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Deutscher Bundestag 5. Wahlperiode Drucksache V ... - bundestag.de

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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong> <strong>Drucksache</strong> V/4066<br />

Allgemeines<br />

1. Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof legt hiermit gemäß<br />

Artikel 114 GG seine Bemerkungen zur Bun<strong>de</strong>shaushaltsrechnung<br />

(einschließlich <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>svermögensrechnung<br />

sowie <strong>de</strong>r Jahresrechnungen <strong>de</strong>s Ausgleichsfonds<br />

und <strong>de</strong>s ERP-Son<strong>de</strong>rvermögens) für das<br />

Rechnungsjahr 1966 vor.<br />

Stand <strong>de</strong>r Entlastung<br />

für frühere Rechnungsjahre<br />

2. Der Deutsche <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> hat am 29. März 1968<br />

beschlossen, die Bun<strong>de</strong>sregierung für das Rechnungsjahr<br />

1964 auf Grund <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>shaushalsrechnung<br />

einschließlich Bun<strong>de</strong>svermögensrechnung, <strong>de</strong>r Bemerkungen<br />

<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srechnungshofes und <strong>de</strong>r Erklärungen<br />

<strong>de</strong>r sonstigen Prüfungsbeauftragten nach<br />

Maßgabe <strong>de</strong>s § 108 Abs. 2 RHO unter <strong>de</strong>m Vorbehalt<br />

zu entlasten, daß die Beschlußfassung zu <strong>de</strong>n Nummern<br />

165 bis 169 <strong>de</strong>r Denkschrift <strong>de</strong>s Präsi<strong>de</strong>nten<br />

<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srechnungshofes vom 22. Dezember 1966<br />

— Beschaffung von Schützenpanzern HS 30 — bis<br />

zur Vorlage <strong>de</strong>s Berichtes <strong>de</strong>s 1. Untersuchungsausschusses<br />

zurückgestellt wird.<br />

3. Der Bun<strong>de</strong>srat hat am 26. April 1968 beschlossen,<br />

<strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sregierung wegen <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>shaushaltsrechnung<br />

für das Rechnungsjahr 1965 auf Grund<br />

<strong>de</strong>r Bemerkungen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srechnungshofes Entlastung<br />

gemäß § 108 Abs. 1 RHO zu erteilen.<br />

Die Beschlußfassung <strong>de</strong>s Deutschen <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong>es<br />

über die Entlastung für das Rechnungsjahr 1965<br />

steht noch aus.

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