Deutscher Bundestag 5. Wahlperiode Drucksache V ... - bundestag.de
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<strong>Drucksache</strong> V/4066<br />
<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong><br />
Sozialversicherung<br />
(Kapitel 11 13)<br />
Zuschüsse an die hüttenknappschaftliche Pensionsversicherung<br />
im Saarland<br />
(Titel 613 für verschie<strong>de</strong>ne Rechnungsjahre)<br />
92. Die hüttenknappschaftliche Pensionsversicherung<br />
(HPV) ist eine zusätzliche, auf gesetzlichem<br />
Zwang beruhen<strong>de</strong> Versicherung für im Saarland beschäftigte<br />
Arbeitnehmer (Zweites Gesetz über die<br />
Neuordnung <strong>de</strong>r hüttenknappschaftlichen Pensionsversicherung<br />
im Saarland und Erstes Gesetz zur<br />
Än<strong>de</strong>rung dieses Gesetzes). Träger <strong>de</strong>r HPV ist<br />
die Lan<strong>de</strong>sversicherungsanstalt für das Saarland.<br />
Das Saarland war gesetzlich verpflichtet, <strong>de</strong>r HPV<br />
Zuschüsse zu gewähren, die zusammen mit <strong>de</strong>n<br />
Beitragseinnahmen dazu dienten, ihre Leistungen<br />
sicherzustellen. Die Höhe <strong>de</strong>r Zuschüsse betrug min<strong>de</strong>stens<br />
34 v. H. <strong>de</strong>r Rentenausgaben ohne Rücksicht<br />
darauf, ob diese nicht schon durch die Beitragseinnahmen<br />
ge<strong>de</strong>ckt wur<strong>de</strong>n. Nach § 17 Nr. 1<br />
<strong>de</strong>s Ersten Überleitungsgesetzes i. d. F. <strong>de</strong>s § 1 Nr. 5<br />
<strong>de</strong>s Fünften Überleitungsgesetzes sind diese Verpflichtungen<br />
am 1. Januar 1960 auf <strong>de</strong>n Bund übergegangen.<br />
Seit<strong>de</strong>m hat <strong>de</strong>r Bund bis zum Jahre<br />
1966 insgesamt 24,5 Millionen DM gezahlt. Im Jahre<br />
1967 betrugen die Zuschüsse nach <strong>de</strong>n bisherigen Ergebnissen<br />
5,1 Millionen DM; für das Jahr 1968 sind<br />
sie mit 5,5 Millionen DM veranschlagt.<br />
Seit <strong>de</strong>m Übergang <strong>de</strong>r Verpflichtungen auf <strong>de</strong>n<br />
Bund lagen in je<strong>de</strong>m Jahr die Einnahmen <strong>de</strong>r HPV<br />
erheblich, z. T. um mehr als 100 v. H. über <strong>de</strong>n<br />
Ausgaben. Vom gleichen Zeitpunkt an bis En<strong>de</strong><br />
Dezember 1967 hat sich das Vermögen von<br />
47,6 Millionen DM auf rund 121,5 Millionen DM<br />
erhöht. Es ist damit auf das Achtfache <strong>de</strong>r Jahresausgabe<br />
für 1967 gestiegen. Dafür, daß sich diese<br />
Entwicklung wesentlich än<strong>de</strong>rn wird, bestehen keine<br />
Anzeichen.<br />
Bei <strong>de</strong>n Beratungen <strong>de</strong>s Entwurfs eines Gesetzes<br />
über Leistungsverbesserungen in <strong>de</strong>r hüttenknappschaftlichen<br />
Pensionsversicherung im Saarland<br />
wur<strong>de</strong> eine grundsätzliche Neuordnung <strong>de</strong>r HPV<br />
durch <strong>de</strong>n <strong>5.</strong> Deutschen <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> in Aussicht genommen<br />
(vgl. Stenographischer Bericht über die<br />
194. Sitzung <strong>de</strong>s Deutschen <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong>es am 30. Juni<br />
1965 S. 9845 ff.).<br />
93. Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>sministerium<br />
im Dezember 1966 mitgeteilt, daß er bei <strong>de</strong>r<br />
günstigen finanziellen Lage <strong>de</strong>r HPV die Gewährung<br />
von Zuschüssen durch <strong>de</strong>n Bund sachlich nicht<br />
für notwendig halte, und angeregt zu prüfen, ob es<br />
unter Berücksichtigung <strong>de</strong>s Gleichheitsgrundsatzes<br />
vertretbar ist, eine Versicherung zu bezuschussen,<br />
die sich nur auf bestimmte Betriebe in einem einzigen<br />
Lan<strong>de</strong> erstreckt.<br />
Das Bun<strong>de</strong>sministerium hat dazu im April 1967 mit<br />
geteilt, daß ein Referentenentwurf für ein Gesetz<br />
vorliege, nach <strong>de</strong>m an <strong>de</strong>r HPV als einer zusätz<br />
lichen Zwangsversicherung nicht festgehalten, son<strong>de</strong>r<br />
<strong>de</strong>n Beteiligten weitgehen<strong>de</strong> Gestaltungsfreiheit<br />
gelassen wer<strong>de</strong>n solle. Bei dieser Zielsetzung <strong>de</strong>s<br />
Entwurfs müsse <strong>de</strong>r bisherige Bun<strong>de</strong>szuschuß<br />
zwangsläufig entfallen. Den Gesetzentwurf hat <strong>de</strong>r<br />
Bun<strong>de</strong>sminister in<strong>de</strong>ssen <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sregierung bisher<br />
nicht zur Beschlußfassung vorgelegt. In <strong>de</strong>n Voranschlag<br />
für das Jahr 1969 ist <strong>de</strong>shalb wie<strong>de</strong>rum ein<br />
Bun<strong>de</strong>szuschuß, und zwar von 5,5 Millionen DM,<br />
eingestellt wor<strong>de</strong>n. In <strong>de</strong>r Übersicht über die mehrjährige<br />
Finanzplanung <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s für die Jahre<br />
1970 bis 1972 sind Zuschüsse von jährlich 6 Millionen<br />
DM vorgesehen.<br />
Wegen <strong>de</strong>r angespannten Haushaltslage <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s<br />
sowie im Hinblick auf die günstigen finanziellen<br />
Verhältnisse <strong>de</strong>r HPV und nicht zuletzt wegen <strong>de</strong>r<br />
unterschiedlichen Behandlung von Arbeitnehmern<br />
hält <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srechnungshof eine baldige Neuordnung<br />
<strong>de</strong>r HPV mit <strong>de</strong>r Maßgabe für erfor<strong>de</strong>rlich,<br />
daß <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>szuschuß wegfällt. Der Bun<strong>de</strong>sminister<br />
wird das Erfor<strong>de</strong>rliche veranlassen müssen.<br />
Leistungen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s auf Ansprüche <strong>de</strong>r Rentenversicherungsträger<br />
für die Zeit vor <strong>de</strong>m Inkrafttreten<br />
<strong>de</strong>r Rentenversicherungs-Neuregelungsgesetze<br />
(Titel 622 für die Rechnungsjahre 1958 bis 1966)<br />
94. Nach Artikel 2 § 47 Abs. 2 ArVNG und Artikel<br />
2 § 45 Abs. 2 AnVNG bleiben die Verpflichtungen<br />
<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s gegenüber <strong>de</strong>n Rentenversicherungsträgern<br />
für Zeiten vor <strong>de</strong>m 1. Januar 1957 bestehen;<br />
die Bun<strong>de</strong>sregierung kann jedoch durch<br />
Rechtsverordnung mit Zustimmung <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srates<br />
die Höhe <strong>de</strong>r Verpflichtungen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s pauschal<br />
feststellen.<br />
Der Bun<strong>de</strong>sminister hat jedoch <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sregierung<br />
bisher <strong>de</strong>n Entwurf einer solchen Rechtsverordnung<br />
nicht vorgelegt. Er hat bis zum 31. Dezember 1956<br />
Abschlagszahlungen im Betrage von annähernd<br />
1,7 Millionen DM gezahlt und über diese noch nicht<br />
endgültig abgerechnet.<br />
Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat in <strong>de</strong>n vergangenen<br />
Jahren wie<strong>de</strong>rholt angeregt, durch Rechtsverordnung<br />
die Abrechnung über die Abschlagszahlungen<br />
pauschal zu regeln. Der Bun<strong>de</strong>sminister hat die Notwendigkeit<br />
einer solchen Regelung anerkannt. Im<br />
übrigen kann in Übereinstimmung mit ihm davon<br />
ausgegangen wer<strong>de</strong>n, daß durch die geleisteten Abschlagszahlungen<br />
die vom Bund zu tragen<strong>de</strong>n Aufwendungen<br />
ge<strong>de</strong>ckt sind.<br />
Der Bun<strong>de</strong>sminister wird das Erfor<strong>de</strong>rliche zu veranlassen<br />
haben.<br />
Übernahme von älteren Angestellten in das Beamtenverhältnis<br />
9<strong>5.</strong> In <strong>de</strong>n vergangenen Jahren ist in <strong>de</strong>n Bereichen<br />
zweier Bun<strong>de</strong>sanstalten eine Anzahl von Angestellten<br />
— vornehmlich Ärzte —, die das 50. Lebens-<br />
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