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Deutscher Bundestag 5. Wahlperiode Drucksache V ... - bundestag.de

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<strong>Drucksache</strong> V/4066<br />

<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong><br />

wendungsempfängern, <strong>de</strong>ren Bedienstete Anspruch<br />

auf eine — im wesentlichen <strong>de</strong>r Beamtenversorgung<br />

entsprechen<strong>de</strong> — Alters- und Hinterbliebenenversorgung<br />

bei <strong>de</strong>r Versorgungsanstalt <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s und<br />

<strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r haben, sind trotz<strong>de</strong>m noch erhebliche<br />

Aufwendungen für eine Lebensversicherung leiten<strong>de</strong>r<br />

Angestellter übernommen wor<strong>de</strong>n. In einem<br />

an<strong>de</strong>ren Fall hat ein Zuwendungsempfänger Rücklagen,<br />

die er in unzulässiger Weise aus Zuwendungen<br />

<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s gebil<strong>de</strong>t hatte, aufgelöst und das<br />

Geld, das er an <strong>de</strong>n Bund hätte zurückzahlen müssen,<br />

zum Abschluß einer Lebensversicherung gegen<br />

Einmalprämie für leiten<strong>de</strong> Angestellte verwen<strong>de</strong>t.<br />

In zahlreichen Fällen sind Reisekosten fehlerhaft<br />

berechnet o<strong>de</strong>r die Vorschriften <strong>de</strong>s von <strong>de</strong>n Zuwendungsempfängern<br />

anzuwen<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Reisekostenrechts<br />

<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s sonst nicht beachtet wor<strong>de</strong>n. Auch ein<br />

zweckmäßigerer Einsatz <strong>de</strong>r Kraftfahrzeuge wäre<br />

geboten gewesen, z. B. die Benutzung nur eines<br />

Kraftfahrzeugs bei <strong>de</strong>r Entsendung mehrerer Teilnehmer<br />

zu Tagungen und Messen. Insgesamt sind<br />

<strong>de</strong>m Bund auch insoweit Mehrausgaben entstan<strong>de</strong>n.<br />

Für <strong>de</strong>n Besuch wissenschaftlicher Tagungen im<br />

Ausland hatte ein Bun<strong>de</strong>sministerium Flugzeuge<br />

zur Verfügung gestellt, um so die von ihm zu tragen<strong>de</strong>n<br />

Gesamtkosten <strong>de</strong>r Entsendung <strong>de</strong>r Wissenschaftler,<br />

die bei Zuwendungsempfängern tätig<br />

waren, in tragbaren Grenzen zu halten. Die Wissenschaftler<br />

haben jedoch die für sie bereitgehaltenen<br />

Plätze in <strong>de</strong>n Flugzeugen wie<strong>de</strong>rholt nicht in Anspruch<br />

genommen und für die Reisen Dienstkraftwagen<br />

benutzt. Auf Grund <strong>de</strong>r Beanstandung durch<br />

<strong>de</strong>n Bun<strong>de</strong>srechnungshof sind die Mehrkosten in<br />

zwei Fällen erstattet wor<strong>de</strong>n.<br />

Ein Zuwendungsempfänger hat bis zum Jahre 1965<br />

seinen Bediensteten die unentgeltliche Benutzung<br />

von Dienstkraftfahrzeugen für private Zwecke gestattet,<br />

z. B. für kleinere Ortsumzüge und Möbeltransporte.<br />

Auf Grund <strong>de</strong>r Beanstandung <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srechnungshofes<br />

hat <strong>de</strong>r Zuwendungsempfänger<br />

eine Kilometerpauschale eingeführt, die aber als<br />

zu niedrig angesehen wer<strong>de</strong>n muß. Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof<br />

hat das zuständige Bun<strong>de</strong>sministerium<br />

außer<strong>de</strong>m gebeten, dafür zu sorgen, daß die<br />

Durchführung von Möbeltransporten und Umzügen<br />

mit Kraftwagen <strong>de</strong>s Zuwendungsempfängers eingestellt<br />

wird.<br />

Zur Durchführung von Gemeinschaftsveranstaltungen<br />

stehen <strong>de</strong>n Zuwendungsempfängern nach Maßgabe<br />

<strong>de</strong>r Bestimmungen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s jährlich 5 DM<br />

je Teilnehmer zur Verfügung. Abweichend hiervon<br />

haben Zuwendungsempfänger neben diesen Zuschüssen<br />

weitere Zuwendungsmittel für Gemeinschaftsveranstaltungen<br />

verwen<strong>de</strong>t.<br />

Bei vielen Zuwendungsempfängern waren die<br />

Repräsentationsausgaben unangemessen hoch. So<br />

sind bei Geburtstagen o<strong>de</strong>r Verabschiedungen von<br />

Bediensteten aus <strong>de</strong>m aktiven Dienst wertvolle Geschenke<br />

wie gol<strong>de</strong>ne Uhren, Bil<strong>de</strong>r u. a. m. aus<br />

Zuwendungsmitteln beschafft und überreicht wor<strong>de</strong>n.<br />

Bei wissenschaftlichen Tagungen sind erhebliche<br />

Beträge für Orchester, Sänger, Ballett und<br />

ähnliches aufgewen<strong>de</strong>t wor<strong>de</strong>n.<br />

17. Die Be<strong>de</strong>utung <strong>de</strong>r Verwendungsnachweise<br />

wird von <strong>de</strong>n bewilligen<strong>de</strong>n Stellen nicht genügend<br />

gewürdigt. So haben es diese Stellen immer wie<strong>de</strong>r<br />

unterlassen, die Vorlage fehlen<strong>de</strong>r Verwendungsnachweise<br />

o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>ren Ergänzung zu verlangen; das<br />

gilt auch für die sachlichen Berichte, die insbeson<strong>de</strong>re<br />

über Durchführung, Erfolg und Auswirkungen<br />

<strong>de</strong>r geför<strong>de</strong>rten Maßnahmen Aufschluß geben sollen,<br />

aber selbst bei Empfängern hoher Bun<strong>de</strong>szuwendungen<br />

häufig unvollständig waren o<strong>de</strong>r<br />

überhaupt nicht vorgelegt wur<strong>de</strong>n. Das Verfahren<br />

kann dazu führen, daß Zuwendungsempfänger<br />

jahrelang zu Unrecht Zuwendungen erhalten.<br />

Bei Bun<strong>de</strong>szuwendungen für Bauvorhaben haben in<br />

vielen Fällen die Angaben in <strong>de</strong>n Verwendungsnachweisen<br />

nicht mit <strong>de</strong>n Bauausgabebüchern übereingestimmt.<br />

Auch ist z. B. bei Zuwendungen für<br />

wasserwirtschaftliche und kulturtechnische Maßnahmen<br />

nur für fünf von 56 Baumaßnahmen überhaupt<br />

ein ordnungsgemäßes Bauausgabebuch geführt<br />

wor<strong>de</strong>n. Weiter waren die Rechnungsbelege<br />

vielfach nicht in Ordnung. Verschie<strong>de</strong>ntlich ist die<br />

Verwendung <strong>de</strong>r Beträge bescheinigt wor<strong>de</strong>n, obwohl<br />

die Ausgaben noch nicht geleistet waren. Oftmals<br />

stellten die bauaufsichtführen<strong>de</strong>n Dienststellen,<br />

<strong>de</strong>nen auch die Prüfung <strong>de</strong>r Verwendungsnachweise<br />

oblag, diese mit <strong>de</strong>n unrichtigen Angaben<br />

— selbst auf und bescheinigten ihre Richtigkeit.<br />

Ein Zuwendungsempfänger, <strong>de</strong>r für ein Rechnungsjahr<br />

Zuwendungen in Höhe von 8,5 Millionen DM<br />

erhalten hatte, gab im Verwendungsnachweis an,<br />

daß <strong>de</strong>r Betrag bis auf rund 1000 DM zweckentsprechend<br />

verwen<strong>de</strong>t wor<strong>de</strong>n sei. Der Zuwendungsempfänger<br />

wies hierbei Verpflichtungen in Höhe<br />

von rd. 900 000 DM als Ausgaben nach, die erst<br />

im folgen<strong>de</strong>n Rechnungsjahr geleistet wur<strong>de</strong>n.<br />

Wäre <strong>de</strong>r Verwendungsnachweis richtig aufgestellt<br />

wor<strong>de</strong>n, so hätten die bis zum 31. Dezember nicht<br />

verausgabten Beträge an <strong>de</strong>n Bund zurückgezahlt<br />

wer<strong>de</strong>n müssen.<br />

18. Die Fälle, in <strong>de</strong>nen die Verwendungsnachweise<br />

verspätet vorgelegt und damit durch die bewilligen<strong>de</strong>n<br />

Stellen ebenfalls verspätet geprüft wer<strong>de</strong>n,<br />

sind immer häufiger gewor<strong>de</strong>n. Hierdurch ist auch<br />

die zeitgerechte Rechnungsprüfung erschwert wor<strong>de</strong>n.<br />

Zahlreichen Beanstandungen konnte wegen<br />

Ablaufs von Ausschluß- und Verjährungsfristen<br />

nicht mehr abgeholfen wer<strong>de</strong>n. Im Mai 1968 fehlten<br />

z. B. die Verwendungsnachweise für Zuwendungen<br />

auf <strong>de</strong>m Gebiet <strong>de</strong>r Verbraucherberatung im Rechnungsjahr<br />

1966 in Höhe von insgesamt 210 500 DM<br />

und für Zuwendungen zur allgemeinen Absatzför<strong>de</strong>rung<br />

in Höhe von insgesamt rd. 1,1 Millionen DM;<br />

für die Zuwendungen im Jahre 1967 fehlten noch<br />

die Verwendungsnachweise über 2,6 Millionen DM.<br />

In einem an<strong>de</strong>ren Bereich waren im Mai 1968 151<br />

Verwendungsnachweise über Zuwendungen, die in<br />

<strong>de</strong>n Rechnungsjahren 1963 bis 1967 in Höhe von<br />

rund 11,4 Millionen DM gewährt wor<strong>de</strong>n waren,<br />

noch nicht von <strong>de</strong>n bewilligen<strong>de</strong>n Stellen geprüft;<br />

die meisten Verwendungsnachweise lagen noch<br />

nicht vor. Bei <strong>de</strong>r Be<strong>de</strong>utung <strong>de</strong>r Verwendungsnach-

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