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Deutscher Bundestag 5. Wahlperiode Drucksache V ... - bundestag.de

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<strong>Drucksache</strong> V/4066<br />

<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong><br />

Zu lfd. Nr. 1<br />

Erläuterungen<br />

Bei Kapitel 09 02 Titel 679 nachzuweisen<strong>de</strong> Betriebsbeihilfen<br />

für versteuertes Gasöl an gewerbliche und<br />

sonstige Betriebe <strong>de</strong>r allgemeinen Wirtschaft sind<br />

bei Kapitel 10 02 Titel 585 b 4, <strong>de</strong>r Preishilfen für<br />

Gasöl zur För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Fischerei vorsieht, gebucht<br />

wor<strong>de</strong>n.<br />

Zu lfd. Nr. 2<br />

Bei Kapitel 12 03 Titel 680 nachzuweisen<strong>de</strong> Kosten<br />

für die Tilgung eines Kredits von 2 000 000 DM sind<br />

bei Kapitel 12 03 Titel 767, <strong>de</strong>r Kosten für <strong>de</strong>n Ausbau<br />

von Bun<strong>de</strong>swasserstraßen <strong>de</strong>s west<strong>de</strong>utschen<br />

Kanalnetzes vorsieht, gebucht wor<strong>de</strong>n. Für die Tilgung<br />

<strong>de</strong>s Kredits waren bei Kapitel 12 03 Titel 680<br />

noch genügend Haushaltsmittel verfügbar, <strong>de</strong>ren<br />

Zuweisung lediglich von <strong>de</strong>r baudurchführen<strong>de</strong>n<br />

Wasser- und Schiffahrtsdirektion hätte beantragt<br />

wer<strong>de</strong>n müssen. Das ist versäumt wor<strong>de</strong>n. Der Ausgleich<br />

nach § 67 Abs. 2 RHO ist im Rechnungsjahr<br />

1967 durchgeführt wor<strong>de</strong>n.<br />

Zu lfd. Nr. 3<br />

Bei Kapitel 14 23 Titel 115 abzusetzen<strong>de</strong> Erstattungen<br />

zu Unrecht erhaltener Leistungen <strong>de</strong>r Unterhaltssicherungen<br />

sind bei Kapitel 14 02 Titel 69<br />

vereinnahmt wor<strong>de</strong>n.<br />

50. Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof erkennt an, daß für<br />

die Haushaltsüberschreitung nach Spalte 8 <strong>de</strong>r<br />

Ubersicht ein unvorhergesehenes und unabweisbares<br />

Bedürfnis vorlag.

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