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Deutscher Bundestag 5. Wahlperiode Drucksache V ... - bundestag.de

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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong> <strong>Drucksache</strong> V/4066<br />

vernehmen mit <strong>de</strong>r Arbeitsgemeinschaft zu berichtigen.<br />

Er hat ferner gefor<strong>de</strong>rt, daß für die nicht vertragsgerecht<br />

ausgeführten Bauleistungen die Preise<br />

angemessen zu min<strong>de</strong>rn sind.<br />

Die Arbeitsgemeinschaft hat daraufhin die Abrechnungsunterlagen<br />

berichtigt und im März 1966 neue<br />

Schlußrechnungen vorgelegt. Die vom Bun<strong>de</strong>srechnungshof<br />

<strong>de</strong>r Bauverwaltung gegenüber getroffenen<br />

Beanstandungen wur<strong>de</strong>n dabei berücksichtigt. Bei<br />

einem Vergleich <strong>de</strong>r ursprünglichen mit <strong>de</strong>n neu<br />

festgestellten Rechnungsendsummen ergab sich, daß<br />

<strong>de</strong>r Arbeitsgemeinschaft rund 193 000 DM zuviel gezahlt<br />

wor<strong>de</strong>n waren. Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat<br />

verlangt, daß dieser Betrag zuzüglich <strong>de</strong>r aufgelaufenen<br />

Zinsen von rund 31 000 DM und <strong>de</strong>r für die<br />

Bo<strong>de</strong>nuntersuchungen aufgewen<strong>de</strong>ten Kosten von<br />

rund 6000 DM zurückgefor<strong>de</strong>rt wird. Die Arbeitsgemeinschaft<br />

hat inzwischen einen Teilbetrag von<br />

rund 165 000 DM erstattet. Der Restbetrag von<br />

65 000 DM soll gegen eine For<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Arbeitsgemeinschaft<br />

aus einem an<strong>de</strong>ren Bauvorhaben aufgerechnet<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof wird die Abwicklung <strong>de</strong>r<br />

Restfor<strong>de</strong>rung überwachen.<br />

Kalkulation von Preisen<br />

und Anerkennung von Zusatzfor<strong>de</strong>rungen<br />

für Bauleistungen<br />

167. Eine an<strong>de</strong>re aus drei <strong>de</strong>utschen Firmen bestehen<strong>de</strong><br />

Arbeitsgemeinschaft hatte in <strong>de</strong>n Jahren<br />

1961 bis 1963 im Auftrag eines Finanzbauamtes Bauleistungen<br />

für eine Bo<strong>de</strong>nraketen-Stellung auszuführen.<br />

Im Zusammenhang mit <strong>de</strong>n Erdarbeiten fielen<br />

verschie<strong>de</strong>ne zusätzliche Leistungen an, für die<br />

keine Preise vereinbart wor<strong>de</strong>n waren. Die Arbeitsgemeinschaft<br />

reichte <strong>de</strong>shalb für die neuen Leistungen<br />

Nachtragsangebote mit <strong>de</strong>n zugehörigen Kalkulationsunterlagen<br />

ein, die das Finanzbauamt ohne<br />

ausreichen<strong>de</strong> Prüfung anerkannte.<br />

Das Finanzbauamt hat nicht beachtet, daß die Arbeitsgemeinschaft<br />

bei <strong>de</strong>r Preisermittlung für eine<br />

umfangreiche Sandlieferung <strong>de</strong>n Transportkostenanteil<br />

zu hoch angesetzt hatte, weil sie — wie von<br />

<strong>de</strong>r zuständigen Preisbehör<strong>de</strong> bestätigt wur<strong>de</strong> —<br />

von einem falschen Tarifsatz ausgegangen war. Dadurch<br />

lag <strong>de</strong>r Preis für die gefor<strong>de</strong>rte Leistung um<br />

5,32 DM/m 3 höher, als ihn das Finanzbauamt unter<br />

Beachtung <strong>de</strong>r Preisvorschriften hätte anerkennen<br />

dürfen.<br />

Auch bei <strong>de</strong>r Kalkulation <strong>de</strong>s Preises für <strong>de</strong>n nachträglich<br />

angeordneten Abtransport von überschüssigem<br />

Bo<strong>de</strong>n war die Arbeitsgemeinschaft von einer<br />

falschen Grundlage ausgegangen, in<strong>de</strong>m sie — abweichend<br />

von <strong>de</strong>n Allgemeinen Vertragsbedingungen<br />

<strong>de</strong>r VOB/B — einen für eine an<strong>de</strong>re Leistung<br />

vereinbarten Preis angesetzt hatte, <strong>de</strong>r auf die zusätzliche<br />

Leistung nicht anwendbar war. Der für die<br />

Bo<strong>de</strong>nabfuhr gefor<strong>de</strong>rte Preis lag <strong>de</strong>shalb um etwa<br />

2,20 DM/m 3 zu hoch.<br />

168. Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat beanstan<strong>de</strong>t, daß<br />

das Finanzbauamt die Preise <strong>de</strong>r Nachtragsangebote<br />

nicht ausreichend geprüft hat. Er hat auch im vorliegen<strong>de</strong>n<br />

Fall die zuständige Oberfinanzdirektion<br />

gebeten, das Finanzbauamt anzuweisen, sich mit <strong>de</strong>r<br />

Arbeitsgemeinschaft wegen <strong>de</strong>r Berichtigung <strong>de</strong>r<br />

vereinbarten Einheitspreise auseinan<strong>de</strong>rzusetzen.<br />

Die langwierigen und schwierigen Verhandlungen,<br />

in die auch Nebenleistungen einbezogen wur<strong>de</strong>n,<br />

<strong>de</strong>ren Bezahlung die Arbeitsgemeinschaft verlangte,<br />

obwohl die Lohn- und Sachaufwendungen hierfür<br />

bereits mit <strong>de</strong>n Preisen <strong>de</strong>s Hauptangebotes abgegolten<br />

waren, konnten erst im Jahre 1967 abgeschlossen<br />

wer<strong>de</strong>n. Danach wur<strong>de</strong> die von <strong>de</strong>r Arbeitsgemeinschaft<br />

eingereichte, noch nicht bezahlte<br />

Schlußrechnung um rund 174 000 DM gekürzt.<br />

Schiffe und Marinegerät<br />

(Kapitel 14 18)<br />

Beschaffung von Schiffen<br />

(Titel 975 für die Rechnungsjahre 1957 bis 1968)<br />

Beschaffung von Schnellen Minensuchbooten<br />

(SM-Booten)<br />

169. Im Jahre 1957 gab <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sminister auf<br />

Grund einer „Vorläufigen kurzen Bauvorschrift"<br />

eine Serie von 30 SM-Booten in reiner Holzbauweise<br />

in Auftrag, obwohl die Entwicklung <strong>de</strong>s<br />

Schiffstyps zu dieser Zeit noch nicht abgeschlossen<br />

war. Dies hatte zur Folge, daß 1962, als die ersten<br />

Boote etwa 3 Jahre in Dienst waren, für rund<br />

7,5 Millionen DM Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Konstruktion und<br />

Reparaturen vorgenommen wer<strong>de</strong>n mußten, damit<br />

die Boote einsatztauglich wur<strong>de</strong>n.<br />

Außer diesen konstruktiven Mängeln hatten die<br />

Boote aber auch Materialfehler, die ihre Einsatzfähigkeit<br />

nach kurzer Zeit beeinträchtigten. Bereits<br />

im Jahre 1961 hatte die Vorbauwerft auf einem Boot<br />

Fäulnisschä<strong>de</strong>n an <strong>de</strong>n Sperrholzplatten <strong>de</strong>r Aufbauten<br />

ent<strong>de</strong>ckt und die schadhaften Teile erneuert,<br />

<strong>de</strong>m Auftraggeber davon aber keine Mitteilung<br />

gemacht. Etwa zur gleichen Zeit stellte die Bauaufsicht<br />

<strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>swehr auch an an<strong>de</strong>ren SM-<br />

Booten Fäulnisschä<strong>de</strong>n fest. Ihr Leiter veranlaßte<br />

daraufhin die Werft, die Schä<strong>de</strong>n auszubessern. Er<br />

traf aber keine weiteren Maßnahmen zur Untersuchung<br />

<strong>de</strong>r Scha<strong>de</strong>nsursache, da er auf Grund einer<br />

Erörterung mit <strong>de</strong>n Holzfachleuten <strong>de</strong>r Werft zu <strong>de</strong>r<br />

irrigen Annahme gelangte, daß es sich bei <strong>de</strong>n<br />

Schä<strong>de</strong>n um allgemeine Verrottungserscheinungen<br />

han<strong>de</strong>le. Die Werft verwandte die bereits beschafften<br />

Sperrholzplatten für die restlichen Boote weiter.<br />

Anfang <strong>de</strong>s Jahres 1964 traten Schä<strong>de</strong>n in größerem<br />

Umfang auf, so daß alle Boote reparaturbedürftig<br />

wur<strong>de</strong>n und Einsatzbeschränkungen unterworfen<br />

wer<strong>de</strong>n mußten. Erst jetzt wur<strong>de</strong>n eingehen<strong>de</strong> Laboruntersuchungen<br />

in die Wege geleitet. Sie ergaben,<br />

daß für die Boote z. T. eine Sperrholzart verwen<strong>de</strong>t<br />

wor<strong>de</strong>n war, die nicht witterungsbeständig<br />

und die für Pilze anfällig ist. Die befallenen Sperr-

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