Deutscher Bundestag 5. Wahlperiode Drucksache V ... - bundestag.de
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<strong>Drucksache</strong> V/4066<br />
<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong><br />
Produktion und Bereitstellung von Fernsehfilmen<br />
abgeschlossen, die <strong>de</strong>r Verbreitung <strong>de</strong>r <strong>de</strong>utschen<br />
Kultur und Sprache im Ausland dienen sollten. An<br />
<strong>de</strong>r Gesellschaft ist eine Anstalt <strong>de</strong>r Arbeitsgemeinschaft<br />
<strong>de</strong>r öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten<br />
<strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland (ARD) beteiligt.<br />
Das Auswärtige Amt verpflichtete sich, für die Herstellung<br />
eines Fernsehsprachkurses „Deutsch für<br />
Auslän<strong>de</strong>r" und für eine Reihe zunächts noch nicht<br />
genau bezeichneter Leistungen in einem Zeitraum<br />
von vier Jahren einen Betrag von 3 Millionen DM<br />
und bei Vertragsabschluß sogleich 25 v.H. — also<br />
750 000 DM — zu zahlen. Zinsen für die Anzahlung<br />
sind nicht vereinbart wor<strong>de</strong>n. Die Durchführung <strong>de</strong>r<br />
Einzelprojekte sollte in Zusatzverträgen geregelt<br />
wer<strong>de</strong>n. Die ersten <strong>de</strong>rartigen Verträge sind erst<br />
nach einem Jahr abgeschlossen wor<strong>de</strong>n. Das Auswärtige<br />
Amt hat außer<strong>de</strong>m <strong>de</strong>n Teilbetrag von<br />
750 000 DM nicht als Abschlagsauszahlung behan<strong>de</strong>lt<br />
und in die dafür vorgeschriebene Nachweisung aufgenommen.<br />
Dies hat sich dahin ausgewirkt, daß die<br />
rechtzeitige Abrechnung unterblieb und erst nach<br />
Beanstandung <strong>de</strong>r Vorprüfungsstelle und <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srechnungshofes<br />
vorgenommen wur<strong>de</strong>. Über einen<br />
Teilbetrag von rund 135 000 DM war bis gegen En<strong>de</strong><br />
1968 noch nicht abgerechnet wor<strong>de</strong>n.<br />
Beim Abschluß und bei <strong>de</strong>r Abwicklung <strong>de</strong>s Vertrages<br />
sind mehrere Vorschriften <strong>de</strong>s Haushaltsrechts<br />
nicht eingehalten wor<strong>de</strong>n. So ist die Zustimmung<br />
<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sministers <strong>de</strong>r Finanzen nicht eingeholt<br />
wor<strong>de</strong>n, obgleich <strong>de</strong>r Vertrag Verbindlichkeiten<br />
auch für die folgen<strong>de</strong>n Rechnungsjahre begrün<strong>de</strong>te.<br />
Der Wettbewerb wur<strong>de</strong> von vornherein<br />
ausgeschlossen. Auch waren die Voraussetzungen<br />
für die Leistung einer Anzahlung und für <strong>de</strong>n Verzicht<br />
auf Zinsen nicht gegeben.<br />
Das Auswärtige Amt hat die künftige Beachtung<br />
<strong>de</strong>r Vorschriften zugesichert. Es wird auch nach <strong>de</strong>m<br />
Rundschreiben <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sministers <strong>de</strong>r Finanzen<br />
vom 23. Juli 1957 über die Verzinsung von Anzahlungen<br />
verfahren.<br />
59. Im Dezember 1965 hat das Auswärtige Amt<br />
zwei weitere Verträge mit <strong>de</strong>r Gesellschaft und mit<br />
<strong>de</strong>r an ihr beteiligten Anstalt <strong>de</strong>r ARD abgeschlossen,<br />
nach <strong>de</strong>nen die Fernsehaufzeichnung <strong>de</strong>r Oper<br />
eines leben<strong>de</strong>n <strong>de</strong>utschen Komponisten (Dauer etwa<br />
75 Minuten) und eine Fernsehreihe „Musiker-Portraits"<br />
(fünf Sendungen von je 60 Minuten) bis En<strong>de</strong><br />
1966 hergestellt und anschließend vertrieben wer<strong>de</strong>n<br />
sollten und das Auswärtige Amt von <strong>de</strong>n auf<br />
720 000 DM und 600 000 DM veranschlagten Gesamtkosten<br />
die Hälfte in drei gleichen Teilbeträgen zu<br />
tragen hatte; die erste Rate war bei Vertragsabschluß<br />
fällig. Dementsprechend hat das Auswärtige Amt<br />
<strong>de</strong>r Firma im Dezember 1965 120 000 DM und 100 000<br />
DM überweisen lassen.<br />
Die Produktion <strong>de</strong>r Opernaufzeichnung ist wegen<br />
Differenzen mit <strong>de</strong>m als Dirigenten vorgesehenen<br />
Komponisten und wegen Regieschwierigkeiten nicht<br />
angelaufen. Das Auswärtige Amt hat von <strong>de</strong>r Firma<br />
im November 1966 einen Teilbetrag von 70 000 DM<br />
und En<strong>de</strong> 1967 die restlichen 50 000 DM zuzüglich<br />
Zinsen zurückgefor<strong>de</strong>rt.<br />
Auch die Produktion <strong>de</strong>r Fernsehreihe „Musiker-<br />
Portraits" ist zunächst nicht aufgenommen wor<strong>de</strong>n.<br />
Die Firma hat die vom Auswärtigen Amt im voraus<br />
gezahlte Rate von 100 000 DM im November zuzüglich<br />
Zinsen zurückgezahlt. Im Herbst 1967 hat<br />
das Auswärtige Amt schließlich mit <strong>de</strong>m eingetragenen<br />
Verein Inter Nationes vereinbart, daß dieser<br />
für drei inzwischen fertiggestellte Fernsehfilme<br />
dieser Serie (Reger, Schumann, Beethoven) die Abwicklung<br />
<strong>de</strong>s Vertrages übernahm und für <strong>de</strong>n in<br />
Produktion genommenen vierten Film (J. S. Bach)<br />
die Anzahlung leistete.<br />
Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat auch in diesen Fällen<br />
beanstan<strong>de</strong>t, daß bei Abschluß <strong>de</strong>r Verträge die<br />
Aufnahme <strong>de</strong>r Produktion noch nicht sichergestellt<br />
war und daher die Anzahlungen nicht gerechtfertigt<br />
waren. Er hat im übrigen darauf hingewiesen, daß<br />
<strong>de</strong>m Bund durch die im Frühjahr 1965 auf Grund<br />
eines Vertrages mit <strong>de</strong>n <strong>de</strong>utschen Rundfunkanstalten<br />
vollzogene Gründung <strong>de</strong>r „transtel, Gesellschaft<br />
für <strong>de</strong>utsche Fernsehtranskription mbH" <strong>de</strong>r<br />
Zugang zu <strong>de</strong>m Fernsehmaterial <strong>de</strong>r Anstalten <strong>de</strong>r<br />
ARD und <strong>de</strong>s Zweiten Deutschen Fernsehens weitgehend<br />
eröffnet wor<strong>de</strong>n ist, und hat daher gebeten<br />
zu prüfen, inwieweit die bisher für diese Aufgaben<br />
veranschlagten Mittel <strong>de</strong>s Kulturfonds für an<strong>de</strong>re<br />
Maßnahmen vorgesehen wer<strong>de</strong>n können. Das Auswärtige<br />
Amt hat eine solche Prüfung zugesagt.<br />
60. Im März 1966 hat das Auswärtige Amt mit <strong>de</strong>r<br />
Gesellschaft und mit <strong>de</strong>r an ihr beteiligten Anstalt<br />
<strong>de</strong>r ARD vereinbart, daß bis En<strong>de</strong> 1966 zwei Fernsehfilmproduktionen<br />
über eine <strong>de</strong>utsche Großstadt<br />
hergestellt wer<strong>de</strong>n sollten. An <strong>de</strong>n Herstellungskosten,<br />
die zusammen auf 600 000 bis 700 000 DM<br />
veranschlagt waren, sollte sich das Auswärtige Amt<br />
mit einem Betrage von 250 000 DM beteiligen, von<br />
<strong>de</strong>m je ein Drittel bei Abschluß <strong>de</strong>s Vertrages, bei<br />
Beginn <strong>de</strong>r Produktion und bei Fertigstellung <strong>de</strong>s<br />
zweitens Films fällig wer<strong>de</strong>n sollte. Im Mai 1966<br />
hat das Auswärtige Amt an die Firma die erste und<br />
die zweite Rate — zusammen 167 000 DM— gezahlt.<br />
Einen Kostennachweis über <strong>de</strong>n ersten Film, <strong>de</strong>r<br />
En<strong>de</strong> 1966 fertiggestellt wor<strong>de</strong>n ist, hat <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srechnungshof<br />
nicht vorgefun<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>sgleichen keine<br />
Aufstellung über die Herstellungskosten. Aus <strong>de</strong>n<br />
Unterlagen war lediglich zu entnehmen, daß die<br />
Gesellschaft als Beteiligung <strong>de</strong>s Auswärtigen Amtes<br />
für diesen Film 125 250 DM verrechnet hat. Die<br />
restlichen 41 750 DM waren <strong>de</strong>r Firma noch im<br />
November 1967 belassen wor<strong>de</strong>n, obwohl <strong>de</strong>r Beginn<br />
<strong>de</strong>r Produktion <strong>de</strong>s zweiten Films noch nicht<br />
abzusehen war.<br />
Das Auswärtige Amt hat sich zu <strong>de</strong>n Beanstandungen<br />
<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srechnungshofes noch nicht geäußert.<br />
Deutsche Wissenschaftler im Ausland<br />
61. Für die langfristige Tätigkeit <strong>de</strong>utscher Wissenschaftler,<br />
Dozenten, Lektoren und ähnlicher Fachkräfte<br />
im Ausland sind in <strong>de</strong>n vergangen Jahren in<br />
<strong>de</strong>n Bewirtschaftungsplänen für <strong>de</strong>n Kulturfonds in