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Deutscher Bundestag 5. Wahlperiode Drucksache V ... - bundestag.de

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<strong>Drucksache</strong> V/4066<br />

<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong><br />

fen, fehlgeschlagen waren, mußte <strong>de</strong>r Ausbau <strong>de</strong>r<br />

Mehrzweckanlage unterbrochen wer<strong>de</strong>n. Bis zu diesem<br />

Zeitpunkt waren Zuwendungen in Höhe von<br />

2,6 Millionen DM bewiligt wor<strong>de</strong>n. Erst 2 1/2 Jahre<br />

nach Baubeginn konnte die Wasserversorgung durch<br />

die Anlage neuer Brunnen auf frem<strong>de</strong>n Grundstücken<br />

sichergestellt wer<strong>de</strong>n, die durch ein gegen<br />

Stoß- und Druckeinwirkungen im Verteidigungsfall<br />

nicht geschütztes unterirdisches Rohrleitungsnetz mit<br />

<strong>de</strong>m Mehrzweckbau verbun<strong>de</strong>n wur<strong>de</strong>n.<br />

Ein weiteres, in einem dicht besie<strong>de</strong>lten Altstadtgebiet<br />

gelegenes Objekt wur<strong>de</strong> geför<strong>de</strong>rt, obwohl alle<br />

Ein- und Ausgänge sowie Zu- und Ablaufschächte<br />

<strong>de</strong>r aus 2 Tiefkellern bestehen<strong>de</strong>n Mehrzweckanlage<br />

im Trümmerkegel <strong>de</strong>r unmittelbar angrenzen<strong>de</strong>n<br />

Nachbargebäu<strong>de</strong> und <strong>de</strong>s über <strong>de</strong>m Schutzbau vorgesehenen<br />

Geschäftshauses liegen. Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof<br />

kann <strong>de</strong>r Ansicht <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sministers <strong>de</strong>s<br />

Innern, daß die Schutzrauminsassen in <strong>de</strong>r Lage<br />

seien, sich aus <strong>de</strong>n unterirdischen, dicht belegten<br />

Räumen selbst zu befreien, nicht beitreten.<br />

In Stellungnahmen zu einigen Beanstandungen hat<br />

das Bun<strong>de</strong>sministerium <strong>de</strong>s Innern erklärt, es habe<br />

die Auswahl <strong>de</strong>r Grundstücke nicht beeinflussen,<br />

son<strong>de</strong>rn lediglich ihre luftschutztaktische Eignung<br />

beurteilen können. Es hat eingeräumt, daß einzelne<br />

Bewilligungsbeschei<strong>de</strong> schon vor <strong>de</strong>r Klärung aller<br />

technischen Fragen erteilt wor<strong>de</strong>n seien, und dies<br />

mit <strong>de</strong>r Dringlichkeit <strong>de</strong>r Baumaßnahmen begrün<strong>de</strong>t.<br />

Diese Ausführungen haben <strong>de</strong>n Bun<strong>de</strong>srechnungshof<br />

nicht überzeugt. Die <strong>de</strong>n Schutzzweck beeinträchtigen<strong>de</strong>n<br />

Beson<strong>de</strong>rheiten <strong>de</strong>r Lage und Beschaffenheit<br />

<strong>de</strong>s Baugrundstücks sind für <strong>de</strong>ssen luftschutztaktische<br />

Beurteilung von ausschlaggeben<strong>de</strong>r Be<strong>de</strong>utung.<br />

Die Auswahl <strong>de</strong>r zu för<strong>de</strong>rn<strong>de</strong>n Bauvorhaben<br />

muß <strong>de</strong>shalb zumin<strong>de</strong>st dadurch beeinflußt wer<strong>de</strong>n,<br />

daß nur für wirklich geeignete Objekte Zuwendungen<br />

gewährt wer<strong>de</strong>n. Außer<strong>de</strong>m kann die Notwendigkeit,<br />

ausreichen<strong>de</strong>n Schutz für die Zivilbevölkerung<br />

zu schaffen, nicht dazu zwingen, Entscheidungen<br />

über nicht ausgereifte Projekte zu treffen.<br />

42. Die Bauverwaltungen <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r, die nach <strong>de</strong>n<br />

Bun<strong>de</strong>srichtlinien 1953 zu § 64 a RHO bei <strong>de</strong>r Planung,<br />

Überwachung und Abrechnung <strong>de</strong>r geför<strong>de</strong>rten<br />

Bauvorhaben mitwirken sollen, wur<strong>de</strong>n vielfach<br />

verspätet und in zu geringem Umfang beteiligt.<br />

Außer<strong>de</strong>m fehlten zunächst umfassen<strong>de</strong>, ein<strong>de</strong>utige<br />

Richtlinien für ihre Tätigkeit, obwohl <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srechnungshof<br />

das mehrfach beanstan<strong>de</strong>t hatte und<br />

zu<strong>de</strong>m mehrere Län<strong>de</strong>r darauf hingewiesen hatten,<br />

daß sie ohne präzise Weisungen und ausreichen<strong>de</strong><br />

Informationen nicht in <strong>de</strong>r Lage seien, die Interessen<br />

<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s zu wahren. Der Bun<strong>de</strong>sschatzminister<br />

hat erst gegen En<strong>de</strong> 1965 ausführliche Richtlinien<br />

bekanntgegeben.<br />

In mehreren Fällen haben <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sminister <strong>de</strong>s<br />

Innern und die Interministerielle Kommission unmittelbar<br />

mit <strong>de</strong>n Zuwendungsempfängern über die<br />

Durchführung <strong>de</strong>r Bauvorhaben verhan<strong>de</strong>lt und sich<br />

mit Än<strong>de</strong>rungen o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Baubeginn einverstan<strong>de</strong>n<br />

erklärt, ohne daß die Bauverwaltung vorher die<br />

Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit <strong>de</strong>r Planung<br />

und Ausführung geprüft hatte.<br />

So hat <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sminister <strong>de</strong>s Innern in einem Falle<br />

<strong>de</strong>m Beginn und <strong>de</strong>r Fortführung <strong>de</strong>r Arbeiten zugestimmt,<br />

bevor ausreichen<strong>de</strong> Pläne vorgelegt wor<strong>de</strong>n<br />

waren. Die Baudienststelle konnte <strong>de</strong>shalb vor<br />

allem die Statik <strong>de</strong>s Bauwerks nicht mehr rechtzeitig<br />

auf ihre Wirtschaftlichkeit prüfen. Der Bun<strong>de</strong>sminister<br />

<strong>de</strong>s Innern und <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sschatzminister<br />

haben die Baubehör<strong>de</strong> später mit <strong>de</strong>r Begründung,<br />

eine Prüfung nach Baubeginn sei nicht mehr<br />

sinnvoll, von ihrer Verantwortung entbun<strong>de</strong>n.<br />

Dieses Bauvorhaben wur<strong>de</strong> ebenso wie zwei weitere<br />

Mehrzweckanlagen in <strong>de</strong>mselben Lan<strong>de</strong> von einer<br />

Gesellschaft mit beschränkter Haftung ausgeführt,<br />

<strong>de</strong>ren Geschäftszweck die Errichtung und <strong>de</strong>r Betrieb<br />

von Parkhäusern ist. Gesellschafter sind ein<br />

Architekt, <strong>de</strong>r die Bauten plant, und ein Bauunternehmer,<br />

<strong>de</strong>r die Rohbauarbeiten ausführt. Der Bun<strong>de</strong>sminister<br />

<strong>de</strong>s Innern, <strong>de</strong>r längere Zeit ohne Beteiligung<br />

<strong>de</strong>r Bauverwaltung mit <strong>de</strong>m Zuwendungsempfänger<br />

verhan<strong>de</strong>lt hatte, hat bei keinem <strong>de</strong>r<br />

drei Bauvorhaben Einwendungen dagegen erhoben,<br />

daß die Arbeiten an <strong>de</strong>n Gesellschafter freihändig<br />

ohne Einholung von Vergleichsangeboten und ohne<br />

Vorlage und Prüfung eines Leistungsverzeichnisses<br />

vergeben wur<strong>de</strong>n. Erst nach<strong>de</strong>m die verspätet unterrichtete<br />

Bauverwaltung Be<strong>de</strong>nken gegen dieses Verfahren<br />

erhoben hatte, wur<strong>de</strong>n auf Anregung <strong>de</strong>s<br />

Bun<strong>de</strong>srechnungshofes förmliche Angebote <strong>de</strong>s Bauunternehmers<br />

eingeholt und von <strong>de</strong>r Oberfinanzdirektion<br />

und <strong>de</strong>r Preisüberwachungsbehör<strong>de</strong> geprüft.<br />

Die Prüfung hat ergeben, daß die Vergütung,<br />

die die Gesellschaft mit <strong>de</strong>m Gesellschafter für die<br />

Ausführung <strong>de</strong>r Rohbauarbeiten in <strong>de</strong>n drei Mehrzweckanlagen<br />

vereinbart hatte und die als Bemessungsgrundlage<br />

für <strong>de</strong>n Bun<strong>de</strong>szuschuß dienen<br />

sollte, um rund 1 610 000 DM, das sind mehr als<br />

20 %, überhöht war. Dabei ist zu berücksichtigen,<br />

daß das von <strong>de</strong>r Preisüberwachungsbehör<strong>de</strong> festgesetzte<br />

höchstzulässige Entgelt regelmäßig höher ist<br />

als die auf Grund eines Wettbewerbs ermittelte angemessene<br />

Vergütung. Der Bun<strong>de</strong>szuschuß wur<strong>de</strong><br />

<strong>de</strong>m Prüfungsergebnis entsprechend niedriger festgesetzt.<br />

43. Die Rechtsbeziehungen zu <strong>de</strong>n Zuwendungsempfängern<br />

wur<strong>de</strong>n nicht ausreichend und nicht sorgfältig<br />

geregelt. Obwohl die Interministerielle Kommission<br />

nach ihren Verfahrensregeln die jeweils erfor<strong>de</strong>rlichen<br />

Beson<strong>de</strong>ren Bewilligungsbedingungen aufzustellen<br />

hatte, enthielten die Bewilligungsbeschei<strong>de</strong><br />

regelmäßig nur allgemeine, häufig auch lückenhafte<br />

Auflagen, die nicht geeignet waren, Art und Umfang<br />

<strong>de</strong>r Pflichten <strong>de</strong>s Zuwendungsempfängers zu bestimmen<br />

und ihre fristgerechte Erfüllung zu sichern. Erst<br />

im Jahre 1966 hat <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sschatzminister die Beschei<strong>de</strong><br />

verbessert.<br />

Zahlreiche für die Bemessung <strong>de</strong>r Zuschüsse und die<br />

Abrechnung wesentliche Fragen wur<strong>de</strong>n nicht o<strong>de</strong>r<br />

nicht rechtzeitig geklärt. Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit<br />

<strong>de</strong>r Zuwendungsempfänger wur<strong>de</strong><br />

nicht immer sorgfältig geprüft. Zuwendungen wur<strong>de</strong>n<br />

bewilligt und sogar ausgezahlt, ehe die Kommission<br />

festgestellt hatte, welche technischen Leistungen<br />

wegen <strong>de</strong>s Schutzraumbaues zusätzlich erfor<strong>de</strong>r-

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