Deutscher Bundestag 5. Wahlperiode Drucksache V ... - bundestag.de
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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong> <strong>Drucksache</strong> V/4066<br />
tigungspflicht bis zu 100 und mehr Beschei<strong>de</strong> gefertigt<br />
und übersandt wer<strong>de</strong>n. Die Lan<strong>de</strong>sarbeitsämter<br />
sind dabei gehalten, die zunächst festgestellten<br />
Ausgleichsabgaben anteilmäßig auf die<br />
jeweils zuständigen Hauptfürsorgestellen aufzuteilen.<br />
Da im übrigen Schwerbeschädigte nur in seltenen<br />
Fällen über das Soll hinaus beschäftigt wer<strong>de</strong>n,<br />
sollte erwogen wer<strong>de</strong>n, durch Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s<br />
Gesetzes die Möglichkeit <strong>de</strong>r Zusammenfassung<br />
<strong>de</strong>r Arbeitsplätze wegfallen zu lassen.<br />
87. In Abstän<strong>de</strong>n von zwei Jahren haben die Arbeitsämter<br />
zu überprüfen, ob die Arbeitgeber ihrer<br />
Beschäftigungspflicht nachgekommen sind. Zu diesem<br />
Zweck übersen<strong>de</strong>n sie Anzeigenvordrucke,<br />
überprüfen die eingereichten Anzeigen und Verzeichnisse<br />
<strong>de</strong>r beschäftigten Schwerbeschädigten<br />
und erteilen Feststellungsbeschei<strong>de</strong> über Soll und<br />
Ist <strong>de</strong>r Beschäftigungspflicht und die Ausgleichsabgabe.<br />
Daran schließen sich in <strong>de</strong>r Regel die nach<br />
§ 9 Abs. 3 <strong>de</strong>s Gesetzes innerhalb eines Monats<br />
nach Bekanntgabe <strong>de</strong>s Feststellungsbeschei<strong>de</strong>s zu<br />
stellen<strong>de</strong>n Anträge <strong>de</strong>r Arbeitgeber auf Erlaß o<strong>de</strong>r<br />
Herabsetzung <strong>de</strong>r Ausgleichsabgabe an, über die<br />
von <strong>de</strong>n nachgeordneten Dienststellen <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sanstalt<br />
im Benehmen mit <strong>de</strong>n Hauptfürsorgestellen<br />
zu entschei<strong>de</strong>n ist. Dieses aufwendige Verfahren<br />
könnte entschei<strong>de</strong>nd vereinfacht wer<strong>de</strong>n, wenn die<br />
Ämter gesetzlich ermächtigt wür<strong>de</strong>n, bereits bei <strong>de</strong>r<br />
Erteilung <strong>de</strong>s Feststellungsbeschei<strong>de</strong>s über eine<br />
Herabsetzung o<strong>de</strong>r einen Erlaß <strong>de</strong>r Ausgleichsabgabe<br />
zu befin<strong>de</strong>n, zumal da sie über die erfor<strong>de</strong>rlichen<br />
Unterlagen verfügen.<br />
88. Die Lan<strong>de</strong>sarbeitsämter und Arbeitsämter können<br />
nach <strong>de</strong>n Vorschriften <strong>de</strong>s Gesetzes fast alle<br />
Entscheidungen nur im Benehmen mit <strong>de</strong>n Hauptfürsorgestellen<br />
treffen. Diese Regelung erschwert<br />
und verzögert die Arbeit <strong>de</strong>r nachgeordneten<br />
Dienststellen <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sanstalt. Die Regelung ist<br />
zu<strong>de</strong>m weitgehend entbehrlich, da die Dienststellen<br />
die jetzt von <strong>de</strong>n Hauptfürsorgestellen ausgeübten<br />
Aufgaben im allgemeinen ohne <strong>de</strong>ren Beteiligung<br />
mit wahrnehmen könnten. Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof<br />
hält es daher für geboten, die Beteiligung <strong>de</strong>r<br />
Hauptfürsorgestellen an <strong>de</strong>n Entscheidungen <strong>de</strong>r<br />
Dienststellen <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sanstalt nur noch für beson<strong>de</strong>rs<br />
be<strong>de</strong>utsame Einzelfälle vorzusehen.<br />
89. Sinn und Zweck <strong>de</strong>s Schwerbeschädigtengesetzes<br />
wür<strong>de</strong>n bei einer entsprechen<strong>de</strong>n Än<strong>de</strong>rung<br />
<strong>de</strong>r Rechtsvorschriften nicht beeinträchtigt. Diese<br />
Auffassung teilt im wesentlichen auch die Bun<strong>de</strong>sanstalt.<br />
Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat daher <strong>de</strong>n<br />
Bun<strong>de</strong>sminister gebeten, <strong>de</strong>n Erlaß <strong>de</strong>r nach § 3<br />
Abs. 2 <strong>de</strong>s Gesetzes vorgesehenen Rechtsverordnung<br />
einzuleiten und die zur Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Gesetzes<br />
erfor<strong>de</strong>rlichen Maßnahmen zu treffen. Der<br />
Bun<strong>de</strong>sminister hat sich hierzu noch nicht geäußert.<br />
Rechnungslegung bei <strong>de</strong>r Automation in <strong>de</strong>r Kriegsopferversorgung<br />
90. Das Bun<strong>de</strong>sversorgungsgesetz wird von <strong>de</strong>n<br />
Län<strong>de</strong>rn durchgeführt. Dementsprechend haben sie<br />
die Verwaltungskosten auf <strong>de</strong>m Gebiet <strong>de</strong>r Kriegsopferversorgung<br />
selbst zu tragen. Die Aufgaben <strong>de</strong>s<br />
Bun<strong>de</strong>srechnungshofes im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r<br />
Automation in <strong>de</strong>r Kriegsopferversorgung beschränken<br />
sich <strong>de</strong>shalb darauf, darüber zu wachen, daß<br />
das Verfahren <strong>de</strong>n Erfor<strong>de</strong>rnissen <strong>de</strong>r Sicherheit<br />
und <strong>de</strong>n für die Rechnungslegung gelten<strong>de</strong>n Grundsätzen<br />
entspricht.<br />
Wegen <strong>de</strong>r begrenzten Leistungsfähigkeit <strong>de</strong>r anfänglich<br />
zur Verfügung stehen<strong>de</strong>n Maschinen hat<br />
sich <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srechnungshof im Interesse <strong>de</strong>r Weiterentwicklung<br />
<strong>de</strong>r Automation zunächst mit <strong>de</strong>r<br />
einfachsten Form <strong>de</strong>r Rechnungslegung begnügt. Inzwischen<br />
sind in <strong>de</strong>n in Frage kommen<strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn<br />
an Stelle von Lochkartenmaschinen elektronische<br />
Datenverarbeitungsanlagen eingesetzt wor<strong>de</strong>n. Mit<br />
ihnen können auch die für eine ordnungsmäßige<br />
Rechnungslegung erfor<strong>de</strong>rlichen Unterlagen zum<br />
Nachweis <strong>de</strong>r Rentenausgaben geliefert wer<strong>de</strong>n. Das<br />
ist bisher nicht in allen Län<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>r Fall. Auch ist<br />
in einzelnen Län<strong>de</strong>rn das maschinelle Verfahren<br />
noch nicht ausreichend gegen Fehler und Mißbrauch<br />
abgesichert.<br />
Die elektronischen Datenverarbeitsanlagen ermöglichen<br />
es, nicht nur die Renten zahlbar zu machen<br />
und zu buchen, son<strong>de</strong>rn diese auch zu berechnen<br />
und die Beschei<strong>de</strong> zu schreiben. Das erfor<strong>de</strong>rt allerdings<br />
eine entsprechen<strong>de</strong> Maschinenausstattung, die<br />
bisher nur in wenigen Län<strong>de</strong>rn für die Kriegsopferversorgung<br />
zur Verfügung steht.<br />
91. Seit Einführung <strong>de</strong>r Datenverarbeitungsanlagen<br />
war es aus verwaltungsökonomischen Grün<strong>de</strong>n und<br />
im Interesse einer ordnungsmäßigen und einheitlichen<br />
Durchführung <strong>de</strong>s BVG das gemeinsame Anliegen<br />
<strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r, ein möglichst einheitliches Verfahren<br />
auszuarbeiten. Ein Land wur<strong>de</strong> mit <strong>de</strong>r<br />
Vorbereitung und Erprobung eines Verfahrens beauftragt.<br />
Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat diese Bestrebungen<br />
unterstützt, zumal hierdurch für die Fragen<br />
<strong>de</strong>r Sicherheit und Rechnungslegung ebenfalls eine<br />
übereinstimmen<strong>de</strong> Lösung erreicht wer<strong>de</strong>n könnte.<br />
Der Bun<strong>de</strong>sminister für Arbeit und Sozialordnung<br />
hat das von <strong>de</strong>m beauftragten Land entwickelte<br />
Verfahren als geeignet zur einheitlichen Einführung<br />
bei <strong>de</strong>n an<strong>de</strong>ren Län<strong>de</strong>rn angesehen. Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof<br />
konnte dieser Regelung nicht zustimmen,<br />
weil sie nicht in allem <strong>de</strong>n Grundsätzen <strong>de</strong>s<br />
Haushalts- und Rechnungswesen gerecht wird. Nur<br />
ein weiteres Land hat sich diesem Verfahren angeschlossen.<br />
Ein drittes Land hat <strong>de</strong>n Be<strong>de</strong>nken <strong>de</strong>s<br />
Bun<strong>de</strong>srechnungshofes Rechnung getragen und das<br />
Verfahren so gestaltet, daß <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srechnungshof<br />
seine Zustimmung geben können wird. Mehrere<br />
Län<strong>de</strong>r haben in Aussicht genommen, diese Regelung<br />
zu übernehmen.<br />
Bei <strong>de</strong>n weiteren Bemühungen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sministers<br />
für Arbeit und Sozialordnung zur Einführung eines<br />
einheitlichen Verfahrens zur Rentenberechnung und<br />
Bescheidschreibung mit Hilfe elektronischer Datenverarbeitungsanlagen<br />
wird es seine Aufgabe<br />
sein, dafür zu sorgen, daß alle Län<strong>de</strong>r ein Verfahren<br />
einführen, das <strong>de</strong>n zu stellen<strong>de</strong>n Anfor<strong>de</strong>rungen<br />
genügt.