Deutscher Bundestag 5. Wahlperiode Drucksache V ... - bundestag.de
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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong> <strong>Drucksache</strong> V/4066<br />
<strong>de</strong>n. Öffentliche Ausschreibungen haben nicht stattgefun<strong>de</strong>n.<br />
Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hält die freihändige<br />
Vergabe nicht für zulässig und hat in allen Fällen<br />
eine öffentliche o<strong>de</strong>r beschränkte Ausschreibung<br />
unter Beachtung <strong>de</strong>r Bestimmungen <strong>de</strong>r Verdingungsordnung<br />
für Leistungen gefor<strong>de</strong>rt.<br />
Des öfteren ist verabsäumt wor<strong>de</strong>n, die Ausschreibung<br />
nach Ablauf einer gewissen Zeit zu wie<strong>de</strong>rholen.<br />
Die Tatsache, daß eine Firma bisher zur Zufrie<strong>de</strong>nheit<br />
<strong>de</strong>s Auftraggebers gearbeitet hat, sollte<br />
kein Grund sein, ihr für unbegrenzte Zeit unter Verzicht<br />
auf <strong>de</strong>n Wettbewerb eine Art Monopolstellung<br />
einzuräumen. Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat daher<br />
empfohlen, in angemessenen Zeitabstän<strong>de</strong>n erneute<br />
Ausschreibungen durchzuführen.<br />
In zahlreichen Fällen sind als Grundlage <strong>de</strong>r Berechnung<br />
<strong>de</strong>s Entgelts für die Fußbo<strong>de</strong>nreinigung die<br />
reinen Außenmaße <strong>de</strong>r Gebäu<strong>de</strong> vereinbart wor<strong>de</strong>n.<br />
In an<strong>de</strong>ren Fällen bil<strong>de</strong>te ein abgewan<strong>de</strong>ltes Außenmaß,<br />
nämlich Gebäu<strong>de</strong>außenmaß abzüglich Stärke<br />
<strong>de</strong>r Außenwän<strong>de</strong>, die Berechnungsgrundlage.<br />
Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hält die Berechnung nach<br />
<strong>de</strong>n Außenmaßen nicht für gerechtfertigt. Sie kann<br />
zu überhöhten Ausgaben führen (vgl. Denkschrift<br />
vom 22. Dezember 1965 unter Nr. 105 bis 107) und<br />
erschwert es, die oft sehr unterschiedliche Raumaufteilung<br />
und die Tatsache zu berücksichtigen, daß<br />
einzelne Räume, bei <strong>de</strong>nen nur eine gelegentliche<br />
Reinigung notwendig ist, z. B. Aktenräume, von <strong>de</strong>r<br />
regelmäßigen täglichen Reinigung auszuschließen<br />
sind.<br />
Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat gebeten, bei einem<br />
Neuabschluß <strong>de</strong>r Verträge die Berechnung entsprechend<br />
zu än<strong>de</strong>rn.<br />
78. Im Bereich eines Hauptzollamts hat <strong>de</strong>r mit <strong>de</strong>r<br />
Fußbo<strong>de</strong>nreinigung beauftragte Unternehmer für<br />
alle Dienststellen <strong>de</strong>n gleichen monatlichen Quadratmetersatz<br />
erhalten, obwohl es sich um Dienststellen<br />
mit unterschiedlicher Arbeitszeit, nämlich mit fünf<br />
und sechs Arbeitstagen in <strong>de</strong>r Woche, han<strong>de</strong>lte. Das<br />
Hauptzollamt hat das damit begrün<strong>de</strong>t, daß nach<br />
Einführung <strong>de</strong>r Fünftagewoche die bisher an <strong>de</strong>n<br />
Samstagen geleisteten Stun<strong>de</strong>n jetzt an <strong>de</strong>n an<strong>de</strong>ren<br />
Wochentagen mehr geleistet wür<strong>de</strong>n. Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof<br />
hat dieser Begründung nicht folgen<br />
können, da <strong>de</strong>r Aufwand für die Reinigung eines<br />
Gebäu<strong>de</strong>s, in <strong>de</strong>m nur an fünf Wochentagen gearbeitet<br />
wird, naturgemäß geringer ist als bei einer<br />
Arbeitszeit von sechs Tagen. Dem wird im übrigen<br />
bei an<strong>de</strong>ren Verwaltungen seit langem Rechnung<br />
getragen.<br />
79. Die geprüften Dienststellen haben die Beanstandungen<br />
<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srechnungshofes anerkannt<br />
und inzwischen für Abhilfe gesorgt. Durch Neuausschreibungen<br />
und Anwendung <strong>de</strong>r Innenmaße konnten<br />
die Aufwendungen für die Fußbo<strong>de</strong>n- und<br />
Fensterreinigung beim Ministerium und bei fünf<br />
Hauptzollämtern um jährlich rund 250 000 DM gesenkt<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat darüber hinaus <strong>de</strong>n<br />
Bun<strong>de</strong>sminister <strong>de</strong>r Finanzen gebeten, die Beanstan<br />
dungen allen Dienststellen seines Geschäftsbereichs<br />
zur Kenntnis zu bringen und das zur Abstellung Erfor<strong>de</strong>rliche<br />
zu veranlassen.<br />
Bun<strong>de</strong>sminister für Ernährung, Landwirtschaft<br />
und Forsten<br />
(Einzelplan 10)<br />
Allgemeine Bewilligungen<br />
(Kapitel 10 02)<br />
Zuschüsse zur Durchführung von Qualitätskontrollen<br />
und zur För<strong>de</strong>rung von Han<strong>de</strong>lsklassen<br />
(Titel 621 für die Rechnungsjahre 1964 bis 1966)<br />
80. Zur För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Absatzes von Obst, Gemüse<br />
und Kartoffeln gewährt <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sminister <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn<br />
seit <strong>de</strong>m Rechnungsjahr 1956 Zuschüsse zur<br />
Durchführung von freiwilligen Qualitätskontrollen.<br />
Seit <strong>de</strong>m Rechnungsjahr 1959 hat er in seine Beson<strong>de</strong>ren<br />
Bewilligungsbedingungen aufgenommen, daß<br />
die Qualitätskontrolle durch Erhebung von Gebühren<br />
allmählich zu einer sich selbst tragen<strong>de</strong>n Einrichtung<br />
umzugestalten ist. Seit 1966 hat <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sminister<br />
nur noch vorgesehen, daß eine möglichst<br />
weitgehen<strong>de</strong> Deckung <strong>de</strong>r Kosten <strong>de</strong>r Qualitätskontrolle<br />
durch Gebühren anzustreben ist. Die Gebührenfestsetzung<br />
hat er <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn überlassen. Das<br />
hat zu unterschiedlichen Gebühren und dazu geführt,<br />
daß im Rechnungsjahr 1965 das Gebührenaufkommen,<br />
das etwa 400 000 DM betrug, im Bun<strong>de</strong>sdurchschnitt<br />
noch unter 10 v. H. <strong>de</strong>r Gesamtkosten <strong>de</strong>r<br />
freiwilligen Qualitätskontrolle lag. Es hat sich seit<strong>de</strong>m<br />
nicht wesentlich geän<strong>de</strong>rt. Damit ist die Qualitätskontrolle<br />
nach mehrjähriger Laufzeit <strong>de</strong>r För<strong>de</strong>rungsmaßnahme<br />
von <strong>de</strong>m Ziel einer sich selbst tragen<strong>de</strong>n<br />
Einrichtung weit entfernt.<br />
Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>sministerium<br />
seit Anfang 1965 wie<strong>de</strong>rholt empfohlen, <strong>de</strong>n<br />
Län<strong>de</strong>rn künftig die Deckung eines größeren Teiles<br />
dur Kosten durch Gebühren zur Auflage zu machen.<br />
Im Interesse einer einheitlichen För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r<br />
Qualitätskontrolle aus Bun<strong>de</strong>smitteln im gesamten<br />
Bun<strong>de</strong>sgebiet hat er angeregt, einen bestimmten<br />
Vomhun<strong>de</strong>ratsatz festzulegen, bis zu <strong>de</strong>m sich <strong>de</strong>r<br />
Bund an <strong>de</strong>n Kosten beteiligen wird, und diesen Satz<br />
von Jahr zu Jahr zu ermäßigen, bis das Ziel einer<br />
sich selbst o<strong>de</strong>r zumin<strong>de</strong>st überwiegend selbst<br />
tragen<strong>de</strong>n Einrichtung erreicht ist.<br />
81. Das Bun<strong>de</strong>sministerium ist dieser Anregung<br />
bisher nicht gefolgt. Es hat eingewen<strong>de</strong>t, die Entwicklung<br />
einer einheitlichen Gebührenregelung bei<br />
<strong>de</strong>r Qualitätskontrolle sei in <strong>de</strong>n Jahren 1966 und<br />
1967 dadurch stark verzögert wor<strong>de</strong>n, daß die Obst-,<br />
Gemüse- und Kartoffelwirtschaft unter anhalten<strong>de</strong>n<br />
Preiszusammenbrüchen zu lei<strong>de</strong>n gehabt habe, von<br />
<strong>de</strong>nen beson<strong>de</strong>rs die Erzeuger betroffen gewesen<br />
seien. Bei dieser Sachlage habe die Gefahr bestan<strong>de</strong>n,<br />
daß durch Gebührenerhöhungen die Inanspruchnahme<br />
<strong>de</strong>r freiwilligen Qualitätskontrolle erheblich<br />
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