Deutscher Bundestag 5. Wahlperiode Drucksache V ... - bundestag.de
Deutscher Bundestag 5. Wahlperiode Drucksache V ... - bundestag.de
Deutscher Bundestag 5. Wahlperiode Drucksache V ... - bundestag.de
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong> <strong>Drucksache</strong> V/4066<br />
ständig steigen<strong>de</strong>m Umfang Mittel bewilligt wor<strong>de</strong>n.<br />
En<strong>de</strong> 1967 waren annähernd 400 Angehörige<br />
dieses Personenkreises im Ausland tätig.<br />
Entsprechend einem Antrage <strong>de</strong>s Auswärtigen Ausschusses<br />
hat <strong>de</strong>r Deutsche <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> die Bun<strong>de</strong>sregierung<br />
in seiner Sitzung am 28. Juni 1967 ersucht,<br />
<strong>de</strong>n Austausch von wissenschaftlichen Lehrkräften<br />
zu einem Schwerpunkte <strong>de</strong>r auswärtigen Kulturpolitik<br />
zu machen und die Besoldung von längerfristig<br />
in das Ausland entsandten Fachkräften so zu regeln,<br />
daß <strong>de</strong>n beson<strong>de</strong>ren Bedingungen <strong>de</strong>r Kulturarbeit<br />
im Ausland Rechnung getragen wird. Hierzu<br />
hat <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sminister <strong>de</strong>s Auswärtigen in seinem<br />
Bericht vom 30. November 1967 ausgeführt, daß<br />
die Lehrer an Auslandsschulen 60 v.H. <strong>de</strong>r Auslandszulage<br />
erhielten, daß die Besoldung <strong>de</strong>r Angehörigen<br />
<strong>de</strong>r <strong>de</strong>utschen Kulturinstitute in Anlehnung<br />
an diese Grundsatzregelung neu geordnet wer<strong>de</strong><br />
und daß die entsandten Wissenschaftler und Hochschuldozenten<br />
entsprechen<strong>de</strong> Besoldung erhielten<br />
(<strong>Drucksache</strong> V/2344 S. 4 Abs. III). Eine abschließen<strong>de</strong><br />
Regelung für die Wissenschaftler und Hochschuldozenten<br />
ist bisher nicht getroffen wor<strong>de</strong>n. Der Entwurf<br />
von Richtlinien, <strong>de</strong>n das Auswärtige Amt bereits<br />
Anfang 1965 <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>sminister <strong>de</strong>r Finanzen<br />
zugeleitet hatte, ist inzwischen unter Beteiligung<br />
<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sministers <strong>de</strong>s Innern geän<strong>de</strong>rt und ergänzt<br />
wor<strong>de</strong>n. Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat seit<br />
Herbst 1965 auf Grund <strong>de</strong>r bei <strong>de</strong>r Rechnungsprüfung<br />
getroffenen Feststellungen Vorschläge gemacht<br />
und wie<strong>de</strong>rholt gebeten, um eine möglichst baldige<br />
Verabschiedung <strong>de</strong>r Richtlinien bemüht zu sein. Im<br />
Oktober 1968 hat das Auswärtige Amt in<strong>de</strong>ssen mitgeteilt,<br />
<strong>de</strong>r überarbeitete Entwurf <strong>de</strong>r Richtlinien sei<br />
nochmals verschie<strong>de</strong>nen Referaten zur Stellungnahme<br />
zugeleitet wor<strong>de</strong>n. Außer<strong>de</strong>m sei beabsichtigt,<br />
für die Lektoren beson<strong>de</strong>re Richtlinien zu erlassen;<br />
Grün<strong>de</strong> hierfür hat das Auswärtige Amt<br />
nicht angegeben. Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hält weitere<br />
Verzögerungen nicht für vertretbar.<br />
62. Neben <strong>de</strong>r Besoldung kommt es auch darauf<br />
an, daß für die aus <strong>de</strong>m Lan<strong>de</strong>sdienst während <strong>de</strong>r<br />
Tätigkeit im Ausland ohne Dienstbezüge beurlaubten<br />
Lan<strong>de</strong>sbeamten an<strong>de</strong>re beamtenrechtliche Fragen<br />
zufrie<strong>de</strong>nstellend geregelt wer<strong>de</strong>n. Die Kultusministerkonferenz<br />
hat im Juni 1966 einen Beschluß<br />
gefaßt, nach <strong>de</strong>m sie bereit ist, auf einige für junge<br />
Nachwuchswissenschaftler (Dozenten) wichtige Regelungen<br />
hinzuwirken (GMBl. 1966 S. 510). Dieser Beschluß<br />
erstreckt sich jedoch nur auf einen Teil <strong>de</strong>r<br />
im Ausland tätigen Wissenschaftler und erfaßt nicht<br />
alle beamtenrechtlichen Fragen. Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof<br />
hat das Auswärtige Amt bereits im Herbst<br />
1965 an die Vereinbarung <strong>de</strong>r Kultusministerkonferenz<br />
vom 4. Februar 1965 über die rechtliche Behandlung<br />
<strong>de</strong>r Auslandslehrer erinnert (GMBl. S. 72).<br />
Durch diese ist festgelegt wor<strong>de</strong>n, daß Planstellen<br />
offengehalten wer<strong>de</strong>n, daß keine Nachteile bei <strong>de</strong>r<br />
Anstellung und bei Beför<strong>de</strong>rungen erwachsen dürfen,<br />
daß die Zeit <strong>de</strong>r Beurlaubung aus <strong>de</strong>m Lan<strong>de</strong>sdienst<br />
sowohl auf das Besoldungsdienstalter als<br />
auch — ggf. erhöht — auf die ruhegehaltfähige<br />
Dienstzeit angerechnet wird und daß die lan<strong>de</strong>srechtlichen<br />
Bestimmungen über die Unfallfürsorge<br />
angewen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n. Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hält<br />
es für geboten, daß sich das Auswärtige Amt um<br />
eine alsbaldige entsprechen<strong>de</strong> Vereinbarung für die<br />
im Ausland langfristig tätigen <strong>de</strong>utschen Wissenschaftler<br />
und Lektoren bemüht. Das Auswärtige<br />
Amt will jedoch zunächst <strong>de</strong>n Erlaß <strong>de</strong>r bereits erwähnten<br />
Richtlinien abwarten. Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof<br />
hält dieses Abwarten nicht für erfor<strong>de</strong>rlich.<br />
Vorzeitige Auszahlung<br />
63. Einem institutionell geför<strong>de</strong>rten, auf kulturpolitischem<br />
Gebiet tätigen Verein hat das Auswärtige<br />
Amt in <strong>de</strong>n Jahren 1964 und 1965 25 v. H.<br />
und 18 v. H. <strong>de</strong>r jährlichen Zuwendungen von rund<br />
7,1 und 8,3 Millionen DM noch in <strong>de</strong>n Monaten<br />
November und Dezember bewilligt, ohne sich davon<br />
zu überzeugen, daß die Voraussetzungen für die<br />
Zuwendungen im ablaufen<strong>de</strong>n Jahr noch gegeben<br />
waren. Der Verein hat sich anscheinend für befugt<br />
gehalten, sämtliche bewilligten Beträge im Abrufverfahren<br />
in Anspruch zu nehmen. Er hat in erheblichem<br />
Umfang Zahlungen vor <strong>de</strong>r Fälligkeit geleistet.<br />
Seine Lieferanten haben auf seine Veranlassung<br />
Rechnungen über Lieferungen ausgestellt, die<br />
noch nicht vollständig ausgeführt wor<strong>de</strong>n waren.<br />
Der Verein hat diese Rechnungen alsdann mit <strong>de</strong>m<br />
Vermerk „Sachlich richtig" versehen und bezahlt.<br />
Allein im Dezember 1965 sind 30 solcher Fälle mit<br />
einem Gesamtbetrag von rund 0,5 Millionen DM<br />
vorgekommen.<br />
64. Das Verfahren <strong>de</strong>s Auswärtigen Amtes war<br />
nicht sachgerecht. Vor allem hätte erkannt wer<strong>de</strong>n<br />
müssen, daß vom Zuwendungsempfänger etwa noch<br />
durchzuführen<strong>de</strong> Maßnahmen nicht mehr genügend<br />
vorbereitet wer<strong>de</strong>n konnten. Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof<br />
hat das Auswärtige Amt hierauf insbeson<strong>de</strong>re<br />
<strong>de</strong>swegen hingewiesen, weil er ähnliche Beanstandungen<br />
bereits bei <strong>de</strong>r Prüfung <strong>de</strong>r diesem Verein<br />
im Rechnungsjahr 1959 bewilligten Zuwendungen<br />
erhoben und weil das Auswärtige Amt darauf erklärt<br />
hatte, es wer<strong>de</strong> in Zukunft nur noch Zahlungen<br />
leisten, wenn sichergestellt sei, daß die Mittel<br />
nach Vorliegen <strong>de</strong>r Voraussetzungen ohne Verzug<br />
verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n können.<br />
Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat das Auswärtige Amt<br />
aufgefor<strong>de</strong>rt, nunmehr sicherzustellen, daß künftig<br />
unter keinen Umstän<strong>de</strong>n „pro-forma-Rechnungen"<br />
als richtig bescheinigt und bezahlt wer<strong>de</strong>n.<br />
Nach <strong>de</strong>m Bericht <strong>de</strong>r beteiligten Prüfungsgesellschaft<br />
sind bei <strong>de</strong>m Verein auch im Jahre 1966 Zahlungen<br />
vor <strong>de</strong>r Fälligkeit geleistet wor<strong>de</strong>n. Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof<br />
hat das Auswärtige Amt gebeten,<br />
eine verwaltungsmäßige Prüfung am Sitz <strong>de</strong>r Geschäftsstelle<br />
<strong>de</strong>s Vereins für die Jahre 1966 und<br />
1967 durchzuführen und dabei insbeson<strong>de</strong>re auf<br />
die hier behan<strong>de</strong>lten Mängel zu achten.