson<strong>de</strong>re hat es versäumt, die Entscheidung<br />

über die För<strong>de</strong>rungswürdigkeit <strong>de</strong>s Vorhabens und<br />

die Bewilligung <strong>de</strong>r Zuwendungen von <strong>de</strong>m Ergebnis<br />

einer eingehen<strong>de</strong>n bau- und betriebstechnischen<br />

Untersuchung <strong>de</strong>s Gebäu<strong>de</strong>s abhängig zu machen.<br />

Vor allem hätten angesichts <strong>de</strong>s Alters und <strong>de</strong>r<br />

Bauart <strong>de</strong>s Gebäu<strong>de</strong>s <strong>de</strong>r bauliche Zustand und die<br />

sonstigen <strong>de</strong>n Wert beeinflussen<strong>de</strong>n Umstän<strong>de</strong> berücksichtigt<br />

wer<strong>de</strong>n müssen. Auch wäre zu klären<br />

gewesen, welche Auflagen die Bauaufsichtsbehör<strong>de</strong><br />

im Hinblick auf die geplante Verwendung <strong>de</strong>s Gebäu<strong>de</strong>s<br />

machen wer<strong>de</strong>. Es hätte sich dann gezeigt,<br />

daß die För<strong>de</strong>rung eines Neubaues wegen <strong>de</strong>r hohen<br />

Kosten für Instandsetzung, Umbau und künftige<br />

Unterhaltung weitaus wirtschaftlicher gewesen<br />

wäre.<br />

Die Stellungnahme <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sministers steht noch<br />

aus.<br />

Versorgung<br />

(Einzelplan 33 für verschie<strong>de</strong>ne Rechnungsjahre)<br />

Allgemeines<br />

187. Die häufigen Verbesserungen <strong>de</strong>r Versorgungsleistungen<br />

durch <strong>de</strong>n Gesetzgeber, insbeson<strong>de</strong>re<br />

auf <strong>de</strong>m Gebiet <strong>de</strong>s G 131, haben zur Folge,<br />

daß die Pensionsbehör<strong>de</strong>n nach je<strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r<br />

versorgungsrechtlichen Bestimmungen gezwungen<br />

sind, die Versorgungsfälle erneut zu überprüfen<br />

und die Bezüge zu einem großen Teil neu festzusetzen.<br />

Wenn auch die zuständigen Bun<strong>de</strong>sministerien<br />

und die obersten Lan<strong>de</strong>sbehör<strong>de</strong>n laufend bemüht<br />

sind, schwierigere versorgungsrechtliche Einzelfragen<br />

durch Run<strong>de</strong>rlasse zu klären, und durch<br />

von Zeit zu Zeit stattfin<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Besprechungen <strong>de</strong>r<br />

Versorgungsreferenten <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r unterstützt wer<strong>de</strong>n,<br />

<strong>de</strong>ren Ergebnisse <strong>de</strong>n Lan<strong>de</strong>spensionsbehör<strong>de</strong>n<br />

zur Beachtung mitgeteilt wer<strong>de</strong>n, so ergibt die Rechnungsprüfung<br />

doch, daß die Pensionsdienststellen<br />

nicht immer fehlerfrei arbeiten. Vielfach kommen<br />

die Versorgungsempfänger nicht in <strong>de</strong>n vollen Genuß<br />

<strong>de</strong>r vom Gesetz vorgesehenen Bezüge, weil bei<br />

<strong>de</strong>r Kompliziertheit <strong>de</strong>r Materie die eine o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>re<br />

Bestimmung übersehen o<strong>de</strong>r in ihrer Be<strong>de</strong>utung<br />

nicht zutreffend erkannt wor<strong>de</strong>n ist. Die Rechnungsprüfung<br />

führt insoweit dazu, daß höhere Ausgaben<br />

zu leisten sind. An<strong>de</strong>rerseits können zuviel<br />

gezahlte Versorgungsbezüge von <strong>de</strong>n Empfängern<br />

nach <strong>de</strong>n von <strong>de</strong>r Rechtsprechung entwickelten<br />

Grundsätzen über <strong>de</strong>n Vertrauensschutz im allgemeinen<br />

nicht zurückgefor<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n. Da meist auch<br />

ein haftungsbegrün<strong>de</strong>n<strong>de</strong>s Verschul<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r die Zahlung<br />

anordnen<strong>de</strong>n Bediensteten bei ihrer Überlastung<br />

und bei <strong>de</strong>r Kompliziertheit <strong>de</strong>r Bestimmungen<br />

nicht besteht, beschränkt sich die finanzielle<br />

Auswirkung <strong>de</strong>r Rechnungsprüfung insoweit auf die<br />

in <strong>de</strong>r Zukunft fällig wer<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Zahlungen.<br />

Doppelversorgung<br />

188. Die Weiterentwicklung <strong>de</strong>r Vorschriften —<br />

einschließlich <strong>de</strong>rjenigen <strong>de</strong>s G 131 — über die<br />

beamtenrechtliche Versorgung hat neben Bestimmungen<br />

von erheblicher finanzieller Auswirkung<br />

die seit Jahren angestrebte Regelung für das Zusammentreffen<br />

von beamtenrechtlichen Versorgungsbezügen<br />

mit Renten aus <strong>de</strong>r gesetzlichen<br />

Rentenversicherung o<strong>de</strong>r aus einer zusätzlichen<br />

Alters- und Hinterbliebenenversorgung für Angehörige<br />

<strong>de</strong>s öffentlichen Dienstes gebracht (§ 160 a<br />

BBG). Danach wer<strong>de</strong>n vom 1. Januar 1967 an Renten<br />

in <strong>de</strong>r Weise auf das Ruhegehalt angerechnet, daß<br />

dieses neben <strong>de</strong>r Rente nur bis zu einer bestimmten<br />

Höchstgrenze gezahlt wird. Der Berechnung <strong>de</strong>r

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