Deutscher Bundestag 5. Wahlperiode Drucksache V ... - bundestag.de
Deutscher Bundestag 5. Wahlperiode Drucksache V ... - bundestag.de
Deutscher Bundestag 5. Wahlperiode Drucksache V ... - bundestag.de
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong> <strong>Drucksache</strong> V/4066<br />
Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat das Verfahren beanstan<strong>de</strong>t.<br />
Nach § 14 Abs. 1 VOB/B hat <strong>de</strong>r Auftragnehmer<br />
eine prüfbare Rechnung über die von ihm<br />
ausgeführte Leistung aufzustellen; Massenberechnungen,<br />
Zeichnungen und an<strong>de</strong>re Belege sollen beigefügt<br />
wer<strong>de</strong>n. Abweichend hiervon sieht die<br />
VOB/B nur vor (Abs. 4 a. a. O.), daß <strong>de</strong>r Auftraggeber<br />
Abrechnungsunterlagen für <strong>de</strong>n Auftragnehmer<br />
auf <strong>de</strong>ssen Kosten aufstellen kann, sofern dieser<br />
auch nach Ablauf einer ihm gesetzten angemessenen<br />
Frist die Unterlagen nicht eingereicht hat.<br />
Dieser Sachverhalt war nicht gegeben. Im übrigen<br />
ist die Prüfung einer Abrechnungsunterlage nicht<br />
gesichert, wenn sie von <strong>de</strong>mselben Bediensteten<br />
vorgenommen wird, <strong>de</strong>r die Unterlage aufgestellt<br />
hat.<br />
Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat die Verwaltung aufgefor<strong>de</strong>rt,<br />
<strong>de</strong>n Auftragnehmern nachträglich angemessene<br />
Kosten für die Anfertigung <strong>de</strong>r Abrechnungsunterlagen<br />
in Rechnung zu stellen. Das ist geschehen.<br />
Außer<strong>de</strong>m hat <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srechnungshof das Bun<strong>de</strong>sministerium<br />
gebeten sicherzustellen, daß künftig<br />
nach <strong>de</strong>n bestehen<strong>de</strong>n Vorschriften verfahren wird.<br />
Eine entsprechen<strong>de</strong> Anordnung ist inzwischen getroffen.<br />
Mangelhafte Bauausführung — Ersatz <strong>de</strong>s daraus<br />
entstan<strong>de</strong>nen Scha<strong>de</strong>ns<br />
102. Bei <strong>de</strong>m Rammen einer Spundwand traten<br />
Mängel auf. Im Zusammenhang mit ihrer Feststellung<br />
und Beseitigung führte eine Hafenbauabteilung<br />
zusätzliche Untersuchungen unter Wasser aus,<br />
die sonst in diesem Umfang nicht hätten vorgenommen<br />
wer<strong>de</strong>n müssen. Die Kosten hierfür in Höhe<br />
von etwa 11 000 DM hat die Verwaltung getragen.<br />
Eine an<strong>de</strong>re Hafenbauabteilung führte beim Bau<br />
einer Spundwandkaje Bo<strong>de</strong>nuntersuchungen aus, da<br />
sie Be<strong>de</strong>nken bezüglich <strong>de</strong>r ordnungsgemäßen Ausführung<br />
<strong>de</strong>r Erdarbeiten hatte. Die Untersuchungen<br />
ergaben, daß die Erdarbeiten nicht vertragsgemäß<br />
ausgeführt waren. Darüber hinaus hatten sich Mängel<br />
bei einem Teil <strong>de</strong>r Spundwän<strong>de</strong> gezeigt, <strong>de</strong>ren<br />
Ausmaß und Ursache nicht ohne weiteres erkennbar<br />
waren. Deshalb ließ die Verwaltung auch die hierfür<br />
notwendigen Untersuchungen anstellen. Die Kosten<br />
für die Bo<strong>de</strong>nuntersuchungen und die Messungen<br />
an <strong>de</strong>n Spundwän<strong>de</strong>n in Höhe von rund<br />
36 000 DM hat die Verwaltung übernommen. In<br />
bei<strong>de</strong>n Fällen hatte <strong>de</strong>r Auftragnehmer die Mängel<br />
bzw. die nicht vertragsgemäße Ausführung zu vertreten.<br />
Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat beanstan<strong>de</strong>t, daß die<br />
Kosten von <strong>de</strong>r Verwaltung getragen wor<strong>de</strong>n sind.<br />
Gemäß § 4 Abs. 7 VOB/B hat <strong>de</strong>r Auftraggnehmer<br />
eine mangelhaft erbrachte Bauleistung auf eigene<br />
Kosten durch eine mangelfreie zu ersetzen. Hat er<br />
<strong>de</strong>n Mangel zu vertreten, so hat er <strong>de</strong>n daraus entstehen<strong>de</strong>n<br />
Scha<strong>de</strong>n zu ersetzen; hierunter fallen<br />
auch Kosten für die notwendigen zusätzlichen Untersuchungen<br />
durch <strong>de</strong>n Auftraggeber. Auf Veran<br />
lassung <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srechnungshofes hat die Verwaltung<br />
<strong>de</strong>n Auftragnehmern die Gesamtkosten in<br />
Rechnung gestellt. Der Betrag von rund 47 000 DM<br />
ist <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>skasse inzwischen zugeführt wor<strong>de</strong>n.<br />
Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat angeregt, zur Klarstellung<br />
eine entsprechen<strong>de</strong> Bestimmung in die „Zusätzlichen<br />
Vertragsbedingungen für die Vergabe<br />
von Bauleistungen an Wasserstraßen" aufzunehmen.<br />
Diese Vorschrift, die im Interesse einer einheitlichen<br />
Gestaltung <strong>de</strong>s Vergabewesens in <strong>de</strong>r<br />
BWSV von beson<strong>de</strong>rer Be<strong>de</strong>utung ist, ist noch nicht<br />
erlassen wor<strong>de</strong>n, obwohl sie bereits seit längerer<br />
Zeit in Arbeit ist.<br />
Bauseitige Beistellung von Baustoffen<br />
103. Die BWSV vergibt bei Bauaufträgen in größerem<br />
Umfang die Lieferung <strong>de</strong>r Baustoffe getrennt<br />
von <strong>de</strong>r Bauleistung. Nach <strong>de</strong>n Feststellungen <strong>de</strong>s<br />
Bun<strong>de</strong>srechnungshofes kann eine Notwendigkeit dafür<br />
im allgemeinen nicht anerkannt wer<strong>de</strong>n, zumal<br />
sich daraus häufig Nachteile für die Verwaltung ergeben.<br />
So hat sich ein Neubauamt bei einem Großbauvorhaben<br />
die Beschaffung aller Bauhauptstoffe<br />
— u. a. <strong>de</strong>s Baustahls — vorbehalten. Der Auftragnehmer<br />
hatte <strong>de</strong>n Baustahl bei <strong>de</strong>r Verwaltung<br />
rechtzeitig abzurufen. Dies geschah auch. Da <strong>de</strong>r<br />
Stahl jedoch nicht termingerecht geliefert wur<strong>de</strong>,<br />
stellte <strong>de</strong>r Auftragnehmer die Eisenbiege- und Verlegearbeiten<br />
ein und erhob wegen Behin<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r<br />
Durchführung seiner Leistungen Ansprüche gegen<br />
die Verwaltung auf Ersatz <strong>de</strong>s ihm unmittelbar entstan<strong>de</strong>nen<br />
Scha<strong>de</strong>ns in Höhe von rund 200 000 DM,<br />
über die noch nicht entschie<strong>de</strong>n wor<strong>de</strong>n ist.<br />
Vielfach sind gängige Baustoffe und sonstige Materialien<br />
im Werte von nur wenigen hun<strong>de</strong>rt DM beigestellt<br />
wor<strong>de</strong>n. Dieses Verfahren verursacht einen<br />
beson<strong>de</strong>rs hohen unnötigen Verwaltungsaufwand.<br />
Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat gegen die Beschaffung<br />
<strong>de</strong>r Baustoffe durch die Verwaltung seit Jahren Be<strong>de</strong>nken<br />
erhoben. Sie sind für <strong>de</strong>n Bereich <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sfernstraßen<br />
bereits in <strong>de</strong>r Denkschrift vom<br />
22. Dezember 1964 unter Nr. 75 eingehend behan<strong>de</strong>lt<br />
wor<strong>de</strong>n.<br />
Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof verkennt nicht, daß es bei<br />
<strong>de</strong>r BWSV einzelne Bauvorhaben geben mag, bei<br />
<strong>de</strong>nen eine bauseitige Beschaffung von Baustoffen<br />
wirtschaftlich gerechtfertigt sein kann. Nach § 4<br />
-<br />
Nr. 1 VOB/A sollen jedoch die Bauleistungen in <strong>de</strong>r<br />
Regel mit <strong>de</strong>n dazugehörigen Lieferungen vergeben<br />
wer<strong>de</strong>n (Grundsatz <strong>de</strong>r Einheitlichkeit <strong>de</strong>r Leistung).<br />
Mit <strong>de</strong>r Beistellung <strong>de</strong>r Baustoffe übernimmt die<br />
Verwaltung erhebliche Risiken und Verwaltungsarbeit.<br />
Denn sie hat dann dafür zu sorgen, daß ihrem<br />
Auftragnehmer zur rechten Zeit, am rechten Ort und<br />
in <strong>de</strong>r richtigen Beschaffenheit die benötigten Baustoffe<br />
zur Verfügung gestellt wer<strong>de</strong>n. Kommt sie<br />
diesen Verpflichtungen nicht nach, so setzt sie sich<br />
Scha<strong>de</strong>nersatzfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Auftragnehmers aus.<br />
Diese können, wie das angeführte Beispiel zeigt,<br />
erheblich sein. Bei Mängeln <strong>de</strong>r Bauleistung besteht<br />
die Gefahr, daß die Durchsetzung von Gewährlei-