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Deutscher Bundestag 5. Wahlperiode Drucksache V ... - bundestag.de

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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong> <strong>Drucksache</strong> V/4066<br />

weise für die Beurteilung <strong>de</strong>r Frage, ob und in welcher<br />

Höhe künftig Zuwendungen bewilligt wer<strong>de</strong>n<br />

können, müssen die bewilligen<strong>de</strong>n Stellen stärker<br />

als bisher auf fristgerechter Vorlage bestehen.<br />

In diesem Zusammenhang wird, wie schon in Nr. 4<br />

<strong>de</strong>r Denkschrift vom 19. August 1958, auf <strong>de</strong>n Beschluß<br />

<strong>de</strong>s Deutschen <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong>es vom 11. Januar<br />

1957 hingewiesen (vgl. <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong>sdrucksache 2896,<br />

2. <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong>), wonach Zuwendungen an Empfänger,<br />

die <strong>de</strong>n Verwendungsnachweis nicht ordnungsgemäß<br />

führen o<strong>de</strong>r nicht rechtzeitig vorlegen,<br />

gesperrt wer<strong>de</strong>n und die regelmäßigen Überweisungen<br />

von Zuwendungsbeträgen von <strong>de</strong>r fristgerechten<br />

Vorlage ordnungsmäßiger Verwendungsnachweise<br />

abhängig gemacht wer<strong>de</strong>n sollen. Der<br />

<strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> hat in <strong>de</strong>m Beschluß beson<strong>de</strong>rs hervorgehoben,<br />

daß die Sperrungen nicht nur angedroht,<br />

son<strong>de</strong>rn auch durchgeführt wer<strong>de</strong>n sollen.<br />

19. Zu einer ordnungsmäßigen Bewirtschaftung <strong>de</strong>r<br />

Haushaltsmittel für die Zuwendungen gehört die<br />

Prüfung, ob die Mittel zweckentsprechend und sparsam<br />

verwen<strong>de</strong>t wor<strong>de</strong>n sind (vgl. Nr. 21 <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srichtlinien).<br />

Bei dieser in <strong>de</strong>n alleinigen Verantwortungsbereich<br />

<strong>de</strong>r bewilligen<strong>de</strong>n Stellen f allen<strong>de</strong>n<br />

Prüfung soll aber auch festgestellt wer<strong>de</strong>n,<br />

ob die ordnungsmäßige Geschäftsführung <strong>de</strong>s Zuwendungsempfängers<br />

außer Zweifel steht und welche<br />

Folgerungen für etwaige künftige Bewilligungen<br />

zu ziehen sind, damit <strong>de</strong>r Bund vor finanziellem<br />

Scha<strong>de</strong>n bewahrt bleibt.<br />

Eine zutreffen<strong>de</strong> Beurteilung hierüber ist in <strong>de</strong>r<br />

Regel nur nach eingehen<strong>de</strong>r Prüfung <strong>de</strong>s sachlichen<br />

Berichts und <strong>de</strong>r zahlenmäßigen Nachweisung möglich.<br />

Das erfor<strong>de</strong>rt in nicht wenigen Fällen, daß die<br />

Angaben bei <strong>de</strong>n Zuwendungsempfängern an Ort<br />

und Stelle überprüft wer<strong>de</strong>n, insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>shalb,<br />

weil die Verwendungsnachweise nicht von unbefangen<br />

urteilen<strong>de</strong>n Stellen, son<strong>de</strong>rn von <strong>de</strong>n an<br />

weiteren Zuwendungen interessierten Empfängern<br />

aufgestellt wer<strong>de</strong>n.<br />

Oftmals haben die bewilligen<strong>de</strong>n Stellen die Prüfung<br />

<strong>de</strong>s Verwendungsnachweises gegenüber <strong>de</strong>n<br />

Planungs- und Bewilligungsarbeiten vernachlässigt.<br />

Erhebliche Rückstän<strong>de</strong> an ungeprüften Verwendungsnachweisen<br />

waren die Folge. In manchen Fällen<br />

ist die Prüfung <strong>de</strong>r Verwendungsnachweise<br />

gänzlich unterlassen wor<strong>de</strong>n. Häufig beschränkte<br />

sich die Verwaltung mehr o<strong>de</strong>r weniger auf die<br />

rechnerische Prüfung <strong>de</strong>r zahlenmäßigen Nachweisung;<br />

<strong>de</strong>r Frage <strong>de</strong>r zweckentsprechen<strong>de</strong>n und wirtschaftlich<br />

notwendigen Verwendung <strong>de</strong>r Zuwendungen<br />

wur<strong>de</strong> hierbei nicht o<strong>de</strong>r nur ungenügend<br />

nachgegangen.<br />

So hat die für die För<strong>de</strong>rung von Maßnahmen auf<br />

<strong>de</strong>m Gebiete <strong>de</strong>s Sports zuständige Bewilligungsstelle<br />

längere Zeit hindurch Verwendungsnachweise<br />

nur rechnerisch geprüft und die Belege nur<br />

hin und wie<strong>de</strong>r angefor<strong>de</strong>rt, so daß eine ordnungsgemäße<br />

Prüfung nicht bestand.<br />

Bei einem Zuwendungsempfänger eines an<strong>de</strong>ren<br />

Bereichs ist festgestellt wor<strong>de</strong>n, daß während eines<br />

sich über mehrere Jahre erstrecken<strong>de</strong>n Zeitraums<br />

insgesamt rd. 42 000 DM nicht zweckentsprechend<br />

verwen<strong>de</strong>t wur<strong>de</strong>n. Dies sowie erhebliche Mängel<br />

in <strong>de</strong>r Geschäftsführung <strong>de</strong>s Zuwendungsempfängers<br />

sind bei <strong>de</strong>n verwaltungsmäßigen Prüfungen<br />

<strong>de</strong>r Verwendungsnachweise in mehreren aufeinan<strong>de</strong>rfolgen<strong>de</strong>n<br />

Rechnungsjahren unbemerkt geblieben.<br />

In an<strong>de</strong>ren Fällen ist infolge nachlässiger verwaltungsmäßiger<br />

Prüfung nicht erkannt wor<strong>de</strong>n, daß<br />

sich die Zuwendungsempfänger mit erheblich geringeren<br />

eigenen Mitteln als vereinbart an <strong>de</strong>n<br />

Vorhaben beteiligt hatten.<br />

20. Die schleppen<strong>de</strong> Abwicklung <strong>de</strong>r verwaltungsmäßigen<br />

Prüfung <strong>de</strong>r Verwendungsnachweise hat<br />

wie<strong>de</strong>rholt zu einer erheblichen Verzögerung <strong>de</strong>r<br />

Vorprüfung geführt, <strong>de</strong>ren Beanstandungen dann<br />

erst nach vielen Monaten beantwortet wor<strong>de</strong>n sind.<br />

Prüfungsmitteilungen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srechnungshofes<br />

sind ebenfalls von bewilligen<strong>de</strong>n Stellen nicht termingemäß<br />

beantwortet wor<strong>de</strong>n. So konnte ein umfangreiches<br />

Prüfungsverfahren aus <strong>de</strong>n Rechnungsjahren<br />

1962 und 1963 bisher noch nicht abgeschlossen<br />

wer<strong>de</strong>n, weil das zuständige Bun<strong>de</strong>sministerium<br />

einen Teil <strong>de</strong>r Prüfungsmitteilungen trotz<br />

mehrmaliger Erinnerung noch immer nicht beantwortet<br />

hat.<br />

Eine an<strong>de</strong>re Prüfungsmitteilung, die Zuwendungen<br />

aus <strong>de</strong>m Rechnungsjahr 1965 betrifft, ist erst nach<br />

13 Monaten und nur teilweise beantwortet wor<strong>de</strong>n.<br />

Das ist um so unverständlicher, als ein maßgeben<strong>de</strong>r<br />

Vertreter <strong>de</strong>s Zuwendungsempfängers in <strong>de</strong>r<br />

Öffentlichkeit die Prüfungsmitteilungen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srechnungshofes<br />

als „Lappalien" abgetan hat, die<br />

„leicht zu klären seien". Das zuständige Bun<strong>de</strong>sministerium<br />

hingegen hatte vorher wegen <strong>de</strong>r<br />

„Schwierigkeit <strong>de</strong>r Angelegenheit" und „<strong>de</strong>s Umfanges<br />

<strong>de</strong>r Beanstandung" um unbefristeten Aufschub<br />

<strong>de</strong>r Beantwortung gebeten.<br />

21. Der Umfang <strong>de</strong>r Mängel läßt <strong>de</strong>n Schluß zu,<br />

daß sich die bewilligen<strong>de</strong>n Stellen und die Zuwendungsempfänger<br />

sehr oft nicht hinreichend <strong>de</strong>r Verantwortung<br />

bewußt sind, die sie bei <strong>de</strong>r Bewirtschaftung<br />

und Verwendung öffentlicher Mittel<br />

tragen. Das hat zu erheblichen Nachteilen für <strong>de</strong>n<br />

Bund geführt.<br />

Kreditaufnahme durch Dritte<br />

22. In <strong>de</strong>n Jahren 1955 bis 1961 und 1964 bis 1968<br />

wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Bau von Bun<strong>de</strong>sautobahnen zu einem<br />

Teil mit Krediten finanziert, die nicht <strong>de</strong>r Bund,<br />

son<strong>de</strong>rn eine von ihm auf Grund gesetzlicher Ermächtigung<br />

mit <strong>de</strong>r Finanzierung beauftragte<br />

Aktiengesellschaft im eigenen Namen und für<br />

eigene Rechnung aufnahm. Diese Finanzierungsgesellschaft,<br />

<strong>de</strong>ren alleiniger Aktionär <strong>de</strong>r Bund<br />

ist, nimmt die Gel<strong>de</strong>r als Schuldscheindarlehen bei<br />

öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten, an<strong>de</strong>ren bun-

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