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Deutscher Bundestag 5. Wahlperiode Drucksache V ... - bundestag.de

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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong> <strong>Drucksache</strong> V/4066<br />

gesehenen, bisher aber nicht eingesetzten ständigen<br />

Vertreters nach München zu verbessern.<br />

178. Der Bun<strong>de</strong>sminister hat diesen Empfehlungen<br />

im wesentlichen entsprochen. Er hat Verhandlungen<br />

mit <strong>de</strong>m Land Bayern geführt, um die Zusammenarbeit<br />

mit <strong>de</strong>r Bayerischen Lan<strong>de</strong>sgewerbeanstalt<br />

ausbauen und auf die Errichtung einer eigenen Erprobungsstelle<br />

verzichten zu können. Die Verhandlungen<br />

führten im August 1968 zu <strong>de</strong>r grundsätzlichen<br />

Vereinbarung, daß die Bayerische Lan<strong>de</strong>sgewerbeanstalt<br />

in München ein Institut für Betriebsstofftechnik<br />

errichten wird, <strong>de</strong>ssen Leiter auf Vorschlag<br />

<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sministers bestellt wer<strong>de</strong>n soll.<br />

Das Institut wird die Entwicklung und Erprobung<br />

übernehmen, während <strong>de</strong>m Prüfamt die Güteprüfung<br />

und Güteüberwachung verbleiben sollen.<br />

Die Bayerische Lan<strong>de</strong>sgewerbeanstalt wird die<br />

Tätigkeit bei<strong>de</strong>r Institutionen koordinieren. Angesichts<br />

dieser künftigen engeren Zusammenarbeit mit<br />

<strong>de</strong>r Anstalt hält <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sminister die Entsendung<br />

eines ständigen Vertreters nach München für entbehrlich.<br />

Der Bun<strong>de</strong>sminister <strong>de</strong>r Finanzen hat inzwischen im<br />

Voranschlag zum Haushaltsplan 1969 die Planstellen<br />

für die Erprobungsstelle mit Ausnahme <strong>de</strong>r Stellen<br />

für das Vorauspersonal gestrichen. Diese Stellen, die<br />

für die Verbindungsstelle vorgesehen waren, können<br />

nach <strong>de</strong>r letzten Stellungnahme <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sministers<br />

<strong>de</strong>r Verteidigung ebenfalls wegfallen.<br />

Betrieb von Dienstfahrzeugen<br />

(Titel 208)<br />

Instandsetzung eines Omnibusses<br />

179. Ein 30sitziger Omnibus einer Erprobungsstelle,<br />

<strong>de</strong>n die Bun<strong>de</strong>swehr im Jahre 1958 mit einer<br />

Fahrleistung von rund 90 000 km von <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>spost<br />

übernommen hatte, war nach einer Fahrleistung<br />

von weiteren 90 000 km im Jahre 1964 stark reparaturbedürftig.<br />

Nach <strong>de</strong>m Kostenvoranschlag einer<br />

örtlichen Firma sollte die Instandsetzung etwa<br />

21 500 DM kosten. Das Fahrzeug, Baujahr 1953,<br />

hatte neu 39 000 DM gekostet, sein Zeitwert betrug<br />

noch rund 4000 DM. Das Bun<strong>de</strong>samt für Wehrtechnik<br />

und Beschaffung (BWB) lehnte <strong>de</strong>n vom Leiter<br />

<strong>de</strong>r Erprobungsstelle fernmündlich erbetenen Austausch<br />

<strong>de</strong>s Omnibusses gegen einen an<strong>de</strong>ren mit<br />

<strong>de</strong>r Begründung ab, es seien keine an<strong>de</strong>ren Omnibusse<br />

vorhan<strong>de</strong>n. Die Erprobungsstelle glaubte,<br />

ohne das Fahrzeug nicht auskommen zu können, und<br />

prüfte nur noch, ob die Instandsetzung in <strong>de</strong>r eigenen<br />

Werkstatt billiger sei als bei <strong>de</strong>r Firma. Ein<br />

Kostenvoranschlag <strong>de</strong>r Werkstatt lag um 8000 DM<br />

niedriger als <strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Firma, im wesentlichen <strong>de</strong>swegen<br />

weil die Werkstatt keine Lohnkosten eingesetzt<br />

hatte. Die Instandsetzung durch die Werkstatt<br />

hat dann rund 35 000 DM gekostet.<br />

Da <strong>de</strong>r Leiter <strong>de</strong>r Erprobungsstelle, <strong>de</strong>r inzwischen<br />

in <strong>de</strong>n Ruhestand getreten ist, über seine Verhand<br />

lung mit <strong>de</strong>m BWB nur einen kurzen Aktenvermerk<br />

ohne Nennung seines Gesprächspartners gefertigt<br />

hatte und auch im BWB keine Unterlagen über das<br />

Gespräch aufzufin<strong>de</strong>n waren, hat das BWB nicht<br />

mehr feststellen können, ob dort die Möglichkeiten<br />

zur Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs hinreichend<br />

geprüft wor<strong>de</strong>n sind.<br />

180. Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat beanstan<strong>de</strong>t, daß<br />

die Frage, ob und wie Ersatz zu beschaffen war,<br />

zwischen <strong>de</strong>r Erprobungsstelle und <strong>de</strong>m BWB nicht<br />

gründlich genug erörtert wor<strong>de</strong>n ist. Wenn die Erprobungsstelle<br />

ihre Arbeit ohne <strong>de</strong>n Ommnibus<br />

nicht fortführen konnte und eine sofortige. Ersatzbeschaffung<br />

nicht möglich war, hätte ein Ersatzfahrzeug<br />

aus <strong>de</strong>m Geschäftsbereich <strong>de</strong>s BWB o<strong>de</strong>r aus<br />

<strong>de</strong>m Gesamtbereich <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>swehr vorübergehend<br />

bereitgestellt wer<strong>de</strong>n können. Je<strong>de</strong>nfalls hätte <strong>de</strong>r<br />

11 Jahre alte Omnibus nicht wie<strong>de</strong>r instand gesetzt<br />

wer<strong>de</strong>n dürfen, weil <strong>de</strong>r Instandsetzungsaufwand,<br />

<strong>de</strong>r ohne die Kosten früherer Reparaturen fast <strong>de</strong>n<br />

Anschaffungswert erreichte, unangemessen hoch<br />

war.<br />

Der Leiter <strong>de</strong>r Erprobungsstelle hat mit seiner Anordnung<br />

gegen eine Verfügung <strong>de</strong>s BWB vom<br />

8. Mai 1963 verstoßen. Danach sind die Grenzen <strong>de</strong>r<br />

Instandsetzungswürdigkeit erreicht, wenn <strong>de</strong>r Instandsetzungsaufwand<br />

im Hinblick auf <strong>de</strong>n Beschaffungspreis<br />

und die durch die Instandsetzung<br />

erzielbare weitere Nutzungsdauer zueinan<strong>de</strong>r in<br />

keinem vertretbaren Verhältnis stehen.<br />

Die Erhebungen durch die zuständige Wehrbereichsverwaltung<br />

wegen einer etwaigen Inanspruchnahme<br />

von Bediensteten sind im Juli 1968 mit <strong>de</strong>r Feststellung<br />

abgeschlossen wor<strong>de</strong>n, daß <strong>de</strong>n Bediensteten<br />

<strong>de</strong>r Erprobungsstelle ein haftungsbegrün<strong>de</strong>n<strong>de</strong>s<br />

Verschul<strong>de</strong>n nicht nachgewiesen wer<strong>de</strong>n könne.<br />

Bun<strong>de</strong>sminister für Gesundheitswesen<br />

(Einzelplan 15)<br />

Allgemeine Bewilligungen<br />

(Kapitel 15 02)<br />

För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r volksgesundheitlichen Bestrebungen<br />

und <strong>de</strong>r Bekämpfung menschlicher Krankheiten<br />

(Titel 668 für verschie<strong>de</strong>ne Rechnungsjahre)<br />

181. Seit Jahren hat <strong>de</strong>r Bund durch Zuwendungen<br />

drei privatrechtliche Organisationen geför<strong>de</strong>rt,<br />

<strong>de</strong>ren Ziele, Aufgabenstellung und Tätigkeit im<br />

wesentlichen übereinstimmten und die <strong>de</strong>mselben<br />

Zweck, nämlich <strong>de</strong>r Gesun<strong>de</strong>rhaltung <strong>de</strong>r Bevölkerung<br />

durch aufklären<strong>de</strong> und erzieherische Maßnahmen,<br />

dienten. Je<strong>de</strong> von ihnen veranstaltete Kongresse<br />

o<strong>de</strong>r beteiligte sich an solchen o<strong>de</strong>r an Lehr-<br />

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