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Deutscher Bundestag 5. Wahlperiode Drucksache V ... - bundestag.de

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<strong>Drucksache</strong> V/4066<br />

<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong><br />

Überbrückung einer Baustelle eine Kurzbrücke zur<br />

Verfügung gestellt und als Entgelt 3000 DM sowie<br />

rund 590 DM für die Gestellung eines Lastkraftwagens<br />

mit Fahrer vereinbart. Der Betrag von rund<br />

590 DM wur<strong>de</strong> ordnungsgemäß vereinnahmt; für die<br />

3000 DM sind dagegen ohne Buchung Baustoffe von<br />

einer mit <strong>de</strong>m Kaufhaus zusammenarbeiten<strong>de</strong>n<br />

Baustoffhandlung bezogen wor<strong>de</strong>n. Die Baustoffe<br />

wur<strong>de</strong>n für Baumaßnahmen verwen<strong>de</strong>t, für die damals<br />

keine Mittel zur Verfügung gestellt wor<strong>de</strong>n<br />

wären, weil die Unterbringung <strong>de</strong>r Erprobungsstelle<br />

als provisorisch angesehen wur<strong>de</strong>.<br />

Dem Bun<strong>de</strong>srechnungshof, <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r Rechnung<br />

nachgewiesene Betrag von rund 590 DM zu niedrig<br />

erschienen war, hat das Bun<strong>de</strong>samt für Wehrtechnik<br />

und Beschaffung mitgeteilt, ein höherer Betrag sei<br />

nicht vereinbart wor<strong>de</strong>n, weil die Verwendung <strong>de</strong>r<br />

Brücke auch <strong>de</strong>r Erprobung gedient und damit überwiegend<br />

im Interesse <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>swehr gelegen<br />

habe. Als <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srechnungshof die Richtigkeit<br />

dieser Behauptung und eines erst auf seine Anfrage<br />

gefertigten Erprobungsberichts bezweifelte,<br />

teilte das Bun<strong>de</strong>samt mit, die Brücke sei während<br />

<strong>de</strong>r Erprobung je<strong>de</strong>n zweiten Tag zu unterschiedlichen<br />

Zeiten ein bis drei Stun<strong>de</strong>n lang durch einen<br />

Fachmann überwacht wor<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>r dabei eine Vielzahl<br />

von in- und ausländischen Fahrzeugen mit unterschiedlichen<br />

Achsdrucken und Lasten beobachtet<br />

habe; die Ergebnisse seiner Beobachtungen seien<br />

nicht schriftlich festgehalten wor<strong>de</strong>n, weil sie sich<br />

von <strong>de</strong>n von <strong>de</strong>r Erprobungsstelle bereits gewonnenen<br />

Erkenntnissen nicht unterschie<strong>de</strong>n hätten.<br />

121. Eine vom Bun<strong>de</strong>srechnungshof an Ort und<br />

Stelle vorgenommene Untersuchung ergab, daß die<br />

Brücke bereits vor ihrer Bereitstellung für das Kaufhaus<br />

abschließend, und zwar mit negativem Ergebnis,<br />

erprobt wor<strong>de</strong>n war. Bei <strong>de</strong>m Fachmann hatte<br />

es sich um einen Bediensteten <strong>de</strong>r Erprobungsstelle<br />

gehan<strong>de</strong>lt, <strong>de</strong>r zu prüfen hatte, ob die Brücke verkehrssicher<br />

war.<br />

Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat die Beantwortung seiner<br />

Prüfungsmitteilungen gerügt. Außer<strong>de</strong>m ist zu<br />

beanstan<strong>de</strong>n, daß Haushaltseinnahmen im Betrage<br />

von 3000 DM nicht in <strong>de</strong>r Rechnung nachgewiesen,<br />

son<strong>de</strong>rn für Beschaffungen verwen<strong>de</strong>t wur<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>ren<br />

Kosten ebenfalls in <strong>de</strong>r Rechnung hätten nachgewiesen<br />

wer<strong>de</strong>n müssen. Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat<br />

<strong>de</strong>n Bun<strong>de</strong>sminister gebeten zu prüfen und mitzuteilen,<br />

welche Maßnahmen er gegen die Bediensteten<br />

getroffen hat, die die unzutreffen<strong>de</strong>n Auskünfte<br />

erteilt haben. Die Antwort steht noch aus.<br />

Wehrtechnische Entwicklung und Erprobung<br />

(Titel 309 a für die Rechnungsjahre 1964 bis 1967)<br />

Erprobung eines neuen Verfahrens mit Hilfe eines<br />

Wetter-Radargeräts<br />

122. Im Mai 1964 erhielt eine Erprobungsstelle <strong>de</strong>r<br />

Bun<strong>de</strong>swehr, die damals an <strong>de</strong>r Ostsee untergebracht<br />

war, von <strong>de</strong>m ihr vorgesetzten Bun<strong>de</strong>samt<br />

für Wehrtechnik und Beschaffung <strong>de</strong>n Auftrag, mit<br />

Hilfe eines für etwa 1 Million DM entwickelten<br />

Wetter-Radargeräts in einer Außenstelle bei München<br />

ein neues Verfahren zur Erfassung von Nie<strong>de</strong>rschlägen<br />

zu erproben. Dieser Erprobungsort war<br />

vom Bun<strong>de</strong>sministerium und vom Bun<strong>de</strong>samt ausgesucht<br />

wor<strong>de</strong>n, weil dort die Wetterverhältnisse<br />

die besten Ergebnisse erwarten ließen. Außer<strong>de</strong>m<br />

war aus einer früheren Erprobung bekannt, daß an<br />

<strong>de</strong>r Ostsee ein für das neue Verfahren wichtiges<br />

Frequenzband nicht benutzt wer<strong>de</strong>n durfte.<br />

Der Leiter <strong>de</strong>r Erprobungsstelle wi<strong>de</strong>rsprach <strong>de</strong>r<br />

Erprobung im Raum München und erhielt nach längeren<br />

Verhandlungen im August 1964 vom Bun<strong>de</strong>samt<br />

die Genehmigung zur Erprobung an <strong>de</strong>r Ostsee.<br />

Das Gerät, das schon seit November 1963 betriebsbereit<br />

bei <strong>de</strong>r Lieferfirma stand, wur<strong>de</strong> im<br />

September 1964 dorthin gebracht. Die Erprobung<br />

konnte aber nicht beginnen, weil — wie vorauszusehen<br />

war - das Bun<strong>de</strong>sministerium die Benutzung<br />

<strong>de</strong>s kritischen Frequenzban<strong>de</strong>s nicht erlaubte. Im<br />

Winter 1964/65 wur<strong>de</strong> das Gerät nach Ausfall <strong>de</strong>s<br />

Heizlüfters erheblich beschädigt. Auf Drängen <strong>de</strong>s<br />

Bun<strong>de</strong>samts erklärte sich <strong>de</strong>r Leiter <strong>de</strong>r Erprobungsstelle<br />

im März 1965 bereit, das neue Verfahren nun<br />

doch in Süd<strong>de</strong>utschland erproben zu lassen. Instandsetzung<br />

und Wie<strong>de</strong>raufbau <strong>de</strong>s Geräts am neuen<br />

Ort waren jedoch nicht möglich, weil die hierfür<br />

erfor<strong>de</strong>rlichen Mittel im Betrage von rund 165 000<br />

DM nicht zur Verfügung stan<strong>de</strong>n. Die Erprobung ist<br />

für 1969 vorgesehen.<br />

123. Dem Bun<strong>de</strong>srechnungshof gegenüber hat das<br />

Bun<strong>de</strong>samt ausgeführt, es habe <strong>de</strong>m Wunsche <strong>de</strong>s<br />

Leiters <strong>de</strong>r Erprobungsstelle, die Versuche an <strong>de</strong>r<br />

Ostsee durchzuführen, entsprochen, weil dieser für<br />

die Erprobung verantwortlich gewesen sei. Er habe<br />

sich auch darauf berufen, daß er das wenige ihm<br />

zur Verfügung stehen<strong>de</strong> Fachpersonal an <strong>de</strong>r Ostsee<br />

konzentrieren und Abordnungen zu <strong>de</strong>r Außenstelle<br />

München vermei<strong>de</strong>n müsse. Schließlich sei er davon<br />

überzeugt gewesen, trotz <strong>de</strong>r beschränkten Sen<strong>de</strong>erlaubnis<br />

einen wesentlichen Teil <strong>de</strong>s Versuchsprogramms<br />

im nord<strong>de</strong>utschen Raum durchführen zu<br />

können.<br />

Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat dieser Begründung<br />

nicht folgen können. Die Verantwortlichkeit <strong>de</strong>s Leiters<br />

<strong>de</strong>r Erprobungsstelle für seinen Arbeitsbereich<br />

durfte das Bun<strong>de</strong>samt nicht dazu veranlassen, einer<br />

als sachwidrig erkannten Anregung zu folgen. Das<br />

Bun<strong>de</strong>sministerium und das Amt hatten sich im<br />

übrigen vor Herausgabe <strong>de</strong>s Erprobungsauftrages<br />

davon überzeugt, daß Fachpersonal bei <strong>de</strong>r Außenstelle<br />

München verfügbar war. Auch sollte lediglich<br />

das neue Verfahren erprobt wer<strong>de</strong>n, so daß die an<br />

<strong>de</strong>r Ostsee ebenfalls mögliche Erprobung <strong>de</strong>s Geräts<br />

selbst zumin<strong>de</strong>st zunächst nicht erfor<strong>de</strong>rlich<br />

war.<br />

Durch das ungerechtfertigte Beharren <strong>de</strong>s Leiters <strong>de</strong>r<br />

Erprobungsstelle auf seiner Verantwortlichkeit für<br />

die Durchführung <strong>de</strong>r Erprobung und durch die<br />

Nachgiebigkeit <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>samtes sind <strong>de</strong>m Bund ein<br />

Zeitverlust von fünf Jahren und vermeidbare Ausgaben<br />

entstan<strong>de</strong>n.

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