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Deutscher Bundestag 5. Wahlperiode Drucksache V ... - bundestag.de

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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong> <strong>Drucksache</strong> V/4066<br />

tigungspflicht bis zu 100 und mehr Beschei<strong>de</strong> gefertigt<br />

und übersandt wer<strong>de</strong>n. Die Lan<strong>de</strong>sarbeitsämter<br />

sind dabei gehalten, die zunächst festgestellten<br />

Ausgleichsabgaben anteilmäßig auf die<br />

jeweils zuständigen Hauptfürsorgestellen aufzuteilen.<br />

Da im übrigen Schwerbeschädigte nur in seltenen<br />

Fällen über das Soll hinaus beschäftigt wer<strong>de</strong>n,<br />

sollte erwogen wer<strong>de</strong>n, durch Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s<br />

Gesetzes die Möglichkeit <strong>de</strong>r Zusammenfassung<br />

<strong>de</strong>r Arbeitsplätze wegfallen zu lassen.<br />

87. In Abstän<strong>de</strong>n von zwei Jahren haben die Arbeitsämter<br />

zu überprüfen, ob die Arbeitgeber ihrer<br />

Beschäftigungspflicht nachgekommen sind. Zu diesem<br />

Zweck übersen<strong>de</strong>n sie Anzeigenvordrucke,<br />

überprüfen die eingereichten Anzeigen und Verzeichnisse<br />

<strong>de</strong>r beschäftigten Schwerbeschädigten<br />

und erteilen Feststellungsbeschei<strong>de</strong> über Soll und<br />

Ist <strong>de</strong>r Beschäftigungspflicht und die Ausgleichsabgabe.<br />

Daran schließen sich in <strong>de</strong>r Regel die nach<br />

§ 9 Abs. 3 <strong>de</strong>s Gesetzes innerhalb eines Monats<br />

nach Bekanntgabe <strong>de</strong>s Feststellungsbeschei<strong>de</strong>s zu<br />

stellen<strong>de</strong>n Anträge <strong>de</strong>r Arbeitgeber auf Erlaß o<strong>de</strong>r<br />

Herabsetzung <strong>de</strong>r Ausgleichsabgabe an, über die<br />

von <strong>de</strong>n nachgeordneten Dienststellen <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sanstalt<br />

im Benehmen mit <strong>de</strong>n Hauptfürsorgestellen<br />

zu entschei<strong>de</strong>n ist. Dieses aufwendige Verfahren<br />

könnte entschei<strong>de</strong>nd vereinfacht wer<strong>de</strong>n, wenn die<br />

Ämter gesetzlich ermächtigt wür<strong>de</strong>n, bereits bei <strong>de</strong>r<br />

Erteilung <strong>de</strong>s Feststellungsbeschei<strong>de</strong>s über eine<br />

Herabsetzung o<strong>de</strong>r einen Erlaß <strong>de</strong>r Ausgleichsabgabe<br />

zu befin<strong>de</strong>n, zumal da sie über die erfor<strong>de</strong>rlichen<br />

Unterlagen verfügen.<br />

88. Die Lan<strong>de</strong>sarbeitsämter und Arbeitsämter können<br />

nach <strong>de</strong>n Vorschriften <strong>de</strong>s Gesetzes fast alle<br />

Entscheidungen nur im Benehmen mit <strong>de</strong>n Hauptfürsorgestellen<br />

treffen. Diese Regelung erschwert<br />

und verzögert die Arbeit <strong>de</strong>r nachgeordneten<br />

Dienststellen <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sanstalt. Die Regelung ist<br />

zu<strong>de</strong>m weitgehend entbehrlich, da die Dienststellen<br />

die jetzt von <strong>de</strong>n Hauptfürsorgestellen ausgeübten<br />

Aufgaben im allgemeinen ohne <strong>de</strong>ren Beteiligung<br />

mit wahrnehmen könnten. Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof<br />

hält es daher für geboten, die Beteiligung <strong>de</strong>r<br />

Hauptfürsorgestellen an <strong>de</strong>n Entscheidungen <strong>de</strong>r<br />

Dienststellen <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sanstalt nur noch für beson<strong>de</strong>rs<br />

be<strong>de</strong>utsame Einzelfälle vorzusehen.<br />

89. Sinn und Zweck <strong>de</strong>s Schwerbeschädigtengesetzes<br />

wür<strong>de</strong>n bei einer entsprechen<strong>de</strong>n Än<strong>de</strong>rung<br />

<strong>de</strong>r Rechtsvorschriften nicht beeinträchtigt. Diese<br />

Auffassung teilt im wesentlichen auch die Bun<strong>de</strong>sanstalt.<br />

Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat daher <strong>de</strong>n<br />

Bun<strong>de</strong>sminister gebeten, <strong>de</strong>n Erlaß <strong>de</strong>r nach § 3<br />

Abs. 2 <strong>de</strong>s Gesetzes vorgesehenen Rechtsverordnung<br />

einzuleiten und die zur Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Gesetzes<br />

erfor<strong>de</strong>rlichen Maßnahmen zu treffen. Der<br />

Bun<strong>de</strong>sminister hat sich hierzu noch nicht geäußert.<br />

Rechnungslegung bei <strong>de</strong>r Automation in <strong>de</strong>r Kriegsopferversorgung<br />

90. Das Bun<strong>de</strong>sversorgungsgesetz wird von <strong>de</strong>n<br />

Län<strong>de</strong>rn durchgeführt. Dementsprechend haben sie<br />

die Verwaltungskosten auf <strong>de</strong>m Gebiet <strong>de</strong>r Kriegsopferversorgung<br />

selbst zu tragen. Die Aufgaben <strong>de</strong>s<br />

Bun<strong>de</strong>srechnungshofes im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r<br />

Automation in <strong>de</strong>r Kriegsopferversorgung beschränken<br />

sich <strong>de</strong>shalb darauf, darüber zu wachen, daß<br />

das Verfahren <strong>de</strong>n Erfor<strong>de</strong>rnissen <strong>de</strong>r Sicherheit<br />

und <strong>de</strong>n für die Rechnungslegung gelten<strong>de</strong>n Grundsätzen<br />

entspricht.<br />

Wegen <strong>de</strong>r begrenzten Leistungsfähigkeit <strong>de</strong>r anfänglich<br />

zur Verfügung stehen<strong>de</strong>n Maschinen hat<br />

sich <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srechnungshof im Interesse <strong>de</strong>r Weiterentwicklung<br />

<strong>de</strong>r Automation zunächst mit <strong>de</strong>r<br />

einfachsten Form <strong>de</strong>r Rechnungslegung begnügt. Inzwischen<br />

sind in <strong>de</strong>n in Frage kommen<strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn<br />

an Stelle von Lochkartenmaschinen elektronische<br />

Datenverarbeitungsanlagen eingesetzt wor<strong>de</strong>n. Mit<br />

ihnen können auch die für eine ordnungsmäßige<br />

Rechnungslegung erfor<strong>de</strong>rlichen Unterlagen zum<br />

Nachweis <strong>de</strong>r Rentenausgaben geliefert wer<strong>de</strong>n. Das<br />

ist bisher nicht in allen Län<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>r Fall. Auch ist<br />

in einzelnen Län<strong>de</strong>rn das maschinelle Verfahren<br />

noch nicht ausreichend gegen Fehler und Mißbrauch<br />

abgesichert.<br />

Die elektronischen Datenverarbeitsanlagen ermöglichen<br />

es, nicht nur die Renten zahlbar zu machen<br />

und zu buchen, son<strong>de</strong>rn diese auch zu berechnen<br />

und die Beschei<strong>de</strong> zu schreiben. Das erfor<strong>de</strong>rt allerdings<br />

eine entsprechen<strong>de</strong> Maschinenausstattung, die<br />

bisher nur in wenigen Län<strong>de</strong>rn für die Kriegsopferversorgung<br />

zur Verfügung steht.<br />

91. Seit Einführung <strong>de</strong>r Datenverarbeitungsanlagen<br />

war es aus verwaltungsökonomischen Grün<strong>de</strong>n und<br />

im Interesse einer ordnungsmäßigen und einheitlichen<br />

Durchführung <strong>de</strong>s BVG das gemeinsame Anliegen<br />

<strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r, ein möglichst einheitliches Verfahren<br />

auszuarbeiten. Ein Land wur<strong>de</strong> mit <strong>de</strong>r<br />

Vorbereitung und Erprobung eines Verfahrens beauftragt.<br />

Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat diese Bestrebungen<br />

unterstützt, zumal hierdurch für die Fragen<br />

<strong>de</strong>r Sicherheit und Rechnungslegung ebenfalls eine<br />

übereinstimmen<strong>de</strong> Lösung erreicht wer<strong>de</strong>n könnte.<br />

Der Bun<strong>de</strong>sminister für Arbeit und Sozialordnung<br />

hat das von <strong>de</strong>m beauftragten Land entwickelte<br />

Verfahren als geeignet zur einheitlichen Einführung<br />

bei <strong>de</strong>n an<strong>de</strong>ren Län<strong>de</strong>rn angesehen. Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof<br />

konnte dieser Regelung nicht zustimmen,<br />

weil sie nicht in allem <strong>de</strong>n Grundsätzen <strong>de</strong>s<br />

Haushalts- und Rechnungswesen gerecht wird. Nur<br />

ein weiteres Land hat sich diesem Verfahren angeschlossen.<br />

Ein drittes Land hat <strong>de</strong>n Be<strong>de</strong>nken <strong>de</strong>s<br />

Bun<strong>de</strong>srechnungshofes Rechnung getragen und das<br />

Verfahren so gestaltet, daß <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srechnungshof<br />

seine Zustimmung geben können wird. Mehrere<br />

Län<strong>de</strong>r haben in Aussicht genommen, diese Regelung<br />

zu übernehmen.<br />

Bei <strong>de</strong>n weiteren Bemühungen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sministers<br />

für Arbeit und Sozialordnung zur Einführung eines<br />

einheitlichen Verfahrens zur Rentenberechnung und<br />

Bescheidschreibung mit Hilfe elektronischer Datenverarbeitungsanlagen<br />

wird es seine Aufgabe<br />

sein, dafür zu sorgen, daß alle Län<strong>de</strong>r ein Verfahren<br />

einführen, das <strong>de</strong>n zu stellen<strong>de</strong>n Anfor<strong>de</strong>rungen<br />

genügt.

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