Deutscher Bundestag 5. Wahlperiode Drucksache V ... - bundestag.de
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<strong>Drucksache</strong> V/4066<br />
<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong><br />
Überbrückung einer Baustelle eine Kurzbrücke zur<br />
Verfügung gestellt und als Entgelt 3000 DM sowie<br />
rund 590 DM für die Gestellung eines Lastkraftwagens<br />
mit Fahrer vereinbart. Der Betrag von rund<br />
590 DM wur<strong>de</strong> ordnungsgemäß vereinnahmt; für die<br />
3000 DM sind dagegen ohne Buchung Baustoffe von<br />
einer mit <strong>de</strong>m Kaufhaus zusammenarbeiten<strong>de</strong>n<br />
Baustoffhandlung bezogen wor<strong>de</strong>n. Die Baustoffe<br />
wur<strong>de</strong>n für Baumaßnahmen verwen<strong>de</strong>t, für die damals<br />
keine Mittel zur Verfügung gestellt wor<strong>de</strong>n<br />
wären, weil die Unterbringung <strong>de</strong>r Erprobungsstelle<br />
als provisorisch angesehen wur<strong>de</strong>.<br />
Dem Bun<strong>de</strong>srechnungshof, <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r Rechnung<br />
nachgewiesene Betrag von rund 590 DM zu niedrig<br />
erschienen war, hat das Bun<strong>de</strong>samt für Wehrtechnik<br />
und Beschaffung mitgeteilt, ein höherer Betrag sei<br />
nicht vereinbart wor<strong>de</strong>n, weil die Verwendung <strong>de</strong>r<br />
Brücke auch <strong>de</strong>r Erprobung gedient und damit überwiegend<br />
im Interesse <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>swehr gelegen<br />
habe. Als <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srechnungshof die Richtigkeit<br />
dieser Behauptung und eines erst auf seine Anfrage<br />
gefertigten Erprobungsberichts bezweifelte,<br />
teilte das Bun<strong>de</strong>samt mit, die Brücke sei während<br />
<strong>de</strong>r Erprobung je<strong>de</strong>n zweiten Tag zu unterschiedlichen<br />
Zeiten ein bis drei Stun<strong>de</strong>n lang durch einen<br />
Fachmann überwacht wor<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>r dabei eine Vielzahl<br />
von in- und ausländischen Fahrzeugen mit unterschiedlichen<br />
Achsdrucken und Lasten beobachtet<br />
habe; die Ergebnisse seiner Beobachtungen seien<br />
nicht schriftlich festgehalten wor<strong>de</strong>n, weil sie sich<br />
von <strong>de</strong>n von <strong>de</strong>r Erprobungsstelle bereits gewonnenen<br />
Erkenntnissen nicht unterschie<strong>de</strong>n hätten.<br />
121. Eine vom Bun<strong>de</strong>srechnungshof an Ort und<br />
Stelle vorgenommene Untersuchung ergab, daß die<br />
Brücke bereits vor ihrer Bereitstellung für das Kaufhaus<br />
abschließend, und zwar mit negativem Ergebnis,<br />
erprobt wor<strong>de</strong>n war. Bei <strong>de</strong>m Fachmann hatte<br />
es sich um einen Bediensteten <strong>de</strong>r Erprobungsstelle<br />
gehan<strong>de</strong>lt, <strong>de</strong>r zu prüfen hatte, ob die Brücke verkehrssicher<br />
war.<br />
Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat die Beantwortung seiner<br />
Prüfungsmitteilungen gerügt. Außer<strong>de</strong>m ist zu<br />
beanstan<strong>de</strong>n, daß Haushaltseinnahmen im Betrage<br />
von 3000 DM nicht in <strong>de</strong>r Rechnung nachgewiesen,<br />
son<strong>de</strong>rn für Beschaffungen verwen<strong>de</strong>t wur<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>ren<br />
Kosten ebenfalls in <strong>de</strong>r Rechnung hätten nachgewiesen<br />
wer<strong>de</strong>n müssen. Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat<br />
<strong>de</strong>n Bun<strong>de</strong>sminister gebeten zu prüfen und mitzuteilen,<br />
welche Maßnahmen er gegen die Bediensteten<br />
getroffen hat, die die unzutreffen<strong>de</strong>n Auskünfte<br />
erteilt haben. Die Antwort steht noch aus.<br />
Wehrtechnische Entwicklung und Erprobung<br />
(Titel 309 a für die Rechnungsjahre 1964 bis 1967)<br />
Erprobung eines neuen Verfahrens mit Hilfe eines<br />
Wetter-Radargeräts<br />
122. Im Mai 1964 erhielt eine Erprobungsstelle <strong>de</strong>r<br />
Bun<strong>de</strong>swehr, die damals an <strong>de</strong>r Ostsee untergebracht<br />
war, von <strong>de</strong>m ihr vorgesetzten Bun<strong>de</strong>samt<br />
für Wehrtechnik und Beschaffung <strong>de</strong>n Auftrag, mit<br />
Hilfe eines für etwa 1 Million DM entwickelten<br />
Wetter-Radargeräts in einer Außenstelle bei München<br />
ein neues Verfahren zur Erfassung von Nie<strong>de</strong>rschlägen<br />
zu erproben. Dieser Erprobungsort war<br />
vom Bun<strong>de</strong>sministerium und vom Bun<strong>de</strong>samt ausgesucht<br />
wor<strong>de</strong>n, weil dort die Wetterverhältnisse<br />
die besten Ergebnisse erwarten ließen. Außer<strong>de</strong>m<br />
war aus einer früheren Erprobung bekannt, daß an<br />
<strong>de</strong>r Ostsee ein für das neue Verfahren wichtiges<br />
Frequenzband nicht benutzt wer<strong>de</strong>n durfte.<br />
Der Leiter <strong>de</strong>r Erprobungsstelle wi<strong>de</strong>rsprach <strong>de</strong>r<br />
Erprobung im Raum München und erhielt nach längeren<br />
Verhandlungen im August 1964 vom Bun<strong>de</strong>samt<br />
die Genehmigung zur Erprobung an <strong>de</strong>r Ostsee.<br />
Das Gerät, das schon seit November 1963 betriebsbereit<br />
bei <strong>de</strong>r Lieferfirma stand, wur<strong>de</strong> im<br />
September 1964 dorthin gebracht. Die Erprobung<br />
konnte aber nicht beginnen, weil — wie vorauszusehen<br />
war - das Bun<strong>de</strong>sministerium die Benutzung<br />
<strong>de</strong>s kritischen Frequenzban<strong>de</strong>s nicht erlaubte. Im<br />
Winter 1964/65 wur<strong>de</strong> das Gerät nach Ausfall <strong>de</strong>s<br />
Heizlüfters erheblich beschädigt. Auf Drängen <strong>de</strong>s<br />
Bun<strong>de</strong>samts erklärte sich <strong>de</strong>r Leiter <strong>de</strong>r Erprobungsstelle<br />
im März 1965 bereit, das neue Verfahren nun<br />
doch in Süd<strong>de</strong>utschland erproben zu lassen. Instandsetzung<br />
und Wie<strong>de</strong>raufbau <strong>de</strong>s Geräts am neuen<br />
Ort waren jedoch nicht möglich, weil die hierfür<br />
erfor<strong>de</strong>rlichen Mittel im Betrage von rund 165 000<br />
DM nicht zur Verfügung stan<strong>de</strong>n. Die Erprobung ist<br />
für 1969 vorgesehen.<br />
123. Dem Bun<strong>de</strong>srechnungshof gegenüber hat das<br />
Bun<strong>de</strong>samt ausgeführt, es habe <strong>de</strong>m Wunsche <strong>de</strong>s<br />
Leiters <strong>de</strong>r Erprobungsstelle, die Versuche an <strong>de</strong>r<br />
Ostsee durchzuführen, entsprochen, weil dieser für<br />
die Erprobung verantwortlich gewesen sei. Er habe<br />
sich auch darauf berufen, daß er das wenige ihm<br />
zur Verfügung stehen<strong>de</strong> Fachpersonal an <strong>de</strong>r Ostsee<br />
konzentrieren und Abordnungen zu <strong>de</strong>r Außenstelle<br />
München vermei<strong>de</strong>n müsse. Schließlich sei er davon<br />
überzeugt gewesen, trotz <strong>de</strong>r beschränkten Sen<strong>de</strong>erlaubnis<br />
einen wesentlichen Teil <strong>de</strong>s Versuchsprogramms<br />
im nord<strong>de</strong>utschen Raum durchführen zu<br />
können.<br />
Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat dieser Begründung<br />
nicht folgen können. Die Verantwortlichkeit <strong>de</strong>s Leiters<br />
<strong>de</strong>r Erprobungsstelle für seinen Arbeitsbereich<br />
durfte das Bun<strong>de</strong>samt nicht dazu veranlassen, einer<br />
als sachwidrig erkannten Anregung zu folgen. Das<br />
Bun<strong>de</strong>sministerium und das Amt hatten sich im<br />
übrigen vor Herausgabe <strong>de</strong>s Erprobungsauftrages<br />
davon überzeugt, daß Fachpersonal bei <strong>de</strong>r Außenstelle<br />
München verfügbar war. Auch sollte lediglich<br />
das neue Verfahren erprobt wer<strong>de</strong>n, so daß die an<br />
<strong>de</strong>r Ostsee ebenfalls mögliche Erprobung <strong>de</strong>s Geräts<br />
selbst zumin<strong>de</strong>st zunächst nicht erfor<strong>de</strong>rlich<br />
war.<br />
Durch das ungerechtfertigte Beharren <strong>de</strong>s Leiters <strong>de</strong>r<br />
Erprobungsstelle auf seiner Verantwortlichkeit für<br />
die Durchführung <strong>de</strong>r Erprobung und durch die<br />
Nachgiebigkeit <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>samtes sind <strong>de</strong>m Bund ein<br />
Zeitverlust von fünf Jahren und vermeidbare Ausgaben<br />
entstan<strong>de</strong>n.