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Deutscher Bundestag 5. Wahlperiode Drucksache V ... - bundestag.de

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<strong>Drucksache</strong> V/4066<br />

<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong><br />

<strong>de</strong>r Ziegeleien ausgewählt, ohne sie vorher auf ihre<br />

Eignung prüfen.<br />

Nach <strong>de</strong>m Ergebnis <strong>de</strong>r von <strong>de</strong>r Bauverwaltung veranlaßten<br />

Untersuchungen sind die Feuchtigkeitsschä<strong>de</strong>n<br />

durch die Verwendung von nicht frostbeständigen<br />

Vormauerziegeln und Klinkern o<strong>de</strong>r durch<br />

<strong>de</strong>ren unsachgemäße Verarbeitung verursacht wor<strong>de</strong>n.<br />

Nach <strong>de</strong>n Erhebungen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srechnungshofes<br />

wur<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n vergangenen Jahren für die Behebung<br />

<strong>de</strong>r Schä<strong>de</strong>n rund 900 000 DM aufgewen<strong>de</strong>t.<br />

Da die Schä<strong>de</strong>n überwiegend erst auftraten und<br />

sichtbar wur<strong>de</strong>n, nach<strong>de</strong>m die mit <strong>de</strong>n Unternehmern<br />

vertraglich vereinbarte zweijährige Gewährleistungsfrist<br />

abgelaufen war, konnten die Baufirmen<br />

nicht mehr zur unentgeltlichen Mängelbeseitigung<br />

herangezogen wer<strong>de</strong>n.<br />

151. Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat wegen <strong>de</strong>s großen<br />

Umfanges <strong>de</strong>r Schä<strong>de</strong>n vor allem empfohlen,<br />

die Ausführung von Außenwän<strong>de</strong>n als Verblend-<br />

(Sicht-)Mauerwerk nur dort zuzulassen, wo diese<br />

Bauweise seit langem üblich ist, zumal da nach <strong>de</strong>n<br />

gewonnenen Erkenntnissen nicht überall Fachkräfte<br />

mit <strong>de</strong>n notwendigen Erfahrungen im ordnungsmäßigen<br />

Vermauern und Verfugen von Klinkern und<br />

Vormauersteinen zur Verfügung stehen. Er hat <strong>de</strong>shalb<br />

zur Vermeidung weiterer Schä<strong>de</strong>n und <strong>de</strong>r<br />

dadurch bedingten hohen Instandsetzungskosten<br />

empfohlen, die Finanzbauverwaltungen <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r<br />

anzuweisen, diese Gesichtspunkte künftig bei Neubauten<br />

für die Bun<strong>de</strong>swehr zu berücksichtigen.<br />

152. Der Bun<strong>de</strong>sminister hat von einer solchen<br />

Weisung abgesehen, da es sich bei <strong>de</strong>r Ziegelbauweise<br />

um ein allgemein übliches Verfahren handle.<br />

Er hat aber die Län<strong>de</strong>rbauverwaltungen angewiesen,<br />

auf eine solche Ausführung dann zu verzichten,<br />

wenn nach <strong>de</strong>n Erfahrungen <strong>de</strong>r verantwortlichen<br />

Baubeamten die für die Übernahme <strong>de</strong>r Arbeiten<br />

in Betracht kommen<strong>de</strong>n Bauunternehmer<br />

keine Gewähr für eine mangelfreie Ausführung bieten<br />

sollten. Sofern es bei <strong>de</strong>r Wahl von Ziegelsichtmauerwerk<br />

bleibe, sei es notwendig, die Detailpläne<br />

und Leistungsbeschreibungen unter Beachtung <strong>de</strong>r<br />

vom Bun<strong>de</strong>sverband <strong>de</strong>r Deutschen Ziegelindustrie<br />

e. V. herausgegebenen technischen Hinweise über<br />

die Ausführung von Ziegelsichtmauerwerk sorgfältig<br />

zu prüfen. Außer<strong>de</strong>m hat er empfohlen, die Gewährleistungsfrist<br />

für das Ziegelsichtmauerwerk auf<br />

fünf Jahre auszu<strong>de</strong>hnen, weil nach allgemeinen Erfahrungen<br />

vorhan<strong>de</strong>ne Mängel erst nach drei und<br />

mehr Jahren zu erkennen seien.<br />

Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof wird bei seinen künftigen<br />

Prüfungen beobachten, ob und mit welchem Erfolg<br />

die zuständigen Bauverwaltungen die Hinweise beachten.<br />

Preisnachlaß<br />

153. Eine Baufirma hat in <strong>de</strong>n Jahren 1960 und 1961<br />

in einer Truppenunterkunft mehrere Panzerunter<br />

stell- und Kraftfahrzeughallen gebaut. Bei <strong>de</strong>r Bezahlung<br />

<strong>de</strong>r Bauleistungen hat es die Baudienst<br />

stelle versäumt, von <strong>de</strong>n Rechnungsbeträgen <strong>de</strong>n<br />

vereinbarten Preisnachlaß von 3 v. H. abzuziehen.<br />

Der dadurch an die Firma zuviel gezahlte Betrag zuzüglich<br />

<strong>de</strong>r aufgelaufenen Zinsen belief sich insgesamt<br />

auf rund 98 000 DM.<br />

Auf Verlangen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srechnungshofes ist <strong>de</strong>r<br />

Betrag zurückgefor<strong>de</strong>rt und wie<strong>de</strong>r vereinnahmt<br />

wor<strong>de</strong>n.<br />

Bau von Erprobungsstellen und Magnetischen Meßstellen<br />

(Titel 725)<br />

Abrechnung über Bauleistungen für einen Flugplatz<br />

154. Eine Arbeitsgemeinschaft mehrerer Baufirmen<br />

hatte in <strong>de</strong>n Jahren 1960 bis 1965 im Auftrage eines<br />

Finanzbauamtes für <strong>de</strong>n Flugplatz einer Erprobungsstelle<br />

<strong>de</strong>r Luftwaffe umfangreiche Erd- und<br />

Schwarz<strong>de</strong>ckenarbeiten auszuführen.<br />

Nach <strong>de</strong>m Vertrag sollte auf <strong>de</strong>m vermörtelten<br />

Kiesunterbau <strong>de</strong>r rund 200 000 m 2 großen Schulterflächen<br />

<strong>de</strong>r Startbahn eine 2 cm starke Misch-Makadam<strong>de</strong>cke<br />

im Heißeinbau aufgebracht wer<strong>de</strong>n. Für<br />

diese Leistung waren 2,40 DM/m 2 vereinbart wor<strong>de</strong>n.<br />

Aus Grün<strong>de</strong>n, die vom Auftragnehmer nicht zu<br />

vertreten waren, verzögerte sich die Herstellung<br />

<strong>de</strong>r Schwarz<strong>de</strong>cken erheblich. Um <strong>de</strong>n vorgesehenen<br />

Fertigstellungstermin für die gesamte Anlage einzuhalten,<br />

bat das Finanzbauamt die Arbeitsgemeinschaft,<br />

die Arbeiten im Herbst und Winter 1960/<br />

1961 auszuführen. Die Arbeitsgemeinschaft erklärte<br />

sich hierzu zwar grundsätzlich bereit; sie machte<br />

jedoch die Ausführung während <strong>de</strong>r ungünstigen<br />

Jahreszeit davon abhängig, daß sie an Stelle von<br />

heiß einzubauen<strong>de</strong>m Material ein für solche Witterungsverhältnisse<br />

besser geeignetes kalt einzubauen<strong>de</strong>s<br />

Mischgut verwen<strong>de</strong>n könne. Sie verlangte<br />

hierfür einen Preis von 3,20 DM/m 2. Wegen <strong>de</strong>r<br />

Dringlichkeit <strong>de</strong>r Baumaßnahme gingen das Finanzbauamt<br />

und die zuständige Oberfinanzdirektion auf<br />

dieses Angebot ein.<br />

Bei <strong>de</strong>r Durchsicht <strong>de</strong>r Tagesberichte <strong>de</strong>r Arbeitsgemeinschaft<br />

hat <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srechnungshof festgestellt,<br />

daß <strong>de</strong>r Makadambelag ausschließlich in <strong>de</strong>n verhältnismäßig<br />

mil<strong>de</strong>n Herbst- und Frühjahrsmonaten<br />

aufgebracht wor<strong>de</strong>n war und die Bauarbeiten<br />

während <strong>de</strong>r kälteren Wintermonate geruht hatten.<br />

Hiernach hatte keine Notwendigkeit bestan<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>n<br />

-<br />

Makadambelag im Kalteinbau auszuführen. Da sich<br />

außer<strong>de</strong>m Zweifel ergaben, ob die in Rechnung gestellte<br />

Leistung tatsächlich ausgeführt wor<strong>de</strong>n war,<br />

hat <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srechnungshof aus <strong>de</strong>m Makadambelag<br />

Proben entnehmen und untersuchen lassen. Das<br />

mit <strong>de</strong>r Untersuchung betraute staatliche Materialprüfungsamt<br />

stellte fest, daß für <strong>de</strong>n überwiegen<strong>de</strong>n<br />

Teil <strong>de</strong>r Startbahnschultern ein heiß einzubauen<strong>de</strong>s<br />

Mischgut verwen<strong>de</strong>t wor<strong>de</strong>n war. Nach <strong>de</strong>n Berechnungen<br />

<strong>de</strong>s Finanzbauamtes ist <strong>de</strong>r Arbeitsgemeinschaft<br />

danach für rund 178 000 m 2 Asphaltflächen<br />

<strong>de</strong>r für einen Kalteinbau vereinbarte Preis von<br />

3,20 DM/m 2 zu Unrecht bezahlt wor<strong>de</strong>n.

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