Deutscher Bundestag 5. Wahlperiode Drucksache V ... - bundestag.de
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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong> <strong>Drucksache</strong> V/4066<br />
gesehenen, bisher aber nicht eingesetzten ständigen<br />
Vertreters nach München zu verbessern.<br />
178. Der Bun<strong>de</strong>sminister hat diesen Empfehlungen<br />
im wesentlichen entsprochen. Er hat Verhandlungen<br />
mit <strong>de</strong>m Land Bayern geführt, um die Zusammenarbeit<br />
mit <strong>de</strong>r Bayerischen Lan<strong>de</strong>sgewerbeanstalt<br />
ausbauen und auf die Errichtung einer eigenen Erprobungsstelle<br />
verzichten zu können. Die Verhandlungen<br />
führten im August 1968 zu <strong>de</strong>r grundsätzlichen<br />
Vereinbarung, daß die Bayerische Lan<strong>de</strong>sgewerbeanstalt<br />
in München ein Institut für Betriebsstofftechnik<br />
errichten wird, <strong>de</strong>ssen Leiter auf Vorschlag<br />
<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sministers bestellt wer<strong>de</strong>n soll.<br />
Das Institut wird die Entwicklung und Erprobung<br />
übernehmen, während <strong>de</strong>m Prüfamt die Güteprüfung<br />
und Güteüberwachung verbleiben sollen.<br />
Die Bayerische Lan<strong>de</strong>sgewerbeanstalt wird die<br />
Tätigkeit bei<strong>de</strong>r Institutionen koordinieren. Angesichts<br />
dieser künftigen engeren Zusammenarbeit mit<br />
<strong>de</strong>r Anstalt hält <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sminister die Entsendung<br />
eines ständigen Vertreters nach München für entbehrlich.<br />
Der Bun<strong>de</strong>sminister <strong>de</strong>r Finanzen hat inzwischen im<br />
Voranschlag zum Haushaltsplan 1969 die Planstellen<br />
für die Erprobungsstelle mit Ausnahme <strong>de</strong>r Stellen<br />
für das Vorauspersonal gestrichen. Diese Stellen, die<br />
für die Verbindungsstelle vorgesehen waren, können<br />
nach <strong>de</strong>r letzten Stellungnahme <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sministers<br />
<strong>de</strong>r Verteidigung ebenfalls wegfallen.<br />
Betrieb von Dienstfahrzeugen<br />
(Titel 208)<br />
Instandsetzung eines Omnibusses<br />
179. Ein 30sitziger Omnibus einer Erprobungsstelle,<br />
<strong>de</strong>n die Bun<strong>de</strong>swehr im Jahre 1958 mit einer<br />
Fahrleistung von rund 90 000 km von <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>spost<br />
übernommen hatte, war nach einer Fahrleistung<br />
von weiteren 90 000 km im Jahre 1964 stark reparaturbedürftig.<br />
Nach <strong>de</strong>m Kostenvoranschlag einer<br />
örtlichen Firma sollte die Instandsetzung etwa<br />
21 500 DM kosten. Das Fahrzeug, Baujahr 1953,<br />
hatte neu 39 000 DM gekostet, sein Zeitwert betrug<br />
noch rund 4000 DM. Das Bun<strong>de</strong>samt für Wehrtechnik<br />
und Beschaffung (BWB) lehnte <strong>de</strong>n vom Leiter<br />
<strong>de</strong>r Erprobungsstelle fernmündlich erbetenen Austausch<br />
<strong>de</strong>s Omnibusses gegen einen an<strong>de</strong>ren mit<br />
<strong>de</strong>r Begründung ab, es seien keine an<strong>de</strong>ren Omnibusse<br />
vorhan<strong>de</strong>n. Die Erprobungsstelle glaubte,<br />
ohne das Fahrzeug nicht auskommen zu können, und<br />
prüfte nur noch, ob die Instandsetzung in <strong>de</strong>r eigenen<br />
Werkstatt billiger sei als bei <strong>de</strong>r Firma. Ein<br />
Kostenvoranschlag <strong>de</strong>r Werkstatt lag um 8000 DM<br />
niedriger als <strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Firma, im wesentlichen <strong>de</strong>swegen<br />
weil die Werkstatt keine Lohnkosten eingesetzt<br />
hatte. Die Instandsetzung durch die Werkstatt<br />
hat dann rund 35 000 DM gekostet.<br />
Da <strong>de</strong>r Leiter <strong>de</strong>r Erprobungsstelle, <strong>de</strong>r inzwischen<br />
in <strong>de</strong>n Ruhestand getreten ist, über seine Verhand<br />
lung mit <strong>de</strong>m BWB nur einen kurzen Aktenvermerk<br />
ohne Nennung seines Gesprächspartners gefertigt<br />
hatte und auch im BWB keine Unterlagen über das<br />
Gespräch aufzufin<strong>de</strong>n waren, hat das BWB nicht<br />
mehr feststellen können, ob dort die Möglichkeiten<br />
zur Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs hinreichend<br />
geprüft wor<strong>de</strong>n sind.<br />
180. Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat beanstan<strong>de</strong>t, daß<br />
die Frage, ob und wie Ersatz zu beschaffen war,<br />
zwischen <strong>de</strong>r Erprobungsstelle und <strong>de</strong>m BWB nicht<br />
gründlich genug erörtert wor<strong>de</strong>n ist. Wenn die Erprobungsstelle<br />
ihre Arbeit ohne <strong>de</strong>n Ommnibus<br />
nicht fortführen konnte und eine sofortige. Ersatzbeschaffung<br />
nicht möglich war, hätte ein Ersatzfahrzeug<br />
aus <strong>de</strong>m Geschäftsbereich <strong>de</strong>s BWB o<strong>de</strong>r aus<br />
<strong>de</strong>m Gesamtbereich <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>swehr vorübergehend<br />
bereitgestellt wer<strong>de</strong>n können. Je<strong>de</strong>nfalls hätte <strong>de</strong>r<br />
11 Jahre alte Omnibus nicht wie<strong>de</strong>r instand gesetzt<br />
wer<strong>de</strong>n dürfen, weil <strong>de</strong>r Instandsetzungsaufwand,<br />
<strong>de</strong>r ohne die Kosten früherer Reparaturen fast <strong>de</strong>n<br />
Anschaffungswert erreichte, unangemessen hoch<br />
war.<br />
Der Leiter <strong>de</strong>r Erprobungsstelle hat mit seiner Anordnung<br />
gegen eine Verfügung <strong>de</strong>s BWB vom<br />
8. Mai 1963 verstoßen. Danach sind die Grenzen <strong>de</strong>r<br />
Instandsetzungswürdigkeit erreicht, wenn <strong>de</strong>r Instandsetzungsaufwand<br />
im Hinblick auf <strong>de</strong>n Beschaffungspreis<br />
und die durch die Instandsetzung<br />
erzielbare weitere Nutzungsdauer zueinan<strong>de</strong>r in<br />
keinem vertretbaren Verhältnis stehen.<br />
Die Erhebungen durch die zuständige Wehrbereichsverwaltung<br />
wegen einer etwaigen Inanspruchnahme<br />
von Bediensteten sind im Juli 1968 mit <strong>de</strong>r Feststellung<br />
abgeschlossen wor<strong>de</strong>n, daß <strong>de</strong>n Bediensteten<br />
<strong>de</strong>r Erprobungsstelle ein haftungsbegrün<strong>de</strong>n<strong>de</strong>s<br />
Verschul<strong>de</strong>n nicht nachgewiesen wer<strong>de</strong>n könne.<br />
Bun<strong>de</strong>sminister für Gesundheitswesen<br />
(Einzelplan 15)<br />
Allgemeine Bewilligungen<br />
(Kapitel 15 02)<br />
För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r volksgesundheitlichen Bestrebungen<br />
und <strong>de</strong>r Bekämpfung menschlicher Krankheiten<br />
(Titel 668 für verschie<strong>de</strong>ne Rechnungsjahre)<br />
181. Seit Jahren hat <strong>de</strong>r Bund durch Zuwendungen<br />
drei privatrechtliche Organisationen geför<strong>de</strong>rt,<br />
<strong>de</strong>ren Ziele, Aufgabenstellung und Tätigkeit im<br />
wesentlichen übereinstimmten und die <strong>de</strong>mselben<br />
Zweck, nämlich <strong>de</strong>r Gesun<strong>de</strong>rhaltung <strong>de</strong>r Bevölkerung<br />
durch aufklären<strong>de</strong> und erzieherische Maßnahmen,<br />
dienten. Je<strong>de</strong> von ihnen veranstaltete Kongresse<br />
o<strong>de</strong>r beteiligte sich an solchen o<strong>de</strong>r an Lehr-<br />
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