Deutscher Bundestag 5. Wahlperiode Drucksache V ... - bundestag.de
Deutscher Bundestag 5. Wahlperiode Drucksache V ... - bundestag.de
Deutscher Bundestag 5. Wahlperiode Drucksache V ... - bundestag.de
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>Drucksache</strong> V/4066<br />
<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong><br />
nen aus Kunststoff vorgenommen. Weil diese vor<br />
<strong>de</strong>m Einsatz auf <strong>de</strong>r Mosel auf verschie<strong>de</strong>nen an<strong>de</strong>ren<br />
Wasserstraßen mit Erfolg erprobt wor<strong>de</strong>n seien<br />
und auch die Versuche in einer französischen Versuchsanstalt<br />
ein gutes Ergebnis gezeigt hätten, habe<br />
das Ministerium keine Be<strong>de</strong>nken gehabt, die Tonnen<br />
in <strong>de</strong>r Mosel auszulegen. Nach<strong>de</strong>m sich hierbei<br />
jedoch Mängel gezeigt hätten, seien die Tonnen<br />
verbessert wor<strong>de</strong>n. Daß auch die neuen Tonnen <strong>de</strong>n<br />
Verhältnissen an <strong>de</strong>r Mosel nicht genügen wür<strong>de</strong>n,<br />
sei nicht vorherzusehen gewesen.<br />
99. Die Darlegungen vermögen die Beanstandung<br />
<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srechnungshofes nicht auszuräumen. Selbst<br />
wenn die Kunststofftonnen an an<strong>de</strong>ren Wasserstraßen<br />
mit Erfolg erprobt wor<strong>de</strong>n sein sollten, hätte<br />
daraus nicht ohne weiteres gefolgert wer<strong>de</strong>n können,<br />
daß sie sich auch für die Mosel eignen, zumal<br />
hier an<strong>de</strong>re Strömungsverhältnisse herrschen. Abgesehen<br />
davon ergibt sich aber aus <strong>de</strong>n vorliegen<strong>de</strong>n<br />
Erfahrungsberichten <strong>de</strong>r Wasser- und Schifffahrtsämter,<br />
daß die Kunststofftonnen auch auf <strong>de</strong>n<br />
an<strong>de</strong>ren Bun<strong>de</strong>swasserstraßen erhebliche Mängel<br />
aufwiesen. Die Kunststofftonnen genügten nicht <strong>de</strong>n<br />
Verkehrsanfor<strong>de</strong>rungen.<br />
Dem Bund sind nicht unerhebliche finanzielle Nachteile<br />
entstan<strong>de</strong>n. Das Bun<strong>de</strong>sministerium wird dafür<br />
zu sorgen haben, daß größere Beschaffungsmaßnahmen<br />
erst nach ausreichen<strong>de</strong>r Erprobung und sorgfältiger<br />
Aufstellung von Wirtschaftlichkeitsberechnungen<br />
durchgeführt wer<strong>de</strong>n, damit Fehlinvestitionen<br />
vermie<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n.<br />
Bauverträge<br />
Nebenleistungen<br />
100. Die VOB/C enthält die Allgemeinen Technischen<br />
Vorschriften für Bauleistungen. Unter Abschnitt<br />
4 ist in allen Vorschriften für die jeweiligen<br />
Arbeiten angegeben, welche Leistungen <strong>de</strong>r Auftragnehmer<br />
Nebenleistungen sind, die auch ohne<br />
Erwähnung in <strong>de</strong>r Leistungsbeschreibung zur vertraglichen<br />
Leistung gehören und nicht beson<strong>de</strong>rs<br />
vergütet wer<strong>de</strong>n. Danach sind Leistungen zum Nachweis<br />
<strong>de</strong>r Güte <strong>de</strong>r Baustoffe und <strong>de</strong>s Betons nach<br />
<strong>de</strong>n Min<strong>de</strong>stbedingungen <strong>de</strong>r Bestimmungen <strong>de</strong>s<br />
Deutschen Ausschusses für Stahlbeton laut DIN<br />
18 331 — Beton- und Stahlbetonarbeiten — Abschnitt<br />
4.113 solche Nebenleistungen. Entgegen dieser<br />
Regelung haben Wasser- und Schiffahrtsämter<br />
bei ihren Bauvorhaben vielfach an Stelle <strong>de</strong>s Unternehmers<br />
<strong>de</strong>n Gütenachweis selbst durchgeführt<br />
und die Kosten hierfür getragen. In an<strong>de</strong>ren Fällen<br />
wur<strong>de</strong> die Regelung <strong>de</strong>r VOB/C in <strong>de</strong>n „Beson<strong>de</strong>ren<br />
Technischen Vorschriften" dahin geän<strong>de</strong>rt, daß die<br />
Verwaltung unter Verzicht auf <strong>de</strong>n Gütenachweis<br />
durch <strong>de</strong>n Unternehmer die Prüfung auf ihre Kosten<br />
vorzunehmen hatte.<br />
Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat diese Abweichungen<br />
von <strong>de</strong>r VOB beanstan<strong>de</strong>t, weil sie für <strong>de</strong>n Auftraggeber<br />
zu Nachteilen und zu Mißverständnissen geführt<br />
haben. Er hat die Verwaltung in vielen Ein<br />
zelfällen aufgefor<strong>de</strong>rt, zu Unrecht gezahlte Beträge<br />
zurückzuverlangen, und <strong>de</strong>n Bun<strong>de</strong>sminister gebeten,<br />
die Frage <strong>de</strong>s Gütenachweises bei Betonarbeiten<br />
für die BWSV einheitlich zu regeln.<br />
Das Bun<strong>de</strong>sministerium hielt eine <strong>de</strong>rartige Regelung<br />
zunächst nicht für zweckmäßig. Die Verwaltung<br />
müsse wegen <strong>de</strong>r ihr im Rahmen <strong>de</strong>r Bauüberwachung<br />
obliegen<strong>de</strong>n Güteprüfung meist erheblich<br />
über <strong>de</strong>n Gütenachweis hinausgehen, <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>n<br />
Min<strong>de</strong>stbedingungen <strong>de</strong>r Bestimmungen <strong>de</strong>s Deutschen<br />
Ausschusses für Stahlbeton festgelegt ist. Aus<br />
diesem Grun<strong>de</strong> müßten alle Güteprüfungen in einer<br />
Hand liegen, damit vergleichbare Ergebnisse erzielt<br />
wür<strong>de</strong>n; <strong>de</strong>shalb halte das Ministerium eine entsprechen<strong>de</strong><br />
Beschränkung <strong>de</strong>r Nebenleistungsverpflichtung<br />
im Vertrage sogar für vorteilhaft, weil<br />
die Bieter dadurch klar über <strong>de</strong>n Umfang <strong>de</strong>r Nebenleistungen<br />
unterrichtet wür<strong>de</strong>n. Die Verwaltung<br />
richte aus diesem Grun<strong>de</strong> bei Großbauvorhaben<br />
auch eigene Baustoffprüfstellen ein.<br />
Die Verwaltung hat zwar im Rahmen <strong>de</strong>r Bauüberwachung<br />
über <strong>de</strong>n Gütenachweis hinaus zusätzlich<br />
eigene Güteprüfungen vorzunehmen, für die bei<br />
Großbauvorhaben auch verwaltungseigene Prüfstellen<br />
eingerichtet wer<strong>de</strong>n können. Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof<br />
ist aber <strong>de</strong>r Auffassung, daß zwischen <strong>de</strong>m<br />
vom Unternehmer auf seine Kosten zu führen<strong>de</strong>n<br />
Gütenachweis gemäß VOB/C und <strong>de</strong>r Güteprüfung<br />
im Rahmen <strong>de</strong>r Bauüberwachung, die allein Angelegenheit<br />
<strong>de</strong>r Verwaltung ist und keiner vertraglichen<br />
Regelung mit <strong>de</strong>m Unternehmer bedarf, unterschie<strong>de</strong>n<br />
wer<strong>de</strong>n muß. Bei einer von <strong>de</strong>r VOB<br />
abweichen<strong>de</strong>n Regelung können sich für <strong>de</strong>n Auftraggeber<br />
im allgemeinen auch keine Vorteile ergeben,<br />
weil die Aufwendungen für Nebenleistungen<br />
erfahrungsgemäß pauschal in <strong>de</strong>n Gemeinkosten <strong>de</strong>r<br />
Angebote enthalten sind und bei einer Abweichung<br />
von <strong>de</strong>r VOB in <strong>de</strong>r Kalkulation keine entsprechen<strong>de</strong>n<br />
Abschläge gemacht wer<strong>de</strong>n.<br />
Das Bun<strong>de</strong>sministerium hat sich nach längeren Erörterungen<br />
<strong>de</strong>r Auffassung <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srechnungshofes<br />
angeschlossen und die Frage <strong>de</strong>r Güteprüfung<br />
bei Betonarbeiten für die BWSV einheitlich geregelt.<br />
Jedoch haben noch nicht alle nachgeordneten<br />
Stellen diesen Erlaß beachtet.<br />
Aufstellen von Abrechnungsunterlagen<br />
durch die Verwaltung<br />
101. In einer größeren Zahl von Fällen hat die Verwaltung<br />
die von <strong>de</strong>n Auftragnehmern <strong>de</strong>n Rechnungen<br />
beizufügen<strong>de</strong>n, oft umfangreichen Massenberechnungen<br />
und Zeichnungen selbst angefertigt und<br />
sie <strong>de</strong>n Auftragnehmern unentgeltlich ausgehändigt.<br />
Im Bereich einer Wasser- und Schiffahrtsdirektion<br />
ist das sogar geschehen, obwohl die nachgeordneten<br />
Dienststellen auf Grund einer Beanstandung <strong>de</strong>s<br />
Bun<strong>de</strong>srechnungshofes ausdrücklich angewiesen wor<strong>de</strong>n<br />
waren, dies nicht mehr zu tun. Teilweise haben<br />
Verwaltungsangehörige sogar die von ihnen aufgestellten<br />
Massenberechnungen später selbst geprüft.<br />
-