Deutscher Bundestag 5. Wahlperiode Drucksache V ... - bundestag.de
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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong> <strong>Drucksache</strong> V/4066<br />
Bun<strong>de</strong>sminister für Familie und Jugend<br />
(Einzelplan 29)<br />
Allgemeine Bewilligungen<br />
(Kapitel 29 02)<br />
Bun<strong>de</strong>sjugendplan<br />
(Titel 571 b für die Rechnungsjahre 1966 und 1967)<br />
18<strong>5.</strong> Das Bun<strong>de</strong>sministerium gewährte im Jahre<br />
1966 einem eingetragenen Verein eine Zuwendung<br />
in Höhe von 300 000 DM. Davon sollte die Hälfte<br />
zum Kauf eines im Jahre 1781 zunächst zweigeschossig<br />
errichteten und im Jahre 1900 um zwei<br />
weitere Geschosse in Fachwerkbauweise aufgestockten<br />
Gasthauses verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n. Die an<strong>de</strong>re<br />
Hälfte <strong>de</strong>r Zuwendung sollte als Zuschuß zu <strong>de</strong>n auf<br />
insgesamt 176 000 DM veranschlagten Kosten für<br />
die Instandsetzung, für <strong>de</strong>n Umbau zu einem Jugendheim<br />
und für die Beschaffung <strong>de</strong>r notwendigen<br />
Einrichtungsgegenstän<strong>de</strong> dienen.<br />
Schon kurze Zeit nach <strong>de</strong>m Beginn <strong>de</strong>r Bauarbeiten<br />
zeigten sich am Gebäu<strong>de</strong> schwerwiegen<strong>de</strong> Mängel.<br />
Außer<strong>de</strong>m erteilte die Bauaufsichtsbehör<strong>de</strong> verschie<strong>de</strong>ne<br />
Auflagen. Im wesentlichen mußten erhebliche<br />
Teile <strong>de</strong>s Mauerwerks ersetzt, das gesamte<br />
Rohrnetz <strong>de</strong>r sanitären Installation erneuert und<br />
umfangreiche Arbeiten an <strong>de</strong>r Elektroinstallation,<br />
<strong>de</strong>m Rohrnetz <strong>de</strong>r Warmwasserheizung, an <strong>de</strong>n Fußbö<strong>de</strong>n<br />
sowie am Wand- und Deckenputz ausgeführt<br />
wer<strong>de</strong>n. Hierdurch erhöhten sich die Kosten <strong>de</strong>r<br />
Umbau- und Instandsetzungsarbeiten nach und nach<br />
auf 788 000 DM.<br />
Zum Ausgleich <strong>de</strong>r Mehrkosten bewilligte das Bun<strong>de</strong>sministerium<br />
im Rechnungsjahr 1967 drei weitere<br />
Zuwendungen in Höhe von 100 000 DM, rund<br />
219 000 DM und 390 000 DM. Damit beliefen sich die<br />
Zuschüsse auf insgesamt 1 008 000 DM.<br />
Da auch jetzt noch eine Reihe von Mängeln vorhan<strong>de</strong>n<br />
ist, die zum Teil auf unzureichen<strong>de</strong> Planung<br />
zurückzuführen sind, und da in absehbarer Zeit<br />
weitere Instandsetzungen vorzunehmen sein wer<strong>de</strong>n,<br />
ist mit weiteren beträchtlichen Kosten zu rechnen.<br />
186. Das Bun<strong>de</strong>sministerium hat <strong>de</strong>n Zuwendungsantrag<br />
nicht mit <strong>de</strong>r erfor<strong>de</strong>rlichen Sorgfalt geprüft.<br />
Insbeson<strong>de</strong>re hat es versäumt, die Entscheidung<br />
über die För<strong>de</strong>rungswürdigkeit <strong>de</strong>s Vorhabens und<br />
die Bewilligung <strong>de</strong>r Zuwendungen von <strong>de</strong>m Ergebnis<br />
einer eingehen<strong>de</strong>n bau- und betriebstechnischen<br />
Untersuchung <strong>de</strong>s Gebäu<strong>de</strong>s abhängig zu machen.<br />
Vor allem hätten angesichts <strong>de</strong>s Alters und <strong>de</strong>r<br />
Bauart <strong>de</strong>s Gebäu<strong>de</strong>s <strong>de</strong>r bauliche Zustand und die<br />
sonstigen <strong>de</strong>n Wert beeinflussen<strong>de</strong>n Umstän<strong>de</strong> berücksichtigt<br />
wer<strong>de</strong>n müssen. Auch wäre zu klären<br />
gewesen, welche Auflagen die Bauaufsichtsbehör<strong>de</strong><br />
im Hinblick auf die geplante Verwendung <strong>de</strong>s Gebäu<strong>de</strong>s<br />
machen wer<strong>de</strong>. Es hätte sich dann gezeigt,<br />
daß die För<strong>de</strong>rung eines Neubaues wegen <strong>de</strong>r hohen<br />
Kosten für Instandsetzung, Umbau und künftige<br />
Unterhaltung weitaus wirtschaftlicher gewesen<br />
wäre.<br />
Die Stellungnahme <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sministers steht noch<br />
aus.<br />
Versorgung<br />
(Einzelplan 33 für verschie<strong>de</strong>ne Rechnungsjahre)<br />
Allgemeines<br />
187. Die häufigen Verbesserungen <strong>de</strong>r Versorgungsleistungen<br />
durch <strong>de</strong>n Gesetzgeber, insbeson<strong>de</strong>re<br />
auf <strong>de</strong>m Gebiet <strong>de</strong>s G 131, haben zur Folge,<br />
daß die Pensionsbehör<strong>de</strong>n nach je<strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r<br />
versorgungsrechtlichen Bestimmungen gezwungen<br />
sind, die Versorgungsfälle erneut zu überprüfen<br />
und die Bezüge zu einem großen Teil neu festzusetzen.<br />
Wenn auch die zuständigen Bun<strong>de</strong>sministerien<br />
und die obersten Lan<strong>de</strong>sbehör<strong>de</strong>n laufend bemüht<br />
sind, schwierigere versorgungsrechtliche Einzelfragen<br />
durch Run<strong>de</strong>rlasse zu klären, und durch<br />
von Zeit zu Zeit stattfin<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Besprechungen <strong>de</strong>r<br />
Versorgungsreferenten <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r unterstützt wer<strong>de</strong>n,<br />
<strong>de</strong>ren Ergebnisse <strong>de</strong>n Lan<strong>de</strong>spensionsbehör<strong>de</strong>n<br />
zur Beachtung mitgeteilt wer<strong>de</strong>n, so ergibt die Rechnungsprüfung<br />
doch, daß die Pensionsdienststellen<br />
nicht immer fehlerfrei arbeiten. Vielfach kommen<br />
die Versorgungsempfänger nicht in <strong>de</strong>n vollen Genuß<br />
<strong>de</strong>r vom Gesetz vorgesehenen Bezüge, weil bei<br />
<strong>de</strong>r Kompliziertheit <strong>de</strong>r Materie die eine o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>re<br />
Bestimmung übersehen o<strong>de</strong>r in ihrer Be<strong>de</strong>utung<br />
nicht zutreffend erkannt wor<strong>de</strong>n ist. Die Rechnungsprüfung<br />
führt insoweit dazu, daß höhere Ausgaben<br />
zu leisten sind. An<strong>de</strong>rerseits können zuviel<br />
gezahlte Versorgungsbezüge von <strong>de</strong>n Empfängern<br />
nach <strong>de</strong>n von <strong>de</strong>r Rechtsprechung entwickelten<br />
Grundsätzen über <strong>de</strong>n Vertrauensschutz im allgemeinen<br />
nicht zurückgefor<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n. Da meist auch<br />
ein haftungsbegrün<strong>de</strong>n<strong>de</strong>s Verschul<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r die Zahlung<br />
anordnen<strong>de</strong>n Bediensteten bei ihrer Überlastung<br />
und bei <strong>de</strong>r Kompliziertheit <strong>de</strong>r Bestimmungen<br />
nicht besteht, beschränkt sich die finanzielle<br />
Auswirkung <strong>de</strong>r Rechnungsprüfung insoweit auf die<br />
in <strong>de</strong>r Zukunft fällig wer<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Zahlungen.<br />
Doppelversorgung<br />
188. Die Weiterentwicklung <strong>de</strong>r Vorschriften —<br />
einschließlich <strong>de</strong>rjenigen <strong>de</strong>s G 131 — über die<br />
beamtenrechtliche Versorgung hat neben Bestimmungen<br />
von erheblicher finanzieller Auswirkung<br />
die seit Jahren angestrebte Regelung für das Zusammentreffen<br />
von beamtenrechtlichen Versorgungsbezügen<br />
mit Renten aus <strong>de</strong>r gesetzlichen<br />
Rentenversicherung o<strong>de</strong>r aus einer zusätzlichen<br />
Alters- und Hinterbliebenenversorgung für Angehörige<br />
<strong>de</strong>s öffentlichen Dienstes gebracht (§ 160 a<br />
BBG). Danach wer<strong>de</strong>n vom 1. Januar 1967 an Renten<br />
in <strong>de</strong>r Weise auf das Ruhegehalt angerechnet, daß<br />
dieses neben <strong>de</strong>r Rente nur bis zu einer bestimmten<br />
Höchstgrenze gezahlt wird. Der Berechnung <strong>de</strong>r