Deutscher Bundestag 5. Wahlperiode Drucksache V ... - bundestag.de
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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong> <strong>Drucksache</strong> V/4066<br />
vernehmen mit <strong>de</strong>r Arbeitsgemeinschaft zu berichtigen.<br />
Er hat ferner gefor<strong>de</strong>rt, daß für die nicht vertragsgerecht<br />
ausgeführten Bauleistungen die Preise<br />
angemessen zu min<strong>de</strong>rn sind.<br />
Die Arbeitsgemeinschaft hat daraufhin die Abrechnungsunterlagen<br />
berichtigt und im März 1966 neue<br />
Schlußrechnungen vorgelegt. Die vom Bun<strong>de</strong>srechnungshof<br />
<strong>de</strong>r Bauverwaltung gegenüber getroffenen<br />
Beanstandungen wur<strong>de</strong>n dabei berücksichtigt. Bei<br />
einem Vergleich <strong>de</strong>r ursprünglichen mit <strong>de</strong>n neu<br />
festgestellten Rechnungsendsummen ergab sich, daß<br />
<strong>de</strong>r Arbeitsgemeinschaft rund 193 000 DM zuviel gezahlt<br />
wor<strong>de</strong>n waren. Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat<br />
verlangt, daß dieser Betrag zuzüglich <strong>de</strong>r aufgelaufenen<br />
Zinsen von rund 31 000 DM und <strong>de</strong>r für die<br />
Bo<strong>de</strong>nuntersuchungen aufgewen<strong>de</strong>ten Kosten von<br />
rund 6000 DM zurückgefor<strong>de</strong>rt wird. Die Arbeitsgemeinschaft<br />
hat inzwischen einen Teilbetrag von<br />
rund 165 000 DM erstattet. Der Restbetrag von<br />
65 000 DM soll gegen eine For<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Arbeitsgemeinschaft<br />
aus einem an<strong>de</strong>ren Bauvorhaben aufgerechnet<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof wird die Abwicklung <strong>de</strong>r<br />
Restfor<strong>de</strong>rung überwachen.<br />
Kalkulation von Preisen<br />
und Anerkennung von Zusatzfor<strong>de</strong>rungen<br />
für Bauleistungen<br />
167. Eine an<strong>de</strong>re aus drei <strong>de</strong>utschen Firmen bestehen<strong>de</strong><br />
Arbeitsgemeinschaft hatte in <strong>de</strong>n Jahren<br />
1961 bis 1963 im Auftrag eines Finanzbauamtes Bauleistungen<br />
für eine Bo<strong>de</strong>nraketen-Stellung auszuführen.<br />
Im Zusammenhang mit <strong>de</strong>n Erdarbeiten fielen<br />
verschie<strong>de</strong>ne zusätzliche Leistungen an, für die<br />
keine Preise vereinbart wor<strong>de</strong>n waren. Die Arbeitsgemeinschaft<br />
reichte <strong>de</strong>shalb für die neuen Leistungen<br />
Nachtragsangebote mit <strong>de</strong>n zugehörigen Kalkulationsunterlagen<br />
ein, die das Finanzbauamt ohne<br />
ausreichen<strong>de</strong> Prüfung anerkannte.<br />
Das Finanzbauamt hat nicht beachtet, daß die Arbeitsgemeinschaft<br />
bei <strong>de</strong>r Preisermittlung für eine<br />
umfangreiche Sandlieferung <strong>de</strong>n Transportkostenanteil<br />
zu hoch angesetzt hatte, weil sie — wie von<br />
<strong>de</strong>r zuständigen Preisbehör<strong>de</strong> bestätigt wur<strong>de</strong> —<br />
von einem falschen Tarifsatz ausgegangen war. Dadurch<br />
lag <strong>de</strong>r Preis für die gefor<strong>de</strong>rte Leistung um<br />
5,32 DM/m 3 höher, als ihn das Finanzbauamt unter<br />
Beachtung <strong>de</strong>r Preisvorschriften hätte anerkennen<br />
dürfen.<br />
Auch bei <strong>de</strong>r Kalkulation <strong>de</strong>s Preises für <strong>de</strong>n nachträglich<br />
angeordneten Abtransport von überschüssigem<br />
Bo<strong>de</strong>n war die Arbeitsgemeinschaft von einer<br />
falschen Grundlage ausgegangen, in<strong>de</strong>m sie — abweichend<br />
von <strong>de</strong>n Allgemeinen Vertragsbedingungen<br />
<strong>de</strong>r VOB/B — einen für eine an<strong>de</strong>re Leistung<br />
vereinbarten Preis angesetzt hatte, <strong>de</strong>r auf die zusätzliche<br />
Leistung nicht anwendbar war. Der für die<br />
Bo<strong>de</strong>nabfuhr gefor<strong>de</strong>rte Preis lag <strong>de</strong>shalb um etwa<br />
2,20 DM/m 3 zu hoch.<br />
168. Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat beanstan<strong>de</strong>t, daß<br />
das Finanzbauamt die Preise <strong>de</strong>r Nachtragsangebote<br />
nicht ausreichend geprüft hat. Er hat auch im vorliegen<strong>de</strong>n<br />
Fall die zuständige Oberfinanzdirektion<br />
gebeten, das Finanzbauamt anzuweisen, sich mit <strong>de</strong>r<br />
Arbeitsgemeinschaft wegen <strong>de</strong>r Berichtigung <strong>de</strong>r<br />
vereinbarten Einheitspreise auseinan<strong>de</strong>rzusetzen.<br />
Die langwierigen und schwierigen Verhandlungen,<br />
in die auch Nebenleistungen einbezogen wur<strong>de</strong>n,<br />
<strong>de</strong>ren Bezahlung die Arbeitsgemeinschaft verlangte,<br />
obwohl die Lohn- und Sachaufwendungen hierfür<br />
bereits mit <strong>de</strong>n Preisen <strong>de</strong>s Hauptangebotes abgegolten<br />
waren, konnten erst im Jahre 1967 abgeschlossen<br />
wer<strong>de</strong>n. Danach wur<strong>de</strong> die von <strong>de</strong>r Arbeitsgemeinschaft<br />
eingereichte, noch nicht bezahlte<br />
Schlußrechnung um rund 174 000 DM gekürzt.<br />
Schiffe und Marinegerät<br />
(Kapitel 14 18)<br />
Beschaffung von Schiffen<br />
(Titel 975 für die Rechnungsjahre 1957 bis 1968)<br />
Beschaffung von Schnellen Minensuchbooten<br />
(SM-Booten)<br />
169. Im Jahre 1957 gab <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sminister auf<br />
Grund einer „Vorläufigen kurzen Bauvorschrift"<br />
eine Serie von 30 SM-Booten in reiner Holzbauweise<br />
in Auftrag, obwohl die Entwicklung <strong>de</strong>s<br />
Schiffstyps zu dieser Zeit noch nicht abgeschlossen<br />
war. Dies hatte zur Folge, daß 1962, als die ersten<br />
Boote etwa 3 Jahre in Dienst waren, für rund<br />
7,5 Millionen DM Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Konstruktion und<br />
Reparaturen vorgenommen wer<strong>de</strong>n mußten, damit<br />
die Boote einsatztauglich wur<strong>de</strong>n.<br />
Außer diesen konstruktiven Mängeln hatten die<br />
Boote aber auch Materialfehler, die ihre Einsatzfähigkeit<br />
nach kurzer Zeit beeinträchtigten. Bereits<br />
im Jahre 1961 hatte die Vorbauwerft auf einem Boot<br />
Fäulnisschä<strong>de</strong>n an <strong>de</strong>n Sperrholzplatten <strong>de</strong>r Aufbauten<br />
ent<strong>de</strong>ckt und die schadhaften Teile erneuert,<br />
<strong>de</strong>m Auftraggeber davon aber keine Mitteilung<br />
gemacht. Etwa zur gleichen Zeit stellte die Bauaufsicht<br />
<strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>swehr auch an an<strong>de</strong>ren SM-<br />
Booten Fäulnisschä<strong>de</strong>n fest. Ihr Leiter veranlaßte<br />
daraufhin die Werft, die Schä<strong>de</strong>n auszubessern. Er<br />
traf aber keine weiteren Maßnahmen zur Untersuchung<br />
<strong>de</strong>r Scha<strong>de</strong>nsursache, da er auf Grund einer<br />
Erörterung mit <strong>de</strong>n Holzfachleuten <strong>de</strong>r Werft zu <strong>de</strong>r<br />
irrigen Annahme gelangte, daß es sich bei <strong>de</strong>n<br />
Schä<strong>de</strong>n um allgemeine Verrottungserscheinungen<br />
han<strong>de</strong>le. Die Werft verwandte die bereits beschafften<br />
Sperrholzplatten für die restlichen Boote weiter.<br />
Anfang <strong>de</strong>s Jahres 1964 traten Schä<strong>de</strong>n in größerem<br />
Umfang auf, so daß alle Boote reparaturbedürftig<br />
wur<strong>de</strong>n und Einsatzbeschränkungen unterworfen<br />
wer<strong>de</strong>n mußten. Erst jetzt wur<strong>de</strong>n eingehen<strong>de</strong> Laboruntersuchungen<br />
in die Wege geleitet. Sie ergaben,<br />
daß für die Boote z. T. eine Sperrholzart verwen<strong>de</strong>t<br />
wor<strong>de</strong>n war, die nicht witterungsbeständig<br />
und die für Pilze anfällig ist. Die befallenen Sperr-