Deutscher Bundestag 5. Wahlperiode Drucksache V ... - bundestag.de
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<strong>Drucksache</strong> V/4066<br />
<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> - <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong><br />
bei <strong>de</strong>r Ermittlung <strong>de</strong>r Haushaltsüberschreitungen<br />
die Bestimmungen <strong>de</strong>s § 9 HG 1966 von <strong>de</strong>n Ressorts<br />
nicht immer richtig angewen<strong>de</strong>t und dadurch<br />
die Haushaltsüberschreitungen in unrichtiger Höhe<br />
in die Zentralrechnungen eingetragen wor<strong>de</strong>n sind.<br />
Der Bun<strong>de</strong>sminister <strong>de</strong>r Finanzen hat <strong>de</strong>rartige Abweichungen<br />
bei <strong>de</strong>r Aufstellung <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>shaushaltsrechnung<br />
aufgeklärt und in <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>shaushaltsrechnung<br />
richtiggestellt.<br />
Wie die Rechnungsprüfung ergeben hat, hätte auch<br />
im Rechnungsjahr 1966 bei einem Teil <strong>de</strong>r Ausgaben<br />
die Behandlung als Haushaltsüberschreitung<br />
vermie<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n können.<br />
46. Die Überschreitungen beruhten zum Teil auf<br />
<strong>de</strong>nselben Umstän<strong>de</strong>n, wie sie schon in <strong>de</strong>n Bemerkungen<br />
1965 dargelegt sind. Wie<strong>de</strong>rum sind Ansätze<br />
für Ausgaben, zu <strong>de</strong>ren Leistung eine<br />
Rechtspflicht bestand, überschritten wor<strong>de</strong>n, weil<br />
sie von vornherein nicht realistisch genug geschätzt<br />
wor<strong>de</strong>n sind. Das gilt z. B. für die Ansätze bei Kapitel<br />
06 36 Titel 306 a und 531 a, Kapitel 14 03 Titel<br />
570, Kapitel 14 18 Titel 350 und Kapitel 36 04<br />
Titel 307.<br />
Hierher gehört auch die Ausgabe in Höhe von<br />
rund 154 Millionen DM bei Kapitel 11 13 Titel 650,<br />
für die wie schon im Rechnungsjahr 1965 ein Leertitel<br />
ausgebracht wor<strong>de</strong>n ist, obwohl sich bereits aus<br />
<strong>de</strong>r Erläuterung ergibt, daß sich <strong>de</strong>r mutmaßliche<br />
Haushaltsansatz mit ausreichen<strong>de</strong>r Sicherheit hätte<br />
ermitteln lassen.<br />
In zahlreichen Fällen ist wie<strong>de</strong>r versäumt wor<strong>de</strong>n,<br />
im Laufe <strong>de</strong>r Haushaltsberatungen wenigstens in<br />
<strong>de</strong>n Fällen von erheblicher finanzieller Be<strong>de</strong>utung<br />
die nach Aufstellung <strong>de</strong>s Voranschlags eingetretene<br />
Entwicklung durch Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Ansätze zu berücksichtigen,<br />
z. B. bei Kapitel 11 10 Titel 303, Kapitel<br />
11 13 Titel 602 und 610, Kapitel 14 01, 14 03 und<br />
14 04 Titel 108 sowie Kapitel 14 08 Titel 308.<br />
47. Bei <strong>de</strong>r Beratung <strong>de</strong>r Bemerkungen 1965 im<br />
Rechnungsprüfungsausschuß <strong>de</strong>s Haushaltsausschusses<br />
<strong>de</strong>s Deutschen <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong>es hat <strong>de</strong>r Vertreter<br />
<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sministeriums <strong>de</strong>r Finanzen gegenüber<br />
<strong>de</strong>n Be<strong>de</strong>nken <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srechnungshofes gegen <strong>de</strong>n<br />
Umfang <strong>de</strong>r über- und außerplanmäßigen Ausgaben<br />
allgemein darauf hingewiesen, die Haushaltsüberschreitungen<br />
beruhten zum weit überwiegen<strong>de</strong>n<br />
Teil auf rechtlichen Verpflichtungen. Nach Ansicht<br />
<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srechnungshofes kommt es in diesem<br />
Zusammenhang nicht auf die materielle Berechtigung<br />
<strong>de</strong>r Ausgaben, son<strong>de</strong>rn darauf an, ob das Budgetrecht<br />
<strong>de</strong>s Parlaments berührt wird.<br />
Daß auch in Fällen, in <strong>de</strong>nen von Fachressorts das<br />
Bestehen rechtlicher Verpflichtungen behauptet<br />
wird, eine kritische Prüfung geboten ist, bestätigen<br />
die Feststellungen unter Nr. 19 bis 30 und folgen<strong>de</strong>r,<br />
ebenfalls <strong>de</strong>m Bereich <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sministers <strong>de</strong>r Verteidigung<br />
entnommener Tatbestand:<br />
48. Die Bewirtschaftung <strong>de</strong>r Haushaltsmittel bei<br />
Kapitel 14 02 Titel 309 a hat im Rechnungsjahr<br />
1966 zu einer überplanmäßigen Ausgabe von 37,2<br />
Millionen DM geführt. Sie ist in <strong>de</strong>r Anlage I zur<br />
Bun<strong>de</strong>shaushaltsrechnung wie folgt begrün<strong>de</strong>t wor<strong>de</strong>n:<br />
„Die Mehrausgabe war für die Durchführung dringen<strong>de</strong>r<br />
Maßnahmen zur Hebung <strong>de</strong>r Sicherheit und<br />
Zuverlässigkeit <strong>de</strong>s Waffensystems F 104 G sowie<br />
für die Triebwerkentwicklung <strong>de</strong>s Flugzeugprojektes<br />
VAK 191 B erfor<strong>de</strong>rlich. Sie war unvorhergesehen<br />
und im Rahmen <strong>de</strong>r internationalen Entwicklungsverträge<br />
und zur Erfüllung <strong>de</strong>r Devisenhilfeverpflichtungen<br />
gegenüber USA und Großbritannien<br />
unabweisbar.<br />
Bei dieser Ausgabe han<strong>de</strong>lt es sich um einen Vorgriff<br />
gemäß § 30 Abs. 3 RHO, <strong>de</strong>r durch entsprechen<strong>de</strong><br />
Haushaltsmittel <strong>de</strong>s nächsten Rechnungsjahres<br />
vorwegge<strong>de</strong>ckt wird."<br />
Die Begründung trifft nicht zu. Die Haushaltsüberschreitung<br />
ist vielmehr auf folgen<strong>de</strong>s zurückzuführen:<br />
Der Entwurf zum Voranschlag 1966 sah ebenso wie<br />
im vorausgegangenen Jahr zunächst einen Ansatz<br />
von 600 Millionen DM vor. Außer<strong>de</strong>m ging <strong>de</strong>r<br />
Bun<strong>de</strong>sminister in seinem wehrtechnischen Programm<br />
für 1966 davon aus, daß ein aus <strong>de</strong>m Rechnungsjahr<br />
1965 zu übertragen<strong>de</strong>r Rest von rund<br />
100 Millionen DM zur Verfügung stehen wer<strong>de</strong>.<br />
Das Programm war bereits angelaufen, als im Februar<br />
1966 <strong>de</strong>r Ansatz <strong>de</strong>s Entwurfs zum Voranschlag<br />
auf 492 Millionen DM herabgesetzt wur<strong>de</strong>.<br />
Dennoch wur<strong>de</strong> das Programm dieser verän<strong>de</strong>rten<br />
Lage zunächst nicht angepaßt. Auch als das Bun<strong>de</strong>samt<br />
für Wehrtechnik und Beschaffung (BWB) im<br />
April berichtete, es könne wegen <strong>de</strong>r zu erwarten<strong>de</strong>n<br />
Kürzung keine weiteren Aufträge erteilen,<br />
geschah das nicht. Das Amt wur<strong>de</strong> vielmehr — nach<br />
seiner Darstellung — in einer Besprechung zwischen<br />
seiner Leitung und einem leiten<strong>de</strong>n Beamten <strong>de</strong>s<br />
Bun<strong>de</strong>sministeriums angewiesen, weitere Aufträge<br />
zu erteilen, obwohl <strong>de</strong>ren Deckung aus einem um<br />
108 Millionen DM gekürzten Ansatz nicht gewährleistet<br />
war. Allerdings hat sich <strong>de</strong>r Inhalt <strong>de</strong>r Besprechung<br />
nicht voll aufklären lassen.<br />
Außer<strong>de</strong>m veranlaßten Referenten <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sministeriums<br />
in etwa 140 Fällen und Referenten <strong>de</strong>s<br />
BWB in mehreren hun<strong>de</strong>rt Fällen, ohne die die<br />
Mittel verwalten<strong>de</strong>n Stellen zu beteiligen, mündlich<br />
<strong>de</strong>n Beginn von Entwicklungsarbeiten o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>ren<br />
Fortführung nach Ablauf von Verträgen in <strong>de</strong>r Erwartung,<br />
Haushaltsmittel wür<strong>de</strong>n später bereitgestellt<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
Erst als das Bewirtschaftungsergebnis <strong>de</strong>s ersten<br />
Halbjahres erkennen ließ, daß es nicht möglich sein<br />
wer<strong>de</strong>, die durch <strong>de</strong>n Haushaltsplan gesetzten Grenzen<br />
einzuhalten, untersagte <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sminister die<br />
Vergabe weiterer Aufträge. Eine von ihm berufene<br />
Kommission überprüfte alle laufen<strong>de</strong>n Entwicklungsvorhaben<br />
und stellte das Ausmaß <strong>de</strong>r sich<br />
daraus ergeben<strong>de</strong>n Verpflichtungen fest.<br />
Nur durch Verschiebung von Zahlungen in das<br />
Rechnungsjahr 1967, durch Einstellung laufen<strong>de</strong>r<br />
und Verzicht auf für 1967 vorgesehene Vorhaben<br />
gelang es, Verpflichtungen und Deckungsmittel wie-