Deutscher Bundestag 5. Wahlperiode Drucksache V ... - bundestag.de
Deutscher Bundestag 5. Wahlperiode Drucksache V ... - bundestag.de
Deutscher Bundestag 5. Wahlperiode Drucksache V ... - bundestag.de
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong> <strong>Drucksache</strong> V/4066<br />
weise für die Beurteilung <strong>de</strong>r Frage, ob und in welcher<br />
Höhe künftig Zuwendungen bewilligt wer<strong>de</strong>n<br />
können, müssen die bewilligen<strong>de</strong>n Stellen stärker<br />
als bisher auf fristgerechter Vorlage bestehen.<br />
In diesem Zusammenhang wird, wie schon in Nr. 4<br />
<strong>de</strong>r Denkschrift vom 19. August 1958, auf <strong>de</strong>n Beschluß<br />
<strong>de</strong>s Deutschen <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong>es vom 11. Januar<br />
1957 hingewiesen (vgl. <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong>sdrucksache 2896,<br />
2. <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong>), wonach Zuwendungen an Empfänger,<br />
die <strong>de</strong>n Verwendungsnachweis nicht ordnungsgemäß<br />
führen o<strong>de</strong>r nicht rechtzeitig vorlegen,<br />
gesperrt wer<strong>de</strong>n und die regelmäßigen Überweisungen<br />
von Zuwendungsbeträgen von <strong>de</strong>r fristgerechten<br />
Vorlage ordnungsmäßiger Verwendungsnachweise<br />
abhängig gemacht wer<strong>de</strong>n sollen. Der<br />
<strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> hat in <strong>de</strong>m Beschluß beson<strong>de</strong>rs hervorgehoben,<br />
daß die Sperrungen nicht nur angedroht,<br />
son<strong>de</strong>rn auch durchgeführt wer<strong>de</strong>n sollen.<br />
19. Zu einer ordnungsmäßigen Bewirtschaftung <strong>de</strong>r<br />
Haushaltsmittel für die Zuwendungen gehört die<br />
Prüfung, ob die Mittel zweckentsprechend und sparsam<br />
verwen<strong>de</strong>t wor<strong>de</strong>n sind (vgl. Nr. 21 <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srichtlinien).<br />
Bei dieser in <strong>de</strong>n alleinigen Verantwortungsbereich<br />
<strong>de</strong>r bewilligen<strong>de</strong>n Stellen f allen<strong>de</strong>n<br />
Prüfung soll aber auch festgestellt wer<strong>de</strong>n,<br />
ob die ordnungsmäßige Geschäftsführung <strong>de</strong>s Zuwendungsempfängers<br />
außer Zweifel steht und welche<br />
Folgerungen für etwaige künftige Bewilligungen<br />
zu ziehen sind, damit <strong>de</strong>r Bund vor finanziellem<br />
Scha<strong>de</strong>n bewahrt bleibt.<br />
Eine zutreffen<strong>de</strong> Beurteilung hierüber ist in <strong>de</strong>r<br />
Regel nur nach eingehen<strong>de</strong>r Prüfung <strong>de</strong>s sachlichen<br />
Berichts und <strong>de</strong>r zahlenmäßigen Nachweisung möglich.<br />
Das erfor<strong>de</strong>rt in nicht wenigen Fällen, daß die<br />
Angaben bei <strong>de</strong>n Zuwendungsempfängern an Ort<br />
und Stelle überprüft wer<strong>de</strong>n, insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>shalb,<br />
weil die Verwendungsnachweise nicht von unbefangen<br />
urteilen<strong>de</strong>n Stellen, son<strong>de</strong>rn von <strong>de</strong>n an<br />
weiteren Zuwendungen interessierten Empfängern<br />
aufgestellt wer<strong>de</strong>n.<br />
Oftmals haben die bewilligen<strong>de</strong>n Stellen die Prüfung<br />
<strong>de</strong>s Verwendungsnachweises gegenüber <strong>de</strong>n<br />
Planungs- und Bewilligungsarbeiten vernachlässigt.<br />
Erhebliche Rückstän<strong>de</strong> an ungeprüften Verwendungsnachweisen<br />
waren die Folge. In manchen Fällen<br />
ist die Prüfung <strong>de</strong>r Verwendungsnachweise<br />
gänzlich unterlassen wor<strong>de</strong>n. Häufig beschränkte<br />
sich die Verwaltung mehr o<strong>de</strong>r weniger auf die<br />
rechnerische Prüfung <strong>de</strong>r zahlenmäßigen Nachweisung;<br />
<strong>de</strong>r Frage <strong>de</strong>r zweckentsprechen<strong>de</strong>n und wirtschaftlich<br />
notwendigen Verwendung <strong>de</strong>r Zuwendungen<br />
wur<strong>de</strong> hierbei nicht o<strong>de</strong>r nur ungenügend<br />
nachgegangen.<br />
So hat die für die För<strong>de</strong>rung von Maßnahmen auf<br />
<strong>de</strong>m Gebiete <strong>de</strong>s Sports zuständige Bewilligungsstelle<br />
längere Zeit hindurch Verwendungsnachweise<br />
nur rechnerisch geprüft und die Belege nur<br />
hin und wie<strong>de</strong>r angefor<strong>de</strong>rt, so daß eine ordnungsgemäße<br />
Prüfung nicht bestand.<br />
Bei einem Zuwendungsempfänger eines an<strong>de</strong>ren<br />
Bereichs ist festgestellt wor<strong>de</strong>n, daß während eines<br />
sich über mehrere Jahre erstrecken<strong>de</strong>n Zeitraums<br />
insgesamt rd. 42 000 DM nicht zweckentsprechend<br />
verwen<strong>de</strong>t wur<strong>de</strong>n. Dies sowie erhebliche Mängel<br />
in <strong>de</strong>r Geschäftsführung <strong>de</strong>s Zuwendungsempfängers<br />
sind bei <strong>de</strong>n verwaltungsmäßigen Prüfungen<br />
<strong>de</strong>r Verwendungsnachweise in mehreren aufeinan<strong>de</strong>rfolgen<strong>de</strong>n<br />
Rechnungsjahren unbemerkt geblieben.<br />
In an<strong>de</strong>ren Fällen ist infolge nachlässiger verwaltungsmäßiger<br />
Prüfung nicht erkannt wor<strong>de</strong>n, daß<br />
sich die Zuwendungsempfänger mit erheblich geringeren<br />
eigenen Mitteln als vereinbart an <strong>de</strong>n<br />
Vorhaben beteiligt hatten.<br />
20. Die schleppen<strong>de</strong> Abwicklung <strong>de</strong>r verwaltungsmäßigen<br />
Prüfung <strong>de</strong>r Verwendungsnachweise hat<br />
wie<strong>de</strong>rholt zu einer erheblichen Verzögerung <strong>de</strong>r<br />
Vorprüfung geführt, <strong>de</strong>ren Beanstandungen dann<br />
erst nach vielen Monaten beantwortet wor<strong>de</strong>n sind.<br />
Prüfungsmitteilungen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srechnungshofes<br />
sind ebenfalls von bewilligen<strong>de</strong>n Stellen nicht termingemäß<br />
beantwortet wor<strong>de</strong>n. So konnte ein umfangreiches<br />
Prüfungsverfahren aus <strong>de</strong>n Rechnungsjahren<br />
1962 und 1963 bisher noch nicht abgeschlossen<br />
wer<strong>de</strong>n, weil das zuständige Bun<strong>de</strong>sministerium<br />
einen Teil <strong>de</strong>r Prüfungsmitteilungen trotz<br />
mehrmaliger Erinnerung noch immer nicht beantwortet<br />
hat.<br />
Eine an<strong>de</strong>re Prüfungsmitteilung, die Zuwendungen<br />
aus <strong>de</strong>m Rechnungsjahr 1965 betrifft, ist erst nach<br />
13 Monaten und nur teilweise beantwortet wor<strong>de</strong>n.<br />
Das ist um so unverständlicher, als ein maßgeben<strong>de</strong>r<br />
Vertreter <strong>de</strong>s Zuwendungsempfängers in <strong>de</strong>r<br />
Öffentlichkeit die Prüfungsmitteilungen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srechnungshofes<br />
als „Lappalien" abgetan hat, die<br />
„leicht zu klären seien". Das zuständige Bun<strong>de</strong>sministerium<br />
hingegen hatte vorher wegen <strong>de</strong>r<br />
„Schwierigkeit <strong>de</strong>r Angelegenheit" und „<strong>de</strong>s Umfanges<br />
<strong>de</strong>r Beanstandung" um unbefristeten Aufschub<br />
<strong>de</strong>r Beantwortung gebeten.<br />
21. Der Umfang <strong>de</strong>r Mängel läßt <strong>de</strong>n Schluß zu,<br />
daß sich die bewilligen<strong>de</strong>n Stellen und die Zuwendungsempfänger<br />
sehr oft nicht hinreichend <strong>de</strong>r Verantwortung<br />
bewußt sind, die sie bei <strong>de</strong>r Bewirtschaftung<br />
und Verwendung öffentlicher Mittel<br />
tragen. Das hat zu erheblichen Nachteilen für <strong>de</strong>n<br />
Bund geführt.<br />
Kreditaufnahme durch Dritte<br />
22. In <strong>de</strong>n Jahren 1955 bis 1961 und 1964 bis 1968<br />
wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Bau von Bun<strong>de</strong>sautobahnen zu einem<br />
Teil mit Krediten finanziert, die nicht <strong>de</strong>r Bund,<br />
son<strong>de</strong>rn eine von ihm auf Grund gesetzlicher Ermächtigung<br />
mit <strong>de</strong>r Finanzierung beauftragte<br />
Aktiengesellschaft im eigenen Namen und für<br />
eigene Rechnung aufnahm. Diese Finanzierungsgesellschaft,<br />
<strong>de</strong>ren alleiniger Aktionär <strong>de</strong>r Bund<br />
ist, nimmt die Gel<strong>de</strong>r als Schuldscheindarlehen bei<br />
öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten, an<strong>de</strong>ren bun-