Deutscher Bundestag 5. Wahlperiode Drucksache V ... - bundestag.de
Deutscher Bundestag 5. Wahlperiode Drucksache V ... - bundestag.de
Deutscher Bundestag 5. Wahlperiode Drucksache V ... - bundestag.de
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>Drucksache</strong> V/4066<br />
<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong><br />
stungsansprüchen gegen <strong>de</strong>n Auftragnehmer erschwert<br />
wird.<br />
Im übrigen hat die Verwaltung wie<strong>de</strong>rholt über<br />
Personalmangel, beson<strong>de</strong>rs an technischen Krätfen,<br />
geklagt. Diese sollten daher von allen für die Verwaltung<br />
nicht unbedingt notwendigen Arbeiten entlastet<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat <strong>de</strong>n Bun<strong>de</strong>sminister<br />
gebeten, diese Frage wegen ihrer grundsätzlichen<br />
Be<strong>de</strong>utung für die BWSV einheitlich im Sinne <strong>de</strong>r<br />
Anregungen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srechnungshofes zu regeln.<br />
Die Antwort steht noch aus.<br />
Kraftfahrt-Bun<strong>de</strong>samt in Flensburg-Mürwik<br />
(Kapitel 12 12)<br />
Neubau eines Dienstgebäu<strong>de</strong>s<br />
(Titel 710 für die Rechnungsjahre 1961 bis 1967)<br />
104. Das auf Grund eines Architektenwettbewerbs<br />
geplante, aus einem Hochhaus und einem Flachbau<br />
bestehen<strong>de</strong> Dienstgebäu<strong>de</strong> weist Mängel auf.<br />
Das bis zu 2,20 m im Erdreich liegen<strong>de</strong> Untergeschoß<br />
enthält Arbeitsräume, in <strong>de</strong>nen sich während<br />
<strong>de</strong>r üblichen Dienstzeit etwa 50 Bedienstete ständig<br />
und weitere 20 zeitweilig aufhalten. Die Räume sind<br />
annähernd 4 m hoch; sie wer<strong>de</strong>n durch etwa 1 m<br />
hohe Fenster belichtet, <strong>de</strong>ren Brüstungen mehr als<br />
2,50 m über <strong>de</strong>m Fußbo<strong>de</strong>n liegen. Wegen ihrer ungünstigen<br />
Lage und Gestaltung, vor allem wegen<br />
<strong>de</strong>r unzweckmäßigen Belichtung und <strong>de</strong>r unzureichen<strong>de</strong>n<br />
Be- und Entlüftung sind diese Räume für<br />
<strong>de</strong>n Daueraufenthalt nur bedingt geeignet.<br />
Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat die unzweckmäßige<br />
Ausführung beanstan<strong>de</strong>t. Durch Heben <strong>de</strong>r Fußbö<strong>de</strong>n<br />
und Abböschen <strong>de</strong>s Gelän<strong>de</strong>s um das Gebäu<strong>de</strong><br />
hätten auch im Kellergeschoß normal belichtete<br />
und allen sonstigen Anfor<strong>de</strong>rungen genügen<strong>de</strong> Arbeitsräume<br />
geschaffen wer<strong>de</strong>n können.<br />
10<strong>5.</strong> Das Gebäu<strong>de</strong> ist mit einer vorgehängten<br />
Leichtmetallfassa<strong>de</strong> verklei<strong>de</strong>t wor<strong>de</strong>n, die einschließlich<br />
<strong>de</strong>r Verglasung rund 1 280 000 DM gekostet<br />
hat. Diese Fassa<strong>de</strong> ist nicht dicht. Durch die Fugen<br />
zwischen <strong>de</strong>n Leichtmetallteilen dringen Regenwasser<br />
und Zugluft ein. Versuche, die undichten<br />
Stellen mit Versiegelungsmasse zu verkitten, hatten<br />
bisher keinen genügen<strong>de</strong>n Erfolg; sie lassen — wie<br />
aus einem inzwischen eingeholten Gutachten hervorgeht<br />
— auch für die Zukunft keine dauerhafte<br />
Lösung erwarten. Durch Konstruktionsglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r<br />
Fassa<strong>de</strong>, die sich in das Innere <strong>de</strong>s Gebäu<strong>de</strong>s erstrecken,<br />
sind außer<strong>de</strong>m Kältebrücken entstan<strong>de</strong>n,<br />
an <strong>de</strong>nen sich Schwitzwasser bil<strong>de</strong>t. Sie begünstigen<br />
die vorzeitige Auskühlung <strong>de</strong>r Räume und verursachen<br />
einen entsprechend höheren Heizungsaufwand.<br />
An <strong>de</strong>n Schraubenverbindungen <strong>de</strong>r Fassa<strong>de</strong> und<br />
<strong>de</strong>n Stahlverankerungen am Gebäu<strong>de</strong> hatte sich bereits<br />
zwei Jahre nach Fertigstellung <strong>de</strong>s Bauwerks<br />
Rost gebil<strong>de</strong>t.<br />
Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat gebeten zu prüfen,<br />
welche Nachbesserungs- und Scha<strong>de</strong>nersatzansprüche<br />
wegen dieser Mängel gegen <strong>de</strong>n mit <strong>de</strong>r Planung<br />
und Bauleitung beauftragten Architekten und<br />
gegen <strong>de</strong>n Hersteller <strong>de</strong>r Konstruktion erhoben<br />
wer<strong>de</strong>n müssen.<br />
106. Die Stahlbetondächer <strong>de</strong>s Hochhauses und <strong>de</strong>s<br />
Flachbaues, die nach innen entwässert wer<strong>de</strong>n, sind<br />
ohne Gefälle hergestellt wor<strong>de</strong>n. Zu<strong>de</strong>m liegen die<br />
meisten Einlaufstutzen <strong>de</strong>r Entwässerungsrohre mit<br />
ihrem oberen Rand über <strong>de</strong>r Dachhaut. Das hat zur<br />
Folge, daß Regenwasser zentimeterhoch auf <strong>de</strong>n<br />
Dachflächen stehenbleibt. Die Pappein<strong>de</strong>ckung <strong>de</strong>s<br />
Hochbaues hat sich inzwischen an zahlreichen Stellen<br />
vom Untergrund gelöst und Blasen gebil<strong>de</strong>t.<br />
Eingedrungenes Regenwasser hat die Dachhaut und<br />
die Dämmschicht so durchnäßt, daß sie erneuert<br />
wer<strong>de</strong>n müssen; es hat zu<strong>de</strong>m Schä<strong>de</strong>n an <strong>de</strong>n Wän<strong>de</strong>n<br />
und Decken zweier Geschosse verursacht. Der<br />
von <strong>de</strong>r Bauverwaltung beauftragte Sachverständige<br />
hat zahlreiche schwerwiegen<strong>de</strong> Planungs- und Ausführungsmängel<br />
als Ursache <strong>de</strong>r Schä<strong>de</strong>n ermittelt.<br />
Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat die Bauverwaltung gebeten,<br />
die Scha<strong>de</strong>nersatz- und Nachbesserungsansprüche<br />
gegen <strong>de</strong>n Architekten und <strong>de</strong>n Bauunternehmer<br />
zu verfolgen.<br />
107. Außer diesen technischen Mängeln hat <strong>de</strong>r<br />
Bun<strong>de</strong>srechnungshof die Vergabe <strong>de</strong>r Beton- und<br />
Stahlbetonarbeiten beanstan<strong>de</strong>t. Für die Leistungen<br />
ist ein Pauschalpreis vereinbart wor<strong>de</strong>n, obwohl <strong>de</strong>r<br />
Leistungsumfang zur Zeit <strong>de</strong>r Vergabe wegen <strong>de</strong>s<br />
Fehlens <strong>de</strong>r statistischen Berechnung und <strong>de</strong>r Bewehrungspläne<br />
noch nicht genau festgestellt wer<strong>de</strong>n<br />
konnte. Der Preis wur<strong>de</strong> lediglich auf Grund<br />
einer vom Auftragnehmer angefertigten Massenberechnung<br />
ermittelt. Der tatsächliche Stahlverbrauch<br />
war rund 30 °/o geringer als die <strong>de</strong>r Preisermittlung<br />
zugrun<strong>de</strong> gelegten Mengen; auch die Massenansätze<br />
für Beton waren erheblich überhöht. Der vereinbarte<br />
Pauschalpreis ist, gemessen an <strong>de</strong>r tatsächlich<br />
ausgeführten Leistung, um etwa 260 000 DM zu<br />
hoch.<br />
Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof sieht in <strong>de</strong>r unzureichen<strong>de</strong>n<br />
Vorbereitung <strong>de</strong>r Vergabe einen Verstoß gegen<br />
§ 26 Abs. 1 RHO. Er hat die Verwaltung zunächst<br />
gebeten, mit <strong>de</strong>m Auftragnehmer über eine<br />
<strong>de</strong>r Leistung entsprechen<strong>de</strong> Herabsetzung <strong>de</strong>r Vergütung<br />
zu verhan<strong>de</strong>ln.<br />
Die Bauverwaltung und das fachlich zuständige Bun<strong>de</strong>sschatzministerium<br />
haben sich zu <strong>de</strong>n Beanstandungen<br />
bisher nicht abschließend geäußert.<br />
Bun<strong>de</strong>sminister <strong>de</strong>r Verteidigung<br />
(Einzelplan 14)<br />
Verstoß gegen Zollvorschriften<br />
108. In <strong>de</strong>r Denkschrift vom 22. Dezember 1966 ist<br />
unter Nr. 148 über Verstöße gegen Zollvorschriften