Deutscher Bundestag 5. Wahlperiode Drucksache V ... - bundestag.de
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<strong>Drucksache</strong> V/4066<br />
<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong><br />
gängen auf <strong>de</strong>m Gebiet <strong>de</strong>r Gesundheitspflege und<br />
arbeitete vielfach mit jeweils <strong>de</strong>nselben in- und<br />
ausländischen Organisationen und Persönlichkeiten<br />
zusammen. Im Rechnungsjahr 1964 z. B. sind <strong>de</strong>n<br />
drei Organisationen 156 000, 114 000 und 287 000 DM<br />
zugewen<strong>de</strong>t wor<strong>de</strong>n.<br />
Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat im September 1964<br />
beim Bun<strong>de</strong>sministerium für Gesundheitswesen angeregt,<br />
darauf hinzuwirken, daß die Aufgaben von<br />
einer einzigen zu för<strong>de</strong>rn<strong>de</strong>n Institution wahrgenommen<br />
wer<strong>de</strong>n, damit die für die Zuwendungen<br />
<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s zur Verfügung stehen<strong>de</strong>n Mittel wirksamer<br />
und sparsamer verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n könnten.<br />
182. Das Bun<strong>de</strong>sministerium hat zwar im Rechnungsjahr<br />
1967 die nicht rechtsfähige Bun<strong>de</strong>sanstalt<br />
„Bun<strong>de</strong>szentrale für gesundheitliche Aufklärung"<br />
errichtet, aber nur die För<strong>de</strong>rung einer <strong>de</strong>r drei<br />
Organisationen eingestellt und die bei<strong>de</strong>n an<strong>de</strong>ren<br />
Organisationen weiter geför<strong>de</strong>rt. Damit ist das<br />
Ministerium bisher auch nicht <strong>de</strong>r gutachtlichen<br />
Stellungnahme <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sbeauftragten für Wirtschaftlichkeit<br />
in <strong>de</strong>r Verwaltung vom 16. Juni 1966<br />
gefolgt, <strong>de</strong>r sich dafür ausgesprochen hatte, die Bun<strong>de</strong>sanstalt<br />
zu errichten, wenn die Aufgaben von<br />
Vereinigungen mit gleicher o<strong>de</strong>r ähnlicher Zielsetzung<br />
schrittweise von ihr übernommen wür<strong>de</strong>n.<br />
Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hält es mit <strong>de</strong>m Gebot <strong>de</strong>r<br />
Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit nicht für vereinbar,<br />
daß Organisationen geför<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n, damit sie<br />
Aufgaben durchführen, die auch von <strong>de</strong>r für dieselben<br />
Zwecke errichteten Bun<strong>de</strong>sanstalt wahrgenommen<br />
wer<strong>de</strong>n. Das Bun<strong>de</strong>sministerium wird die<br />
För<strong>de</strong>rung so bald wie möglich einzustellen haben.<br />
Außer<strong>de</strong>m wird es zu prüfen haben, ob nicht auch<br />
weitere Aufgaben, für <strong>de</strong>ren Durchführung an<strong>de</strong>ren<br />
Organisationen Zuwendungen gewährt wer<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>r<br />
Bun<strong>de</strong>sanstalt übertragen wer<strong>de</strong>n können.<br />
Kulturlebens ihres Heimatlan<strong>de</strong>s gegrün<strong>de</strong>t und in<br />
das Vereinsregister eintragen lassen. Seit 1963<br />
för<strong>de</strong>rt <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sminister das Institut durch Zuwendungen.<br />
Bis 1967 hat er insgesamt 143 350 DM<br />
bewilligt, davon 37 500 DM im Jahre 1967. Für 1968<br />
hat das Institut 85 000 DM beantragt; <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sminister<br />
hat 70 000 DM bewilligt.<br />
Das Institut, <strong>de</strong>m bis Anfang 1968 nur ein Wissenschaftler<br />
angehört hat, <strong>de</strong>r auch die Verwaltungsgeschäfte<br />
führte, ist finanziell fast ausschileßlich von<br />
<strong>de</strong>n Zuwendungen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s abhängig. Zuschüsse<br />
von privater Seite sind ihm nur vereinzelt und in<br />
unbe<strong>de</strong>uten<strong>de</strong>r Höhe zugeflossen. Die Einnahmen<br />
aus eigener Tätigkeit waren geringfügig. Während<br />
seines mehr als dreijährigen Bestehens hat das<br />
Institut nur verhältnismäßig wenige Arbeiten veröffentlicht.<br />
Auch waren die Voraussetzungen für<br />
eine kontinuierliche wissenschaftliche Tätigkeit nicht<br />
gegeben. Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat <strong>de</strong>shalb die<br />
För<strong>de</strong>rungswürdigkeit <strong>de</strong>s Instituts bezweifelt und<br />
gebeten zu prüfen, ob die Aufgaben <strong>de</strong>s Instituts von<br />
einer an<strong>de</strong>ren auf diesem Gebiet arbeiten<strong>de</strong>n, leistungsfähigeren<br />
Einrichtung mit wahrgenommen<br />
wer<strong>de</strong>n könnten. Er hat darauf hingewiesen, daß in<br />
<strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik mehrere in Wissenschaft und<br />
Forschung anerkannte und vom Bund ohnehin finanziell<br />
geför<strong>de</strong>rte wissenschaftliche Einrichtungen bestehen,<br />
die in größerem Rahmen etwa die gleichen<br />
Aufgaben durchführen, wie sie das Institut wahrnimmt.<br />
Das Bun<strong>de</strong>sministerium hat daraufhin die Gewährung<br />
weiterer Zuwendungen von <strong>de</strong>r Erfüllung bestimmter<br />
Auflagen abhängig gemacht. Die wichtigsten<br />
dadurch eingetretenen Än<strong>de</strong>rungen bestehen<br />
darin, daß die Leitung <strong>de</strong>s Instituts einem Ordinarius<br />
einer <strong>de</strong>utschen Universität übertragen und<br />
diesem ein hauptamtlicher wissenschaftlicher Assistent<br />
zur Seite gestellt wur<strong>de</strong>, <strong>de</strong>r dieselbe Volkszugehörigkeit<br />
wie die Grün<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Instituts besitzt.<br />
Die Verwaltung <strong>de</strong>s Instituts wird von einem Universitätsassistenten<br />
geführt.<br />
Bun<strong>de</strong>sminister für Vertriebene, Flüchtlinge und<br />
Kriegsgeschädigte<br />
(Einzelplan 26)<br />
Allgemeine Bewilligungen<br />
(Kapitel 26 02)<br />
Zuwendungen zur Betreuung <strong>de</strong>r heimatlosen Auslän<strong>de</strong>r<br />
(Titel 603 für verschie<strong>de</strong>ne Rechnungsjahre)<br />
183. Im Jahre 1962 haben in <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik<br />
Deutschland leben<strong>de</strong> heimatlose Auslän<strong>de</strong>r ein wissenschaftliches<br />
Institut zur Pflege <strong>de</strong>s Geistes- und<br />
184. Diese Maßnahmen können die Be<strong>de</strong>nken<br />
gegen die weitere För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s in seiner Leistungsfähigkeit<br />
begrenzten Instituts nicht ausräumen.<br />
Sie steht mit <strong>de</strong>m Gebot <strong>de</strong>r wirtschaftlichen<br />
und sparsamen Haushaltsführung (§ 26 Abs. 1 RHO)<br />
nicht in Einklang. Im übrigen ist nach <strong>de</strong>n Erfahrungen<br />
damit zu rechnen, daß sich durch die vom Bun<strong>de</strong>sministerium<br />
getroffene Regelung die Verwaltungskosten<br />
und damit auch die Zuwendungen <strong>de</strong>s<br />
Bun<strong>de</strong>s erhöhen wer<strong>de</strong>n.<br />
Der Bun<strong>de</strong>sminister sollte <strong>de</strong>shalb darauf verzichten,<br />
das Institut weiter zu för<strong>de</strong>rn, und veranlassen,<br />
daß die Aufgaben einer <strong>de</strong>r bestehen<strong>de</strong>n anerkannten<br />
wissenschaftlichen Einrichtungen übertragen<br />
wer<strong>de</strong>n, soweit sie nicht bereits eine solche Einrichtung<br />
in ausreichen<strong>de</strong>m Umfange wahrnimmt.