18.01.2014 Aufrufe

Deutscher Bundestag 5. Wahlperiode Drucksache V ... - bundestag.de

Deutscher Bundestag 5. Wahlperiode Drucksache V ... - bundestag.de

Deutscher Bundestag 5. Wahlperiode Drucksache V ... - bundestag.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Drucksache</strong> V/4066<br />

<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong><br />

Produktion und Bereitstellung von Fernsehfilmen<br />

abgeschlossen, die <strong>de</strong>r Verbreitung <strong>de</strong>r <strong>de</strong>utschen<br />

Kultur und Sprache im Ausland dienen sollten. An<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaft ist eine Anstalt <strong>de</strong>r Arbeitsgemeinschaft<br />

<strong>de</strong>r öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten<br />

<strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland (ARD) beteiligt.<br />

Das Auswärtige Amt verpflichtete sich, für die Herstellung<br />

eines Fernsehsprachkurses „Deutsch für<br />

Auslän<strong>de</strong>r" und für eine Reihe zunächts noch nicht<br />

genau bezeichneter Leistungen in einem Zeitraum<br />

von vier Jahren einen Betrag von 3 Millionen DM<br />

und bei Vertragsabschluß sogleich 25 v.H. — also<br />

750 000 DM — zu zahlen. Zinsen für die Anzahlung<br />

sind nicht vereinbart wor<strong>de</strong>n. Die Durchführung <strong>de</strong>r<br />

Einzelprojekte sollte in Zusatzverträgen geregelt<br />

wer<strong>de</strong>n. Die ersten <strong>de</strong>rartigen Verträge sind erst<br />

nach einem Jahr abgeschlossen wor<strong>de</strong>n. Das Auswärtige<br />

Amt hat außer<strong>de</strong>m <strong>de</strong>n Teilbetrag von<br />

750 000 DM nicht als Abschlagsauszahlung behan<strong>de</strong>lt<br />

und in die dafür vorgeschriebene Nachweisung aufgenommen.<br />

Dies hat sich dahin ausgewirkt, daß die<br />

rechtzeitige Abrechnung unterblieb und erst nach<br />

Beanstandung <strong>de</strong>r Vorprüfungsstelle und <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srechnungshofes<br />

vorgenommen wur<strong>de</strong>. Über einen<br />

Teilbetrag von rund 135 000 DM war bis gegen En<strong>de</strong><br />

1968 noch nicht abgerechnet wor<strong>de</strong>n.<br />

Beim Abschluß und bei <strong>de</strong>r Abwicklung <strong>de</strong>s Vertrages<br />

sind mehrere Vorschriften <strong>de</strong>s Haushaltsrechts<br />

nicht eingehalten wor<strong>de</strong>n. So ist die Zustimmung<br />

<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sministers <strong>de</strong>r Finanzen nicht eingeholt<br />

wor<strong>de</strong>n, obgleich <strong>de</strong>r Vertrag Verbindlichkeiten<br />

auch für die folgen<strong>de</strong>n Rechnungsjahre begrün<strong>de</strong>te.<br />

Der Wettbewerb wur<strong>de</strong> von vornherein<br />

ausgeschlossen. Auch waren die Voraussetzungen<br />

für die Leistung einer Anzahlung und für <strong>de</strong>n Verzicht<br />

auf Zinsen nicht gegeben.<br />

Das Auswärtige Amt hat die künftige Beachtung<br />

<strong>de</strong>r Vorschriften zugesichert. Es wird auch nach <strong>de</strong>m<br />

Rundschreiben <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sministers <strong>de</strong>r Finanzen<br />

vom 23. Juli 1957 über die Verzinsung von Anzahlungen<br />

verfahren.<br />

59. Im Dezember 1965 hat das Auswärtige Amt<br />

zwei weitere Verträge mit <strong>de</strong>r Gesellschaft und mit<br />

<strong>de</strong>r an ihr beteiligten Anstalt <strong>de</strong>r ARD abgeschlossen,<br />

nach <strong>de</strong>nen die Fernsehaufzeichnung <strong>de</strong>r Oper<br />

eines leben<strong>de</strong>n <strong>de</strong>utschen Komponisten (Dauer etwa<br />

75 Minuten) und eine Fernsehreihe „Musiker-Portraits"<br />

(fünf Sendungen von je 60 Minuten) bis En<strong>de</strong><br />

1966 hergestellt und anschließend vertrieben wer<strong>de</strong>n<br />

sollten und das Auswärtige Amt von <strong>de</strong>n auf<br />

720 000 DM und 600 000 DM veranschlagten Gesamtkosten<br />

die Hälfte in drei gleichen Teilbeträgen zu<br />

tragen hatte; die erste Rate war bei Vertragsabschluß<br />

fällig. Dementsprechend hat das Auswärtige Amt<br />

<strong>de</strong>r Firma im Dezember 1965 120 000 DM und 100 000<br />

DM überweisen lassen.<br />

Die Produktion <strong>de</strong>r Opernaufzeichnung ist wegen<br />

Differenzen mit <strong>de</strong>m als Dirigenten vorgesehenen<br />

Komponisten und wegen Regieschwierigkeiten nicht<br />

angelaufen. Das Auswärtige Amt hat von <strong>de</strong>r Firma<br />

im November 1966 einen Teilbetrag von 70 000 DM<br />

und En<strong>de</strong> 1967 die restlichen 50 000 DM zuzüglich<br />

Zinsen zurückgefor<strong>de</strong>rt.<br />

Auch die Produktion <strong>de</strong>r Fernsehreihe „Musiker-<br />

Portraits" ist zunächst nicht aufgenommen wor<strong>de</strong>n.<br />

Die Firma hat die vom Auswärtigen Amt im voraus<br />

gezahlte Rate von 100 000 DM im November zuzüglich<br />

Zinsen zurückgezahlt. Im Herbst 1967 hat<br />

das Auswärtige Amt schließlich mit <strong>de</strong>m eingetragenen<br />

Verein Inter Nationes vereinbart, daß dieser<br />

für drei inzwischen fertiggestellte Fernsehfilme<br />

dieser Serie (Reger, Schumann, Beethoven) die Abwicklung<br />

<strong>de</strong>s Vertrages übernahm und für <strong>de</strong>n in<br />

Produktion genommenen vierten Film (J. S. Bach)<br />

die Anzahlung leistete.<br />

Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat auch in diesen Fällen<br />

beanstan<strong>de</strong>t, daß bei Abschluß <strong>de</strong>r Verträge die<br />

Aufnahme <strong>de</strong>r Produktion noch nicht sichergestellt<br />

war und daher die Anzahlungen nicht gerechtfertigt<br />

waren. Er hat im übrigen darauf hingewiesen, daß<br />

<strong>de</strong>m Bund durch die im Frühjahr 1965 auf Grund<br />

eines Vertrages mit <strong>de</strong>n <strong>de</strong>utschen Rundfunkanstalten<br />

vollzogene Gründung <strong>de</strong>r „transtel, Gesellschaft<br />

für <strong>de</strong>utsche Fernsehtranskription mbH" <strong>de</strong>r<br />

Zugang zu <strong>de</strong>m Fernsehmaterial <strong>de</strong>r Anstalten <strong>de</strong>r<br />

ARD und <strong>de</strong>s Zweiten Deutschen Fernsehens weitgehend<br />

eröffnet wor<strong>de</strong>n ist, und hat daher gebeten<br />

zu prüfen, inwieweit die bisher für diese Aufgaben<br />

veranschlagten Mittel <strong>de</strong>s Kulturfonds für an<strong>de</strong>re<br />

Maßnahmen vorgesehen wer<strong>de</strong>n können. Das Auswärtige<br />

Amt hat eine solche Prüfung zugesagt.<br />

60. Im März 1966 hat das Auswärtige Amt mit <strong>de</strong>r<br />

Gesellschaft und mit <strong>de</strong>r an ihr beteiligten Anstalt<br />

<strong>de</strong>r ARD vereinbart, daß bis En<strong>de</strong> 1966 zwei Fernsehfilmproduktionen<br />

über eine <strong>de</strong>utsche Großstadt<br />

hergestellt wer<strong>de</strong>n sollten. An <strong>de</strong>n Herstellungskosten,<br />

die zusammen auf 600 000 bis 700 000 DM<br />

veranschlagt waren, sollte sich das Auswärtige Amt<br />

mit einem Betrage von 250 000 DM beteiligen, von<br />

<strong>de</strong>m je ein Drittel bei Abschluß <strong>de</strong>s Vertrages, bei<br />

Beginn <strong>de</strong>r Produktion und bei Fertigstellung <strong>de</strong>s<br />

zweitens Films fällig wer<strong>de</strong>n sollte. Im Mai 1966<br />

hat das Auswärtige Amt an die Firma die erste und<br />

die zweite Rate — zusammen 167 000 DM— gezahlt.<br />

Einen Kostennachweis über <strong>de</strong>n ersten Film, <strong>de</strong>r<br />

En<strong>de</strong> 1966 fertiggestellt wor<strong>de</strong>n ist, hat <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srechnungshof<br />

nicht vorgefun<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>sgleichen keine<br />

Aufstellung über die Herstellungskosten. Aus <strong>de</strong>n<br />

Unterlagen war lediglich zu entnehmen, daß die<br />

Gesellschaft als Beteiligung <strong>de</strong>s Auswärtigen Amtes<br />

für diesen Film 125 250 DM verrechnet hat. Die<br />

restlichen 41 750 DM waren <strong>de</strong>r Firma noch im<br />

November 1967 belassen wor<strong>de</strong>n, obwohl <strong>de</strong>r Beginn<br />

<strong>de</strong>r Produktion <strong>de</strong>s zweiten Films noch nicht<br />

abzusehen war.<br />

Das Auswärtige Amt hat sich zu <strong>de</strong>n Beanstandungen<br />

<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srechnungshofes noch nicht geäußert.<br />

Deutsche Wissenschaftler im Ausland<br />

61. Für die langfristige Tätigkeit <strong>de</strong>utscher Wissenschaftler,<br />

Dozenten, Lektoren und ähnlicher Fachkräfte<br />

im Ausland sind in <strong>de</strong>n vergangen Jahren in<br />

<strong>de</strong>n Bewirtschaftungsplänen für <strong>de</strong>n Kulturfonds in

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!