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Deutscher Bundestag 5. Wahlperiode Drucksache V ... - bundestag.de

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<strong>Drucksache</strong> V/4066<br />

<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong><br />

Beson<strong>de</strong>re Prüfungsergebnisse<br />

Bun<strong>de</strong>skanzler und Bun<strong>de</strong>skanzleramt<br />

(Einzelplan 04)<br />

Bun<strong>de</strong>skanzler und Bun<strong>de</strong>skanzleramt<br />

(Kapitel 04 01)<br />

Vergütungen <strong>de</strong>r Angestellten<br />

(Titel 104 a für das Rechnungsjahr 1966)<br />

Umgehung <strong>de</strong>s Stellenplans<br />

52. Eine bei <strong>de</strong>r Dienststelle <strong>de</strong>s Bevollmächtigten<br />

<strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland in Berlin im Angestelltenverhältnis<br />

(Vergütungsgruppe IV b) beschäftigte<br />

Sekretärin sollte durch Übernahme in das<br />

Beamtenverhältnis unter Ernennung zur Regierungsrätin<br />

geför<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n. Der Verwirklichung dieser<br />

Absicht stan<strong>de</strong>n Laufbahn- und haushaltsrechtliche<br />

Schwierigkeiten entgegen. Der Haushaltsausschuß<br />

<strong>de</strong>s Deutschen <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong>es hatte am 17. Oktober<br />

1963 die beantragte Ausbringung einer Regierungsratsstelle<br />

für einen persönlichen Referenten <strong>de</strong>s Bevollmächtigten<br />

abgelehnt (Kurzprotokoll Nr. 90<br />

Seite 9 i. V. mit <strong>de</strong>r Ausschußdrucksache Nr. 484).<br />

Er war <strong>de</strong>r Ansicht, daß bei <strong>de</strong>r Dienststelle neben<br />

<strong>de</strong>r bereits vorhan<strong>de</strong>nen Planstelle für einen Ministerialrat<br />

eine weitere Stelle <strong>de</strong>s höheren Dienstes<br />

nicht erfor<strong>de</strong>rlich sei. Der Haushaltsplan ist vom<br />

Deutschen <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> in <strong>de</strong>r insoweit vom Haushaltsausschuß<br />

beschlossenen Form verabschie<strong>de</strong>t<br />

wor<strong>de</strong>n. Daraufhin wur<strong>de</strong> die Angestellte mit Wirkung<br />

vom 1. August 1966 in <strong>de</strong>n Geschäftsbereich<br />

<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sministers für gesamt<strong>de</strong>utsche Fragen versetzt,<br />

dort zum gleichen Zeitpunkt nach Vergütungsgruppe<br />

II a höhergruppiert und zur weiteren Dienstleistung<br />

auf ihren bisherigen Dienstposten beim Bevollmächtigten<br />

abgeordnet. Das Bun<strong>de</strong>skanzleramt<br />

trug zunächst die nach Vergütungsgruppe IV b zustehen<strong>de</strong>n<br />

Bezüge, die beson<strong>de</strong>re übertarifliche Zulage<br />

gemäß Anordnung <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sministers <strong>de</strong>s<br />

Innern vom 24. März 1960 und das Entgelt für eventuelle<br />

Rufbereitschaft; das Bun<strong>de</strong>sministerium für<br />

gesamt<strong>de</strong>utsche Fragen zahlte <strong>de</strong>n Unterschied zwischen<br />

<strong>de</strong>n Vergütungen II a und IV b.<br />

Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat das beanstan<strong>de</strong>t. Das<br />

Bun<strong>de</strong>skanzleramt hat die Beanstandung anerkannt,<br />

die Zahlung aus seinen Mitteln vom 1. Februar 1967<br />

an eingestellt und mitgeteilt, es sei beabsichtigt, die<br />

Stelle <strong>de</strong>n tariflichen Merkmalen entsprechend zu<br />

besetzen.<br />

Es liegt ein Verstoß gegen § 30 Abs. 1, § 36 Abs. 1<br />

und § 43 RHO vor. Entgegen <strong>de</strong>m Haushaltsplan<br />

wird beim Bevollmächtigten <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik<br />

Deutschland in Berlin eine zweite Kraft <strong>de</strong>s höheren<br />

Dienstes — wenn auch nicht im Beamten-, so doch<br />

im Angestelltenverhältnis — beschäftigt. Ferner<br />

wur<strong>de</strong>n unzulässigerweise die Bezüge <strong>de</strong>r Angestellten<br />

aus verschie<strong>de</strong>nen Stellen <strong>de</strong>s Haushalts<br />

verausgabt (bei Kapitel 04 01 Titel 104 a und Kapitel<br />

27 01 Titel 104 a).<br />

Presse- und Informationsamt <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sregierung<br />

(Kapitel 04 03)<br />

Erforschung <strong>de</strong>r öffentlichen Meinung<br />

(Titel 304 für die Rechnungsjahre 1965 und 1966)<br />

53. Das Presse- und Informationsamt hat von zwei<br />

Meinungsforschungsinstituten durch regelmäßige<br />

Umfragen bei min<strong>de</strong>stens 2000 Personen einen<br />

repräsentativen Querschnitt über die öffentliche<br />

Meinung feststellen lassen. Im Rahmen dieser Aufträge<br />

sind auch Fragen über <strong>de</strong>n „Parteientrend" gestellt<br />

wor<strong>de</strong>n. Daneben hat das Presse- und Informationsamt<br />

eine Son<strong>de</strong>rerhebung über das „Bild<br />

<strong>de</strong>r Parteien bei <strong>de</strong>r Bevölkerung <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik"<br />

mit ähnlichen Fragestellungen durchführen<br />

lassen. Alle Aufträge hat das Amt ohne Wettbewerb<br />

vergeben.<br />

Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat nicht erkennen können,<br />

daß die Son<strong>de</strong>rumfrage neben <strong>de</strong>n Umfragen <strong>de</strong>r<br />

bei<strong>de</strong>n Institute erfor<strong>de</strong>rlich war. Das Presse- und<br />

Informationsamt ist gebeten wor<strong>de</strong>n, die Notwendigkeit<br />

in solchen Fällen eingehend zu prüfen und ggf.<br />

zu begrün<strong>de</strong>n.<br />

Im übrigen hält es <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srechnungshof für erfor<strong>de</strong>rlich,<br />

daß vor weiteren Aufträgen dieser Art<br />

beschränkte Ausschreibungen vorgenommen o<strong>de</strong>r<br />

formlose Preisermittlungen bei mehreren Meinungsforschungsinstituten<br />

angestellt wer<strong>de</strong>n.<br />

Aufklärung und Unterricht <strong>de</strong>r Bevölkerung auf <strong>de</strong>n<br />

Gebieten <strong>de</strong>r Sozialinvestitionen<br />

(Titel 314 für die Rechnungsjahre 1965 und 1966)<br />

Öffentlichkeitsarbeit „Inland"<br />

(Titel 314 für das Rechnungsjahr 1967)<br />

54. Das Presse- und Informationsamt hat im Rechnungsjahr<br />

1965 rund 1,9 Millionen DM, im Rechnungsjahr<br />

1966 rund 870 000 DM und im Rechnungsjahr<br />

1967 rund 2,63 Millionen DM für Anzeigen <strong>de</strong>r<br />

Bun<strong>de</strong>sregierung über aktuelle Fragen <strong>de</strong>r Regierungspolitik<br />

in Tages- und Wochenzeitungen und

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