Deutscher Bundestag 5. Wahlperiode Drucksache V ... - bundestag.de
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<strong>Drucksache</strong> V/4066<br />
<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong><br />
<strong>de</strong>r Ziegeleien ausgewählt, ohne sie vorher auf ihre<br />
Eignung prüfen.<br />
Nach <strong>de</strong>m Ergebnis <strong>de</strong>r von <strong>de</strong>r Bauverwaltung veranlaßten<br />
Untersuchungen sind die Feuchtigkeitsschä<strong>de</strong>n<br />
durch die Verwendung von nicht frostbeständigen<br />
Vormauerziegeln und Klinkern o<strong>de</strong>r durch<br />
<strong>de</strong>ren unsachgemäße Verarbeitung verursacht wor<strong>de</strong>n.<br />
Nach <strong>de</strong>n Erhebungen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srechnungshofes<br />
wur<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n vergangenen Jahren für die Behebung<br />
<strong>de</strong>r Schä<strong>de</strong>n rund 900 000 DM aufgewen<strong>de</strong>t.<br />
Da die Schä<strong>de</strong>n überwiegend erst auftraten und<br />
sichtbar wur<strong>de</strong>n, nach<strong>de</strong>m die mit <strong>de</strong>n Unternehmern<br />
vertraglich vereinbarte zweijährige Gewährleistungsfrist<br />
abgelaufen war, konnten die Baufirmen<br />
nicht mehr zur unentgeltlichen Mängelbeseitigung<br />
herangezogen wer<strong>de</strong>n.<br />
151. Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat wegen <strong>de</strong>s großen<br />
Umfanges <strong>de</strong>r Schä<strong>de</strong>n vor allem empfohlen,<br />
die Ausführung von Außenwän<strong>de</strong>n als Verblend-<br />
(Sicht-)Mauerwerk nur dort zuzulassen, wo diese<br />
Bauweise seit langem üblich ist, zumal da nach <strong>de</strong>n<br />
gewonnenen Erkenntnissen nicht überall Fachkräfte<br />
mit <strong>de</strong>n notwendigen Erfahrungen im ordnungsmäßigen<br />
Vermauern und Verfugen von Klinkern und<br />
Vormauersteinen zur Verfügung stehen. Er hat <strong>de</strong>shalb<br />
zur Vermeidung weiterer Schä<strong>de</strong>n und <strong>de</strong>r<br />
dadurch bedingten hohen Instandsetzungskosten<br />
empfohlen, die Finanzbauverwaltungen <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r<br />
anzuweisen, diese Gesichtspunkte künftig bei Neubauten<br />
für die Bun<strong>de</strong>swehr zu berücksichtigen.<br />
152. Der Bun<strong>de</strong>sminister hat von einer solchen<br />
Weisung abgesehen, da es sich bei <strong>de</strong>r Ziegelbauweise<br />
um ein allgemein übliches Verfahren handle.<br />
Er hat aber die Län<strong>de</strong>rbauverwaltungen angewiesen,<br />
auf eine solche Ausführung dann zu verzichten,<br />
wenn nach <strong>de</strong>n Erfahrungen <strong>de</strong>r verantwortlichen<br />
Baubeamten die für die Übernahme <strong>de</strong>r Arbeiten<br />
in Betracht kommen<strong>de</strong>n Bauunternehmer<br />
keine Gewähr für eine mangelfreie Ausführung bieten<br />
sollten. Sofern es bei <strong>de</strong>r Wahl von Ziegelsichtmauerwerk<br />
bleibe, sei es notwendig, die Detailpläne<br />
und Leistungsbeschreibungen unter Beachtung <strong>de</strong>r<br />
vom Bun<strong>de</strong>sverband <strong>de</strong>r Deutschen Ziegelindustrie<br />
e. V. herausgegebenen technischen Hinweise über<br />
die Ausführung von Ziegelsichtmauerwerk sorgfältig<br />
zu prüfen. Außer<strong>de</strong>m hat er empfohlen, die Gewährleistungsfrist<br />
für das Ziegelsichtmauerwerk auf<br />
fünf Jahre auszu<strong>de</strong>hnen, weil nach allgemeinen Erfahrungen<br />
vorhan<strong>de</strong>ne Mängel erst nach drei und<br />
mehr Jahren zu erkennen seien.<br />
Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof wird bei seinen künftigen<br />
Prüfungen beobachten, ob und mit welchem Erfolg<br />
die zuständigen Bauverwaltungen die Hinweise beachten.<br />
Preisnachlaß<br />
153. Eine Baufirma hat in <strong>de</strong>n Jahren 1960 und 1961<br />
in einer Truppenunterkunft mehrere Panzerunter<br />
stell- und Kraftfahrzeughallen gebaut. Bei <strong>de</strong>r Bezahlung<br />
<strong>de</strong>r Bauleistungen hat es die Baudienst<br />
stelle versäumt, von <strong>de</strong>n Rechnungsbeträgen <strong>de</strong>n<br />
vereinbarten Preisnachlaß von 3 v. H. abzuziehen.<br />
Der dadurch an die Firma zuviel gezahlte Betrag zuzüglich<br />
<strong>de</strong>r aufgelaufenen Zinsen belief sich insgesamt<br />
auf rund 98 000 DM.<br />
Auf Verlangen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srechnungshofes ist <strong>de</strong>r<br />
Betrag zurückgefor<strong>de</strong>rt und wie<strong>de</strong>r vereinnahmt<br />
wor<strong>de</strong>n.<br />
Bau von Erprobungsstellen und Magnetischen Meßstellen<br />
(Titel 725)<br />
Abrechnung über Bauleistungen für einen Flugplatz<br />
154. Eine Arbeitsgemeinschaft mehrerer Baufirmen<br />
hatte in <strong>de</strong>n Jahren 1960 bis 1965 im Auftrage eines<br />
Finanzbauamtes für <strong>de</strong>n Flugplatz einer Erprobungsstelle<br />
<strong>de</strong>r Luftwaffe umfangreiche Erd- und<br />
Schwarz<strong>de</strong>ckenarbeiten auszuführen.<br />
Nach <strong>de</strong>m Vertrag sollte auf <strong>de</strong>m vermörtelten<br />
Kiesunterbau <strong>de</strong>r rund 200 000 m 2 großen Schulterflächen<br />
<strong>de</strong>r Startbahn eine 2 cm starke Misch-Makadam<strong>de</strong>cke<br />
im Heißeinbau aufgebracht wer<strong>de</strong>n. Für<br />
diese Leistung waren 2,40 DM/m 2 vereinbart wor<strong>de</strong>n.<br />
Aus Grün<strong>de</strong>n, die vom Auftragnehmer nicht zu<br />
vertreten waren, verzögerte sich die Herstellung<br />
<strong>de</strong>r Schwarz<strong>de</strong>cken erheblich. Um <strong>de</strong>n vorgesehenen<br />
Fertigstellungstermin für die gesamte Anlage einzuhalten,<br />
bat das Finanzbauamt die Arbeitsgemeinschaft,<br />
die Arbeiten im Herbst und Winter 1960/<br />
1961 auszuführen. Die Arbeitsgemeinschaft erklärte<br />
sich hierzu zwar grundsätzlich bereit; sie machte<br />
jedoch die Ausführung während <strong>de</strong>r ungünstigen<br />
Jahreszeit davon abhängig, daß sie an Stelle von<br />
heiß einzubauen<strong>de</strong>m Material ein für solche Witterungsverhältnisse<br />
besser geeignetes kalt einzubauen<strong>de</strong>s<br />
Mischgut verwen<strong>de</strong>n könne. Sie verlangte<br />
hierfür einen Preis von 3,20 DM/m 2. Wegen <strong>de</strong>r<br />
Dringlichkeit <strong>de</strong>r Baumaßnahme gingen das Finanzbauamt<br />
und die zuständige Oberfinanzdirektion auf<br />
dieses Angebot ein.<br />
Bei <strong>de</strong>r Durchsicht <strong>de</strong>r Tagesberichte <strong>de</strong>r Arbeitsgemeinschaft<br />
hat <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srechnungshof festgestellt,<br />
daß <strong>de</strong>r Makadambelag ausschließlich in <strong>de</strong>n verhältnismäßig<br />
mil<strong>de</strong>n Herbst- und Frühjahrsmonaten<br />
aufgebracht wor<strong>de</strong>n war und die Bauarbeiten<br />
während <strong>de</strong>r kälteren Wintermonate geruht hatten.<br />
Hiernach hatte keine Notwendigkeit bestan<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>n<br />
-<br />
Makadambelag im Kalteinbau auszuführen. Da sich<br />
außer<strong>de</strong>m Zweifel ergaben, ob die in Rechnung gestellte<br />
Leistung tatsächlich ausgeführt wor<strong>de</strong>n war,<br />
hat <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srechnungshof aus <strong>de</strong>m Makadambelag<br />
Proben entnehmen und untersuchen lassen. Das<br />
mit <strong>de</strong>r Untersuchung betraute staatliche Materialprüfungsamt<br />
stellte fest, daß für <strong>de</strong>n überwiegen<strong>de</strong>n<br />
Teil <strong>de</strong>r Startbahnschultern ein heiß einzubauen<strong>de</strong>s<br />
Mischgut verwen<strong>de</strong>t wor<strong>de</strong>n war. Nach <strong>de</strong>n Berechnungen<br />
<strong>de</strong>s Finanzbauamtes ist <strong>de</strong>r Arbeitsgemeinschaft<br />
danach für rund 178 000 m 2 Asphaltflächen<br />
<strong>de</strong>r für einen Kalteinbau vereinbarte Preis von<br />
3,20 DM/m 2 zu Unrecht bezahlt wor<strong>de</strong>n.