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Deutscher Bundestag 5. Wahlperiode Drucksache V ... - bundestag.de

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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong> <strong>Drucksache</strong> V/4066<br />

ständig steigen<strong>de</strong>m Umfang Mittel bewilligt wor<strong>de</strong>n.<br />

En<strong>de</strong> 1967 waren annähernd 400 Angehörige<br />

dieses Personenkreises im Ausland tätig.<br />

Entsprechend einem Antrage <strong>de</strong>s Auswärtigen Ausschusses<br />

hat <strong>de</strong>r Deutsche <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> die Bun<strong>de</strong>sregierung<br />

in seiner Sitzung am 28. Juni 1967 ersucht,<br />

<strong>de</strong>n Austausch von wissenschaftlichen Lehrkräften<br />

zu einem Schwerpunkte <strong>de</strong>r auswärtigen Kulturpolitik<br />

zu machen und die Besoldung von längerfristig<br />

in das Ausland entsandten Fachkräften so zu regeln,<br />

daß <strong>de</strong>n beson<strong>de</strong>ren Bedingungen <strong>de</strong>r Kulturarbeit<br />

im Ausland Rechnung getragen wird. Hierzu<br />

hat <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sminister <strong>de</strong>s Auswärtigen in seinem<br />

Bericht vom 30. November 1967 ausgeführt, daß<br />

die Lehrer an Auslandsschulen 60 v.H. <strong>de</strong>r Auslandszulage<br />

erhielten, daß die Besoldung <strong>de</strong>r Angehörigen<br />

<strong>de</strong>r <strong>de</strong>utschen Kulturinstitute in Anlehnung<br />

an diese Grundsatzregelung neu geordnet wer<strong>de</strong><br />

und daß die entsandten Wissenschaftler und Hochschuldozenten<br />

entsprechen<strong>de</strong> Besoldung erhielten<br />

(<strong>Drucksache</strong> V/2344 S. 4 Abs. III). Eine abschließen<strong>de</strong><br />

Regelung für die Wissenschaftler und Hochschuldozenten<br />

ist bisher nicht getroffen wor<strong>de</strong>n. Der Entwurf<br />

von Richtlinien, <strong>de</strong>n das Auswärtige Amt bereits<br />

Anfang 1965 <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>sminister <strong>de</strong>r Finanzen<br />

zugeleitet hatte, ist inzwischen unter Beteiligung<br />

<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sministers <strong>de</strong>s Innern geän<strong>de</strong>rt und ergänzt<br />

wor<strong>de</strong>n. Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat seit<br />

Herbst 1965 auf Grund <strong>de</strong>r bei <strong>de</strong>r Rechnungsprüfung<br />

getroffenen Feststellungen Vorschläge gemacht<br />

und wie<strong>de</strong>rholt gebeten, um eine möglichst baldige<br />

Verabschiedung <strong>de</strong>r Richtlinien bemüht zu sein. Im<br />

Oktober 1968 hat das Auswärtige Amt in<strong>de</strong>ssen mitgeteilt,<br />

<strong>de</strong>r überarbeitete Entwurf <strong>de</strong>r Richtlinien sei<br />

nochmals verschie<strong>de</strong>nen Referaten zur Stellungnahme<br />

zugeleitet wor<strong>de</strong>n. Außer<strong>de</strong>m sei beabsichtigt,<br />

für die Lektoren beson<strong>de</strong>re Richtlinien zu erlassen;<br />

Grün<strong>de</strong> hierfür hat das Auswärtige Amt<br />

nicht angegeben. Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hält weitere<br />

Verzögerungen nicht für vertretbar.<br />

62. Neben <strong>de</strong>r Besoldung kommt es auch darauf<br />

an, daß für die aus <strong>de</strong>m Lan<strong>de</strong>sdienst während <strong>de</strong>r<br />

Tätigkeit im Ausland ohne Dienstbezüge beurlaubten<br />

Lan<strong>de</strong>sbeamten an<strong>de</strong>re beamtenrechtliche Fragen<br />

zufrie<strong>de</strong>nstellend geregelt wer<strong>de</strong>n. Die Kultusministerkonferenz<br />

hat im Juni 1966 einen Beschluß<br />

gefaßt, nach <strong>de</strong>m sie bereit ist, auf einige für junge<br />

Nachwuchswissenschaftler (Dozenten) wichtige Regelungen<br />

hinzuwirken (GMBl. 1966 S. 510). Dieser Beschluß<br />

erstreckt sich jedoch nur auf einen Teil <strong>de</strong>r<br />

im Ausland tätigen Wissenschaftler und erfaßt nicht<br />

alle beamtenrechtlichen Fragen. Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof<br />

hat das Auswärtige Amt bereits im Herbst<br />

1965 an die Vereinbarung <strong>de</strong>r Kultusministerkonferenz<br />

vom 4. Februar 1965 über die rechtliche Behandlung<br />

<strong>de</strong>r Auslandslehrer erinnert (GMBl. S. 72).<br />

Durch diese ist festgelegt wor<strong>de</strong>n, daß Planstellen<br />

offengehalten wer<strong>de</strong>n, daß keine Nachteile bei <strong>de</strong>r<br />

Anstellung und bei Beför<strong>de</strong>rungen erwachsen dürfen,<br />

daß die Zeit <strong>de</strong>r Beurlaubung aus <strong>de</strong>m Lan<strong>de</strong>sdienst<br />

sowohl auf das Besoldungsdienstalter als<br />

auch — ggf. erhöht — auf die ruhegehaltfähige<br />

Dienstzeit angerechnet wird und daß die lan<strong>de</strong>srechtlichen<br />

Bestimmungen über die Unfallfürsorge<br />

angewen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n. Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hält<br />

es für geboten, daß sich das Auswärtige Amt um<br />

eine alsbaldige entsprechen<strong>de</strong> Vereinbarung für die<br />

im Ausland langfristig tätigen <strong>de</strong>utschen Wissenschaftler<br />

und Lektoren bemüht. Das Auswärtige<br />

Amt will jedoch zunächst <strong>de</strong>n Erlaß <strong>de</strong>r bereits erwähnten<br />

Richtlinien abwarten. Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof<br />

hält dieses Abwarten nicht für erfor<strong>de</strong>rlich.<br />

Vorzeitige Auszahlung<br />

63. Einem institutionell geför<strong>de</strong>rten, auf kulturpolitischem<br />

Gebiet tätigen Verein hat das Auswärtige<br />

Amt in <strong>de</strong>n Jahren 1964 und 1965 25 v. H.<br />

und 18 v. H. <strong>de</strong>r jährlichen Zuwendungen von rund<br />

7,1 und 8,3 Millionen DM noch in <strong>de</strong>n Monaten<br />

November und Dezember bewilligt, ohne sich davon<br />

zu überzeugen, daß die Voraussetzungen für die<br />

Zuwendungen im ablaufen<strong>de</strong>n Jahr noch gegeben<br />

waren. Der Verein hat sich anscheinend für befugt<br />

gehalten, sämtliche bewilligten Beträge im Abrufverfahren<br />

in Anspruch zu nehmen. Er hat in erheblichem<br />

Umfang Zahlungen vor <strong>de</strong>r Fälligkeit geleistet.<br />

Seine Lieferanten haben auf seine Veranlassung<br />

Rechnungen über Lieferungen ausgestellt, die<br />

noch nicht vollständig ausgeführt wor<strong>de</strong>n waren.<br />

Der Verein hat diese Rechnungen alsdann mit <strong>de</strong>m<br />

Vermerk „Sachlich richtig" versehen und bezahlt.<br />

Allein im Dezember 1965 sind 30 solcher Fälle mit<br />

einem Gesamtbetrag von rund 0,5 Millionen DM<br />

vorgekommen.<br />

64. Das Verfahren <strong>de</strong>s Auswärtigen Amtes war<br />

nicht sachgerecht. Vor allem hätte erkannt wer<strong>de</strong>n<br />

müssen, daß vom Zuwendungsempfänger etwa noch<br />

durchzuführen<strong>de</strong> Maßnahmen nicht mehr genügend<br />

vorbereitet wer<strong>de</strong>n konnten. Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof<br />

hat das Auswärtige Amt hierauf insbeson<strong>de</strong>re<br />

<strong>de</strong>swegen hingewiesen, weil er ähnliche Beanstandungen<br />

bereits bei <strong>de</strong>r Prüfung <strong>de</strong>r diesem Verein<br />

im Rechnungsjahr 1959 bewilligten Zuwendungen<br />

erhoben und weil das Auswärtige Amt darauf erklärt<br />

hatte, es wer<strong>de</strong> in Zukunft nur noch Zahlungen<br />

leisten, wenn sichergestellt sei, daß die Mittel<br />

nach Vorliegen <strong>de</strong>r Voraussetzungen ohne Verzug<br />

verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n können.<br />

Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat das Auswärtige Amt<br />

aufgefor<strong>de</strong>rt, nunmehr sicherzustellen, daß künftig<br />

unter keinen Umstän<strong>de</strong>n „pro-forma-Rechnungen"<br />

als richtig bescheinigt und bezahlt wer<strong>de</strong>n.<br />

Nach <strong>de</strong>m Bericht <strong>de</strong>r beteiligten Prüfungsgesellschaft<br />

sind bei <strong>de</strong>m Verein auch im Jahre 1966 Zahlungen<br />

vor <strong>de</strong>r Fälligkeit geleistet wor<strong>de</strong>n. Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof<br />

hat das Auswärtige Amt gebeten,<br />

eine verwaltungsmäßige Prüfung am Sitz <strong>de</strong>r Geschäftsstelle<br />

<strong>de</strong>s Vereins für die Jahre 1966 und<br />

1967 durchzuführen und dabei insbeson<strong>de</strong>re auf<br />

die hier behan<strong>de</strong>lten Mängel zu achten.

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