Deutscher Bundestag 5. Wahlperiode Drucksache V ... - bundestag.de
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<strong>Drucksache</strong> V/4066<br />
<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong><br />
Bun<strong>de</strong>sminister <strong>de</strong>s Innern<br />
(Einzelplan 06)<br />
Allgemeine Bewilligungen<br />
(Kapitel 06 02)<br />
Zuschüsse auf <strong>de</strong>m Gebiete <strong>de</strong>s Bildungswesens<br />
— Stu<strong>de</strong>ntenför<strong>de</strong>rung —<br />
(Titel 657 a für verschie<strong>de</strong>ne Rechnungsjahre)<br />
6<strong>5.</strong> Der Bun<strong>de</strong>sminister hat mit einem Teil <strong>de</strong>r<br />
Aufgaben, die im Rahmen <strong>de</strong>r Stu<strong>de</strong>ntenför<strong>de</strong>rung<br />
anfallen, insbeson<strong>de</strong>re mit <strong>de</strong>m Einzug <strong>de</strong>r Tilgungsraten<br />
für gewährte Studiendarlehen, mit <strong>de</strong>r Verrechnung<br />
von För<strong>de</strong>rungsbeträgen, mit Leistungen<br />
nach <strong>de</strong>m Lastenausgleichsgesetz und <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>sversorgungsgesetz<br />
und — in <strong>de</strong>r Vergangenheit —<br />
mit <strong>de</strong>r Zuteilung <strong>de</strong>r För<strong>de</strong>rungsmittel an die örtlichen<br />
Stu<strong>de</strong>ntenwerke, einen eingetragenen Verein<br />
betraut.<br />
Die Rechnungsprüfung hat in großem Umfange Mängel<br />
<strong>de</strong>r schon unter Nr. 8 bis 21 geschil<strong>de</strong>rten Art<br />
ergeben, die offensichtlich dadurch verursacht wor<strong>de</strong>n<br />
waren, daß das Bun<strong>de</strong>sministerium <strong>de</strong>n Verein<br />
nicht hinreichend überwacht und die Vorgänge oft<br />
schleppend bearbeitet hat.<br />
66. Das Bun<strong>de</strong>sministerium hat es hingenommen,<br />
daß <strong>de</strong>r Verein die Verwendung <strong>de</strong>r für die Stu<strong>de</strong>ntenför<strong>de</strong>rung<br />
und zur Deckung <strong>de</strong>r Verwaltungskosten<br />
gewährten Zuwendungen nicht in <strong>de</strong>r durch die<br />
Allgemeinen Bewilligungsbedingungen vorgesehene<br />
Frist von zwei Monaten, son<strong>de</strong>rn in <strong>de</strong>r Regel erst<br />
im November <strong>de</strong>s darauffolgen<strong>de</strong>n Jahres nachgewiesen<br />
hat.<br />
67. Bis En<strong>de</strong> 1964 zahlte das Bun<strong>de</strong>sministerium<br />
die für die Stu<strong>de</strong>ntenför<strong>de</strong>rung bestimmten Beträge<br />
in <strong>de</strong>r Weise aus, daß es sie auf Abruf <strong>de</strong>m Zuwendungsempfänger<br />
zuleitete, <strong>de</strong>r sie auf die einzelnen<br />
Stu<strong>de</strong>ntenwerke <strong>de</strong>r Hochschulen verteilte.<br />
Die am Schluß <strong>de</strong>r Rechnungsjahre verbliebenen<br />
Restbeträge überwies <strong>de</strong>r Zuwendungsempfänger<br />
mit erheblicher Verspätung an die Bun<strong>de</strong>shauptkasse<br />
zurück. So sind die Restbeträge <strong>de</strong>s Rechnungsjahres<br />
1962 in Höhe von rund 2 500 000 DM<br />
erst am 12. November 1963, die <strong>de</strong>s Rechnungsjahres<br />
1963 in Höhe von rund 1 800 000 DM erst am<br />
17. Juli 1964 und die <strong>de</strong>s Rechnungsjahres 1964 in<br />
Höhe von rund 1 600 000 DM sogar erst nach mehr<br />
als 18 Monaten, nämlich am 18. Juli 1966, zurückgezahlt<br />
wor<strong>de</strong>n. Seit <strong>de</strong>m 1. Januar 1965 wer<strong>de</strong>n die<br />
För<strong>de</strong>rungsbeträge nicht mehr an <strong>de</strong>n Zuwendungsempfänger,<br />
son<strong>de</strong>rn an die für die Hochschulen zuständigen<br />
obersten Lan<strong>de</strong>sbehör<strong>de</strong>n gezahlt.<br />
Auch die laufend in erheblichem Umfange eingehen<strong>de</strong>n<br />
Tilgungsbeträge aus <strong>de</strong>n <strong>de</strong>n Stu<strong>de</strong>nten gewährten<br />
Darlehen führte <strong>de</strong>r Zuwendungsempfänger mit<br />
erheblicher Verzögerung an die Bun<strong>de</strong>shauptkasse<br />
ab. So stan<strong>de</strong>n auf einem Konto <strong>de</strong>s Zuwendungsempfängers,<br />
auf <strong>de</strong>m vereinnahmte Tilgungsraten<br />
gebucht wur<strong>de</strong>n, in <strong>de</strong>n von <strong>de</strong>r Prüfung erfaßten<br />
Jahren jeweils En<strong>de</strong> November 1963 rund 2 950 000<br />
DM, 1964 rund 3 250 000 DM und 1965 rund 7 150 000<br />
DM. Ein weiteres Darlehenstilgungskonto wies En<strong>de</strong><br />
November 1964 einen Bestand von rund 990 000 DM<br />
und En<strong>de</strong> November 1965 einen Bestand von rund<br />
1 870 000 DM aus. In <strong>de</strong>n ersten 11 Monaten <strong>de</strong>s<br />
Jahres 1964 und während <strong>de</strong>s ganzen Jahres 1965<br />
sind von diesem Konto überhaupt keine Beträge an<br />
die Bun<strong>de</strong>shauptkasse abgeführt wor<strong>de</strong>n.<br />
Soweit Studieren<strong>de</strong> Anspruch auf Ausbildungshilfe<br />
o<strong>de</strong>r Erziehungsbeihilfe nach <strong>de</strong>m Lastenausgleichsgesetz<br />
o<strong>de</strong>r nach <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>sversorgungsgesetz<br />
haben, erhalten sie bis zur Entscheidung über ihre<br />
darauf gerichteten Anträge gegebenenfalls Stipendien<br />
im Rahmen <strong>de</strong>s Honnefer Mo<strong>de</strong>lls. Damit eine<br />
Doppelför<strong>de</strong>rung vermie<strong>de</strong>n wird, haben die Studieren<strong>de</strong>n<br />
ihre Ansprüche gegen die Ausgleichsämter<br />
o<strong>de</strong>r gegen die Träger <strong>de</strong>r Kriegsopferfürsorge bis<br />
zur Höhe <strong>de</strong>r Stipendien an <strong>de</strong>n Zuwendungsempfänger<br />
abzutreten.<br />
Die auf Grund <strong>de</strong>r Abtretungen von <strong>de</strong>n zuständigen<br />
Ämtern eingehen<strong>de</strong>n Beträge führte <strong>de</strong>r Zuwendungsempfänger<br />
ebenfalls nicht rechtzeitig an die<br />
Bun<strong>de</strong>shauptkasse ab. Auf <strong>de</strong>n entsprechen<strong>de</strong>n Konten<br />
befan<strong>de</strong>n sich in <strong>de</strong>n Jahren 1962 bis 1964 Guthaben<br />
zwischen 2 und 3 Millionen DM.<br />
In welchem Umfange <strong>de</strong>r Zuwendungsempfänger die<br />
<strong>de</strong>m Bund zustehen<strong>de</strong>n Gel<strong>de</strong>r zurückbehalten hat,<br />
zeigt auch eine Übersicht über seine Bankguthaben,<br />
in <strong>de</strong>nen nur geringe Eigenmittel enthalten waren.<br />
Die Summe aller Guthaben betrug am<br />
30. 10. 1962 rund 10 400 000 DM,<br />
30. 10. 1963 rund 8 700 000 DM,<br />
31. <strong>5.</strong> 1964 rund 7 200 000 DM,<br />
31. 12. 1964 rund 6 480 000 DM,<br />
30. 11. 1965 rund 12 500 000 DM.<br />
Allein das Guthaben auf einem im März 1962 neu<br />
errichteten Konto wuchs bis zum 31. Dezember 1962<br />
auf 4 700 000 DM an, ehe <strong>de</strong>r erste Betrag in Höhe<br />
von rund 3 200 000 DM abgebucht wur<strong>de</strong>; im Jahre<br />
1963 stieg das Guthaben bei 146 Einnahmebuchungen<br />
und 8 Ausgabebuchungen bis zum November<br />
wie<strong>de</strong>r auf über 5 000 000 DM an.<br />
Das Bun<strong>de</strong>sministerium hat es unterlassen, <strong>de</strong>n Zuwendungsempfänger<br />
zur rechtzeitigen Rückzahlung<br />
<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Bund zustehen<strong>de</strong>n Gel<strong>de</strong>r anzuhalten, obwohl<br />
aus <strong>de</strong>n vorgelegten Verwendungsnachweisen<br />
erkennbar war, daß erhebliche Beträge zurückgehalten<br />
wur<strong>de</strong>n. Außer<strong>de</strong>m war <strong>de</strong>m Ministerium auf<br />
Grund <strong>de</strong>r Erfahrungen aus früheren Jahren bekannt,<br />
daß <strong>de</strong>r Zuwendungsempfänger die Gel<strong>de</strong>r<br />
mit erheblicher Verspätung abführte. Auf diesen<br />
Mißstand war es bereits am 20. September 1962 vom<br />
Bun<strong>de</strong>srechnungshof hingewiesen wor<strong>de</strong>n. Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof<br />
hatte gebeten, dafür zu sorgen, daß<br />
die nicht verbrauchten Beträge unverzüglich nach<br />
En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Rechnungsjahres und die eingehen<strong>de</strong>n<br />
Tilgungs- und Erstattungsbeträge nach Möglichkeit<br />
monatlich, min<strong>de</strong>stens jedoch vierteljährlich abgeführt<br />
wür<strong>de</strong>n. Das Bun<strong>de</strong>sministerium hat zwar <strong>de</strong>n