Deutscher Bundestag 5. Wahlperiode Drucksache V ... - bundestag.de
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<strong>Drucksache</strong> V/4066<br />
<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong><br />
Beson<strong>de</strong>re Prüfungsergebnisse<br />
Bun<strong>de</strong>skanzler und Bun<strong>de</strong>skanzleramt<br />
(Einzelplan 04)<br />
Bun<strong>de</strong>skanzler und Bun<strong>de</strong>skanzleramt<br />
(Kapitel 04 01)<br />
Vergütungen <strong>de</strong>r Angestellten<br />
(Titel 104 a für das Rechnungsjahr 1966)<br />
Umgehung <strong>de</strong>s Stellenplans<br />
52. Eine bei <strong>de</strong>r Dienststelle <strong>de</strong>s Bevollmächtigten<br />
<strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland in Berlin im Angestelltenverhältnis<br />
(Vergütungsgruppe IV b) beschäftigte<br />
Sekretärin sollte durch Übernahme in das<br />
Beamtenverhältnis unter Ernennung zur Regierungsrätin<br />
geför<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n. Der Verwirklichung dieser<br />
Absicht stan<strong>de</strong>n Laufbahn- und haushaltsrechtliche<br />
Schwierigkeiten entgegen. Der Haushaltsausschuß<br />
<strong>de</strong>s Deutschen <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong>es hatte am 17. Oktober<br />
1963 die beantragte Ausbringung einer Regierungsratsstelle<br />
für einen persönlichen Referenten <strong>de</strong>s Bevollmächtigten<br />
abgelehnt (Kurzprotokoll Nr. 90<br />
Seite 9 i. V. mit <strong>de</strong>r Ausschußdrucksache Nr. 484).<br />
Er war <strong>de</strong>r Ansicht, daß bei <strong>de</strong>r Dienststelle neben<br />
<strong>de</strong>r bereits vorhan<strong>de</strong>nen Planstelle für einen Ministerialrat<br />
eine weitere Stelle <strong>de</strong>s höheren Dienstes<br />
nicht erfor<strong>de</strong>rlich sei. Der Haushaltsplan ist vom<br />
Deutschen <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> in <strong>de</strong>r insoweit vom Haushaltsausschuß<br />
beschlossenen Form verabschie<strong>de</strong>t<br />
wor<strong>de</strong>n. Daraufhin wur<strong>de</strong> die Angestellte mit Wirkung<br />
vom 1. August 1966 in <strong>de</strong>n Geschäftsbereich<br />
<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sministers für gesamt<strong>de</strong>utsche Fragen versetzt,<br />
dort zum gleichen Zeitpunkt nach Vergütungsgruppe<br />
II a höhergruppiert und zur weiteren Dienstleistung<br />
auf ihren bisherigen Dienstposten beim Bevollmächtigten<br />
abgeordnet. Das Bun<strong>de</strong>skanzleramt<br />
trug zunächst die nach Vergütungsgruppe IV b zustehen<strong>de</strong>n<br />
Bezüge, die beson<strong>de</strong>re übertarifliche Zulage<br />
gemäß Anordnung <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sministers <strong>de</strong>s<br />
Innern vom 24. März 1960 und das Entgelt für eventuelle<br />
Rufbereitschaft; das Bun<strong>de</strong>sministerium für<br />
gesamt<strong>de</strong>utsche Fragen zahlte <strong>de</strong>n Unterschied zwischen<br />
<strong>de</strong>n Vergütungen II a und IV b.<br />
Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat das beanstan<strong>de</strong>t. Das<br />
Bun<strong>de</strong>skanzleramt hat die Beanstandung anerkannt,<br />
die Zahlung aus seinen Mitteln vom 1. Februar 1967<br />
an eingestellt und mitgeteilt, es sei beabsichtigt, die<br />
Stelle <strong>de</strong>n tariflichen Merkmalen entsprechend zu<br />
besetzen.<br />
Es liegt ein Verstoß gegen § 30 Abs. 1, § 36 Abs. 1<br />
und § 43 RHO vor. Entgegen <strong>de</strong>m Haushaltsplan<br />
wird beim Bevollmächtigten <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik<br />
Deutschland in Berlin eine zweite Kraft <strong>de</strong>s höheren<br />
Dienstes — wenn auch nicht im Beamten-, so doch<br />
im Angestelltenverhältnis — beschäftigt. Ferner<br />
wur<strong>de</strong>n unzulässigerweise die Bezüge <strong>de</strong>r Angestellten<br />
aus verschie<strong>de</strong>nen Stellen <strong>de</strong>s Haushalts<br />
verausgabt (bei Kapitel 04 01 Titel 104 a und Kapitel<br />
27 01 Titel 104 a).<br />
Presse- und Informationsamt <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sregierung<br />
(Kapitel 04 03)<br />
Erforschung <strong>de</strong>r öffentlichen Meinung<br />
(Titel 304 für die Rechnungsjahre 1965 und 1966)<br />
53. Das Presse- und Informationsamt hat von zwei<br />
Meinungsforschungsinstituten durch regelmäßige<br />
Umfragen bei min<strong>de</strong>stens 2000 Personen einen<br />
repräsentativen Querschnitt über die öffentliche<br />
Meinung feststellen lassen. Im Rahmen dieser Aufträge<br />
sind auch Fragen über <strong>de</strong>n „Parteientrend" gestellt<br />
wor<strong>de</strong>n. Daneben hat das Presse- und Informationsamt<br />
eine Son<strong>de</strong>rerhebung über das „Bild<br />
<strong>de</strong>r Parteien bei <strong>de</strong>r Bevölkerung <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik"<br />
mit ähnlichen Fragestellungen durchführen<br />
lassen. Alle Aufträge hat das Amt ohne Wettbewerb<br />
vergeben.<br />
Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat nicht erkennen können,<br />
daß die Son<strong>de</strong>rumfrage neben <strong>de</strong>n Umfragen <strong>de</strong>r<br />
bei<strong>de</strong>n Institute erfor<strong>de</strong>rlich war. Das Presse- und<br />
Informationsamt ist gebeten wor<strong>de</strong>n, die Notwendigkeit<br />
in solchen Fällen eingehend zu prüfen und ggf.<br />
zu begrün<strong>de</strong>n.<br />
Im übrigen hält es <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srechnungshof für erfor<strong>de</strong>rlich,<br />
daß vor weiteren Aufträgen dieser Art<br />
beschränkte Ausschreibungen vorgenommen o<strong>de</strong>r<br />
formlose Preisermittlungen bei mehreren Meinungsforschungsinstituten<br />
angestellt wer<strong>de</strong>n.<br />
Aufklärung und Unterricht <strong>de</strong>r Bevölkerung auf <strong>de</strong>n<br />
Gebieten <strong>de</strong>r Sozialinvestitionen<br />
(Titel 314 für die Rechnungsjahre 1965 und 1966)<br />
Öffentlichkeitsarbeit „Inland"<br />
(Titel 314 für das Rechnungsjahr 1967)<br />
54. Das Presse- und Informationsamt hat im Rechnungsjahr<br />
1965 rund 1,9 Millionen DM, im Rechnungsjahr<br />
1966 rund 870 000 DM und im Rechnungsjahr<br />
1967 rund 2,63 Millionen DM für Anzeigen <strong>de</strong>r<br />
Bun<strong>de</strong>sregierung über aktuelle Fragen <strong>de</strong>r Regierungspolitik<br />
in Tages- und Wochenzeitungen und