Deutscher Bundestag 5. Wahlperiode Drucksache V ... - bundestag.de
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lieh wer<strong>de</strong>n wür<strong>de</strong>n, und ehe die Antragsteller die<br />
hierdurch entstehen<strong>de</strong>n Mehraufwendungen mit<br />
Kostenanschlägen prüfbar nachgewiesen hatten. Termine<br />
für die Vorlage <strong>de</strong>r Baurechnungen und <strong>de</strong>r<br />
Verwendungsnachweise sowie für die Eintragung<br />
einer beschränkten Dienstbarkeit, mit <strong>de</strong>r nach <strong>de</strong>n<br />
Bewilligungsbedingungen das Nutzungsrecht für<br />
Luftschutzzwecke dinglich gesichert wer<strong>de</strong>n sollte,<br />
wur<strong>de</strong>n nicht festgelegt. Der Bun<strong>de</strong>sminister hat es<br />
auch unterlassen, mit <strong>de</strong>n Zuwendungsempfängern<br />
bei <strong>de</strong>r Bewilligung zu vereinbaren, ob und in welcher<br />
Höhe Entschädigungen wegen <strong>de</strong>r durch <strong>de</strong>n<br />
Schutzraumbau bedingten verspäteten Ingebrauchnahme<br />
<strong>de</strong>s Bauwerks und wegen sonstiger durch die<br />
Nutzung für <strong>de</strong>n Luftschutz verursachten Nachteile<br />
gewährt wer<strong>de</strong>n sollten.<br />
Diese Mängel und Unterlassungen haben zu zahlreichen<br />
Auseinan<strong>de</strong>rsetzungen über die endgültige<br />
Höhe <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>szuschusses und <strong>de</strong>r Eigenleistungen<br />
und über die von <strong>de</strong>n Zuwendungsempfängern gefor<strong>de</strong>rten<br />
Entschädigungen geführt. Dadurch hat sich<br />
die Abrechnung verzögert, so daß noch immer keine<br />
Verwendungsnachweise vorliegen.<br />
<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong> <strong>Drucksache</strong> V/4066<br />
Außer<strong>de</strong>m haben sich daraus zumin<strong>de</strong>st bei einem<br />
Objekt schwerwiegen<strong>de</strong> wirtschaftliche Nachteile<br />
für <strong>de</strong>n Bund ergeben, <strong>de</strong>ren Umfang noch nicht abzusehen<br />
ist. Für dieses Bauwerk, <strong>de</strong>ssen För<strong>de</strong>rung<br />
<strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srechnungshof auch wegen seiner ungünstigen<br />
Lage und seiner unzweckmäßigen technischen<br />
Gestaltung beanstan<strong>de</strong>t hat, wur<strong>de</strong> seit Mai 1963<br />
Zuschüsse in Höhe von 4 Millionen DM bewilligt,<br />
wovon rund 3 812 000 DM ausgezahlt wor<strong>de</strong>n sind.<br />
Kostenanschläge, aus <strong>de</strong>nen die durch <strong>de</strong>n Schutzraumbau<br />
bedingten Mehraufwendungen genau ermittelt<br />
wer<strong>de</strong>n können, liegen nicht vor. Der Eigenanteil<br />
<strong>de</strong>s Zuwendungsempfängers wur<strong>de</strong> vorläufig<br />
auf 489 000 DM festgelegt. Hiervon wollte <strong>de</strong>r Bauherr<br />
34 000 DM aus eigenen Mitteln aufbringen; <strong>de</strong>r<br />
Rest sollte — ebenso wie die Baukosten <strong>de</strong>s über<br />
<strong>de</strong>m Schutzraum vorgesehenen Geschäftshauses —<br />
durch Darlehen, durch Zuschüsse Dritter für die Anlage<br />
von Kraftfahrzeug-Stellplätzen und durch Mietkautionen<br />
ge<strong>de</strong>ckt wer<strong>de</strong>n. Termine für die Bereitstellung<br />
und Zahlung <strong>de</strong>s Eigenanteils wur<strong>de</strong>n nicht<br />
festgelegt; <strong>de</strong>r Zuwendungsempfänger hat seine<br />
Eigenleistung bisher nicht erbracht. Vereinbarungen<br />
über etwaige Entschädigungsansprüche wur<strong>de</strong>n mit<br />
ihm nicht getroffen. Der in <strong>de</strong>n Bewilligungsbedingungen<br />
vorgesehene Benutzungsvertrag wur<strong>de</strong> noch<br />
nicht abgeschlossen; das Nutzungsrecht für Luftschutzzwecke<br />
ist auch nicht dinglich gesichert. Nach<br />
etwa zweijähriger Bauzeit wur<strong>de</strong>n die Arbeiten im<br />
September 1965 wegen finanzieller Schwierigkeiten<br />
<strong>de</strong>s Bauherrn eingestellt. Sie wur<strong>de</strong>n bisher, abgesehen<br />
von geringfügigen Leistungen im Jahre 1967,<br />
nicht fortgesetzt. Der Zuwendungsempfänger hat<br />
sich trotz zahlreicher Verhandlungen geweigert, die<br />
vorläufig festgelegte Eigenleistung zu erbringen und<br />
<strong>de</strong>n Benutzungsvertrag abzuschließen. Er hat vielmehr<br />
eine Entschädigung in Höhe von zunächst<br />
1,5 Millionen DM für Nachteile beansprucht, die ihm<br />
durch <strong>de</strong>n Ausbau als Mehrzweckanlage entstan<strong>de</strong>n<br />
seien, und weitere For<strong>de</strong>rungen angekündigt. Ob<br />
und wann die Arbeiten fortgesetzt und abgeschlossen<br />
wer<strong>de</strong>n können, ist ungewiß, zumal da ein mit<br />
<strong>de</strong>r Ausführung von Rohbauarbeiten beauftragtes<br />
Unternehmen wegen seiner For<strong>de</strong>rungen gegen <strong>de</strong>n<br />
Zuwendungsempfänger nunmehr die Zwangsversteigerung<br />
<strong>de</strong>s Grundstücks betreibt. Es muß damit gerechnet<br />
wer<strong>de</strong>n, daß <strong>de</strong>r Schutzbau nur fertiggestellt<br />
wer<strong>de</strong>n kann, wenn sich <strong>de</strong>r Bund mit einem Beitrag<br />
beteiligt, <strong>de</strong>r weit über die durch <strong>de</strong>n Schutzraumbau<br />
bedingten Mehrkosten hinausgeht.<br />
Der Bun<strong>de</strong>sschatzminister, <strong>de</strong>ssen Verhandlungen<br />
mit <strong>de</strong>m Zuwendungsempfänger noch andauern, hat<br />
sich bisher nicht abschließend geäußert. Er hat aber<br />
— ebenso wie <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sminister <strong>de</strong>s Innern in seinen<br />
Stellungnahmen zu an<strong>de</strong>ren Mehrzweckbauten<br />
— eingeräumt, daß die Bewilligungsbeschei<strong>de</strong> erlassen<br />
wor<strong>de</strong>n seien, ehe alle rechtlichen Fragen geklärt<br />
und ein<strong>de</strong>utige Vereinbarungen mit <strong>de</strong>n Zuwendungsempfängern<br />
getroffen waren.<br />
44. Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof sieht in <strong>de</strong>n Mängeln<br />
bei <strong>de</strong>r Bewilligung und Auszahlung <strong>de</strong>r Zuwendungen<br />
krasse Verstöße gegen § 26 Abs. 1 RHO und die<br />
Bun<strong>de</strong>srichtlinien 1953 zu § 64 a RHO. Der Bun<strong>de</strong>sschatzminister<br />
wird künftig dafür zu sorgen haben,<br />
daß Zuwendungen erst bewilligt wer<strong>de</strong>n, wenn<br />
außer <strong>de</strong>r luftschutztaktischen auch die bautechnische<br />
Eignung <strong>de</strong>s Vorhabens außer Zweifel steht<br />
und alle für die Durchführung be<strong>de</strong>utsamen technischen,<br />
rechtlichen und finanziellen Fragen ein<strong>de</strong>utig<br />
geklärt sind. Welche wirtschaftlichen Nachteile<br />
<strong>de</strong>m Bund im einzelnen durch die bisher festgestellten<br />
Mängel entstan<strong>de</strong>n sind und welche Folgerungen<br />
hieraus gezogen wer<strong>de</strong>n müssen, läßt sich erst<br />
nach Prüfung <strong>de</strong>r bisher nicht vorliegen<strong>de</strong>n Verwendungsnachweise<br />
abschließend beurteilen. Es<br />
bleibt vorbehalten, hierauf später einzugehen.<br />
Bemerkungen<br />
zu über- und außerplanmäßigen<br />
Haushaltsausgaben<br />
4<strong>5.</strong> Die über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben<br />
für das Rechnungsjahr 1966 sind in <strong>de</strong>r<br />
Anlage I zur Bun<strong>de</strong>shaushaltsrechnung für das Rechnungsjahr<br />
1966 (S. 2283 bis 2450) aufgeführt. Sie<br />
betragen beim or<strong>de</strong>ntlichen Haushalt rund 2395 Millionen<br />
DM, das sind 3,5 v. H. (1965: 6,7 v. H.) <strong>de</strong>s<br />
Haushaltssolls und rund 1748 Millionen DM weniger<br />
als im Rechnungsjahr 196<strong>5.</strong> Ohne Berücksichtigung<br />
<strong>de</strong>s 1965 bei Kapitel 12 02 Titel apl. 511 nachgewiesenen<br />
Darlehens an die Deutsche Bun<strong>de</strong>sbahn<br />
zur Erhaltung <strong>de</strong>r Liquidität in Höhe von 1461 Millionen<br />
DM haben die Haushaltsüberschreitungen<br />
1966 gegenüber 1965 rund 287,5 Millionen DM abgenommen.<br />
Die in <strong>de</strong>n Zentralrechnungen nachgewiesenen<br />
Haushaltsüberschreitungen stimmen in Einzelfällen<br />
nicht mit <strong>de</strong>njenigen in <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>shaushaltsrechnung<br />
überein. Das ist darauf zurückzuführen, daß