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Deutscher Bundestag 5. Wahlperiode Drucksache V ... - bundestag.de

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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong> <strong>Drucksache</strong> V/4066<br />

<strong>de</strong>n. Öffentliche Ausschreibungen haben nicht stattgefun<strong>de</strong>n.<br />

Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hält die freihändige<br />

Vergabe nicht für zulässig und hat in allen Fällen<br />

eine öffentliche o<strong>de</strong>r beschränkte Ausschreibung<br />

unter Beachtung <strong>de</strong>r Bestimmungen <strong>de</strong>r Verdingungsordnung<br />

für Leistungen gefor<strong>de</strong>rt.<br />

Des öfteren ist verabsäumt wor<strong>de</strong>n, die Ausschreibung<br />

nach Ablauf einer gewissen Zeit zu wie<strong>de</strong>rholen.<br />

Die Tatsache, daß eine Firma bisher zur Zufrie<strong>de</strong>nheit<br />

<strong>de</strong>s Auftraggebers gearbeitet hat, sollte<br />

kein Grund sein, ihr für unbegrenzte Zeit unter Verzicht<br />

auf <strong>de</strong>n Wettbewerb eine Art Monopolstellung<br />

einzuräumen. Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat daher<br />

empfohlen, in angemessenen Zeitabstän<strong>de</strong>n erneute<br />

Ausschreibungen durchzuführen.<br />

In zahlreichen Fällen sind als Grundlage <strong>de</strong>r Berechnung<br />

<strong>de</strong>s Entgelts für die Fußbo<strong>de</strong>nreinigung die<br />

reinen Außenmaße <strong>de</strong>r Gebäu<strong>de</strong> vereinbart wor<strong>de</strong>n.<br />

In an<strong>de</strong>ren Fällen bil<strong>de</strong>te ein abgewan<strong>de</strong>ltes Außenmaß,<br />

nämlich Gebäu<strong>de</strong>außenmaß abzüglich Stärke<br />

<strong>de</strong>r Außenwän<strong>de</strong>, die Berechnungsgrundlage.<br />

Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hält die Berechnung nach<br />

<strong>de</strong>n Außenmaßen nicht für gerechtfertigt. Sie kann<br />

zu überhöhten Ausgaben führen (vgl. Denkschrift<br />

vom 22. Dezember 1965 unter Nr. 105 bis 107) und<br />

erschwert es, die oft sehr unterschiedliche Raumaufteilung<br />

und die Tatsache zu berücksichtigen, daß<br />

einzelne Räume, bei <strong>de</strong>nen nur eine gelegentliche<br />

Reinigung notwendig ist, z. B. Aktenräume, von <strong>de</strong>r<br />

regelmäßigen täglichen Reinigung auszuschließen<br />

sind.<br />

Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat gebeten, bei einem<br />

Neuabschluß <strong>de</strong>r Verträge die Berechnung entsprechend<br />

zu än<strong>de</strong>rn.<br />

78. Im Bereich eines Hauptzollamts hat <strong>de</strong>r mit <strong>de</strong>r<br />

Fußbo<strong>de</strong>nreinigung beauftragte Unternehmer für<br />

alle Dienststellen <strong>de</strong>n gleichen monatlichen Quadratmetersatz<br />

erhalten, obwohl es sich um Dienststellen<br />

mit unterschiedlicher Arbeitszeit, nämlich mit fünf<br />

und sechs Arbeitstagen in <strong>de</strong>r Woche, han<strong>de</strong>lte. Das<br />

Hauptzollamt hat das damit begrün<strong>de</strong>t, daß nach<br />

Einführung <strong>de</strong>r Fünftagewoche die bisher an <strong>de</strong>n<br />

Samstagen geleisteten Stun<strong>de</strong>n jetzt an <strong>de</strong>n an<strong>de</strong>ren<br />

Wochentagen mehr geleistet wür<strong>de</strong>n. Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof<br />

hat dieser Begründung nicht folgen<br />

können, da <strong>de</strong>r Aufwand für die Reinigung eines<br />

Gebäu<strong>de</strong>s, in <strong>de</strong>m nur an fünf Wochentagen gearbeitet<br />

wird, naturgemäß geringer ist als bei einer<br />

Arbeitszeit von sechs Tagen. Dem wird im übrigen<br />

bei an<strong>de</strong>ren Verwaltungen seit langem Rechnung<br />

getragen.<br />

79. Die geprüften Dienststellen haben die Beanstandungen<br />

<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srechnungshofes anerkannt<br />

und inzwischen für Abhilfe gesorgt. Durch Neuausschreibungen<br />

und Anwendung <strong>de</strong>r Innenmaße konnten<br />

die Aufwendungen für die Fußbo<strong>de</strong>n- und<br />

Fensterreinigung beim Ministerium und bei fünf<br />

Hauptzollämtern um jährlich rund 250 000 DM gesenkt<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat darüber hinaus <strong>de</strong>n<br />

Bun<strong>de</strong>sminister <strong>de</strong>r Finanzen gebeten, die Beanstan<br />

dungen allen Dienststellen seines Geschäftsbereichs<br />

zur Kenntnis zu bringen und das zur Abstellung Erfor<strong>de</strong>rliche<br />

zu veranlassen.<br />

Bun<strong>de</strong>sminister für Ernährung, Landwirtschaft<br />

und Forsten<br />

(Einzelplan 10)<br />

Allgemeine Bewilligungen<br />

(Kapitel 10 02)<br />

Zuschüsse zur Durchführung von Qualitätskontrollen<br />

und zur För<strong>de</strong>rung von Han<strong>de</strong>lsklassen<br />

(Titel 621 für die Rechnungsjahre 1964 bis 1966)<br />

80. Zur För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Absatzes von Obst, Gemüse<br />

und Kartoffeln gewährt <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sminister <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn<br />

seit <strong>de</strong>m Rechnungsjahr 1956 Zuschüsse zur<br />

Durchführung von freiwilligen Qualitätskontrollen.<br />

Seit <strong>de</strong>m Rechnungsjahr 1959 hat er in seine Beson<strong>de</strong>ren<br />

Bewilligungsbedingungen aufgenommen, daß<br />

die Qualitätskontrolle durch Erhebung von Gebühren<br />

allmählich zu einer sich selbst tragen<strong>de</strong>n Einrichtung<br />

umzugestalten ist. Seit 1966 hat <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sminister<br />

nur noch vorgesehen, daß eine möglichst<br />

weitgehen<strong>de</strong> Deckung <strong>de</strong>r Kosten <strong>de</strong>r Qualitätskontrolle<br />

durch Gebühren anzustreben ist. Die Gebührenfestsetzung<br />

hat er <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn überlassen. Das<br />

hat zu unterschiedlichen Gebühren und dazu geführt,<br />

daß im Rechnungsjahr 1965 das Gebührenaufkommen,<br />

das etwa 400 000 DM betrug, im Bun<strong>de</strong>sdurchschnitt<br />

noch unter 10 v. H. <strong>de</strong>r Gesamtkosten <strong>de</strong>r<br />

freiwilligen Qualitätskontrolle lag. Es hat sich seit<strong>de</strong>m<br />

nicht wesentlich geän<strong>de</strong>rt. Damit ist die Qualitätskontrolle<br />

nach mehrjähriger Laufzeit <strong>de</strong>r För<strong>de</strong>rungsmaßnahme<br />

von <strong>de</strong>m Ziel einer sich selbst tragen<strong>de</strong>n<br />

Einrichtung weit entfernt.<br />

Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>sministerium<br />

seit Anfang 1965 wie<strong>de</strong>rholt empfohlen, <strong>de</strong>n<br />

Län<strong>de</strong>rn künftig die Deckung eines größeren Teiles<br />

dur Kosten durch Gebühren zur Auflage zu machen.<br />

Im Interesse einer einheitlichen För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r<br />

Qualitätskontrolle aus Bun<strong>de</strong>smitteln im gesamten<br />

Bun<strong>de</strong>sgebiet hat er angeregt, einen bestimmten<br />

Vomhun<strong>de</strong>ratsatz festzulegen, bis zu <strong>de</strong>m sich <strong>de</strong>r<br />

Bund an <strong>de</strong>n Kosten beteiligen wird, und diesen Satz<br />

von Jahr zu Jahr zu ermäßigen, bis das Ziel einer<br />

sich selbst o<strong>de</strong>r zumin<strong>de</strong>st überwiegend selbst<br />

tragen<strong>de</strong>n Einrichtung erreicht ist.<br />

81. Das Bun<strong>de</strong>sministerium ist dieser Anregung<br />

bisher nicht gefolgt. Es hat eingewen<strong>de</strong>t, die Entwicklung<br />

einer einheitlichen Gebührenregelung bei<br />

<strong>de</strong>r Qualitätskontrolle sei in <strong>de</strong>n Jahren 1966 und<br />

1967 dadurch stark verzögert wor<strong>de</strong>n, daß die Obst-,<br />

Gemüse- und Kartoffelwirtschaft unter anhalten<strong>de</strong>n<br />

Preiszusammenbrüchen zu lei<strong>de</strong>n gehabt habe, von<br />

<strong>de</strong>nen beson<strong>de</strong>rs die Erzeuger betroffen gewesen<br />

seien. Bei dieser Sachlage habe die Gefahr bestan<strong>de</strong>n,<br />

daß durch Gebührenerhöhungen die Inanspruchnahme<br />

<strong>de</strong>r freiwilligen Qualitätskontrolle erheblich<br />

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